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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Umgestaltung der Generalkominissioucii

Hangs der Generalkommissionen mit der allgemeinen Landesverwaltung sind
die Generalkommissionen, nnter Abänderung der Instruktion für die Ober-
Präsidenten vom 31. Dezember 1825, den Oberpräsidenten in der Weise zu
unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß auf den Gang der Geschäfte
gesichert wird. 2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen
auf dem Gebiete der innern Kolonisation und der Landesmelioration bereits
überwiesenen und der ihnen auf diesem und ähnlichen Gebieten der Landes¬
kultur noch weiter zu überweisenden Aufgaben eine diesen Aufgaben ent¬
sprechende Vermehrung der meliorationstcchmsch gebildeten Beamten, sowie
eine Mitwirkung gewühlter Laien mit entscheidender Stimme in den Kollegien
vorzusehen. 3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit
der Maßgabe, daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden
Spezialkommissionen eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in
möglichst weitem Umfange die auf mündliche Verhandlung zu treffende Ent¬
scheidung erster Instanz zu übertragen ist."

Bevor aber das Plenum in eine Beratung des Berichts eintreten und
Stellung dazu nehmen konnte, trat der Schluß des Landtags ein. In der
gegenwärtigen Tagung ist nun diese Resolution als selbständiger Initiativ¬
antrag -- diesesmal von dem Abgeordneten von Arnim und Genossen ein¬
gebracht worden. In der Sitzung vom 30. Jannnr ist sie in erster Lesung zur
Beratung gekommen, wobei der Landwirtschaftsminister die schon mitgeteilte
Erklärung abgab, und demnächst ist sie in eine Kommission verwiesen worden.

Aus dem Berichte der vorjährigen Kommission geht um hervor, daß sowohl
über die Notwendigkeit einer Reorganisation der Generalkommissionen über¬
haupt, als namentlich über die Art und Weise, wie diese zu erfolgen habe,
die verschiedensten Auffassungen herrschten. Zu verwundern ist es ja freilich
nicht, wenn die Meinungen so sehr auseinander gingen, denn unsers Wissens ge¬
hört weder der Kommission noch dem Abgeordnetenhause selbst auch nur ein
einziges Mitglied an, das mit der Thätigkeit der Generalkommissionen, wie sie
sich in neuerer Zeit entwickelt hat, und mit der ihr zu Grunde liegenden Spezial-
gcsetzgebung genauer vertraut, insbesondre auch in den völlig verschiednen
Arbeitsgebieten des Ostens und des Westens gleichmüßig bewandert gewesen
wäre. Die Negierungskommissare hatten sich aber lediglich abwartend verhalten
und sich darauf beschränkt, die Abänderungsvorschläge der Kommissionsmitglieder
für einzelne Punkte als unausführbar zu bezeichnen. Wenn trotz alledem die
Kommission nicht von der Forderung der Umgestaltung der Generalkommissioneu
Abstand genommen hat, so kann man sich das nur dadurch erklären, daß sie
zwar von der Notwendigkeit dieser Maßregel überzeugt, aber nicht in der Lage
war, selbst Einzelheiten dieser Umgestaltung als wünschenswert zu bezeichnen.
Sie ist sich dessen auch sehr wohl bewußt gewesen und hat sich ausgesprvchner-
maßen auf den Standpunkt gestellt, daß sie nur einige große leitende Gedanken
zu geben habe, der Staatsregierung aber überlassen müsse, daraufhin einen
Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Die Hoffnung, daß eine erneute Beratung im Plenum eine größere Klärung
herbeiführen werde, ist nun freilich nicht in Erfüllung gegangen, wohl aber


Zur Umgestaltung der Generalkominissioucii

Hangs der Generalkommissionen mit der allgemeinen Landesverwaltung sind
die Generalkommissionen, nnter Abänderung der Instruktion für die Ober-
Präsidenten vom 31. Dezember 1825, den Oberpräsidenten in der Weise zu
unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß auf den Gang der Geschäfte
gesichert wird. 2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen
auf dem Gebiete der innern Kolonisation und der Landesmelioration bereits
überwiesenen und der ihnen auf diesem und ähnlichen Gebieten der Landes¬
kultur noch weiter zu überweisenden Aufgaben eine diesen Aufgaben ent¬
sprechende Vermehrung der meliorationstcchmsch gebildeten Beamten, sowie
eine Mitwirkung gewühlter Laien mit entscheidender Stimme in den Kollegien
vorzusehen. 3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit
der Maßgabe, daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden
Spezialkommissionen eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in
möglichst weitem Umfange die auf mündliche Verhandlung zu treffende Ent¬
scheidung erster Instanz zu übertragen ist."

Bevor aber das Plenum in eine Beratung des Berichts eintreten und
Stellung dazu nehmen konnte, trat der Schluß des Landtags ein. In der
gegenwärtigen Tagung ist nun diese Resolution als selbständiger Initiativ¬
antrag — diesesmal von dem Abgeordneten von Arnim und Genossen ein¬
gebracht worden. In der Sitzung vom 30. Jannnr ist sie in erster Lesung zur
Beratung gekommen, wobei der Landwirtschaftsminister die schon mitgeteilte
Erklärung abgab, und demnächst ist sie in eine Kommission verwiesen worden.

Aus dem Berichte der vorjährigen Kommission geht um hervor, daß sowohl
über die Notwendigkeit einer Reorganisation der Generalkommissionen über¬
haupt, als namentlich über die Art und Weise, wie diese zu erfolgen habe,
die verschiedensten Auffassungen herrschten. Zu verwundern ist es ja freilich
nicht, wenn die Meinungen so sehr auseinander gingen, denn unsers Wissens ge¬
hört weder der Kommission noch dem Abgeordnetenhause selbst auch nur ein
einziges Mitglied an, das mit der Thätigkeit der Generalkommissionen, wie sie
sich in neuerer Zeit entwickelt hat, und mit der ihr zu Grunde liegenden Spezial-
gcsetzgebung genauer vertraut, insbesondre auch in den völlig verschiednen
Arbeitsgebieten des Ostens und des Westens gleichmüßig bewandert gewesen
wäre. Die Negierungskommissare hatten sich aber lediglich abwartend verhalten
und sich darauf beschränkt, die Abänderungsvorschläge der Kommissionsmitglieder
für einzelne Punkte als unausführbar zu bezeichnen. Wenn trotz alledem die
Kommission nicht von der Forderung der Umgestaltung der Generalkommissioneu
Abstand genommen hat, so kann man sich das nur dadurch erklären, daß sie
zwar von der Notwendigkeit dieser Maßregel überzeugt, aber nicht in der Lage
war, selbst Einzelheiten dieser Umgestaltung als wünschenswert zu bezeichnen.
Sie ist sich dessen auch sehr wohl bewußt gewesen und hat sich ausgesprvchner-
maßen auf den Standpunkt gestellt, daß sie nur einige große leitende Gedanken
zu geben habe, der Staatsregierung aber überlassen müsse, daraufhin einen
Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Die Hoffnung, daß eine erneute Beratung im Plenum eine größere Klärung
herbeiführen werde, ist nun freilich nicht in Erfüllung gegangen, wohl aber


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[0402] Zur Umgestaltung der Generalkominissioucii Hangs der Generalkommissionen mit der allgemeinen Landesverwaltung sind die Generalkommissionen, nnter Abänderung der Instruktion für die Ober- Präsidenten vom 31. Dezember 1825, den Oberpräsidenten in der Weise zu unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß auf den Gang der Geschäfte gesichert wird. 2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen auf dem Gebiete der innern Kolonisation und der Landesmelioration bereits überwiesenen und der ihnen auf diesem und ähnlichen Gebieten der Landes¬ kultur noch weiter zu überweisenden Aufgaben eine diesen Aufgaben ent¬ sprechende Vermehrung der meliorationstcchmsch gebildeten Beamten, sowie eine Mitwirkung gewühlter Laien mit entscheidender Stimme in den Kollegien vorzusehen. 3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit der Maßgabe, daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden Spezialkommissionen eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in möglichst weitem Umfange die auf mündliche Verhandlung zu treffende Ent¬ scheidung erster Instanz zu übertragen ist." Bevor aber das Plenum in eine Beratung des Berichts eintreten und Stellung dazu nehmen konnte, trat der Schluß des Landtags ein. In der gegenwärtigen Tagung ist nun diese Resolution als selbständiger Initiativ¬ antrag — diesesmal von dem Abgeordneten von Arnim und Genossen ein¬ gebracht worden. In der Sitzung vom 30. Jannnr ist sie in erster Lesung zur Beratung gekommen, wobei der Landwirtschaftsminister die schon mitgeteilte Erklärung abgab, und demnächst ist sie in eine Kommission verwiesen worden. Aus dem Berichte der vorjährigen Kommission geht um hervor, daß sowohl über die Notwendigkeit einer Reorganisation der Generalkommissionen über¬ haupt, als namentlich über die Art und Weise, wie diese zu erfolgen habe, die verschiedensten Auffassungen herrschten. Zu verwundern ist es ja freilich nicht, wenn die Meinungen so sehr auseinander gingen, denn unsers Wissens ge¬ hört weder der Kommission noch dem Abgeordnetenhause selbst auch nur ein einziges Mitglied an, das mit der Thätigkeit der Generalkommissionen, wie sie sich in neuerer Zeit entwickelt hat, und mit der ihr zu Grunde liegenden Spezial- gcsetzgebung genauer vertraut, insbesondre auch in den völlig verschiednen Arbeitsgebieten des Ostens und des Westens gleichmüßig bewandert gewesen wäre. Die Negierungskommissare hatten sich aber lediglich abwartend verhalten und sich darauf beschränkt, die Abänderungsvorschläge der Kommissionsmitglieder für einzelne Punkte als unausführbar zu bezeichnen. Wenn trotz alledem die Kommission nicht von der Forderung der Umgestaltung der Generalkommissioneu Abstand genommen hat, so kann man sich das nur dadurch erklären, daß sie zwar von der Notwendigkeit dieser Maßregel überzeugt, aber nicht in der Lage war, selbst Einzelheiten dieser Umgestaltung als wünschenswert zu bezeichnen. Sie ist sich dessen auch sehr wohl bewußt gewesen und hat sich ausgesprvchner- maßen auf den Standpunkt gestellt, daß sie nur einige große leitende Gedanken zu geben habe, der Staatsregierung aber überlassen müsse, daraufhin einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die Hoffnung, daß eine erneute Beratung im Plenum eine größere Klärung herbeiführen werde, ist nun freilich nicht in Erfüllung gegangen, wohl aber

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/402>, abgerufen am 15.05.2024.