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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Zur Umgestaltung der General- und der Spezialkominissionen

Wicklung unsers Planetensystems nach der Kant-Laplacischen Theorie. Aus
der ganzen Masse der anfänglich gleichartig gefärbten Grundstücke heben sich
zuerst einzelne hervor, die die Ausweisung sogenannter bedingter Pläne not¬
wendig machen, und im übrigen verdichtet sich das Projekt ganz allmählich
unter intensiver Konzentrierung des Projektanten auf seine Aufgabe immer
mehr. In diesem Werden kommt es nicht selten vor, daß das, was durch
tage- ja wochenlange Arbeit schon aus dem Groben heraus geformt war, mit
einem Federstrich wieder zusammenstürzt, weil eine nachträglich als notwendig
erkannte Plangestaltung nicht ohne dieses Verwerfen durchgeführt werden kann.
Nach und nach fügt sich eins ins andre, das Ganze nimmt Gestalt und Regel
an, und endlich legt der Projektant die Feder hin, nachdem er mit vieler Ge¬
duld und Aufbietung seiner ganzen geistigen Energie und Schwungkraft von
allen möglichen Lösungen die gefunden zu haben glaubt, die den gegeneinander
abzuwägenden Interessen am meisten entspricht. Wenn unter dieser Gedanken¬
arbeit die technische Planausarbeitung verstände:? werden soll, so ist dies
mindestens nicht für jeden ohne weiteres verständlich.

Wenn ferner die Befangenheit des Sachlandmesfers darin bestehn soll,
daß er sein Projekt gegen oberflächliche Einwendungen mißvergnügter Inter¬
essenten verteidigt, so ist dies menschlich und an sich auch zunächst sachlich
richtig. Die Erfahrung lehrt unzweifelhaft, wie verkehrt es ist, den Wünschen
der Beschwerdeführer möglichst sofort durch materielle Plauänderungen ent¬
gegenzukommen, weil die Interessenten selbst kein festes und sicheres Urteil
über ihre Abfindung haben können, bevor mindestens eine Vcstellungsverivde
abgelaufen ist, und bevor die Wege und Abzugsgräben ausgebaut sind. Die
Anforderungen, die das Gesetz an die Urteilskraft eines Bauern stellt, sind
eben nicht erfüllbar.

Nun fallen aber mindestens zwei Drittel aller Planbeschwerden unter die
Rubrik: Beschwerden gegen die Bvnitierung, und für diese ist nicht der Land¬
messer verantwortlich, sondern der Kommissar, in Zukunft also die durch Landwirte
verstärkte Kommission! Da wäre doch wieder ein Korrektiv für die Befangenheit
der Kommission nötig! Denn die Kommission müßte doch als Spruchbehördc
erster Instanz in eigner Sache Richter sein. Das ist aber gerade ein Vor¬
wurf, den man dem gegenwärtigen System macht, wonach der Kommissar den
Plan, den er formell wenigstens selbst gemacht hat, und den er den Inter¬
essenten gegenüber in jeder Einzelheit vertreten muß, bei dem Streitverfahren
selbst zu begutachten hat, samt der Bvnitierung.

Auf diesem Wege ist also ans den: Dilemma nicht herauszukommen, und
außerdem wird eine ganze Klasse treuer, arbeitsamer und bei der Sache nun
einmal unentbehrlicher Beamten verletzend beiseite geschoben, während sie ge¬
hofft hatten, daß die schon jetzt instruktionell oder thatsächlich bestehenden Ver¬
hältnisse, wonach ein mehr oder weniger kollegialisches Zusammenwirken von
Kommissar, Oberlandmesser und Sachlandmesser in allen wichtigen Fragen
stattfindet, die gesetzliche Sanktionierung mit der Zeit erhalten, und die ver-


Zur Umgestaltung der General- und der Spezialkominissionen

Wicklung unsers Planetensystems nach der Kant-Laplacischen Theorie. Aus
der ganzen Masse der anfänglich gleichartig gefärbten Grundstücke heben sich
zuerst einzelne hervor, die die Ausweisung sogenannter bedingter Pläne not¬
wendig machen, und im übrigen verdichtet sich das Projekt ganz allmählich
unter intensiver Konzentrierung des Projektanten auf seine Aufgabe immer
mehr. In diesem Werden kommt es nicht selten vor, daß das, was durch
tage- ja wochenlange Arbeit schon aus dem Groben heraus geformt war, mit
einem Federstrich wieder zusammenstürzt, weil eine nachträglich als notwendig
erkannte Plangestaltung nicht ohne dieses Verwerfen durchgeführt werden kann.
Nach und nach fügt sich eins ins andre, das Ganze nimmt Gestalt und Regel
an, und endlich legt der Projektant die Feder hin, nachdem er mit vieler Ge¬
duld und Aufbietung seiner ganzen geistigen Energie und Schwungkraft von
allen möglichen Lösungen die gefunden zu haben glaubt, die den gegeneinander
abzuwägenden Interessen am meisten entspricht. Wenn unter dieser Gedanken¬
arbeit die technische Planausarbeitung verstände:? werden soll, so ist dies
mindestens nicht für jeden ohne weiteres verständlich.

Wenn ferner die Befangenheit des Sachlandmesfers darin bestehn soll,
daß er sein Projekt gegen oberflächliche Einwendungen mißvergnügter Inter¬
essenten verteidigt, so ist dies menschlich und an sich auch zunächst sachlich
richtig. Die Erfahrung lehrt unzweifelhaft, wie verkehrt es ist, den Wünschen
der Beschwerdeführer möglichst sofort durch materielle Plauänderungen ent¬
gegenzukommen, weil die Interessenten selbst kein festes und sicheres Urteil
über ihre Abfindung haben können, bevor mindestens eine Vcstellungsverivde
abgelaufen ist, und bevor die Wege und Abzugsgräben ausgebaut sind. Die
Anforderungen, die das Gesetz an die Urteilskraft eines Bauern stellt, sind
eben nicht erfüllbar.

Nun fallen aber mindestens zwei Drittel aller Planbeschwerden unter die
Rubrik: Beschwerden gegen die Bvnitierung, und für diese ist nicht der Land¬
messer verantwortlich, sondern der Kommissar, in Zukunft also die durch Landwirte
verstärkte Kommission! Da wäre doch wieder ein Korrektiv für die Befangenheit
der Kommission nötig! Denn die Kommission müßte doch als Spruchbehördc
erster Instanz in eigner Sache Richter sein. Das ist aber gerade ein Vor¬
wurf, den man dem gegenwärtigen System macht, wonach der Kommissar den
Plan, den er formell wenigstens selbst gemacht hat, und den er den Inter¬
essenten gegenüber in jeder Einzelheit vertreten muß, bei dem Streitverfahren
selbst zu begutachten hat, samt der Bvnitierung.

Auf diesem Wege ist also ans den: Dilemma nicht herauszukommen, und
außerdem wird eine ganze Klasse treuer, arbeitsamer und bei der Sache nun
einmal unentbehrlicher Beamten verletzend beiseite geschoben, während sie ge¬
hofft hatten, daß die schon jetzt instruktionell oder thatsächlich bestehenden Ver¬
hältnisse, wonach ein mehr oder weniger kollegialisches Zusammenwirken von
Kommissar, Oberlandmesser und Sachlandmesser in allen wichtigen Fragen
stattfindet, die gesetzliche Sanktionierung mit der Zeit erhalten, und die ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/352>, abgerufen am 20.05.2024.