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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die fehlerhafte "Organisation der Sparkassen für den Hypothekarkredit

Nach den Gesetzen der Natur sollen die Bäume nicht in den Himmel
wachsen, und nach den Gesetzen der Volkswirtschaft sollen die Sparkassen nicht
einen zu riesigen Umfang annehmen, d, h. sie sollen nicht den Kapitalisten zu
deren Kapitalanlagen dienen, sondern nur den Sparern und deren Zwecken.
^Le "roäv.8 in rsbus, sunt osrti äsniaus dass.

So braucht mau das große Anwachsen des Umfangs der Sparkassen nicht
gerade immer mit Heller Freude zu begrüßen und nur Günstiges darin zu
finden. Der hinkende Teufel wird sich hinterher schon einmal einstellen. Also
der Nachteil, daß durch die Vorschrift entweder die Gemeinden geringere Ge¬
winne oder die Sparer geringere Zinsen erzielen, ist von einem höhern volks¬
wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet kein Nachteil, sondern ein Vorteil.
Er wird zur Gesundung der Geld- und Sparverhältnisse beitragen.

Der andre Nachteil, den das Verbot hervorrufen würde, besteht für die
Grundbesitzer Gausbesitzer und Gutsbesitzer) darin, daß ihnen die Sparkassen,
die ihnen bisher zu mäßigem Zinsfuß Hypotheken geliehen und manches Geld¬
bedürfnis befriedigt haben, als Geldgeber entzogen werden, was unbedingt ein
Nachteil für die Grundbesitzer fein würde. Aber dieser Nachteil läßt sich auch
für die Grundbesitzer in einen Vorteil, und zwar in einen sehr großen ver¬
wandeln. Will man das Verbot der Ausleihung von Hypotheken für die
Sparkassen zum Nachteil der Grundbesitzer einführen, so wird man sich aller¬
dings genötigt sehen, dem Kredit der Grundbesitzer dafür in andrer Weise
unter die Arme zu greifen. Dies kann man in viel vollkommnerer und besserer
Weise dadurch, daß man für die Grundbesitzer, für die sogenannte land¬
schaftliche Kreditsysteme oder Pfandbriefverbände noch nicht bestehn, solche ins
Leben ruft. Ich meine solche Pfandbriefverbände, wie sie sich bei den preu¬
ßischen Landschaften ausgebildet haben, die nur von dem Gläubiger unkündbare
Amortisntionshypotheken beleihen und in der Hohe der Hypotheken Inhaber-
Papiere (Pfandbriefe) ausgeben, die wiederum von dem Inhaber nicht gekündigt
werden können. Da der Pfandbriefinhaber den Pfandbrief nicht kündigen kann,
und den? Hypothekenschuldner von der Landschaft die Hypothek nicht gekündigt
werden darf, so kann ein solcher Verband niemals in einer Krisis genötigt
werden, Kapitalien aufzubringen, und er kann nicht gezwungen werden, den
Hypothekenschuldnern die Hypothek zu kündigen.

Als diese Frage -- die Schaffung eines solches Pfandbriefverbandcs --
für städtische oder bebaute Grundstücke vor einigen Jahren im brandenburgischen
Provinziallandtage erörtert wurde, da wurde von den Gegnern, nämlich den
Vertretern städtischer Sparkassen, hervorgehoben, daß ihre Sparkassen ihre
Hypotheken doch nicht zu kündigen pflegen, daß deshalb Sparkassenhypotheken
so gut wie unkündbar seien, und daß sich, wenn es gerade von den Schuldnern
gewünscht werde, Sparkassen auch auf Amortisationshypotheken einließen.

Allerdings pflegen in Friedenszeiten Sparkasscnhypotheken nur selten ge¬
kündigt zu werden. Aber diese Ausnahmen sind schon zahlreich genug. So
wurden z. B. einem Hausbesitzer in Wittcnberge vor einiger Zeit von einer


Die fehlerhafte «Organisation der Sparkassen für den Hypothekarkredit

Nach den Gesetzen der Natur sollen die Bäume nicht in den Himmel
wachsen, und nach den Gesetzen der Volkswirtschaft sollen die Sparkassen nicht
einen zu riesigen Umfang annehmen, d, h. sie sollen nicht den Kapitalisten zu
deren Kapitalanlagen dienen, sondern nur den Sparern und deren Zwecken.
^Le »roäv.8 in rsbus, sunt osrti äsniaus dass.

So braucht mau das große Anwachsen des Umfangs der Sparkassen nicht
gerade immer mit Heller Freude zu begrüßen und nur Günstiges darin zu
finden. Der hinkende Teufel wird sich hinterher schon einmal einstellen. Also
der Nachteil, daß durch die Vorschrift entweder die Gemeinden geringere Ge¬
winne oder die Sparer geringere Zinsen erzielen, ist von einem höhern volks¬
wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet kein Nachteil, sondern ein Vorteil.
Er wird zur Gesundung der Geld- und Sparverhältnisse beitragen.

Der andre Nachteil, den das Verbot hervorrufen würde, besteht für die
Grundbesitzer Gausbesitzer und Gutsbesitzer) darin, daß ihnen die Sparkassen,
die ihnen bisher zu mäßigem Zinsfuß Hypotheken geliehen und manches Geld¬
bedürfnis befriedigt haben, als Geldgeber entzogen werden, was unbedingt ein
Nachteil für die Grundbesitzer fein würde. Aber dieser Nachteil läßt sich auch
für die Grundbesitzer in einen Vorteil, und zwar in einen sehr großen ver¬
wandeln. Will man das Verbot der Ausleihung von Hypotheken für die
Sparkassen zum Nachteil der Grundbesitzer einführen, so wird man sich aller¬
dings genötigt sehen, dem Kredit der Grundbesitzer dafür in andrer Weise
unter die Arme zu greifen. Dies kann man in viel vollkommnerer und besserer
Weise dadurch, daß man für die Grundbesitzer, für die sogenannte land¬
schaftliche Kreditsysteme oder Pfandbriefverbände noch nicht bestehn, solche ins
Leben ruft. Ich meine solche Pfandbriefverbände, wie sie sich bei den preu¬
ßischen Landschaften ausgebildet haben, die nur von dem Gläubiger unkündbare
Amortisntionshypotheken beleihen und in der Hohe der Hypotheken Inhaber-
Papiere (Pfandbriefe) ausgeben, die wiederum von dem Inhaber nicht gekündigt
werden können. Da der Pfandbriefinhaber den Pfandbrief nicht kündigen kann,
und den? Hypothekenschuldner von der Landschaft die Hypothek nicht gekündigt
werden darf, so kann ein solcher Verband niemals in einer Krisis genötigt
werden, Kapitalien aufzubringen, und er kann nicht gezwungen werden, den
Hypothekenschuldnern die Hypothek zu kündigen.

Als diese Frage — die Schaffung eines solches Pfandbriefverbandcs —
für städtische oder bebaute Grundstücke vor einigen Jahren im brandenburgischen
Provinziallandtage erörtert wurde, da wurde von den Gegnern, nämlich den
Vertretern städtischer Sparkassen, hervorgehoben, daß ihre Sparkassen ihre
Hypotheken doch nicht zu kündigen pflegen, daß deshalb Sparkassenhypotheken
so gut wie unkündbar seien, und daß sich, wenn es gerade von den Schuldnern
gewünscht werde, Sparkassen auch auf Amortisationshypotheken einließen.

Allerdings pflegen in Friedenszeiten Sparkasscnhypotheken nur selten ge¬
kündigt zu werden. Aber diese Ausnahmen sind schon zahlreich genug. So
wurden z. B. einem Hausbesitzer in Wittcnberge vor einiger Zeit von einer


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[0360] Die fehlerhafte «Organisation der Sparkassen für den Hypothekarkredit Nach den Gesetzen der Natur sollen die Bäume nicht in den Himmel wachsen, und nach den Gesetzen der Volkswirtschaft sollen die Sparkassen nicht einen zu riesigen Umfang annehmen, d, h. sie sollen nicht den Kapitalisten zu deren Kapitalanlagen dienen, sondern nur den Sparern und deren Zwecken. ^Le »roäv.8 in rsbus, sunt osrti äsniaus dass. So braucht mau das große Anwachsen des Umfangs der Sparkassen nicht gerade immer mit Heller Freude zu begrüßen und nur Günstiges darin zu finden. Der hinkende Teufel wird sich hinterher schon einmal einstellen. Also der Nachteil, daß durch die Vorschrift entweder die Gemeinden geringere Ge¬ winne oder die Sparer geringere Zinsen erzielen, ist von einem höhern volks¬ wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet kein Nachteil, sondern ein Vorteil. Er wird zur Gesundung der Geld- und Sparverhältnisse beitragen. Der andre Nachteil, den das Verbot hervorrufen würde, besteht für die Grundbesitzer Gausbesitzer und Gutsbesitzer) darin, daß ihnen die Sparkassen, die ihnen bisher zu mäßigem Zinsfuß Hypotheken geliehen und manches Geld¬ bedürfnis befriedigt haben, als Geldgeber entzogen werden, was unbedingt ein Nachteil für die Grundbesitzer fein würde. Aber dieser Nachteil läßt sich auch für die Grundbesitzer in einen Vorteil, und zwar in einen sehr großen ver¬ wandeln. Will man das Verbot der Ausleihung von Hypotheken für die Sparkassen zum Nachteil der Grundbesitzer einführen, so wird man sich aller¬ dings genötigt sehen, dem Kredit der Grundbesitzer dafür in andrer Weise unter die Arme zu greifen. Dies kann man in viel vollkommnerer und besserer Weise dadurch, daß man für die Grundbesitzer, für die sogenannte land¬ schaftliche Kreditsysteme oder Pfandbriefverbände noch nicht bestehn, solche ins Leben ruft. Ich meine solche Pfandbriefverbände, wie sie sich bei den preu¬ ßischen Landschaften ausgebildet haben, die nur von dem Gläubiger unkündbare Amortisntionshypotheken beleihen und in der Hohe der Hypotheken Inhaber- Papiere (Pfandbriefe) ausgeben, die wiederum von dem Inhaber nicht gekündigt werden können. Da der Pfandbriefinhaber den Pfandbrief nicht kündigen kann, und den? Hypothekenschuldner von der Landschaft die Hypothek nicht gekündigt werden darf, so kann ein solcher Verband niemals in einer Krisis genötigt werden, Kapitalien aufzubringen, und er kann nicht gezwungen werden, den Hypothekenschuldnern die Hypothek zu kündigen. Als diese Frage — die Schaffung eines solches Pfandbriefverbandcs — für städtische oder bebaute Grundstücke vor einigen Jahren im brandenburgischen Provinziallandtage erörtert wurde, da wurde von den Gegnern, nämlich den Vertretern städtischer Sparkassen, hervorgehoben, daß ihre Sparkassen ihre Hypotheken doch nicht zu kündigen pflegen, daß deshalb Sparkassenhypotheken so gut wie unkündbar seien, und daß sich, wenn es gerade von den Schuldnern gewünscht werde, Sparkassen auch auf Amortisationshypotheken einließen. Allerdings pflegen in Friedenszeiten Sparkasscnhypotheken nur selten ge¬ kündigt zu werden. Aber diese Ausnahmen sind schon zahlreich genug. So wurden z. B. einem Hausbesitzer in Wittcnberge vor einiger Zeit von einer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/360>, abgerufen am 28.05.2024.