Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Für tels Flottengesetz. In einem Ausruf mit mehr als zweihuudertfünszics
Unterschriften werden alle "Angehörigen von Handel und Industrie, von Groß- und
Kleingewerbe, die gewillt sind, für die Zwecke der Flottenvorlage einzutreten," zu
einer Versammlung im Hotel Kaiserhof in Berlin für Donnerstag den 13. Januar
1898 eingeladen. Ein solcher Aufruf mit solchen Unterschriften ist an sich schon
eine erfreuliche Kundgebung und wird den "Ältesten der Berliner Kaufmannschaft"
ein Licht darüber ausstecken, wie kläglich sie sich und die Reichshauptstadt durch
ihren ablehnenden Beschluß blamirt haben. Der kurze Text des Ausrufs, der es
verdient, als gewichtiges Aktenstück den Annalen unsrer neuen Handelspolitik ein¬
gereiht zu werde", lautet wie folgt: "Mit dem Entwurf eiues Gesetzes, betreffend
die deutsche Flotte, haben die Verbündeten Regierungen den ernsten Willen kund¬
gegeben, eine den überseeischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen des
Reiches entsprechende, seinen Gesamtverhältnissen angepaßte stärkere Kriegsmacht zur
See zu schaffen und deren Bestand zu sicher". Mit weiten Kreisen des deutschen
Volkes teilen wir die Ueberzeugung, daß die Ehre, das Ansehen und die Macht¬
stellung unsers Vaterlands wesentlich abhängig ist nicht nur vou der Kraft, seine
Küsten gegen feindliche Angriffe zu sichern, sondern auch von einem wirksamen
Schutze des deutschen Handels und der deutschen Staatsangehörigen im Auslande.
Der deutsche Ausfuhrhaudel und die vou demselben abhängige Glltererzeugung im
deutschen Vaterlande wachsen von Jahr zu Jahr. Millionen unsrer Staats¬
angehörigen sind in ihrem Lebensunterhalte, in ihrer ganzen Existenz davon ab¬
hängig, daß unsrer Nation auch in der Pflege und demi Schutze dieser Interessen,
ihre Pflicht thue. Deshalb ist die Frage der Verstärkung und Ausgestaltung unsrer
Kriegsflotte für uns nicht bloß eine politische, sondern in "och höher"? Grade eine
wirtschaftliche Notwendigkeit, und wir halte" es für die Pflicht vo" Handel und
Industrie, von Groß- und Kleingewerbe, in diesem Sinne öffentlich Zeugnis ab¬
zulegen."

Klar und bestimmt ist hier die handelspolitische Bedeutung der kaiserlichen
Flotteupläne von den kompetentesten Sachverständigen anerkannt und ausgesprochen,
und kein Hinterthürchen bleibt für das unverständige Verhalten der zur Fahne
Richters und singers schwörenden christlichen und jüdischen Vertreter von Handel
und Gewerbe in Deutschland mehr offen. Auch nicht die Hinterthür, an der ma"
"lit der bekannten Taktik der parteipolitischer Klopffechterei sofort zu rütteln und
zu schütteln versuchen wird: die Parteistelluug der Unterzeichner. Die Unterzeichner
hängen nicht von dem Ringe der mit de" Agrariern paktireuden Hvchschutzzöllner oder
den Künstlerischen Mittelstandsagitatoren ab, von den? auch wir für die gedeihliche
Entwicklung unsrer Handelspolitik nichts Gutes hoffen. Die wenigen, die diesem Lager
angehören, bedeuten nichts gegenüber den mehr als zweihundert Männern, die der
deutsche Handels- und Gewerbestnnd hinreichend als bewährte Vertreter einer weit¬
sichtigen, freiheitlichen und arbeiterfreundlichen Handels-, Gewerbe- und Sozialpolitik
leimt. Es ist vor alle", darauf hinzuweisen, daß schon etwa achtzig Hcmdelskammern
des deutschen Reichs durch ihre Vorsitzenden dem Aufruf beigetreten sind. Allein über
fünfzig Vorsitzende und Mitglieder süddeutscher Handels- und Gewerbekammern sind
unter deu Unterzeichnern vertreten, auch die sächsischen und thüringischen Kammern
fast vollzählig. Aus Preußen neben Rheinland-Westfalen namentlich die Provinzen
Sachsen, Schlesien, Hannover. Zu nenn Zehnteln überhaupt das Binnenland, dessen
gewaltige Export- und Seeinteressenten dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Für tels Flottengesetz. In einem Ausruf mit mehr als zweihuudertfünszics
Unterschriften werden alle „Angehörigen von Handel und Industrie, von Groß- und
Kleingewerbe, die gewillt sind, für die Zwecke der Flottenvorlage einzutreten," zu
einer Versammlung im Hotel Kaiserhof in Berlin für Donnerstag den 13. Januar
1898 eingeladen. Ein solcher Aufruf mit solchen Unterschriften ist an sich schon
eine erfreuliche Kundgebung und wird den „Ältesten der Berliner Kaufmannschaft"
ein Licht darüber ausstecken, wie kläglich sie sich und die Reichshauptstadt durch
ihren ablehnenden Beschluß blamirt haben. Der kurze Text des Ausrufs, der es
verdient, als gewichtiges Aktenstück den Annalen unsrer neuen Handelspolitik ein¬
gereiht zu werde», lautet wie folgt: „Mit dem Entwurf eiues Gesetzes, betreffend
die deutsche Flotte, haben die Verbündeten Regierungen den ernsten Willen kund¬
gegeben, eine den überseeischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen des
Reiches entsprechende, seinen Gesamtverhältnissen angepaßte stärkere Kriegsmacht zur
See zu schaffen und deren Bestand zu sicher». Mit weiten Kreisen des deutschen
Volkes teilen wir die Ueberzeugung, daß die Ehre, das Ansehen und die Macht¬
stellung unsers Vaterlands wesentlich abhängig ist nicht nur vou der Kraft, seine
Küsten gegen feindliche Angriffe zu sichern, sondern auch von einem wirksamen
Schutze des deutschen Handels und der deutschen Staatsangehörigen im Auslande.
Der deutsche Ausfuhrhaudel und die vou demselben abhängige Glltererzeugung im
deutschen Vaterlande wachsen von Jahr zu Jahr. Millionen unsrer Staats¬
angehörigen sind in ihrem Lebensunterhalte, in ihrer ganzen Existenz davon ab¬
hängig, daß unsrer Nation auch in der Pflege und demi Schutze dieser Interessen,
ihre Pflicht thue. Deshalb ist die Frage der Verstärkung und Ausgestaltung unsrer
Kriegsflotte für uns nicht bloß eine politische, sondern in »och höher»? Grade eine
wirtschaftliche Notwendigkeit, und wir halte» es für die Pflicht vo» Handel und
Industrie, von Groß- und Kleingewerbe, in diesem Sinne öffentlich Zeugnis ab¬
zulegen."

Klar und bestimmt ist hier die handelspolitische Bedeutung der kaiserlichen
Flotteupläne von den kompetentesten Sachverständigen anerkannt und ausgesprochen,
und kein Hinterthürchen bleibt für das unverständige Verhalten der zur Fahne
Richters und singers schwörenden christlichen und jüdischen Vertreter von Handel
und Gewerbe in Deutschland mehr offen. Auch nicht die Hinterthür, an der ma»
»lit der bekannten Taktik der parteipolitischer Klopffechterei sofort zu rütteln und
zu schütteln versuchen wird: die Parteistelluug der Unterzeichner. Die Unterzeichner
hängen nicht von dem Ringe der mit de» Agrariern paktireuden Hvchschutzzöllner oder
den Künstlerischen Mittelstandsagitatoren ab, von den? auch wir für die gedeihliche
Entwicklung unsrer Handelspolitik nichts Gutes hoffen. Die wenigen, die diesem Lager
angehören, bedeuten nichts gegenüber den mehr als zweihundert Männern, die der
deutsche Handels- und Gewerbestnnd hinreichend als bewährte Vertreter einer weit¬
sichtigen, freiheitlichen und arbeiterfreundlichen Handels-, Gewerbe- und Sozialpolitik
leimt. Es ist vor alle», darauf hinzuweisen, daß schon etwa achtzig Hcmdelskammern
des deutschen Reichs durch ihre Vorsitzenden dem Aufruf beigetreten sind. Allein über
fünfzig Vorsitzende und Mitglieder süddeutscher Handels- und Gewerbekammern sind
unter deu Unterzeichnern vertreten, auch die sächsischen und thüringischen Kammern
fast vollzählig. Aus Preußen neben Rheinland-Westfalen namentlich die Provinzen
Sachsen, Schlesien, Hannover. Zu nenn Zehnteln überhaupt das Binnenland, dessen
gewaltige Export- und Seeinteressenten dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0656" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/226886"/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/>
          <div n="2">
            <head> Für tels Flottengesetz. In einem Ausruf mit mehr als zweihuudertfünszics<lb/>
Unterschriften werden alle &#x201E;Angehörigen von Handel und Industrie, von Groß- und<lb/>
Kleingewerbe, die gewillt sind, für die Zwecke der Flottenvorlage einzutreten," zu<lb/>
einer Versammlung im Hotel Kaiserhof in Berlin für Donnerstag den 13. Januar<lb/>
1898 eingeladen. Ein solcher Aufruf mit solchen Unterschriften ist an sich schon<lb/>
eine erfreuliche Kundgebung und wird den &#x201E;Ältesten der Berliner Kaufmannschaft"<lb/>
ein Licht darüber ausstecken, wie kläglich sie sich und die Reichshauptstadt durch<lb/>
ihren ablehnenden Beschluß blamirt haben. Der kurze Text des Ausrufs, der es<lb/>
verdient, als gewichtiges Aktenstück den Annalen unsrer neuen Handelspolitik ein¬<lb/>
gereiht zu werde», lautet wie folgt: &#x201E;Mit dem Entwurf eiues Gesetzes, betreffend<lb/>
die deutsche Flotte, haben die Verbündeten Regierungen den ernsten Willen kund¬<lb/>
gegeben, eine den überseeischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen des<lb/>
Reiches entsprechende, seinen Gesamtverhältnissen angepaßte stärkere Kriegsmacht zur<lb/>
See zu schaffen und deren Bestand zu sicher». Mit weiten Kreisen des deutschen<lb/>
Volkes teilen wir die Ueberzeugung, daß die Ehre, das Ansehen und die Macht¬<lb/>
stellung unsers Vaterlands wesentlich abhängig ist nicht nur vou der Kraft, seine<lb/>
Küsten gegen feindliche Angriffe zu sichern, sondern auch von einem wirksamen<lb/>
Schutze des deutschen Handels und der deutschen Staatsangehörigen im Auslande.<lb/>
Der deutsche Ausfuhrhaudel und die vou demselben abhängige Glltererzeugung im<lb/>
deutschen Vaterlande wachsen von Jahr zu Jahr. Millionen unsrer Staats¬<lb/>
angehörigen sind in ihrem Lebensunterhalte, in ihrer ganzen Existenz davon ab¬<lb/>
hängig, daß unsrer Nation auch in der Pflege und demi Schutze dieser Interessen,<lb/>
ihre Pflicht thue. Deshalb ist die Frage der Verstärkung und Ausgestaltung unsrer<lb/>
Kriegsflotte für uns nicht bloß eine politische, sondern in »och höher»? Grade eine<lb/>
wirtschaftliche Notwendigkeit, und wir halte» es für die Pflicht vo» Handel und<lb/>
Industrie, von Groß- und Kleingewerbe, in diesem Sinne öffentlich Zeugnis ab¬<lb/>
zulegen."</head><lb/>
            <p xml:id="ID_1724" next="#ID_1725"> Klar und bestimmt ist hier die handelspolitische Bedeutung der kaiserlichen<lb/>
Flotteupläne von den kompetentesten Sachverständigen anerkannt und ausgesprochen,<lb/>
und kein Hinterthürchen bleibt für das unverständige Verhalten der zur Fahne<lb/>
Richters und singers schwörenden christlichen und jüdischen Vertreter von Handel<lb/>
und Gewerbe in Deutschland mehr offen. Auch nicht die Hinterthür, an der ma»<lb/>
»lit der bekannten Taktik der parteipolitischer Klopffechterei sofort zu rütteln und<lb/>
zu schütteln versuchen wird: die Parteistelluug der Unterzeichner. Die Unterzeichner<lb/>
hängen nicht von dem Ringe der mit de» Agrariern paktireuden Hvchschutzzöllner oder<lb/>
den Künstlerischen Mittelstandsagitatoren ab, von den? auch wir für die gedeihliche<lb/>
Entwicklung unsrer Handelspolitik nichts Gutes hoffen. Die wenigen, die diesem Lager<lb/>
angehören, bedeuten nichts gegenüber den mehr als zweihundert Männern, die der<lb/>
deutsche Handels- und Gewerbestnnd hinreichend als bewährte Vertreter einer weit¬<lb/>
sichtigen, freiheitlichen und arbeiterfreundlichen Handels-, Gewerbe- und Sozialpolitik<lb/>
leimt. Es ist vor alle», darauf hinzuweisen, daß schon etwa achtzig Hcmdelskammern<lb/>
des deutschen Reichs durch ihre Vorsitzenden dem Aufruf beigetreten sind. Allein über<lb/>
fünfzig Vorsitzende und Mitglieder süddeutscher Handels- und Gewerbekammern sind<lb/>
unter deu Unterzeichnern vertreten, auch die sächsischen und thüringischen Kammern<lb/>
fast vollzählig. Aus Preußen neben Rheinland-Westfalen namentlich die Provinzen<lb/>
Sachsen, Schlesien, Hannover. Zu nenn Zehnteln überhaupt das Binnenland, dessen<lb/>
gewaltige Export- und Seeinteressenten dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0656] Maßgebliches und Unmaßgebliches Für tels Flottengesetz. In einem Ausruf mit mehr als zweihuudertfünszics Unterschriften werden alle „Angehörigen von Handel und Industrie, von Groß- und Kleingewerbe, die gewillt sind, für die Zwecke der Flottenvorlage einzutreten," zu einer Versammlung im Hotel Kaiserhof in Berlin für Donnerstag den 13. Januar 1898 eingeladen. Ein solcher Aufruf mit solchen Unterschriften ist an sich schon eine erfreuliche Kundgebung und wird den „Ältesten der Berliner Kaufmannschaft" ein Licht darüber ausstecken, wie kläglich sie sich und die Reichshauptstadt durch ihren ablehnenden Beschluß blamirt haben. Der kurze Text des Ausrufs, der es verdient, als gewichtiges Aktenstück den Annalen unsrer neuen Handelspolitik ein¬ gereiht zu werde», lautet wie folgt: „Mit dem Entwurf eiues Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, haben die Verbündeten Regierungen den ernsten Willen kund¬ gegeben, eine den überseeischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen des Reiches entsprechende, seinen Gesamtverhältnissen angepaßte stärkere Kriegsmacht zur See zu schaffen und deren Bestand zu sicher». Mit weiten Kreisen des deutschen Volkes teilen wir die Ueberzeugung, daß die Ehre, das Ansehen und die Macht¬ stellung unsers Vaterlands wesentlich abhängig ist nicht nur vou der Kraft, seine Küsten gegen feindliche Angriffe zu sichern, sondern auch von einem wirksamen Schutze des deutschen Handels und der deutschen Staatsangehörigen im Auslande. Der deutsche Ausfuhrhaudel und die vou demselben abhängige Glltererzeugung im deutschen Vaterlande wachsen von Jahr zu Jahr. Millionen unsrer Staats¬ angehörigen sind in ihrem Lebensunterhalte, in ihrer ganzen Existenz davon ab¬ hängig, daß unsrer Nation auch in der Pflege und demi Schutze dieser Interessen, ihre Pflicht thue. Deshalb ist die Frage der Verstärkung und Ausgestaltung unsrer Kriegsflotte für uns nicht bloß eine politische, sondern in »och höher»? Grade eine wirtschaftliche Notwendigkeit, und wir halte» es für die Pflicht vo» Handel und Industrie, von Groß- und Kleingewerbe, in diesem Sinne öffentlich Zeugnis ab¬ zulegen." Klar und bestimmt ist hier die handelspolitische Bedeutung der kaiserlichen Flotteupläne von den kompetentesten Sachverständigen anerkannt und ausgesprochen, und kein Hinterthürchen bleibt für das unverständige Verhalten der zur Fahne Richters und singers schwörenden christlichen und jüdischen Vertreter von Handel und Gewerbe in Deutschland mehr offen. Auch nicht die Hinterthür, an der ma» »lit der bekannten Taktik der parteipolitischer Klopffechterei sofort zu rütteln und zu schütteln versuchen wird: die Parteistelluug der Unterzeichner. Die Unterzeichner hängen nicht von dem Ringe der mit de» Agrariern paktireuden Hvchschutzzöllner oder den Künstlerischen Mittelstandsagitatoren ab, von den? auch wir für die gedeihliche Entwicklung unsrer Handelspolitik nichts Gutes hoffen. Die wenigen, die diesem Lager angehören, bedeuten nichts gegenüber den mehr als zweihundert Männern, die der deutsche Handels- und Gewerbestnnd hinreichend als bewährte Vertreter einer weit¬ sichtigen, freiheitlichen und arbeiterfreundlichen Handels-, Gewerbe- und Sozialpolitik leimt. Es ist vor alle», darauf hinzuweisen, daß schon etwa achtzig Hcmdelskammern des deutschen Reichs durch ihre Vorsitzenden dem Aufruf beigetreten sind. Allein über fünfzig Vorsitzende und Mitglieder süddeutscher Handels- und Gewerbekammern sind unter deu Unterzeichnern vertreten, auch die sächsischen und thüringischen Kammern fast vollzählig. Aus Preußen neben Rheinland-Westfalen namentlich die Provinzen Sachsen, Schlesien, Hannover. Zu nenn Zehnteln überhaupt das Binnenland, dessen gewaltige Export- und Seeinteressenten dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/656
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/656>, abgerufen am 25.05.2024.