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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Inr nächsten Papstwahl

der an dem "Kirchenraub" unbeteiligte König Humbert den italienischen Thron
bestiegen hatte. Und als nun gar die Wahl des Kardinals Pecei (Leos XIII.)
zum Nachfolger von Pius bekannt wurde, da glaubte man in Italien die Zeit
der Aussöhnung mit dem Papste gekommen. Man erinnerte mit Genugthuung
daran, daß er als Bischof von Perugia trotz der gewiß für ihn schwierigen Lage
im besten Einvernehmen mit den Behörden des Königreichs Italien gestanden
und aus seiner Mißbilligung der Politik Pius des Neunten kein Hehl gemacht
habe. Aber diese Hoffnung erwies sich sehr bald als trügerisch. Die allgemein
erwartete Erteilung des päpstlichen Segens von der äußern Loggia, wodurch
nach altem Herkommen urvi et ordi die Neuwahl verkündet wird, unterblieb,
ein stillschweigender Beweis, daß auch Leo XIII. sich als Gefangner im Vatikan
betrachtete. Wenn aber in dieser Hinsicht noch irgend welche Zweifel bestanden,
so zerstörte er sie sehr bald in seiner Ansprache an die Kardinäle vom 26. März
1878. in der er seine Bekümmernis ausspmch, daß der seiner weltlichen
Souveränität mit Gewalt beraubte apostolische Stuhl seines hohen Amtes
nicht frei und unabhängig walten könne. Und so hat denn auch Leo XIII.,
der sich bis zum Tage seiner Wahl vollkommen unbehindert in Rom bewegt
hatte, von da ab den Vatikan nicht mehr verlassen. Ebenso wie Pius IX.
hat auch er keine Gelegenheit vorübergehn lassen, ohne, wenn auch in weniger
heftigen Worten wie sein Vorgänger, gegen die Annektierung der päpstlichen
Lande lauten Widerspruch zu erheben. Diese Proteste haben zwar bei den
gläubigen Katholiken der ganzen Erde den lebhaftesten Widerhall gefunden,
aber ein wirklicher Erfolg in der Sache selbst ist ihnen nicht beschieden ge¬
wesen. Vielmehr ist, so glänzende diplomatische Siege Leo XIII. im übrigen
erfochten hat, die römische Frage auch unter seiner Negierung ungelöst ge¬
blieben.

Welchen Einfluß wird nun der Verlust der weltlichen Macht auf die
nächste Papstwahl ausüben? Dies soll der Gegenstand der folgenden Be¬
trachtung sein.

Die Frage, die uns hier zunächst entgegentritt, und mit der sich bei
der künftigen Vakanz des päpstlichen Stuhls die Kardinäle zuerst zu be¬
schäftigen haben werden, ist die, wo das Konklave stattfinden soll. Nach den
geltenden Vcstiinmuugen soll die Wahl des Papstes der Regel nach in Rom
geschehn. Ein bestimmter Ort innerhalb Roms ist dagegen nicht vorgeschrieben,
und thatsächlich sind Papstwahlen sowohl im Lateran, im Vatikan wie im
Quirinal vorgenommen worden. Bis zum Jahre 1378 galt die Laterankirche
als der normale Wahlort. Von da ab ist gewöhnlich der Vatikan dazu be¬
nutzt worden, während die Päpste von Leo XII, (1823) bis einschließlich
Pius IX. im Quirinal gewählt wurden. Ausnahmsweise kann nun aber auch
das Konklave, wie seit einem Dekret Nikolaus des Zweiten vom Jahre 1059
feststeht, außerhalb Roms abgehalten werden. So ist z. B. in neuerer Zeit
die Wahl Pius des Siebenten am 13. März 1800 in Venedig unter dem Schutze
Österreichs erfolgt. Von dieser Befugnis sollen die Kardinäle jedoch uur
dann Gebrauch machen, wenn in Rom die Freiheit und die Unabhängigkeit
des Kouklaves gefährdet ist. Eine Verpflichtung hierzu legt die Konstitution


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Inr nächsten Papstwahl

der an dem „Kirchenraub" unbeteiligte König Humbert den italienischen Thron
bestiegen hatte. Und als nun gar die Wahl des Kardinals Pecei (Leos XIII.)
zum Nachfolger von Pius bekannt wurde, da glaubte man in Italien die Zeit
der Aussöhnung mit dem Papste gekommen. Man erinnerte mit Genugthuung
daran, daß er als Bischof von Perugia trotz der gewiß für ihn schwierigen Lage
im besten Einvernehmen mit den Behörden des Königreichs Italien gestanden
und aus seiner Mißbilligung der Politik Pius des Neunten kein Hehl gemacht
habe. Aber diese Hoffnung erwies sich sehr bald als trügerisch. Die allgemein
erwartete Erteilung des päpstlichen Segens von der äußern Loggia, wodurch
nach altem Herkommen urvi et ordi die Neuwahl verkündet wird, unterblieb,
ein stillschweigender Beweis, daß auch Leo XIII. sich als Gefangner im Vatikan
betrachtete. Wenn aber in dieser Hinsicht noch irgend welche Zweifel bestanden,
so zerstörte er sie sehr bald in seiner Ansprache an die Kardinäle vom 26. März
1878. in der er seine Bekümmernis ausspmch, daß der seiner weltlichen
Souveränität mit Gewalt beraubte apostolische Stuhl seines hohen Amtes
nicht frei und unabhängig walten könne. Und so hat denn auch Leo XIII.,
der sich bis zum Tage seiner Wahl vollkommen unbehindert in Rom bewegt
hatte, von da ab den Vatikan nicht mehr verlassen. Ebenso wie Pius IX.
hat auch er keine Gelegenheit vorübergehn lassen, ohne, wenn auch in weniger
heftigen Worten wie sein Vorgänger, gegen die Annektierung der päpstlichen
Lande lauten Widerspruch zu erheben. Diese Proteste haben zwar bei den
gläubigen Katholiken der ganzen Erde den lebhaftesten Widerhall gefunden,
aber ein wirklicher Erfolg in der Sache selbst ist ihnen nicht beschieden ge¬
wesen. Vielmehr ist, so glänzende diplomatische Siege Leo XIII. im übrigen
erfochten hat, die römische Frage auch unter seiner Negierung ungelöst ge¬
blieben.

Welchen Einfluß wird nun der Verlust der weltlichen Macht auf die
nächste Papstwahl ausüben? Dies soll der Gegenstand der folgenden Be¬
trachtung sein.

Die Frage, die uns hier zunächst entgegentritt, und mit der sich bei
der künftigen Vakanz des päpstlichen Stuhls die Kardinäle zuerst zu be¬
schäftigen haben werden, ist die, wo das Konklave stattfinden soll. Nach den
geltenden Vcstiinmuugen soll die Wahl des Papstes der Regel nach in Rom
geschehn. Ein bestimmter Ort innerhalb Roms ist dagegen nicht vorgeschrieben,
und thatsächlich sind Papstwahlen sowohl im Lateran, im Vatikan wie im
Quirinal vorgenommen worden. Bis zum Jahre 1378 galt die Laterankirche
als der normale Wahlort. Von da ab ist gewöhnlich der Vatikan dazu be¬
nutzt worden, während die Päpste von Leo XII, (1823) bis einschließlich
Pius IX. im Quirinal gewählt wurden. Ausnahmsweise kann nun aber auch
das Konklave, wie seit einem Dekret Nikolaus des Zweiten vom Jahre 1059
feststeht, außerhalb Roms abgehalten werden. So ist z. B. in neuerer Zeit
die Wahl Pius des Siebenten am 13. März 1800 in Venedig unter dem Schutze
Österreichs erfolgt. Von dieser Befugnis sollen die Kardinäle jedoch uur
dann Gebrauch machen, wenn in Rom die Freiheit und die Unabhängigkeit
des Kouklaves gefährdet ist. Eine Verpflichtung hierzu legt die Konstitution


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/361>, abgerufen am 15.05.2024.