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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die englische Lokalverwaltung

englischen Könige geschaffen, sondern nur den Feudalismus nicht aufkommen
lassen, was allerdings ein bedeutendes Verdienst ist. Daß nach der heutigen
Städte- und Grafschaftsordnung keine Verpflichtung, kein Zwang zur An¬
nahme von Ämtern bestehe, ist nicht richtig: die Weigerung des Gewählten
wird bestraft. Gneist stellt die englische Geschichte auf den Kopf, wenn er die
Friedensrichter des achtzehnten Jahrhunderts als Opfer der Pflicht, die moderne
Selbstverwaltung als Jnteressenvnrtschaft darstellt. Gerade in diesem acht¬
zehnten Jahrhundert, das er als die klassische Zeit des Selfgovernment ver¬
herrlicht, war dieses die unverschämteste Jnteressenwirtschaft, während die
heutige Munizipalverwaltung, nicht in demselben Maße, wie wir gesehen haben,
aber immerhin auch noch die Grafschaft- und Gemeindeverwaltung dein Gemein¬
wohl dient. Weit entfernt davon, daß die Verwaltungsreform den Gemeinde¬
geist vernichtet Hütte, fängt dieser erst jetzt wieder an zu entsteh". Schon
Greises Terminologie ist falsch. Das Wort Selfgovernment ist in England
selbst nicht gebräuchlich; hier sagt man I^oval Hope-minore (ehedem oder
Nunioixg.1 Lrovsrninöiit); jenes andre Wort kommt nur bei Toulmiu Smith
und seinem Anhange vor, aber nie allein, sondern nur in Verbindung mit
Il0eg,1 (I^vAl 8s1kKovornm6ii.t>). Endlich ist Selbstverwaltung nicht die richtige
Übersetzung: diese ist Selbstregierung! denn das englische Volk regiert sich
wirklich in dem mehrfach dargelegten Sinne selbst, und die Verwaltung ist nur
ein Teil der Regierung. Was Gneist als neu eingeführten Bureaukratismus
und Werkzeug des Absolutismus verwirft, das sei, führt der Verfasser aus,
nur das den heutigen Anfordrungen entsprechende technisch vollkommne Werk¬
zeug der Selbstregierung; in einer Stadt wie Liverpool könne die Polizei nicht
von den Amateur Constables der guten alten Zeit ausgeübt werden, die zum
Kinderspott geworden waren, und die Stadtväter von Manchester könnten un¬
möglich die Maschinen ihrer Elektrizitätswerke selbst bedienen. In England
habe man längst eingesehen, daß die Unterhaltung einer technisch gebildeten
tüchtigen und gut bezahlten Beamtenschaft nicht im Widerspruch stehe zu der
Besorgung der Angelegenheiten der Gemeinde durch ihre erwählten Vertreter,
sondern die Voraussetzung davon sei.

Gneist beklagt es, daß man die organische Verbindung zwischen dem
Parlament und den Wahlkreisen aufgelöst habe, die ehedem Verwaltungs¬
körper gewesen seien. Wie hätten aber, fragt der Verfasser, diese gepriesenen
Verwnltungskörper ausgesehen? Der eine habe aus einer Burgruine bestanden,
ein andrer aus einem Häuflein Gesindel, durch dessen Scheiuabstimmung der
Landlord das Unterhausmitglied ernannt habe. Das seien die "Pflichtgenossen¬
schaften" gewesen, deren Auflösung Gneist beklage, während er die heutigen
Kommunalverwaltungcn, die zum Teil mit Aufopferung Vortreffliches leisteten,
Interessentengruppen Schelte. Die alte Selbstverwaltung der von Gneist ver¬
herrlichten Zeit sei nichts als eine herzlich schlechte Polizeiverwaltung gewesen,
die neue sei eine wirkliche Verwaltung, die große soziale Aufgaben lose und
die sozialen Gegensätze versöhne. Die einzige thatsächliche Unterlage für die


Grenzboten III 1901 77
Die englische Lokalverwaltung

englischen Könige geschaffen, sondern nur den Feudalismus nicht aufkommen
lassen, was allerdings ein bedeutendes Verdienst ist. Daß nach der heutigen
Städte- und Grafschaftsordnung keine Verpflichtung, kein Zwang zur An¬
nahme von Ämtern bestehe, ist nicht richtig: die Weigerung des Gewählten
wird bestraft. Gneist stellt die englische Geschichte auf den Kopf, wenn er die
Friedensrichter des achtzehnten Jahrhunderts als Opfer der Pflicht, die moderne
Selbstverwaltung als Jnteressenvnrtschaft darstellt. Gerade in diesem acht¬
zehnten Jahrhundert, das er als die klassische Zeit des Selfgovernment ver¬
herrlicht, war dieses die unverschämteste Jnteressenwirtschaft, während die
heutige Munizipalverwaltung, nicht in demselben Maße, wie wir gesehen haben,
aber immerhin auch noch die Grafschaft- und Gemeindeverwaltung dein Gemein¬
wohl dient. Weit entfernt davon, daß die Verwaltungsreform den Gemeinde¬
geist vernichtet Hütte, fängt dieser erst jetzt wieder an zu entsteh». Schon
Greises Terminologie ist falsch. Das Wort Selfgovernment ist in England
selbst nicht gebräuchlich; hier sagt man I^oval Hope-minore (ehedem oder
Nunioixg.1 Lrovsrninöiit); jenes andre Wort kommt nur bei Toulmiu Smith
und seinem Anhange vor, aber nie allein, sondern nur in Verbindung mit
Il0eg,1 (I^vAl 8s1kKovornm6ii.t>). Endlich ist Selbstverwaltung nicht die richtige
Übersetzung: diese ist Selbstregierung! denn das englische Volk regiert sich
wirklich in dem mehrfach dargelegten Sinne selbst, und die Verwaltung ist nur
ein Teil der Regierung. Was Gneist als neu eingeführten Bureaukratismus
und Werkzeug des Absolutismus verwirft, das sei, führt der Verfasser aus,
nur das den heutigen Anfordrungen entsprechende technisch vollkommne Werk¬
zeug der Selbstregierung; in einer Stadt wie Liverpool könne die Polizei nicht
von den Amateur Constables der guten alten Zeit ausgeübt werden, die zum
Kinderspott geworden waren, und die Stadtväter von Manchester könnten un¬
möglich die Maschinen ihrer Elektrizitätswerke selbst bedienen. In England
habe man längst eingesehen, daß die Unterhaltung einer technisch gebildeten
tüchtigen und gut bezahlten Beamtenschaft nicht im Widerspruch stehe zu der
Besorgung der Angelegenheiten der Gemeinde durch ihre erwählten Vertreter,
sondern die Voraussetzung davon sei.

Gneist beklagt es, daß man die organische Verbindung zwischen dem
Parlament und den Wahlkreisen aufgelöst habe, die ehedem Verwaltungs¬
körper gewesen seien. Wie hätten aber, fragt der Verfasser, diese gepriesenen
Verwnltungskörper ausgesehen? Der eine habe aus einer Burgruine bestanden,
ein andrer aus einem Häuflein Gesindel, durch dessen Scheiuabstimmung der
Landlord das Unterhausmitglied ernannt habe. Das seien die „Pflichtgenossen¬
schaften" gewesen, deren Auflösung Gneist beklage, während er die heutigen
Kommunalverwaltungcn, die zum Teil mit Aufopferung Vortreffliches leisteten,
Interessentengruppen Schelte. Die alte Selbstverwaltung der von Gneist ver¬
herrlichten Zeit sei nichts als eine herzlich schlechte Polizeiverwaltung gewesen,
die neue sei eine wirkliche Verwaltung, die große soziale Aufgaben lose und
die sozialen Gegensätze versöhne. Die einzige thatsächliche Unterlage für die


Grenzboten III 1901 77
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[0617] Die englische Lokalverwaltung englischen Könige geschaffen, sondern nur den Feudalismus nicht aufkommen lassen, was allerdings ein bedeutendes Verdienst ist. Daß nach der heutigen Städte- und Grafschaftsordnung keine Verpflichtung, kein Zwang zur An¬ nahme von Ämtern bestehe, ist nicht richtig: die Weigerung des Gewählten wird bestraft. Gneist stellt die englische Geschichte auf den Kopf, wenn er die Friedensrichter des achtzehnten Jahrhunderts als Opfer der Pflicht, die moderne Selbstverwaltung als Jnteressenvnrtschaft darstellt. Gerade in diesem acht¬ zehnten Jahrhundert, das er als die klassische Zeit des Selfgovernment ver¬ herrlicht, war dieses die unverschämteste Jnteressenwirtschaft, während die heutige Munizipalverwaltung, nicht in demselben Maße, wie wir gesehen haben, aber immerhin auch noch die Grafschaft- und Gemeindeverwaltung dein Gemein¬ wohl dient. Weit entfernt davon, daß die Verwaltungsreform den Gemeinde¬ geist vernichtet Hütte, fängt dieser erst jetzt wieder an zu entsteh». Schon Greises Terminologie ist falsch. Das Wort Selfgovernment ist in England selbst nicht gebräuchlich; hier sagt man I^oval Hope-minore (ehedem oder Nunioixg.1 Lrovsrninöiit); jenes andre Wort kommt nur bei Toulmiu Smith und seinem Anhange vor, aber nie allein, sondern nur in Verbindung mit Il0eg,1 (I^vAl 8s1kKovornm6ii.t>). Endlich ist Selbstverwaltung nicht die richtige Übersetzung: diese ist Selbstregierung! denn das englische Volk regiert sich wirklich in dem mehrfach dargelegten Sinne selbst, und die Verwaltung ist nur ein Teil der Regierung. Was Gneist als neu eingeführten Bureaukratismus und Werkzeug des Absolutismus verwirft, das sei, führt der Verfasser aus, nur das den heutigen Anfordrungen entsprechende technisch vollkommne Werk¬ zeug der Selbstregierung; in einer Stadt wie Liverpool könne die Polizei nicht von den Amateur Constables der guten alten Zeit ausgeübt werden, die zum Kinderspott geworden waren, und die Stadtväter von Manchester könnten un¬ möglich die Maschinen ihrer Elektrizitätswerke selbst bedienen. In England habe man längst eingesehen, daß die Unterhaltung einer technisch gebildeten tüchtigen und gut bezahlten Beamtenschaft nicht im Widerspruch stehe zu der Besorgung der Angelegenheiten der Gemeinde durch ihre erwählten Vertreter, sondern die Voraussetzung davon sei. Gneist beklagt es, daß man die organische Verbindung zwischen dem Parlament und den Wahlkreisen aufgelöst habe, die ehedem Verwaltungs¬ körper gewesen seien. Wie hätten aber, fragt der Verfasser, diese gepriesenen Verwnltungskörper ausgesehen? Der eine habe aus einer Burgruine bestanden, ein andrer aus einem Häuflein Gesindel, durch dessen Scheiuabstimmung der Landlord das Unterhausmitglied ernannt habe. Das seien die „Pflichtgenossen¬ schaften" gewesen, deren Auflösung Gneist beklage, während er die heutigen Kommunalverwaltungcn, die zum Teil mit Aufopferung Vortreffliches leisteten, Interessentengruppen Schelte. Die alte Selbstverwaltung der von Gneist ver¬ herrlichten Zeit sei nichts als eine herzlich schlechte Polizeiverwaltung gewesen, die neue sei eine wirkliche Verwaltung, die große soziale Aufgaben lose und die sozialen Gegensätze versöhne. Die einzige thatsächliche Unterlage für die Grenzboten III 1901 77

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/617>, abgerufen am 07.06.2024.