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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Worden ist. Der neue Gesetzentwurf will nämlich nur die Verunstaltung der Land¬
schaften durch Reklamcschilder verhindern und laßt dabei die sonstige "Wahrung
charakteristischer Landschaftsbilder" außer acht, die sich noch in ganz andrer Weise
äußern kann. Es ist eine alte Bestrebung des Gesamtvereins der deutschen Ge¬
schichte und Altertumsvereine, den Denkmalschutz auch auf die geschichtlich auf uns
gekommne Physiognomie des Landes mit ihren geologischen, botanischen und zoolo¬
gischen Eigentümlichkeiten auszudehnen, und gerade der Verfasser des erwähnten
Grenzbotencmfsatzes, der übrigens mich in Buchform"') erschienen ist, Professor Ernst
Rudorff, hat die Anregung dazu gegeben. Die Generalversammlung des Gesamt¬
vereins in Posen faßte im Jahre 1.888 einen darauf hinzielenden Beschluß, jedoch
mit verschiednen Einschränkungen zur Vermeidung einer Kompetenzüberschreitung.
Später ist daun auf der Eisenacher Generalversammlung (1894) derselbe Gedanke
vom Freiherrn von Minnigerode noch einmal angeregt und ein ausgedehnter Schutz
der Natur gewünscht worden. Es sei traurig, so führte der Antragsteller aus, wie
wenig Rücksicht häufig bei Abholzungen auf die landschaftliche Schönheit einzelner
Punkte genommen werde; es gäbe z. B. alte Bäume, die besonders bezeichnend für
ihren Standort seien, an den sich alte Sagen und Überlieferungen knüpften. Diese
Bäume müßten erhalten werden. Der damals noch lebende Oberst von Cohauseu,
der bekannte Grenzwallforscher, trat lebhaft für den Gedanken ein und wünschte
im Anschluß daran auch die Erhaltung der alten Gebücke, Knicke, Grenzen usw.,
und man berief sich auf einen denselben Gegenstand behandelnden Aufsatz des
Professor Rudorff im Märzheft der Preußischen Jahrbücher von 1880 (Schlitz der
Natur).

Nun beschäftigen sich zwar die alljährlichen Generalversammlungen noch immer
mit Entwürfen über den Denkmalschutz, und sie erwägen, ob nicht ein einheitliches
Neichsgesetz geschaffen werden könne, jedoch diese Entwürfe richten sich in der Haupt¬
sache auf wirkliche Kunst- und Baudenkmäler, die von Menschenhand geschaffen
worden sind und des Schutzes bedürfen. Im Gegensatz dazu hat nun aber im
Jahre 1900 der Professor Conventz in Danzig ein forstbotanisches Merkbuch heraus¬
gegeben mit einem Nachweise der bemerkenswerten und zu schützenden urwüchsigen
Sträucher, Bäume und Bestände der Provinz Westpreußen. Die Schrift beruht
auf einer Denkschrift, die Conventz dem Chef des preußischen Forstwesens eingereicht
hatte, und worin folgendes betont worden ist: 1. Bei der Durchforstuug der Be¬
stände sind die Naturdenkmäler zu verzeichnen, zu schützen und in Karten und
Bücher für die Forstbcaiuteu einzutragen. 2. Für jede Provinz soll nach dem vor¬
liegenden Muster ein Merkbuch herausgegeben werden, möglichst mit Abbildungen
u"d kurzer Erläuterung der wichtigsten Naturdenkmäler. 3. Zum Schutze der durch
h°des Alter, ungewöhnliche Große, Bildnngsabweichuugeu usw. ausgezeichneten
Baumexemplare sollen besondre Vorrichtungen getroffen werden. Der Verfasser
sagt mit Recht, daß in unserm lieben Vaterlande die Natur durch die fortschreitende
Kultur mehr und mehr verändert werde. Der Grund und Boden wird allerorten
umgestaltet, Hügel werden abgetragen, Mulden aufgehöht; durch den vorherrschend
geübten Kahlschlag werden die urwüchsigen Gehölze nahezu vollständig vernichtet,
und an die Stelle des von der Natur gesäten und gepflanzten Waldes tritt der
künstliche Forst, der nur noch gewinnbringende Gehölze trägt.

Wie der Wildbestand, die Fische, dieVogelwelt unter gesetzlichen Schutz gestellt
s'ud, so müssen auch für deu Wald Maßregeln getroffen werden, die der Vernich¬
tung Einhalt thu". Für solche Maßregeln dürfte jetzt, wo dem Landtag ein Gesetz¬
entwurf mit ähnlichen Bestrebungen vorliegt, die günstigste Gelegenheit geboten sein.
Mit der Beseitigung der störenden Reklametafeln wird doch nur ein kleiner Teil,
gewissermaßen die negative Seite der Verunstaltung einer Landschaft betroffen,



*) Im Heimntverlag von Georg Heinrich Meyer, Berlin 8V 46, Bernburgcrstr. 15/16..
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Worden ist. Der neue Gesetzentwurf will nämlich nur die Verunstaltung der Land¬
schaften durch Reklamcschilder verhindern und laßt dabei die sonstige „Wahrung
charakteristischer Landschaftsbilder" außer acht, die sich noch in ganz andrer Weise
äußern kann. Es ist eine alte Bestrebung des Gesamtvereins der deutschen Ge¬
schichte und Altertumsvereine, den Denkmalschutz auch auf die geschichtlich auf uns
gekommne Physiognomie des Landes mit ihren geologischen, botanischen und zoolo¬
gischen Eigentümlichkeiten auszudehnen, und gerade der Verfasser des erwähnten
Grenzbotencmfsatzes, der übrigens mich in Buchform"') erschienen ist, Professor Ernst
Rudorff, hat die Anregung dazu gegeben. Die Generalversammlung des Gesamt¬
vereins in Posen faßte im Jahre 1.888 einen darauf hinzielenden Beschluß, jedoch
mit verschiednen Einschränkungen zur Vermeidung einer Kompetenzüberschreitung.
Später ist daun auf der Eisenacher Generalversammlung (1894) derselbe Gedanke
vom Freiherrn von Minnigerode noch einmal angeregt und ein ausgedehnter Schutz
der Natur gewünscht worden. Es sei traurig, so führte der Antragsteller aus, wie
wenig Rücksicht häufig bei Abholzungen auf die landschaftliche Schönheit einzelner
Punkte genommen werde; es gäbe z. B. alte Bäume, die besonders bezeichnend für
ihren Standort seien, an den sich alte Sagen und Überlieferungen knüpften. Diese
Bäume müßten erhalten werden. Der damals noch lebende Oberst von Cohauseu,
der bekannte Grenzwallforscher, trat lebhaft für den Gedanken ein und wünschte
im Anschluß daran auch die Erhaltung der alten Gebücke, Knicke, Grenzen usw.,
und man berief sich auf einen denselben Gegenstand behandelnden Aufsatz des
Professor Rudorff im Märzheft der Preußischen Jahrbücher von 1880 (Schlitz der
Natur).

Nun beschäftigen sich zwar die alljährlichen Generalversammlungen noch immer
mit Entwürfen über den Denkmalschutz, und sie erwägen, ob nicht ein einheitliches
Neichsgesetz geschaffen werden könne, jedoch diese Entwürfe richten sich in der Haupt¬
sache auf wirkliche Kunst- und Baudenkmäler, die von Menschenhand geschaffen
worden sind und des Schutzes bedürfen. Im Gegensatz dazu hat nun aber im
Jahre 1900 der Professor Conventz in Danzig ein forstbotanisches Merkbuch heraus¬
gegeben mit einem Nachweise der bemerkenswerten und zu schützenden urwüchsigen
Sträucher, Bäume und Bestände der Provinz Westpreußen. Die Schrift beruht
auf einer Denkschrift, die Conventz dem Chef des preußischen Forstwesens eingereicht
hatte, und worin folgendes betont worden ist: 1. Bei der Durchforstuug der Be¬
stände sind die Naturdenkmäler zu verzeichnen, zu schützen und in Karten und
Bücher für die Forstbcaiuteu einzutragen. 2. Für jede Provinz soll nach dem vor¬
liegenden Muster ein Merkbuch herausgegeben werden, möglichst mit Abbildungen
u«d kurzer Erläuterung der wichtigsten Naturdenkmäler. 3. Zum Schutze der durch
h°des Alter, ungewöhnliche Große, Bildnngsabweichuugeu usw. ausgezeichneten
Baumexemplare sollen besondre Vorrichtungen getroffen werden. Der Verfasser
sagt mit Recht, daß in unserm lieben Vaterlande die Natur durch die fortschreitende
Kultur mehr und mehr verändert werde. Der Grund und Boden wird allerorten
umgestaltet, Hügel werden abgetragen, Mulden aufgehöht; durch den vorherrschend
geübten Kahlschlag werden die urwüchsigen Gehölze nahezu vollständig vernichtet,
und an die Stelle des von der Natur gesäten und gepflanzten Waldes tritt der
künstliche Forst, der nur noch gewinnbringende Gehölze trägt.

Wie der Wildbestand, die Fische, dieVogelwelt unter gesetzlichen Schutz gestellt
s'ud, so müssen auch für deu Wald Maßregeln getroffen werden, die der Vernich¬
tung Einhalt thu». Für solche Maßregeln dürfte jetzt, wo dem Landtag ein Gesetz¬
entwurf mit ähnlichen Bestrebungen vorliegt, die günstigste Gelegenheit geboten sein.
Mit der Beseitigung der störenden Reklametafeln wird doch nur ein kleiner Teil,
gewissermaßen die negative Seite der Verunstaltung einer Landschaft betroffen,



*) Im Heimntverlag von Georg Heinrich Meyer, Berlin 8V 46, Bernburgcrstr. 15/16..
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[0459] Maßgebliches und Unmaßgebliches Worden ist. Der neue Gesetzentwurf will nämlich nur die Verunstaltung der Land¬ schaften durch Reklamcschilder verhindern und laßt dabei die sonstige „Wahrung charakteristischer Landschaftsbilder" außer acht, die sich noch in ganz andrer Weise äußern kann. Es ist eine alte Bestrebung des Gesamtvereins der deutschen Ge¬ schichte und Altertumsvereine, den Denkmalschutz auch auf die geschichtlich auf uns gekommne Physiognomie des Landes mit ihren geologischen, botanischen und zoolo¬ gischen Eigentümlichkeiten auszudehnen, und gerade der Verfasser des erwähnten Grenzbotencmfsatzes, der übrigens mich in Buchform"') erschienen ist, Professor Ernst Rudorff, hat die Anregung dazu gegeben. Die Generalversammlung des Gesamt¬ vereins in Posen faßte im Jahre 1.888 einen darauf hinzielenden Beschluß, jedoch mit verschiednen Einschränkungen zur Vermeidung einer Kompetenzüberschreitung. Später ist daun auf der Eisenacher Generalversammlung (1894) derselbe Gedanke vom Freiherrn von Minnigerode noch einmal angeregt und ein ausgedehnter Schutz der Natur gewünscht worden. Es sei traurig, so führte der Antragsteller aus, wie wenig Rücksicht häufig bei Abholzungen auf die landschaftliche Schönheit einzelner Punkte genommen werde; es gäbe z. B. alte Bäume, die besonders bezeichnend für ihren Standort seien, an den sich alte Sagen und Überlieferungen knüpften. Diese Bäume müßten erhalten werden. Der damals noch lebende Oberst von Cohauseu, der bekannte Grenzwallforscher, trat lebhaft für den Gedanken ein und wünschte im Anschluß daran auch die Erhaltung der alten Gebücke, Knicke, Grenzen usw., und man berief sich auf einen denselben Gegenstand behandelnden Aufsatz des Professor Rudorff im Märzheft der Preußischen Jahrbücher von 1880 (Schlitz der Natur). Nun beschäftigen sich zwar die alljährlichen Generalversammlungen noch immer mit Entwürfen über den Denkmalschutz, und sie erwägen, ob nicht ein einheitliches Neichsgesetz geschaffen werden könne, jedoch diese Entwürfe richten sich in der Haupt¬ sache auf wirkliche Kunst- und Baudenkmäler, die von Menschenhand geschaffen worden sind und des Schutzes bedürfen. Im Gegensatz dazu hat nun aber im Jahre 1900 der Professor Conventz in Danzig ein forstbotanisches Merkbuch heraus¬ gegeben mit einem Nachweise der bemerkenswerten und zu schützenden urwüchsigen Sträucher, Bäume und Bestände der Provinz Westpreußen. Die Schrift beruht auf einer Denkschrift, die Conventz dem Chef des preußischen Forstwesens eingereicht hatte, und worin folgendes betont worden ist: 1. Bei der Durchforstuug der Be¬ stände sind die Naturdenkmäler zu verzeichnen, zu schützen und in Karten und Bücher für die Forstbcaiuteu einzutragen. 2. Für jede Provinz soll nach dem vor¬ liegenden Muster ein Merkbuch herausgegeben werden, möglichst mit Abbildungen u«d kurzer Erläuterung der wichtigsten Naturdenkmäler. 3. Zum Schutze der durch h°des Alter, ungewöhnliche Große, Bildnngsabweichuugeu usw. ausgezeichneten Baumexemplare sollen besondre Vorrichtungen getroffen werden. Der Verfasser sagt mit Recht, daß in unserm lieben Vaterlande die Natur durch die fortschreitende Kultur mehr und mehr verändert werde. Der Grund und Boden wird allerorten umgestaltet, Hügel werden abgetragen, Mulden aufgehöht; durch den vorherrschend geübten Kahlschlag werden die urwüchsigen Gehölze nahezu vollständig vernichtet, und an die Stelle des von der Natur gesäten und gepflanzten Waldes tritt der künstliche Forst, der nur noch gewinnbringende Gehölze trägt. Wie der Wildbestand, die Fische, dieVogelwelt unter gesetzlichen Schutz gestellt s'ud, so müssen auch für deu Wald Maßregeln getroffen werden, die der Vernich¬ tung Einhalt thu». Für solche Maßregeln dürfte jetzt, wo dem Landtag ein Gesetz¬ entwurf mit ähnlichen Bestrebungen vorliegt, die günstigste Gelegenheit geboten sein. Mit der Beseitigung der störenden Reklametafeln wird doch nur ein kleiner Teil, gewissermaßen die negative Seite der Verunstaltung einer Landschaft betroffen, *) Im Heimntverlag von Georg Heinrich Meyer, Berlin 8V 46, Bernburgcrstr. 15/16..

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/459>, abgerufen am 14.05.2024.