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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Ausführung des kaiserlichen Schulerlasses.

Aus dem kaiserlichen
Erlaß vom 26. November vorigen Jahres sind zunächst vom preußischen Kultus¬
ministerium zwei Folgerungen gezogen worden. Erstens hat es die Verstärkung
des Lateins an den humanistischen Gymnasien um sechs Stunden angeordnet, ohne
das Griechische irgendwie zu verkürzen, ist also so ziemlich ans den Standpunkt der
Zeit vor 1892 zurückgegangen und hat damit den Anfang gemacht, den Gymnasien
freiere Entfaltung zu gewähren. Zweitens hat es die Gleichberechtigung der nenn-
klassigen höhern Schulen aller drei Gattungen für alle Studien der philosophischen
Fakultät anerkannt, also die von dem kaiserlichen Erlaß eröffnete Aussicht auf Er¬
weiterung der Berechtigungen für die realistischen Anstalten zu verwirklichen be¬
gonnen. Aber das ist bei weitem noch nicht genug. Denn wirklichen Vorteil
werden davon nur die lateinlosen Oberrealschulen ziehn, die Realgymnasien nur
für den Zutritt zum Studium der klassischen Philologie und der Geschichte, der ihren
Abiturienten bisher nur nach einer Ergänzuugsprüfung offen stand. Nun ist es
doch ein schreiender Widerspruch, daß Leute ohne Griechisch und vielleicht sogar
ohne Latein zum Studium der klassischen Philologie, die doch beiden alten Sprachen
gilt, grundsätzlich zugelassen werden sollen, nicht aber zur Medizin, deren Ver¬
treter doch, wie sie oft genug ausgesprochen habe", auf die naturwissenschaftlich-
mathematische Vorbildung größer" Wert legen, als auf die sprachlich-historische, und
ebenso wenig zur Rechtswissenschaft, die doch das Griechische für ihre besondern
Zwecke nicht "braucht," jedenfalls weniger als die Medizin mit ihrer griechischen
Terminologie. Dieser Widerspruch kann nur dadurch aufgehoben werden, daß mich
die alte Forderung erfüllt, den Realgymnasiasten auch das Studium der Medizin
und der Rechtswissenschaft freigegeben wird. Wer A gesagt hat, der muß doch
Wohl nun auch B sagen, und zwar möglichst bald. Sonderbarerweise aber zögert
man mit diesem logisch notwendigen Zugeständnis. Die Schuld daran liegt übrigens
durchaus nicht etwa an der preußischen Regierung, sondern am Bundesrat, an den
schon vor ziemlich langer Zeit der Antrag auf Zulassung der Realgymnasiasten zum
medizinischen Studium gelangt ist. Denn daß dergleichen Fragen nicht von den
Einzelstanten entschieden werden können, sondern für das Reich einheitlich gelöst
werden müssen, das ist in der Reichsverfassung begründet und liegt in der Natur
der Sache. Einzelne Staaten, so besonders ein früher oft gepriesener liberaler
Musterstaat, setzen dem Antrage Widerstand entgegen und stützen sich dabei nicht
nur auf die Proteste der Mediziner und Juristen, sondern mich und vor allem auf
das Zentrum, das in allen Bundesstaaten sei" non M<;vt. ausgesprochen hat. Die
"ausschlaggebende Partei" handelt dabei natürlich nicht aus Begeisterung für das
klassische Altertum; den Bischöfen, Kaplänen und andern am minorum Aöntium ist
es höchstens um das Lateinische, die Kirchensprache, zu thun, das griechische Wesen
aber ist ihnen gleichgiltig oder verhaßt, weil die Geistesfreiheit des Hellenentums
dem Ultramontanismus immer unverständlich und ein Dorn im Auge gewesen ist.
Das Zentrum will einfach von einer Erweiterung der Berechtigung für die Real¬
gymnasien deshalb nichts wissen, weil auf ihnen moderner Teufelskram einen zu
breiten Raum einnimmt. Den Medizinern und den Juristen aber, die jetzt plötzlich
so rege Begeisterung für die humanistische Bildung verraten, von der sie bisher
so gar wenig gezeigt haben, kommt es viel weniger auf diese an, als darauf, die
vermehrte Konkurrenz und die befürchtete Herabdrückung ihres Ansehens durch das


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Ausführung des kaiserlichen Schulerlasses.

Aus dem kaiserlichen
Erlaß vom 26. November vorigen Jahres sind zunächst vom preußischen Kultus¬
ministerium zwei Folgerungen gezogen worden. Erstens hat es die Verstärkung
des Lateins an den humanistischen Gymnasien um sechs Stunden angeordnet, ohne
das Griechische irgendwie zu verkürzen, ist also so ziemlich ans den Standpunkt der
Zeit vor 1892 zurückgegangen und hat damit den Anfang gemacht, den Gymnasien
freiere Entfaltung zu gewähren. Zweitens hat es die Gleichberechtigung der nenn-
klassigen höhern Schulen aller drei Gattungen für alle Studien der philosophischen
Fakultät anerkannt, also die von dem kaiserlichen Erlaß eröffnete Aussicht auf Er¬
weiterung der Berechtigungen für die realistischen Anstalten zu verwirklichen be¬
gonnen. Aber das ist bei weitem noch nicht genug. Denn wirklichen Vorteil
werden davon nur die lateinlosen Oberrealschulen ziehn, die Realgymnasien nur
für den Zutritt zum Studium der klassischen Philologie und der Geschichte, der ihren
Abiturienten bisher nur nach einer Ergänzuugsprüfung offen stand. Nun ist es
doch ein schreiender Widerspruch, daß Leute ohne Griechisch und vielleicht sogar
ohne Latein zum Studium der klassischen Philologie, die doch beiden alten Sprachen
gilt, grundsätzlich zugelassen werden sollen, nicht aber zur Medizin, deren Ver¬
treter doch, wie sie oft genug ausgesprochen habe», auf die naturwissenschaftlich-
mathematische Vorbildung größer» Wert legen, als auf die sprachlich-historische, und
ebenso wenig zur Rechtswissenschaft, die doch das Griechische für ihre besondern
Zwecke nicht „braucht," jedenfalls weniger als die Medizin mit ihrer griechischen
Terminologie. Dieser Widerspruch kann nur dadurch aufgehoben werden, daß mich
die alte Forderung erfüllt, den Realgymnasiasten auch das Studium der Medizin
und der Rechtswissenschaft freigegeben wird. Wer A gesagt hat, der muß doch
Wohl nun auch B sagen, und zwar möglichst bald. Sonderbarerweise aber zögert
man mit diesem logisch notwendigen Zugeständnis. Die Schuld daran liegt übrigens
durchaus nicht etwa an der preußischen Regierung, sondern am Bundesrat, an den
schon vor ziemlich langer Zeit der Antrag auf Zulassung der Realgymnasiasten zum
medizinischen Studium gelangt ist. Denn daß dergleichen Fragen nicht von den
Einzelstanten entschieden werden können, sondern für das Reich einheitlich gelöst
werden müssen, das ist in der Reichsverfassung begründet und liegt in der Natur
der Sache. Einzelne Staaten, so besonders ein früher oft gepriesener liberaler
Musterstaat, setzen dem Antrage Widerstand entgegen und stützen sich dabei nicht
nur auf die Proteste der Mediziner und Juristen, sondern mich und vor allem auf
das Zentrum, das in allen Bundesstaaten sei» non M<;vt. ausgesprochen hat. Die
„ausschlaggebende Partei" handelt dabei natürlich nicht aus Begeisterung für das
klassische Altertum; den Bischöfen, Kaplänen und andern am minorum Aöntium ist
es höchstens um das Lateinische, die Kirchensprache, zu thun, das griechische Wesen
aber ist ihnen gleichgiltig oder verhaßt, weil die Geistesfreiheit des Hellenentums
dem Ultramontanismus immer unverständlich und ein Dorn im Auge gewesen ist.
Das Zentrum will einfach von einer Erweiterung der Berechtigung für die Real¬
gymnasien deshalb nichts wissen, weil auf ihnen moderner Teufelskram einen zu
breiten Raum einnimmt. Den Medizinern und den Juristen aber, die jetzt plötzlich
so rege Begeisterung für die humanistische Bildung verraten, von der sie bisher
so gar wenig gezeigt haben, kommt es viel weniger auf diese an, als darauf, die
vermehrte Konkurrenz und die befürchtete Herabdrückung ihres Ansehens durch das


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[0638] Maßgebliches und Unmaßgebliches Die Ausführung des kaiserlichen Schulerlasses. Aus dem kaiserlichen Erlaß vom 26. November vorigen Jahres sind zunächst vom preußischen Kultus¬ ministerium zwei Folgerungen gezogen worden. Erstens hat es die Verstärkung des Lateins an den humanistischen Gymnasien um sechs Stunden angeordnet, ohne das Griechische irgendwie zu verkürzen, ist also so ziemlich ans den Standpunkt der Zeit vor 1892 zurückgegangen und hat damit den Anfang gemacht, den Gymnasien freiere Entfaltung zu gewähren. Zweitens hat es die Gleichberechtigung der nenn- klassigen höhern Schulen aller drei Gattungen für alle Studien der philosophischen Fakultät anerkannt, also die von dem kaiserlichen Erlaß eröffnete Aussicht auf Er¬ weiterung der Berechtigungen für die realistischen Anstalten zu verwirklichen be¬ gonnen. Aber das ist bei weitem noch nicht genug. Denn wirklichen Vorteil werden davon nur die lateinlosen Oberrealschulen ziehn, die Realgymnasien nur für den Zutritt zum Studium der klassischen Philologie und der Geschichte, der ihren Abiturienten bisher nur nach einer Ergänzuugsprüfung offen stand. Nun ist es doch ein schreiender Widerspruch, daß Leute ohne Griechisch und vielleicht sogar ohne Latein zum Studium der klassischen Philologie, die doch beiden alten Sprachen gilt, grundsätzlich zugelassen werden sollen, nicht aber zur Medizin, deren Ver¬ treter doch, wie sie oft genug ausgesprochen habe», auf die naturwissenschaftlich- mathematische Vorbildung größer» Wert legen, als auf die sprachlich-historische, und ebenso wenig zur Rechtswissenschaft, die doch das Griechische für ihre besondern Zwecke nicht „braucht," jedenfalls weniger als die Medizin mit ihrer griechischen Terminologie. Dieser Widerspruch kann nur dadurch aufgehoben werden, daß mich die alte Forderung erfüllt, den Realgymnasiasten auch das Studium der Medizin und der Rechtswissenschaft freigegeben wird. Wer A gesagt hat, der muß doch Wohl nun auch B sagen, und zwar möglichst bald. Sonderbarerweise aber zögert man mit diesem logisch notwendigen Zugeständnis. Die Schuld daran liegt übrigens durchaus nicht etwa an der preußischen Regierung, sondern am Bundesrat, an den schon vor ziemlich langer Zeit der Antrag auf Zulassung der Realgymnasiasten zum medizinischen Studium gelangt ist. Denn daß dergleichen Fragen nicht von den Einzelstanten entschieden werden können, sondern für das Reich einheitlich gelöst werden müssen, das ist in der Reichsverfassung begründet und liegt in der Natur der Sache. Einzelne Staaten, so besonders ein früher oft gepriesener liberaler Musterstaat, setzen dem Antrage Widerstand entgegen und stützen sich dabei nicht nur auf die Proteste der Mediziner und Juristen, sondern mich und vor allem auf das Zentrum, das in allen Bundesstaaten sei» non M<;vt. ausgesprochen hat. Die „ausschlaggebende Partei" handelt dabei natürlich nicht aus Begeisterung für das klassische Altertum; den Bischöfen, Kaplänen und andern am minorum Aöntium ist es höchstens um das Lateinische, die Kirchensprache, zu thun, das griechische Wesen aber ist ihnen gleichgiltig oder verhaßt, weil die Geistesfreiheit des Hellenentums dem Ultramontanismus immer unverständlich und ein Dorn im Auge gewesen ist. Das Zentrum will einfach von einer Erweiterung der Berechtigung für die Real¬ gymnasien deshalb nichts wissen, weil auf ihnen moderner Teufelskram einen zu breiten Raum einnimmt. Den Medizinern und den Juristen aber, die jetzt plötzlich so rege Begeisterung für die humanistische Bildung verraten, von der sie bisher so gar wenig gezeigt haben, kommt es viel weniger auf diese an, als darauf, die vermehrte Konkurrenz und die befürchtete Herabdrückung ihres Ansehens durch das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/638>, abgerufen am 16.06.2024.