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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

3- Zur Bekämpfung der Art von Monopole", die aus dein Besitz von
Patenten entspringen, wird eine Änderung der Patentgesetze empfohlen, z. B,
in der Weise, daß man - statt dem Erfinder ein gesetzliches Monopol zu ge¬
währen -- die Ansniitzung der Erfindung jedem erlaubt, der ihm ein durch
Gesetz festgesetztes Regal bezahlt,

4. Soweit als ein Monopol ans hohen Einfuhrzöllen beruht, wäre seine
Beseitigung durch Abschaffung dieser Zolle unzweifelhaft erreichbar. Der
Znckerring z. B. würde eine Aufhebung des Eingangszolls sicherlich nicht
lauge überleben. Dabei ist jedoch zu bedeuten, daß unter dieser Aufhebung
auch die etwa uoch vorhandnen, vom Ring unabhängigen Fabriken leiden
würden. Auch könnte gerade eine solche Maßregel dazu beitragen, einen die
ganze Welt umfassenden Ring hervorzurufen, gegen den alle Tarife ohnmächtig
wären,

5, Ein inerterer Ausbau der gegen die Trusts gerichtete" Gesetzgebung
des Bundes oder der Einzelstaaten, die sich bekanntlich als gänzlich nutzlos
herausgestellt hat, wird von keiner Seite befürwortet. Als ein Mittel, das
besser" Erfolg verspricht, wird dagegen neuerdings die Öffentlichkeit empfohlen.
Beispielsweise müßte" bei der Organisation einer Aktiengesellschaft die Gründer
verpflichtet sei", dem für sein Kapital eine Anlage suchenden Publikum klar
und deutlich die Grundlage zu zeigen, auf der die betreffende Korporation
oder Vereinigung von Korporationen (Ring) beruht. Häufigere Berichte über
die Geschäftslage, von Bertraueusmäuuer" der Aktionäre sorgfältig geprüft,
würde" diese" eine" Schutz bieten gegen die verwerfliche" Praktiken iBvrseu-
manvver!) der Direktoren, Veröffentlichungen, mit einiger Ausführlichkeit ab¬
gefaßt, die die Profite der großer" Vereinigungen zeigten, würden unter Um¬
stünden den Wettbewerb gegen sie so anstacheln, daß die Konsumenten gegen
übertriebne Preise geschützt wären. Zugleich würde der Arbeiter, im Besitz
dieser geschäftlichen Daten, seine Forderung einer Lohnerhöhung immer im ge¬
eigneten Moment machen können, während er jetzt gar zu häufig seineu Streik
beginnt, wenn die Preise fallen, also in dem Augenblick, wo die Verluste des
Unternehmers so groß sind, daß er gern einen Vorwand benützt, seine Fabrik
zu schließe".

Welche Ausdehnung diese Öffentlichkeit haben müßte, und wie weit sich
die Verpflichtung dazu den Gesellschaften auferlegen ließe, das sind Fragen,
auf die wir hier nicht weiter eingehn können.




Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

3- Zur Bekämpfung der Art von Monopole», die aus dein Besitz von
Patenten entspringen, wird eine Änderung der Patentgesetze empfohlen, z. B,
in der Weise, daß man - statt dem Erfinder ein gesetzliches Monopol zu ge¬
währen — die Ansniitzung der Erfindung jedem erlaubt, der ihm ein durch
Gesetz festgesetztes Regal bezahlt,

4. Soweit als ein Monopol ans hohen Einfuhrzöllen beruht, wäre seine
Beseitigung durch Abschaffung dieser Zolle unzweifelhaft erreichbar. Der
Znckerring z. B. würde eine Aufhebung des Eingangszolls sicherlich nicht
lauge überleben. Dabei ist jedoch zu bedeuten, daß unter dieser Aufhebung
auch die etwa uoch vorhandnen, vom Ring unabhängigen Fabriken leiden
würden. Auch könnte gerade eine solche Maßregel dazu beitragen, einen die
ganze Welt umfassenden Ring hervorzurufen, gegen den alle Tarife ohnmächtig
wären,

5, Ein inerterer Ausbau der gegen die Trusts gerichtete» Gesetzgebung
des Bundes oder der Einzelstaaten, die sich bekanntlich als gänzlich nutzlos
herausgestellt hat, wird von keiner Seite befürwortet. Als ein Mittel, das
besser» Erfolg verspricht, wird dagegen neuerdings die Öffentlichkeit empfohlen.
Beispielsweise müßte» bei der Organisation einer Aktiengesellschaft die Gründer
verpflichtet sei», dem für sein Kapital eine Anlage suchenden Publikum klar
und deutlich die Grundlage zu zeigen, auf der die betreffende Korporation
oder Vereinigung von Korporationen (Ring) beruht. Häufigere Berichte über
die Geschäftslage, von Bertraueusmäuuer» der Aktionäre sorgfältig geprüft,
würde» diese» eine» Schutz bieten gegen die verwerfliche» Praktiken iBvrseu-
manvver!) der Direktoren, Veröffentlichungen, mit einiger Ausführlichkeit ab¬
gefaßt, die die Profite der großer» Vereinigungen zeigten, würden unter Um¬
stünden den Wettbewerb gegen sie so anstacheln, daß die Konsumenten gegen
übertriebne Preise geschützt wären. Zugleich würde der Arbeiter, im Besitz
dieser geschäftlichen Daten, seine Forderung einer Lohnerhöhung immer im ge¬
eigneten Moment machen können, während er jetzt gar zu häufig seineu Streik
beginnt, wenn die Preise fallen, also in dem Augenblick, wo die Verluste des
Unternehmers so groß sind, daß er gern einen Vorwand benützt, seine Fabrik
zu schließe«.

Welche Ausdehnung diese Öffentlichkeit haben müßte, und wie weit sich
die Verpflichtung dazu den Gesellschaften auferlegen ließe, das sind Fragen,
auf die wir hier nicht weiter eingehn können.




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[0637] Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten 3- Zur Bekämpfung der Art von Monopole», die aus dein Besitz von Patenten entspringen, wird eine Änderung der Patentgesetze empfohlen, z. B, in der Weise, daß man - statt dem Erfinder ein gesetzliches Monopol zu ge¬ währen — die Ansniitzung der Erfindung jedem erlaubt, der ihm ein durch Gesetz festgesetztes Regal bezahlt, 4. Soweit als ein Monopol ans hohen Einfuhrzöllen beruht, wäre seine Beseitigung durch Abschaffung dieser Zolle unzweifelhaft erreichbar. Der Znckerring z. B. würde eine Aufhebung des Eingangszolls sicherlich nicht lauge überleben. Dabei ist jedoch zu bedeuten, daß unter dieser Aufhebung auch die etwa uoch vorhandnen, vom Ring unabhängigen Fabriken leiden würden. Auch könnte gerade eine solche Maßregel dazu beitragen, einen die ganze Welt umfassenden Ring hervorzurufen, gegen den alle Tarife ohnmächtig wären, 5, Ein inerterer Ausbau der gegen die Trusts gerichtete» Gesetzgebung des Bundes oder der Einzelstaaten, die sich bekanntlich als gänzlich nutzlos herausgestellt hat, wird von keiner Seite befürwortet. Als ein Mittel, das besser» Erfolg verspricht, wird dagegen neuerdings die Öffentlichkeit empfohlen. Beispielsweise müßte» bei der Organisation einer Aktiengesellschaft die Gründer verpflichtet sei», dem für sein Kapital eine Anlage suchenden Publikum klar und deutlich die Grundlage zu zeigen, auf der die betreffende Korporation oder Vereinigung von Korporationen (Ring) beruht. Häufigere Berichte über die Geschäftslage, von Bertraueusmäuuer» der Aktionäre sorgfältig geprüft, würde» diese» eine» Schutz bieten gegen die verwerfliche» Praktiken iBvrseu- manvver!) der Direktoren, Veröffentlichungen, mit einiger Ausführlichkeit ab¬ gefaßt, die die Profite der großer» Vereinigungen zeigten, würden unter Um¬ stünden den Wettbewerb gegen sie so anstacheln, daß die Konsumenten gegen übertriebne Preise geschützt wären. Zugleich würde der Arbeiter, im Besitz dieser geschäftlichen Daten, seine Forderung einer Lohnerhöhung immer im ge¬ eigneten Moment machen können, während er jetzt gar zu häufig seineu Streik beginnt, wenn die Preise fallen, also in dem Augenblick, wo die Verluste des Unternehmers so groß sind, daß er gern einen Vorwand benützt, seine Fabrik zu schließe«. Welche Ausdehnung diese Öffentlichkeit haben müßte, und wie weit sich die Verpflichtung dazu den Gesellschaften auferlegen ließe, das sind Fragen, auf die wir hier nicht weiter eingehn können.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/637>, abgerufen am 15.06.2024.