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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Welt bekannt ist; und wenn mau den uns von Stölzel vorgehaltnen "Mantel-
Prozeß" von etwa dreijähriger Dauer verfolgt, so wird mau Stölzel Recht
geben: Parteien, die derartiges erlebt haben, werden sich hüten, noch einmal
einen Prozeß zu sichren, mögen sie mich noch so sehr in ihrem Recht gekränkt
sei": Ein Schneider hat mit größtem Fleiß einer Witwe den bestellten Mantel
für den billigen Preis von 90 Mark geliefert. Der Mantel fällt um euren
Zentimeter zu kurz und in einigen andern Kleinigkeiten nicht ganz nach Wunsch
aus. Die Bestellerin verweigert die Annahme, wird aber vom Amtsgericht
auf die Klage des Schneiders zur Zahlung der 90 Mark verurteilt, well der
Fehler unwesentlich sei und die "Abnah.neweiger.ing" nicht rechtfertige. Der
Schneider läßt dos Urteil vollstrecken nud hierbei durch den Gerichtsvollzieher
der Witwe den Mantel übergeben. Auf die Berufung der Witwe hebt das
Landgericht das amtsgerichtliche Urteil auf, sodaß der Schneider und der Klage
abgewiesen wird. Durch ein besondres Ergänzungsurteil wird der Schneider
verurteilt, gegen Rückempfang des Mantels um die Witwe die beigetriebnen
90 Mark zurückzuzahlen. Nunmehr schickt die Witwe den Gerichtsvollzieher
zum Schneider mit dein Mantel und und dein Auftrag, die 90 Mark berzu-
treiben. Dieser von der Witwe dem Schneider zurückgeschickte Mantel ist aber
ein ganz andrer als der vom Schneider hergestellte, mindestens ist er bis zur
Unkenntlichkeit verschlechtert. Der Schneider, dessen Habe gepfändet wird, klagt
deshalb auf Aufhebung der Pfändung, Das Amtsgericht erläßt ein Urteil
nach diesem Antrag, aber das Landgericht hebt das amtsgerichtliche Urteil auf
>ob verweist in den Gründen seines Berufungsurteils den Schneider auf eine
oder zwei andre Klagen, die er gegen die Witwe anstrengen könne, um zu
seinem Rechte zu kommen. Dieses in dem dreijährigen Rattenschwanz von
Prozesse., nach zahlreichen Beweisaufnahu.er ergehende letzte Urteil widerspricht
aber, wie uns Stölzel vorhält, jedem Rechtsgefühl. Es scheine mehr das
Unrecht als das Recht zum Siege gekommen zu sein, sagt Stölzel, und der
Fehler liege an den Gerichten, die eine geschicktere, schnellere und sachgemäßere
Entscheidung hätten herbeiführen können und müssen. Und diese Ansicht, nach
der im Gegensatz zu Jhering der Kampf "ins Recht möglichst zu vermeiden
ist, ist nicht neu; sie wurde vor hundert Jahren noch viel kräftiger und ruck¬
haltloser in.sgesprvcheu. Es sei erlaubt, hier nur die Ansicht von Kmgge
wiederzugeben, der sich in seinem "Umgang mit Menschen" folgendermaßen
ausspricht:

"Wenn du auch nicht das Unglück erlebst, daß deine Angelegenheit einem
eigennützige.,, parteiischen, faule., oder schwachköpfigen Richter u, die Hände
fallt, so ist es schon genug, daß dein oder deines Gegners Advokat e... Mensch
"hre Gefühl, ein gewinnsüchtiger Gauner, ein Pinsel oder ein Chikaneur se..
">n bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangne gesunde Kopf in einer Stunde
schlichten könnte, viele Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll
Akten zusammcngeschmicrt zu scheu und dreimal so viel an Unkosten zu be¬
zahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, jn am Ende die ge-


Welt bekannt ist; und wenn mau den uns von Stölzel vorgehaltnen „Mantel-
Prozeß" von etwa dreijähriger Dauer verfolgt, so wird mau Stölzel Recht
geben: Parteien, die derartiges erlebt haben, werden sich hüten, noch einmal
einen Prozeß zu sichren, mögen sie mich noch so sehr in ihrem Recht gekränkt
sei»: Ein Schneider hat mit größtem Fleiß einer Witwe den bestellten Mantel
für den billigen Preis von 90 Mark geliefert. Der Mantel fällt um euren
Zentimeter zu kurz und in einigen andern Kleinigkeiten nicht ganz nach Wunsch
aus. Die Bestellerin verweigert die Annahme, wird aber vom Amtsgericht
auf die Klage des Schneiders zur Zahlung der 90 Mark verurteilt, well der
Fehler unwesentlich sei und die „Abnah.neweiger.ing" nicht rechtfertige. Der
Schneider läßt dos Urteil vollstrecken nud hierbei durch den Gerichtsvollzieher
der Witwe den Mantel übergeben. Auf die Berufung der Witwe hebt das
Landgericht das amtsgerichtliche Urteil auf, sodaß der Schneider und der Klage
abgewiesen wird. Durch ein besondres Ergänzungsurteil wird der Schneider
verurteilt, gegen Rückempfang des Mantels um die Witwe die beigetriebnen
90 Mark zurückzuzahlen. Nunmehr schickt die Witwe den Gerichtsvollzieher
zum Schneider mit dein Mantel und und dein Auftrag, die 90 Mark berzu-
treiben. Dieser von der Witwe dem Schneider zurückgeschickte Mantel ist aber
ein ganz andrer als der vom Schneider hergestellte, mindestens ist er bis zur
Unkenntlichkeit verschlechtert. Der Schneider, dessen Habe gepfändet wird, klagt
deshalb auf Aufhebung der Pfändung, Das Amtsgericht erläßt ein Urteil
nach diesem Antrag, aber das Landgericht hebt das amtsgerichtliche Urteil auf
>ob verweist in den Gründen seines Berufungsurteils den Schneider auf eine
oder zwei andre Klagen, die er gegen die Witwe anstrengen könne, um zu
seinem Rechte zu kommen. Dieses in dem dreijährigen Rattenschwanz von
Prozesse., nach zahlreichen Beweisaufnahu.er ergehende letzte Urteil widerspricht
aber, wie uns Stölzel vorhält, jedem Rechtsgefühl. Es scheine mehr das
Unrecht als das Recht zum Siege gekommen zu sein, sagt Stölzel, und der
Fehler liege an den Gerichten, die eine geschicktere, schnellere und sachgemäßere
Entscheidung hätten herbeiführen können und müssen. Und diese Ansicht, nach
der im Gegensatz zu Jhering der Kampf »ins Recht möglichst zu vermeiden
ist, ist nicht neu; sie wurde vor hundert Jahren noch viel kräftiger und ruck¬
haltloser in.sgesprvcheu. Es sei erlaubt, hier nur die Ansicht von Kmgge
wiederzugeben, der sich in seinem „Umgang mit Menschen" folgendermaßen
ausspricht:

„Wenn du auch nicht das Unglück erlebst, daß deine Angelegenheit einem
eigennützige.,, parteiischen, faule., oder schwachköpfigen Richter u, die Hände
fallt, so ist es schon genug, daß dein oder deines Gegners Advokat e... Mensch
"hre Gefühl, ein gewinnsüchtiger Gauner, ein Pinsel oder ein Chikaneur se..
">n bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangne gesunde Kopf in einer Stunde
schlichten könnte, viele Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll
Akten zusammcngeschmicrt zu scheu und dreimal so viel an Unkosten zu be¬
zahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, jn am Ende die ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/75>, abgerufen am 06.06.2024.