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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Umgestaltung der Generalkommissionen

haben die Verhandlungen vom 30. Januar die Behandlung der Angelegenheit
in ganz neue Bahnen gelenkt. Sie haben nämlich Klarheit darüber geschafft,
daß erst festgestellt werden muß, welche Arbeiten den neu einzurichtenden Be¬
hörden übertragen werden sollen, und daß erst dann ihre Gestaltung und ihr
Verfahren beschlösse werden kann. Hierdurch hat aber selbstverständlich der
vorjährige Kommissionsbericht seine Bedeutung durchaus nicht verloren, und
es ist nicht überflüssig, jetzt noch an ihn anzuknüpfen und auf einige der Angriffe
gegen die darin vertretnen Ansichten näher einzugehn.

Zunächst ist die Tragweite der Nummer 1 der Resolution mehrfach in¬
sofern verkannt worden, als man behauptet hat, die Erfüllung der darin ent-
haltnen Forderung werde keine wesentliche Änderung des Bestehenden bringen.
Und doch liegt gerade in diesem Punkte eine der wichtigsten, wenn nicht die
wichtigste Forderung der Resolution! Die Generalkommissionen stehn jetzt
bekanntlich unmittelbar unter dem Landwirtschaftsminister. Zwar sollen die Ober-
prüsidenten ihre Verwaltung im ganzen beobachten und auf etwaige Mängel
und Unregelmäßigkeiten aufmerksam macheu, auch solche nach Befinden auf
eigne Verantwortlichkeit sofort abstellen. Ferner werden auch die Berichte der
Generalkvmmissionen. die Generalien der Verwaltung, Abänderung der bestehenden
Einrichtungen oder Anstellung. Entlassung oder Pensionierung von Beamten
betreffen, sowie alle Berichte, die der Oberpräsident hierzu besonders bezeichnet,
unter Umschlag an ihn gesandt und von ihm befördert, und Bescheide des
Ministers gelangen darauf in derselben Art an den Oberpräsidenten zurück.
Ebenso hat auch der Oberpräsident Beschwerden über Verfügungen der General¬
kommission, die bei ihm eingehn, anzunehmen und zu prüfen, und insofern sie
begründet sind, auf ihre Erledigung zu wirken, die Abhilfe aber durch die
Behörde selbst zu fordern, die zwar seine Entscheidung gehörig zu vollzieh"
hat. aber befugt ist. von ihren Bedenken dagegen dem Münster Anzeige zu
machen. Es bedarf aber keiner weitern Ausführung, daß diese Befugnisse dem
Oberpräsidenten keinen Eingriff in die Einzelheiten der Verivaltung er ander,
i" daß diese Anordnungen nicht einmal ausreichen, ihn mit der Geschäfts¬
führung der Gcneralkommission auf dem Laufenden zu halten und ihm einen
irgendwie nennenswerten Einfluß auf deren Thätigkeit zu gewähren, ^n der
Praxis kümmern sich deshalb auch die Oberpräsidenten herzlich wenig um die
^nernlkommissionen. Die Folge dieser Organisation ist, daß diese BeHorden
^ne ziemlich isolierte Stellung einnehmen. Sie gehn mit den übrigen Be¬
Horden der Staatsverwaltung nur insoweit Hand in Hand, als es ihnen gerade
paßt, wo das aber nicht der Fall ist. handeln sie lediglich nach ihrem eignen
Ermessen und vielleicht sogar ohne Rücksicht auf andre Interessen. Bei der
Art der ihnen obliegenden Geschäfte ergeben sich hieraus natürlich manche
Mißstünde. Ihre Hauptaufgabe sind nämlich die Gemeinheitsteilnngen und
die wirtschaftlichen Zusammenlegnngen der Feldmarken, im Osten der Monarchie
außerdem auch noch die Begründung von Nentengütern. Die Gene.nheitv-
tcilungen und Zusammenlegungen bezwecken, den beteiligten Grundbesitzern die
von ihnen seither an verschiednen Stellen besessenen zerstreuten Grundstücke dnrch
einen - auch gegen den Willen der Einzelnen erzwingbaren - Austausch in


Zur Umgestaltung der Generalkommissionen

haben die Verhandlungen vom 30. Januar die Behandlung der Angelegenheit
in ganz neue Bahnen gelenkt. Sie haben nämlich Klarheit darüber geschafft,
daß erst festgestellt werden muß, welche Arbeiten den neu einzurichtenden Be¬
hörden übertragen werden sollen, und daß erst dann ihre Gestaltung und ihr
Verfahren beschlösse werden kann. Hierdurch hat aber selbstverständlich der
vorjährige Kommissionsbericht seine Bedeutung durchaus nicht verloren, und
es ist nicht überflüssig, jetzt noch an ihn anzuknüpfen und auf einige der Angriffe
gegen die darin vertretnen Ansichten näher einzugehn.

Zunächst ist die Tragweite der Nummer 1 der Resolution mehrfach in¬
sofern verkannt worden, als man behauptet hat, die Erfüllung der darin ent-
haltnen Forderung werde keine wesentliche Änderung des Bestehenden bringen.
Und doch liegt gerade in diesem Punkte eine der wichtigsten, wenn nicht die
wichtigste Forderung der Resolution! Die Generalkommissionen stehn jetzt
bekanntlich unmittelbar unter dem Landwirtschaftsminister. Zwar sollen die Ober-
prüsidenten ihre Verwaltung im ganzen beobachten und auf etwaige Mängel
und Unregelmäßigkeiten aufmerksam macheu, auch solche nach Befinden auf
eigne Verantwortlichkeit sofort abstellen. Ferner werden auch die Berichte der
Generalkvmmissionen. die Generalien der Verwaltung, Abänderung der bestehenden
Einrichtungen oder Anstellung. Entlassung oder Pensionierung von Beamten
betreffen, sowie alle Berichte, die der Oberpräsident hierzu besonders bezeichnet,
unter Umschlag an ihn gesandt und von ihm befördert, und Bescheide des
Ministers gelangen darauf in derselben Art an den Oberpräsidenten zurück.
Ebenso hat auch der Oberpräsident Beschwerden über Verfügungen der General¬
kommission, die bei ihm eingehn, anzunehmen und zu prüfen, und insofern sie
begründet sind, auf ihre Erledigung zu wirken, die Abhilfe aber durch die
Behörde selbst zu fordern, die zwar seine Entscheidung gehörig zu vollzieh»
hat. aber befugt ist. von ihren Bedenken dagegen dem Münster Anzeige zu
machen. Es bedarf aber keiner weitern Ausführung, daß diese Befugnisse dem
Oberpräsidenten keinen Eingriff in die Einzelheiten der Verivaltung er ander,
i" daß diese Anordnungen nicht einmal ausreichen, ihn mit der Geschäfts¬
führung der Gcneralkommission auf dem Laufenden zu halten und ihm einen
irgendwie nennenswerten Einfluß auf deren Thätigkeit zu gewähren, ^n der
Praxis kümmern sich deshalb auch die Oberpräsidenten herzlich wenig um die
^nernlkommissionen. Die Folge dieser Organisation ist, daß diese BeHorden
^ne ziemlich isolierte Stellung einnehmen. Sie gehn mit den übrigen Be¬
Horden der Staatsverwaltung nur insoweit Hand in Hand, als es ihnen gerade
paßt, wo das aber nicht der Fall ist. handeln sie lediglich nach ihrem eignen
Ermessen und vielleicht sogar ohne Rücksicht auf andre Interessen. Bei der
Art der ihnen obliegenden Geschäfte ergeben sich hieraus natürlich manche
Mißstünde. Ihre Hauptaufgabe sind nämlich die Gemeinheitsteilnngen und
die wirtschaftlichen Zusammenlegnngen der Feldmarken, im Osten der Monarchie
außerdem auch noch die Begründung von Nentengütern. Die Gene.nheitv-
tcilungen und Zusammenlegungen bezwecken, den beteiligten Grundbesitzern die
von ihnen seither an verschiednen Stellen besessenen zerstreuten Grundstücke dnrch
einen - auch gegen den Willen der Einzelnen erzwingbaren - Austausch in


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[0403] Zur Umgestaltung der Generalkommissionen haben die Verhandlungen vom 30. Januar die Behandlung der Angelegenheit in ganz neue Bahnen gelenkt. Sie haben nämlich Klarheit darüber geschafft, daß erst festgestellt werden muß, welche Arbeiten den neu einzurichtenden Be¬ hörden übertragen werden sollen, und daß erst dann ihre Gestaltung und ihr Verfahren beschlösse werden kann. Hierdurch hat aber selbstverständlich der vorjährige Kommissionsbericht seine Bedeutung durchaus nicht verloren, und es ist nicht überflüssig, jetzt noch an ihn anzuknüpfen und auf einige der Angriffe gegen die darin vertretnen Ansichten näher einzugehn. Zunächst ist die Tragweite der Nummer 1 der Resolution mehrfach in¬ sofern verkannt worden, als man behauptet hat, die Erfüllung der darin ent- haltnen Forderung werde keine wesentliche Änderung des Bestehenden bringen. Und doch liegt gerade in diesem Punkte eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Forderung der Resolution! Die Generalkommissionen stehn jetzt bekanntlich unmittelbar unter dem Landwirtschaftsminister. Zwar sollen die Ober- prüsidenten ihre Verwaltung im ganzen beobachten und auf etwaige Mängel und Unregelmäßigkeiten aufmerksam macheu, auch solche nach Befinden auf eigne Verantwortlichkeit sofort abstellen. Ferner werden auch die Berichte der Generalkvmmissionen. die Generalien der Verwaltung, Abänderung der bestehenden Einrichtungen oder Anstellung. Entlassung oder Pensionierung von Beamten betreffen, sowie alle Berichte, die der Oberpräsident hierzu besonders bezeichnet, unter Umschlag an ihn gesandt und von ihm befördert, und Bescheide des Ministers gelangen darauf in derselben Art an den Oberpräsidenten zurück. Ebenso hat auch der Oberpräsident Beschwerden über Verfügungen der General¬ kommission, die bei ihm eingehn, anzunehmen und zu prüfen, und insofern sie begründet sind, auf ihre Erledigung zu wirken, die Abhilfe aber durch die Behörde selbst zu fordern, die zwar seine Entscheidung gehörig zu vollzieh» hat. aber befugt ist. von ihren Bedenken dagegen dem Münster Anzeige zu machen. Es bedarf aber keiner weitern Ausführung, daß diese Befugnisse dem Oberpräsidenten keinen Eingriff in die Einzelheiten der Verivaltung er ander, i" daß diese Anordnungen nicht einmal ausreichen, ihn mit der Geschäfts¬ führung der Gcneralkommission auf dem Laufenden zu halten und ihm einen irgendwie nennenswerten Einfluß auf deren Thätigkeit zu gewähren, ^n der Praxis kümmern sich deshalb auch die Oberpräsidenten herzlich wenig um die ^nernlkommissionen. Die Folge dieser Organisation ist, daß diese BeHorden ^ne ziemlich isolierte Stellung einnehmen. Sie gehn mit den übrigen Be¬ Horden der Staatsverwaltung nur insoweit Hand in Hand, als es ihnen gerade paßt, wo das aber nicht der Fall ist. handeln sie lediglich nach ihrem eignen Ermessen und vielleicht sogar ohne Rücksicht auf andre Interessen. Bei der Art der ihnen obliegenden Geschäfte ergeben sich hieraus natürlich manche Mißstünde. Ihre Hauptaufgabe sind nämlich die Gemeinheitsteilnngen und die wirtschaftlichen Zusammenlegnngen der Feldmarken, im Osten der Monarchie außerdem auch noch die Begründung von Nentengütern. Die Gene.nheitv- tcilungen und Zusammenlegungen bezwecken, den beteiligten Grundbesitzern die von ihnen seither an verschiednen Stellen besessenen zerstreuten Grundstücke dnrch einen - auch gegen den Willen der Einzelnen erzwingbaren - Austausch in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/403>, abgerufen am 10.06.2024.