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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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persönlich richten (I. Grunow, Firma: Fr. Will). Grunow, Jnselstraße 20).
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geschrieben mit breitem Rande erbeten.
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"er focile fialbbanÄ ist soeben erschienen!
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In Ur. S dos laufenden Jahrgangs der "Deutschen Juristenzeitung" ist mit Rücksicht auf die Thatsache, daß bei uns in
Deutschland Recht und Rechtspflege weder volkstümlich "och beliebt sind, daß gegen juristische Angelegenheiten allgemein eine gewisse
Abneigung herrscht, weil sie als unverständlich, langweilig, uninteressant gelten, die Frage aufgeworfen, ob unser "euch Recht, ins¬
besondre das Bürgerliche Gesetzbuch, darin eine Änderung herbeiführen werde? Der Verfasser glaubt, hauptsächlich aus Gründen der
Technik dos neuen Rechts die Frage vorneinen zu sollen, und mag Recht haben, wenn er meint, daß, "in es populär zu machen, das
Interesse dafür schon im Schulunterricht geweckt werden müßte. Daß es aber Mittel giebt, den, neuen Recht auch jetzt schon im
kaienpublikum Freunde zu erwerben, beweist das vorliegende Buch, das unter den vielen angeblich populären Darstellungen das einzig
wirklich populäre genannt zu werden verdient, weil es, von jeder systematischen Darstellung des Rechtsstoffes abstrahierend und den
letztern in ebenso volkstümlicher wie anregender Weise sozusagen aus dem Juristischen ins Deutsche übertragend, wie kein andres
neben ihm geeignet ist, Aenntnis und Verständnis des neue" Rechts auf zwanglose Art in, Volke zu verbreite". In einem sächsischen
Städtchen finden sich allabendlich der Apotheker, der Arzt, der Aaufm-an, der Schuldirektor, der Pastor und der Amtsrichter am
Stammtische zusammen und bringen, wie das so zu geschehen pflegt, das Gespräch auf Familienangelegenheiten und Stadtneuigkeitcn,
Die Nichtjuristen möchten wissen, wie sich dies und zene- nach den, neuen Rechte gestalten würde, und so werden, immer in An¬
knüpfung an Vorkommnisse des täglichen Lebens, nacheinander gesprächsweise die wichtigsten und praktischsten Gebiete des neuen
Rechts abgehandelt. Die Nichtjuristen frage" und der Amtsrichter antwortet und erklärt je nach Bedürfnis bald kürzer, bald aus¬
führlicher, -hierbei wird auch wert darauf gelegt, die soziale, sittliche u"d wirtschaftliche Bedeutung einer gesetzlichen Bestimmung
hervorzuheben und so die Gesetzesvorschrift nicht als willkürliche Formclvorschrift, sondern als notwendiges Gebot des Lebens und
Verkehrs verständlich zu machen. Rede" der Methode ist auch die formale Seite der Behandlung rühmend hervorzuheben. Der Ver¬
fasser beherrscht nicht "ur den Rechtsstoff, er beherrscht auch die deutsche Sprache, indem er jeden Rechtsgedanken in eine verständliche
Form zu kleiden weiß. Lr schreibt -- um es kurz zu sagen -- kein Juristendeutsch, sondern einen guten, deutschen Stil, so klar,
schlicht und verständlich, wie ihn jeder Jurist, wen" er zu rechtsunbewanderten Parteien in Verfügungen und Entscheidungen spricht,
von Rechts wegen schreiben müßte.
Z>as ve-rtr-sflich- Auch sollt", zumal "el "ein außerordentlich "iMac" preise, in jedermanns Läno-n sei". Sclvst
der Aurist wird daraus, namentlich für die stung-mahle Auslegung der neuen Gesetze, manches lernen.
(Schlesische Zeitung)
Leipzig?r. Wd. grunow

Brauchen wir ein deutsches Kolonialheer?

le Ereignisse in China, die uns gezwungen haben, deutsche Truppen
nach Ostasien zu senden, haben die Aufmerksamkeit ans die Frage
gelenkt, ob der Besitz vou Kolonien nicht auch besondre Kolonial-
truppeu erfordere. Bis jetzt waren unsre Kolonien in Afrika
und in Polynesien uur der Bedrohung durch eingeborne Völker¬
schaften ausgesetzt, die über keine organisierten und mit modernen Waffen aus¬
gerüsteten Truppen verfügten; in China sehen wir uns einem großen Heere
gegenüber, das zum Teil mit den besten Waffen ausgerüstet und von
europäischen Jnstrnktvren ausgebildet worden ist. Weder Schutztrnppen noch
Mariuetruppen reichen aus, die Vertreter der europäischen Großmächte, die
Missionen, den Handel in Ostasien zu schützen, und Deutschland wie die übrigen
Großmächte sehen sich genötigt, Truppenteile des stehenden Heeres zur Wah¬
rung ihrer Interessen dahin zu entsenden. Die Organisation und die Leitung
unsers Heeres hat es ermöglicht, in einer von allen Seiten anerkannten und
bewunderten Weise ohne Schwierigkeit oder Reibung erst die Mobilmachung
der Mariuetruppen und dann die Aufstellung eines Expeditionskorps etwa von
10000 Mann durchzuführen. Dieses Korps besteht ausnahmlos aus Frei¬
willigen der aktiven Armee, die sich so zahlreich gemeldet haben, daß wohl
das zehnfache um Truppen Hütte aufgestellt werden können. Es liegt aber auf
der Hund, daß der Bestand und die Organisation der aktiven Armee durch
diese Maßregel berührt werden, und daß überhaupt die Entsendung von Truppen¬
teilen, die für das Mutterland bemessen und bestimmt sind, nur in gewissen
Grenzen durchführbar ist. Man hat deshalb schon jetzt im Hinblick auf eine
Verstärkung des Expeditionskorps auf freiwillige Reservetruppen zurückgegriffen
und ist anch hier einer überaus großen Bereitwilligkeit begegnet.

So erfreulich diese Erscheinung auch ist, so kann und darf doch die Leitung
des Staatswesens und ganz besonders die Leitung des Heeres nicht mit dem
guten Willen der junge", kampflustige" Männer rechnen, sondern sie muß sich


Grenzboten IV 1900 1


Alle für die Grenzboten bestimmten Aufsätze und Zuschriften wolle man a« den Verleger
persönlich richten (I. Grunow, Firma: Fr. Will). Grunow, Jnselstraße 20).
Die Manuskripte werden deutlich und sauber und nur auf die eine Seite des Papiers
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In Ur. S dos laufenden Jahrgangs der „Deutschen Juristenzeitung" ist mit Rücksicht auf die Thatsache, daß bei uns in
Deutschland Recht und Rechtspflege weder volkstümlich »och beliebt sind, daß gegen juristische Angelegenheiten allgemein eine gewisse
Abneigung herrscht, weil sie als unverständlich, langweilig, uninteressant gelten, die Frage aufgeworfen, ob unser »euch Recht, ins¬
besondre das Bürgerliche Gesetzbuch, darin eine Änderung herbeiführen werde? Der Verfasser glaubt, hauptsächlich aus Gründen der
Technik dos neuen Rechts die Frage vorneinen zu sollen, und mag Recht haben, wenn er meint, daß, »in es populär zu machen, das
Interesse dafür schon im Schulunterricht geweckt werden müßte. Daß es aber Mittel giebt, den, neuen Recht auch jetzt schon im
kaienpublikum Freunde zu erwerben, beweist das vorliegende Buch, das unter den vielen angeblich populären Darstellungen das einzig
wirklich populäre genannt zu werden verdient, weil es, von jeder systematischen Darstellung des Rechtsstoffes abstrahierend und den
letztern in ebenso volkstümlicher wie anregender Weise sozusagen aus dem Juristischen ins Deutsche übertragend, wie kein andres
neben ihm geeignet ist, Aenntnis und Verständnis des neue» Rechts auf zwanglose Art in, Volke zu verbreite». In einem sächsischen
Städtchen finden sich allabendlich der Apotheker, der Arzt, der Aaufm-an, der Schuldirektor, der Pastor und der Amtsrichter am
Stammtische zusammen und bringen, wie das so zu geschehen pflegt, das Gespräch auf Familienangelegenheiten und Stadtneuigkeitcn,
Die Nichtjuristen möchten wissen, wie sich dies und zene- nach den, neuen Rechte gestalten würde, und so werden, immer in An¬
knüpfung an Vorkommnisse des täglichen Lebens, nacheinander gesprächsweise die wichtigsten und praktischsten Gebiete des neuen
Rechts abgehandelt. Die Nichtjuristen frage» und der Amtsrichter antwortet und erklärt je nach Bedürfnis bald kürzer, bald aus¬
führlicher, -hierbei wird auch wert darauf gelegt, die soziale, sittliche u»d wirtschaftliche Bedeutung einer gesetzlichen Bestimmung
hervorzuheben und so die Gesetzesvorschrift nicht als willkürliche Formclvorschrift, sondern als notwendiges Gebot des Lebens und
Verkehrs verständlich zu machen. Rede» der Methode ist auch die formale Seite der Behandlung rühmend hervorzuheben. Der Ver¬
fasser beherrscht nicht »ur den Rechtsstoff, er beherrscht auch die deutsche Sprache, indem er jeden Rechtsgedanken in eine verständliche
Form zu kleiden weiß. Lr schreibt — um es kurz zu sagen — kein Juristendeutsch, sondern einen guten, deutschen Stil, so klar,
schlicht und verständlich, wie ihn jeder Jurist, wen» er zu rechtsunbewanderten Parteien in Verfügungen und Entscheidungen spricht,
von Rechts wegen schreiben müßte.
Z>as ve-rtr-sflich- Auch sollt«, zumal «el »ein außerordentlich »iMac» preise, in jedermanns Läno-n sei». Sclvst
der Aurist wird daraus, namentlich für die stung-mahle Auslegung der neuen Gesetze, manches lernen.
(Schlesische Zeitung)
Leipzig?r. Wd. grunow

Brauchen wir ein deutsches Kolonialheer?

le Ereignisse in China, die uns gezwungen haben, deutsche Truppen
nach Ostasien zu senden, haben die Aufmerksamkeit ans die Frage
gelenkt, ob der Besitz vou Kolonien nicht auch besondre Kolonial-
truppeu erfordere. Bis jetzt waren unsre Kolonien in Afrika
und in Polynesien uur der Bedrohung durch eingeborne Völker¬
schaften ausgesetzt, die über keine organisierten und mit modernen Waffen aus¬
gerüsteten Truppen verfügten; in China sehen wir uns einem großen Heere
gegenüber, das zum Teil mit den besten Waffen ausgerüstet und von
europäischen Jnstrnktvren ausgebildet worden ist. Weder Schutztrnppen noch
Mariuetruppen reichen aus, die Vertreter der europäischen Großmächte, die
Missionen, den Handel in Ostasien zu schützen, und Deutschland wie die übrigen
Großmächte sehen sich genötigt, Truppenteile des stehenden Heeres zur Wah¬
rung ihrer Interessen dahin zu entsenden. Die Organisation und die Leitung
unsers Heeres hat es ermöglicht, in einer von allen Seiten anerkannten und
bewunderten Weise ohne Schwierigkeit oder Reibung erst die Mobilmachung
der Mariuetruppen und dann die Aufstellung eines Expeditionskorps etwa von
10000 Mann durchzuführen. Dieses Korps besteht ausnahmlos aus Frei¬
willigen der aktiven Armee, die sich so zahlreich gemeldet haben, daß wohl
das zehnfache um Truppen Hütte aufgestellt werden können. Es liegt aber auf
der Hund, daß der Bestand und die Organisation der aktiven Armee durch
diese Maßregel berührt werden, und daß überhaupt die Entsendung von Truppen¬
teilen, die für das Mutterland bemessen und bestimmt sind, nur in gewissen
Grenzen durchführbar ist. Man hat deshalb schon jetzt im Hinblick auf eine
Verstärkung des Expeditionskorps auf freiwillige Reservetruppen zurückgegriffen
und ist anch hier einer überaus großen Bereitwilligkeit begegnet.

So erfreulich diese Erscheinung auch ist, so kann und darf doch die Leitung
des Staatswesens und ganz besonders die Leitung des Heeres nicht mit dem
guten Willen der junge», kampflustige» Männer rechnen, sondern sie muß sich


Grenzboten IV 1900 1
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Der Verfasser glaubt, hauptsächlich aus Gründen der Technik dos neuen Rechts die Frage vorneinen zu sollen, und mag Recht haben, wenn er meint, daß, »in es populär zu machen, das Interesse dafür schon im Schulunterricht geweckt werden müßte. Daß es aber Mittel giebt, den, neuen Recht auch jetzt schon im kaienpublikum Freunde zu erwerben, beweist das vorliegende Buch, das unter den vielen angeblich populären Darstellungen das einzig wirklich populäre genannt zu werden verdient, weil es, von jeder systematischen Darstellung des Rechtsstoffes abstrahierend und den letztern in ebenso volkstümlicher wie anregender Weise sozusagen aus dem Juristischen ins Deutsche übertragend, wie kein andres neben ihm geeignet ist, Aenntnis und Verständnis des neue» Rechts auf zwanglose Art in, Volke zu verbreite». 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Die Organisation und die Leitung unsers Heeres hat es ermöglicht, in einer von allen Seiten anerkannten und bewunderten Weise ohne Schwierigkeit oder Reibung erst die Mobilmachung der Mariuetruppen und dann die Aufstellung eines Expeditionskorps etwa von 10000 Mann durchzuführen. Dieses Korps besteht ausnahmlos aus Frei¬ willigen der aktiven Armee, die sich so zahlreich gemeldet haben, daß wohl das zehnfache um Truppen Hütte aufgestellt werden können. Es liegt aber auf der Hund, daß der Bestand und die Organisation der aktiven Armee durch diese Maßregel berührt werden, und daß überhaupt die Entsendung von Truppen¬ teilen, die für das Mutterland bemessen und bestimmt sind, nur in gewissen Grenzen durchführbar ist. Man hat deshalb schon jetzt im Hinblick auf eine Verstärkung des Expeditionskorps auf freiwillige Reservetruppen zurückgegriffen und ist anch hier einer überaus großen Bereitwilligkeit begegnet. 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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/11>, abgerufen am 16.06.2024.