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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Wie entstehn pfandbriefverbünde?

Landschaft zum Vorbild genommen haben, so sind sie in jener Beziehung noch
zurückgeblieben und kennen leider auch noch von dem Inhaber kündbare Pfand¬
briefe,^) die eine stete Gefahr für den Kreditverein sind. Hoffentlich werden
von den Krcditvercinen bei der Ausgabe die unkündbaren wenigstens bevor¬
zugt. In einer Beziehung ist jedoch der ritterschaftliche Kreditverein z" Hannover
den preußischen Landschaften vorausgeeilt. Er hat nämlich in § 17 der Satzungen
die Höhe der Beleihung dafür festgesetzt, daß die Hälfte des Reinertrags zur
Deckung des Zinssatzes ausreichen muß. Diese Satzungen vermeiden also bei
der Abschätzung den Fehler, der sonst bei den Landschaften noch besteht, daß
der Reinertrag mit einem -- immer falschen -- Multiplikator vervielfältigt
werden muß, sodaß schließlich ein unzutreffender Kapitalwert für die Beleihnngs-
grenze gefunden wird, (Vergl. Grenzboten von diesem Jahre Ur. 18, S. 203.)

Eine ähnliche glückliche Bestimmung wie die Satzungen des ritterschaft¬
lichen .Kreditvereins zu Hannover enthalten auch die Statuten der Hannoverschen
Landes-Krcditnnstalt (im Nachtrag vom 12, August 1846), die geschnffeu wurde
zur Ablösung der gutsherrlich-bäuerlichen Lasten und heute noch als Kredit¬
anstalt für Landgüter und Landgemeinden besteht, und deren Ausdehnung auf
die Häuser der Städte angeregt worden ist. Diese Landeskreditanstalt hat leider
auch von dein Inhaber kündbare Schuldverschreibungen ausgegeben. Wie mir
mitgeteilt wurde, ist sie davon abgekommen und giebt, gewitzigt durch die Er¬
fahrungen der letzten Jahre, nnr noch vom Inhaber nicht kündbare Schuld¬
verschreibungen aus.

Wäre die preußische Staatsregierung davon durchdrungen, daß es ange¬
bracht ja notwendig sei, derartige Anstalten von dein Kredit der Provinzen
und Gemeinden möglichst unabhängig hinzustellen, so würde die Landeskredit-
tasse in Kassel, die auch Häuser beleibt, längst in einen Pfandbriefverband
umgewandelt worden sein, und würde dann, nicht von dein Regierungsbezirk
Kassel eine Zeit lang als gute Einnahmequelle ausgenutzt worden sein, denn
nur deshalb hat man in Kassel eine Zeit lang die hochstehenden Schuldver¬
schreibungen aufgerufen und eingelöst, damit man sie mit Gewinn wieder von
neuem ausgeben konnte. Hierdurch hat man natürlich zum Nachteil der Anstalt
die Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen erschwert und diese unbeliebt ge¬
macht und die Landcskreditkasse in Mißkredit gebracht.*"')

Dieser Fehler ist nun allerdings bei der Schaffung der kürzlich entstandnen
Hypothekenanstalt der Stadt Düsseldorf vermieden worden. Denn hier hat die
Regierung verlangt, bevor sie die Satzungen genehmigte, daß aller Gewinn
der Anstalt dieser selbst, d, h, also mittelbar den Hhvvthekenschuldnern zu gute




*) Noch mehr zurückgeblieben ist der ritterschaftliche Kreditvercin von Braunschweig, der
nur Jnhaberpapiere (Schuldverschreibungen) ausgiebt, die beiderseitig kundbar sind, und zwar in
der Regel halbjährlich. Darum sehen dessen Satzungen in H 40 bei ungünstigen Konjunkturen
und Geldkrisen die Einziehung der Hupotheken vor! Gerade dann aber ist der Kredit dein
Grundbesitzer unentbehrlich und darf ihm zu einer solchen Zeit nicht entzogen werden,
-) Monatsblatt des Zentralverbandes städtischer Hausbesitzervereine, April 1900,
Wie entstehn pfandbriefverbünde?

Landschaft zum Vorbild genommen haben, so sind sie in jener Beziehung noch
zurückgeblieben und kennen leider auch noch von dem Inhaber kündbare Pfand¬
briefe,^) die eine stete Gefahr für den Kreditverein sind. Hoffentlich werden
von den Krcditvercinen bei der Ausgabe die unkündbaren wenigstens bevor¬
zugt. In einer Beziehung ist jedoch der ritterschaftliche Kreditverein z» Hannover
den preußischen Landschaften vorausgeeilt. Er hat nämlich in § 17 der Satzungen
die Höhe der Beleihung dafür festgesetzt, daß die Hälfte des Reinertrags zur
Deckung des Zinssatzes ausreichen muß. Diese Satzungen vermeiden also bei
der Abschätzung den Fehler, der sonst bei den Landschaften noch besteht, daß
der Reinertrag mit einem — immer falschen — Multiplikator vervielfältigt
werden muß, sodaß schließlich ein unzutreffender Kapitalwert für die Beleihnngs-
grenze gefunden wird, (Vergl. Grenzboten von diesem Jahre Ur. 18, S. 203.)

Eine ähnliche glückliche Bestimmung wie die Satzungen des ritterschaft¬
lichen .Kreditvereins zu Hannover enthalten auch die Statuten der Hannoverschen
Landes-Krcditnnstalt (im Nachtrag vom 12, August 1846), die geschnffeu wurde
zur Ablösung der gutsherrlich-bäuerlichen Lasten und heute noch als Kredit¬
anstalt für Landgüter und Landgemeinden besteht, und deren Ausdehnung auf
die Häuser der Städte angeregt worden ist. Diese Landeskreditanstalt hat leider
auch von dein Inhaber kündbare Schuldverschreibungen ausgegeben. Wie mir
mitgeteilt wurde, ist sie davon abgekommen und giebt, gewitzigt durch die Er¬
fahrungen der letzten Jahre, nnr noch vom Inhaber nicht kündbare Schuld¬
verschreibungen aus.

Wäre die preußische Staatsregierung davon durchdrungen, daß es ange¬
bracht ja notwendig sei, derartige Anstalten von dein Kredit der Provinzen
und Gemeinden möglichst unabhängig hinzustellen, so würde die Landeskredit-
tasse in Kassel, die auch Häuser beleibt, längst in einen Pfandbriefverband
umgewandelt worden sein, und würde dann, nicht von dein Regierungsbezirk
Kassel eine Zeit lang als gute Einnahmequelle ausgenutzt worden sein, denn
nur deshalb hat man in Kassel eine Zeit lang die hochstehenden Schuldver¬
schreibungen aufgerufen und eingelöst, damit man sie mit Gewinn wieder von
neuem ausgeben konnte. Hierdurch hat man natürlich zum Nachteil der Anstalt
die Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen erschwert und diese unbeliebt ge¬
macht und die Landcskreditkasse in Mißkredit gebracht.*"')

Dieser Fehler ist nun allerdings bei der Schaffung der kürzlich entstandnen
Hypothekenanstalt der Stadt Düsseldorf vermieden worden. Denn hier hat die
Regierung verlangt, bevor sie die Satzungen genehmigte, daß aller Gewinn
der Anstalt dieser selbst, d, h, also mittelbar den Hhvvthekenschuldnern zu gute




*) Noch mehr zurückgeblieben ist der ritterschaftliche Kreditvercin von Braunschweig, der
nur Jnhaberpapiere (Schuldverschreibungen) ausgiebt, die beiderseitig kundbar sind, und zwar in
der Regel halbjährlich. Darum sehen dessen Satzungen in H 40 bei ungünstigen Konjunkturen
und Geldkrisen die Einziehung der Hupotheken vor! Gerade dann aber ist der Kredit dein
Grundbesitzer unentbehrlich und darf ihm zu einer solchen Zeit nicht entzogen werden,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/610>, abgerufen am 23.05.2024.