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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Über das Alter der französischen Generäle

Von den innerhalb der Altersgrenze stehenden haben vierzehn das fünfund¬
sechzigste Lebensjahr erreicht oder erreichen es noch in diesem Jahre; sie müssen
demnach in die Reserve übertreten. Für neunzehn tritt diese Notwendigkeit im
Laufe des nächsten Jahres ein; elf sind 63 Jahre alt, dreizehn 62, neunzehn
61, sechzehn 60, elf 59, drei 57, einer 56 und einer 55. Aus den jüngern
dieser Generäle, die also das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht erreicht
haben, würden im Kriegsfalle die Führer der Armeen und der Korps genommen
werden müssen. Auch jetzt werden die zwanzig Armeekorps von Divisions¬
generälen befehligt; es brauchen dies aber nicht die ältesten zu sein, wie man
annehmen sollte, sondern sie werden, je nach der Entscheidung des Kriegs¬
ministers, mit der Führung eines Korps beauftragt unter dem Beibehalt
ihres Divisionskommandos. Diese Übertragung eines Korpskommandos erfolgt
grundsätzlich nur für die Dauer von drei Jahren; soll ein General ausnahms¬
weise länger in der Stellung verbleiben, so bedarf es hierzu einer Verfügung
des Ministerrates; tritt eine derartige Anordnung nicht ein, so übernimmt der
Betreffende -- falls er nicht mittlerweile die Altersgrenze erreicht hat --
wieder die Führung seiner Division und wird vielleicht der Untergebne eines
Generals, dessen Vorgesetzter er wahrend der letzten drei Jahre war. Die
Divisionsgeneräle können außer zu der Befehlsführung über Korps und Di¬
vision noch verwandt werden als Generalstabschefs, Festungsgouverneure,
Generalinspekteure usw. Von den hundertundzehn Divisionsgenerälen entstammen
sechsundfünfzig der Infanterie, einundzwanzig der Kavallerie, zweiundzwanzig
der Artillerie, zehn dem Genie und einer dem Generalstab. Ein einziger von
allen, der General Vincendon, der jetzt die dreiunddreißigste Infanteriedivision
befehligt, ist aus der Truppe hervorgegangen, d. h. als gemeiner Soldat ein¬
getreten und so avancirt.

Die Vrigadegeneräle, deren es jetzt nur zweihundertachtzehn anstatt zwei¬
hundertzwanzig giebt, stehen im Alter zwischen zweiundsechzig und achtundvierzig
Jahren; die ersten, deren man zweiundzwanzig zählt, erreichen also im Laufe
dieses Jahres die Altersgrenze und müssen entweder zu Divisionsgenerälen
ernannt werden oder in die Reserve übertreten, auch wenn sie noch vollständig
diensttauglich sind. Im Alter von einundsechzig Jahren stehen 31 der Brigade¬
generäle, in dem von sechzig Jahren 34; neunundfünfzig Jahre alt sind 35,
achtundfunfzig Jahre alt 19; 23 sind siebenundfünfzig Jahre alt, achtzehn 56,
zwölf 55. neun 54, acht 53, vier 52, zwei 51 und einer 48. Es ergiebt sich
hieraus ein Durchschnittsalter von achtundfunfzig Jahren drei Monaten für
die Brigadegenerüle.

Der zweiten Sektion der Generalität, also der Reserve, gehören sechsund¬
neunzig Divisions- und hundertfünfzig Brigadegeneräle an; im Falle eines
Krieges hofft man auf viele zurückgreifen zu können; doch hat der größte Teil
schon ein recht hohes Alter erreicht, sodaß die Felddiensttüchtigkeit, namentlich


Über das Alter der französischen Generäle

Von den innerhalb der Altersgrenze stehenden haben vierzehn das fünfund¬
sechzigste Lebensjahr erreicht oder erreichen es noch in diesem Jahre; sie müssen
demnach in die Reserve übertreten. Für neunzehn tritt diese Notwendigkeit im
Laufe des nächsten Jahres ein; elf sind 63 Jahre alt, dreizehn 62, neunzehn
61, sechzehn 60, elf 59, drei 57, einer 56 und einer 55. Aus den jüngern
dieser Generäle, die also das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht erreicht
haben, würden im Kriegsfalle die Führer der Armeen und der Korps genommen
werden müssen. Auch jetzt werden die zwanzig Armeekorps von Divisions¬
generälen befehligt; es brauchen dies aber nicht die ältesten zu sein, wie man
annehmen sollte, sondern sie werden, je nach der Entscheidung des Kriegs¬
ministers, mit der Führung eines Korps beauftragt unter dem Beibehalt
ihres Divisionskommandos. Diese Übertragung eines Korpskommandos erfolgt
grundsätzlich nur für die Dauer von drei Jahren; soll ein General ausnahms¬
weise länger in der Stellung verbleiben, so bedarf es hierzu einer Verfügung
des Ministerrates; tritt eine derartige Anordnung nicht ein, so übernimmt der
Betreffende — falls er nicht mittlerweile die Altersgrenze erreicht hat —
wieder die Führung seiner Division und wird vielleicht der Untergebne eines
Generals, dessen Vorgesetzter er wahrend der letzten drei Jahre war. Die
Divisionsgeneräle können außer zu der Befehlsführung über Korps und Di¬
vision noch verwandt werden als Generalstabschefs, Festungsgouverneure,
Generalinspekteure usw. Von den hundertundzehn Divisionsgenerälen entstammen
sechsundfünfzig der Infanterie, einundzwanzig der Kavallerie, zweiundzwanzig
der Artillerie, zehn dem Genie und einer dem Generalstab. Ein einziger von
allen, der General Vincendon, der jetzt die dreiunddreißigste Infanteriedivision
befehligt, ist aus der Truppe hervorgegangen, d. h. als gemeiner Soldat ein¬
getreten und so avancirt.

Die Vrigadegeneräle, deren es jetzt nur zweihundertachtzehn anstatt zwei¬
hundertzwanzig giebt, stehen im Alter zwischen zweiundsechzig und achtundvierzig
Jahren; die ersten, deren man zweiundzwanzig zählt, erreichen also im Laufe
dieses Jahres die Altersgrenze und müssen entweder zu Divisionsgenerälen
ernannt werden oder in die Reserve übertreten, auch wenn sie noch vollständig
diensttauglich sind. Im Alter von einundsechzig Jahren stehen 31 der Brigade¬
generäle, in dem von sechzig Jahren 34; neunundfünfzig Jahre alt sind 35,
achtundfunfzig Jahre alt 19; 23 sind siebenundfünfzig Jahre alt, achtzehn 56,
zwölf 55. neun 54, acht 53, vier 52, zwei 51 und einer 48. Es ergiebt sich
hieraus ein Durchschnittsalter von achtundfunfzig Jahren drei Monaten für
die Brigadegenerüle.

Der zweiten Sektion der Generalität, also der Reserve, gehören sechsund¬
neunzig Divisions- und hundertfünfzig Brigadegeneräle an; im Falle eines
Krieges hofft man auf viele zurückgreifen zu können; doch hat der größte Teil
schon ein recht hohes Alter erreicht, sodaß die Felddiensttüchtigkeit, namentlich


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[0614] Über das Alter der französischen Generäle Von den innerhalb der Altersgrenze stehenden haben vierzehn das fünfund¬ sechzigste Lebensjahr erreicht oder erreichen es noch in diesem Jahre; sie müssen demnach in die Reserve übertreten. Für neunzehn tritt diese Notwendigkeit im Laufe des nächsten Jahres ein; elf sind 63 Jahre alt, dreizehn 62, neunzehn 61, sechzehn 60, elf 59, drei 57, einer 56 und einer 55. Aus den jüngern dieser Generäle, die also das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, würden im Kriegsfalle die Führer der Armeen und der Korps genommen werden müssen. Auch jetzt werden die zwanzig Armeekorps von Divisions¬ generälen befehligt; es brauchen dies aber nicht die ältesten zu sein, wie man annehmen sollte, sondern sie werden, je nach der Entscheidung des Kriegs¬ ministers, mit der Führung eines Korps beauftragt unter dem Beibehalt ihres Divisionskommandos. Diese Übertragung eines Korpskommandos erfolgt grundsätzlich nur für die Dauer von drei Jahren; soll ein General ausnahms¬ weise länger in der Stellung verbleiben, so bedarf es hierzu einer Verfügung des Ministerrates; tritt eine derartige Anordnung nicht ein, so übernimmt der Betreffende — falls er nicht mittlerweile die Altersgrenze erreicht hat — wieder die Führung seiner Division und wird vielleicht der Untergebne eines Generals, dessen Vorgesetzter er wahrend der letzten drei Jahre war. Die Divisionsgeneräle können außer zu der Befehlsführung über Korps und Di¬ vision noch verwandt werden als Generalstabschefs, Festungsgouverneure, Generalinspekteure usw. Von den hundertundzehn Divisionsgenerälen entstammen sechsundfünfzig der Infanterie, einundzwanzig der Kavallerie, zweiundzwanzig der Artillerie, zehn dem Genie und einer dem Generalstab. Ein einziger von allen, der General Vincendon, der jetzt die dreiunddreißigste Infanteriedivision befehligt, ist aus der Truppe hervorgegangen, d. h. als gemeiner Soldat ein¬ getreten und so avancirt. Die Vrigadegeneräle, deren es jetzt nur zweihundertachtzehn anstatt zwei¬ hundertzwanzig giebt, stehen im Alter zwischen zweiundsechzig und achtundvierzig Jahren; die ersten, deren man zweiundzwanzig zählt, erreichen also im Laufe dieses Jahres die Altersgrenze und müssen entweder zu Divisionsgenerälen ernannt werden oder in die Reserve übertreten, auch wenn sie noch vollständig diensttauglich sind. Im Alter von einundsechzig Jahren stehen 31 der Brigade¬ generäle, in dem von sechzig Jahren 34; neunundfünfzig Jahre alt sind 35, achtundfunfzig Jahre alt 19; 23 sind siebenundfünfzig Jahre alt, achtzehn 56, zwölf 55. neun 54, acht 53, vier 52, zwei 51 und einer 48. Es ergiebt sich hieraus ein Durchschnittsalter von achtundfunfzig Jahren drei Monaten für die Brigadegenerüle. Der zweiten Sektion der Generalität, also der Reserve, gehören sechsund¬ neunzig Divisions- und hundertfünfzig Brigadegeneräle an; im Falle eines Krieges hofft man auf viele zurückgreifen zu können; doch hat der größte Teil schon ein recht hohes Alter erreicht, sodaß die Felddiensttüchtigkeit, namentlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/614>, abgerufen am 16.05.2024.