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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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vom ehemaligen Königreich Hannover

Viel geringer geworden waren als früher, aber das änderte sich wieder durch
eine Revision von 1859, die die Zahl der Ämter auf 102 und durchschnittlich
auf 16000 Seelen brachte und die Gehalte wieder verbesserte, und den Amt¬
männern blieb ihr Ansehen bis zuletzt erhalten, sodaß sich ehemalige Minister,
Landdrosten und Generalsekretäre der Ministerien gern in diese Stellen setzen
ließen.

In das Jahr der Neuorganisation 1852 und unter Windthorst als Justiz¬
minister fällt auch die Einführung der lange vorbereiteten und schon früher
erlassenen neuen Justizgesetze. Hannover war schon lange wegen seiner Juristen
berühmt, und die Spruchweisheit seines Obernppellationsgerichts in Celle weithin
begehrt. Nun bekam es zunächst eine bürgerliche Prozeßordnung, die Aufsehen
erregte, sodaß eine förmliche Wandrung auswärtiger Juristen zu den Sitzungen
der neuen hannoverschen Obergerichte erfolgte, wo zum erstenmal in Deutsch¬
land der Grundsatz der Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit durchgeführt wurde.
Bei der Bearbeitung des eigentlichen Prozeßverfahrens hatte der spätere
preußische Justizminister Leonhardt, der damals Hilfsarbeiter im hannoverschen
Ministerium war (unter Oberleitung von Bacmeister), nicht etwa den auf
dem linken Rheinufer geltenden Loci" as proeväuro von 1806, sondern die
Zivilprozeßordnung des Kantons Genf von 1829 zu Grunde gelegt, und diesem
glücklichem Griff verdnukte das hcinnoversche Gesetz vom 14. Januar 1850 als¬
bald ein Interesse und eine Teilnahme in den übrigen deutscheu Staaten, wie
^ nach einer spätern Äußerung Leonhardts -- seit Menschengedenken kein
andres Gesetz. Auf die bürgerliche Prozeßordnung folgte dann eine neue
Strafprozeßordnung mit Schwurgerichten und Gerichtsschöffen in Polizcistraf-
sachen, und abgesehen von ältern Einrichtungen in Württemberg und Hamburg
war Hannover der erste Staat, der die Mitwirkung vou Laien in andrer Form
als in der der Schwurgerichte in das neue Strafverfahren aufnahm.

Wir kommen nun noch zu einer andern hannoverschen Eigentümlichkeit,
die ein weitergehendes Interesse für unsre Leser haben wird, dem Sekretariat
der Ministerien und einiger andrer höherer Behörden. Die Inhaber dieser
Stellen waren keine Subalternen, wenn sie anch viel mechanische Arbeit zu
leisten hatten, sie hatten anch höhere Titel, und ihnen vorzugsweise wurden
die Pfründen in den Mannsstifteru verliehen. Einer nach dem andern wurde"
sie aus der Sekretarienstube zum Vortrag in das Sitzungszimmer entboten,
wo die Mitglieder der Behörden diskutierten und abstimmten. Der geschäft¬
liche Verkehr vollzog sich in den rücksichtsvollste" Forme", und gesellschaftlich
Lunten sich diese Männer, die einst mit den adlichen Herren zusamme" in
G"'dei"gen studiert hatte", durchaus "icht beklage". Dafür thäte., sie die
Hauptarbeit, die der hannoversche Adel wie jede herrschende Klasse auf andre
Schultern abzuwälzen wußte. Herr von Meier, dessen Urteil nur hier wieder¬
holen, wird wärmer bei der Schilderung dieses bürgerlichen Beamtentums in
dessen Kreisen die künstlerischen und wissenschaftliche" Bestrebungen der Zeit
gepflegt wurden Wie in Holstein die altadlichen Familien der Moltke.
Baudissin. Schimmelmann, Stolberg, so standen in Hannover die Familien
dieser Sekretäre auf der Höhe der Bildung und in engen Beziehungen zu


vom ehemaligen Königreich Hannover

Viel geringer geworden waren als früher, aber das änderte sich wieder durch
eine Revision von 1859, die die Zahl der Ämter auf 102 und durchschnittlich
auf 16000 Seelen brachte und die Gehalte wieder verbesserte, und den Amt¬
männern blieb ihr Ansehen bis zuletzt erhalten, sodaß sich ehemalige Minister,
Landdrosten und Generalsekretäre der Ministerien gern in diese Stellen setzen
ließen.

In das Jahr der Neuorganisation 1852 und unter Windthorst als Justiz¬
minister fällt auch die Einführung der lange vorbereiteten und schon früher
erlassenen neuen Justizgesetze. Hannover war schon lange wegen seiner Juristen
berühmt, und die Spruchweisheit seines Obernppellationsgerichts in Celle weithin
begehrt. Nun bekam es zunächst eine bürgerliche Prozeßordnung, die Aufsehen
erregte, sodaß eine förmliche Wandrung auswärtiger Juristen zu den Sitzungen
der neuen hannoverschen Obergerichte erfolgte, wo zum erstenmal in Deutsch¬
land der Grundsatz der Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit durchgeführt wurde.
Bei der Bearbeitung des eigentlichen Prozeßverfahrens hatte der spätere
preußische Justizminister Leonhardt, der damals Hilfsarbeiter im hannoverschen
Ministerium war (unter Oberleitung von Bacmeister), nicht etwa den auf
dem linken Rheinufer geltenden Loci« as proeväuro von 1806, sondern die
Zivilprozeßordnung des Kantons Genf von 1829 zu Grunde gelegt, und diesem
glücklichem Griff verdnukte das hcinnoversche Gesetz vom 14. Januar 1850 als¬
bald ein Interesse und eine Teilnahme in den übrigen deutscheu Staaten, wie
^ nach einer spätern Äußerung Leonhardts — seit Menschengedenken kein
andres Gesetz. Auf die bürgerliche Prozeßordnung folgte dann eine neue
Strafprozeßordnung mit Schwurgerichten und Gerichtsschöffen in Polizcistraf-
sachen, und abgesehen von ältern Einrichtungen in Württemberg und Hamburg
war Hannover der erste Staat, der die Mitwirkung vou Laien in andrer Form
als in der der Schwurgerichte in das neue Strafverfahren aufnahm.

Wir kommen nun noch zu einer andern hannoverschen Eigentümlichkeit,
die ein weitergehendes Interesse für unsre Leser haben wird, dem Sekretariat
der Ministerien und einiger andrer höherer Behörden. Die Inhaber dieser
Stellen waren keine Subalternen, wenn sie anch viel mechanische Arbeit zu
leisten hatten, sie hatten anch höhere Titel, und ihnen vorzugsweise wurden
die Pfründen in den Mannsstifteru verliehen. Einer nach dem andern wurde»
sie aus der Sekretarienstube zum Vortrag in das Sitzungszimmer entboten,
wo die Mitglieder der Behörden diskutierten und abstimmten. Der geschäft¬
liche Verkehr vollzog sich in den rücksichtsvollste» Forme», und gesellschaftlich
Lunten sich diese Männer, die einst mit den adlichen Herren zusamme» in
G»'dei»gen studiert hatte», durchaus »icht beklage». Dafür thäte., sie die
Hauptarbeit, die der hannoversche Adel wie jede herrschende Klasse auf andre
Schultern abzuwälzen wußte. Herr von Meier, dessen Urteil nur hier wieder¬
holen, wird wärmer bei der Schilderung dieses bürgerlichen Beamtentums in
dessen Kreisen die künstlerischen und wissenschaftliche» Bestrebungen der Zeit
gepflegt wurden Wie in Holstein die altadlichen Familien der Moltke.
Baudissin. Schimmelmann, Stolberg, so standen in Hannover die Familien
dieser Sekretäre auf der Höhe der Bildung und in engen Beziehungen zu


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/347>, abgerufen am 29.05.2024.