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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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ausgleichende, billige Berücksichtigung erfahren. Auf diesem Gebiete liegt ein
wesentlich größerer Einfluß verborgen, als auf dem der eigentlichen politischen
Geschäfte. 'Hier muß man, in der Hauptsache, auch den Schlüssel für mehr
"der welliger tiefgehende Meinungsverschiedenheiten suchen, die sich im Laufe
der Zeit zwischen dem Staatssekretär und den Kardiualprüfekten einzelner Kon¬
gregationen ausgebildet haben. Denn daß diese Prüfekteu es uicht besonders
gern sehen, wenn ihnen die Erledigung interessanter und wichtiger Fragen, wenn
auch aus höhern Gründen, aus der Hand genommen wird, zumal wenn sie
mit der Lösung nicht einverstanden sein können, ist klar, weil eben gar zu
menschlich.

Gegenüber den bisherigen Ausführungen kann nun eine unbestreitbare
Thatsache geltend gemacht werden, die ans eine Vorherrschaft des Staats¬
sekretärs in xolitiois schließen lassen könnte. Er erledigt thatsächlich eine
größere ^ahi von Angelegenheiten selbständig, ohne vorher den Papst zu
fragen; und nicht immer wird der Papst von den getroffnen Entscheidungen
nachträglich verständigt. Wer in Unkenntnis der kurialem Tradition hierin
einen Beweis für die'^eituugsthese sieht, mag es thun; der Kenner weiß, wie
die Dinge zusammenhänge. Jeder Prüfekt einer Kongregation erhält bei
seiner Ernennung eine traditionell gewordne Vollmacht zur eigenmächtigen Be¬
handlung und Erledigung fast aller häufig wiederkehrenden Geschäfte seines
Ressorts nach Maßgabe der Grundsätze, die sich im Laufe der Zeit ausgebildet
haben. Das ist vernünftig, und ist in keiner großen Organisation je anders
gewesen. Bei dem Staatssekretär liegen diese Traditionen nun wesentlich
^ders. Nur nach Maßgabe der stetig wachsenden Intimität zwischen Herrn
und Diener werden diese Tagesvollmachten eng oder weit begrenzt, werden
sie eingezogen oder erweitert, weil im politischen Getriebe die Routinegeschäfte
wei weniger oft vorkommen wie in sonstigen Verwaltungszweigen. Zwischen
Leo XIII. und Kardinal Rmnpolla besteht nun ein so inniges Verhältnis persön¬
licher wie amtlicher Natur, daß es nur durchaus natürlich ist. wenn dieser
Staatssekretär im Laufe der Jahre mehr Vollmachten erhalten hat. als vielleicht
Pacca. Aldobrandini. Simeoni und Frcmchi zusammengenommen hatten. Diese
Ermächtigungen schließen jedoch, wie ich positiv versichern kann, alle prin¬
cipiellen Maßnahmen aus ihrem Kreise aus. Demnach kann man hieraus in
keiner Form und unter keinen Umständen eine leitende, selbständig bestimmende
Stellung des Staatssekretärs in den großen politischen und kirchenpolitischen
Fragen herleiten. Ich wiederhole ausdrücklich, daß die entgegengesetzten Dar¬
stellungen "dadurch nicht wahrer werden, daß man sie bis zum Überdrusse
wiederholt."

Ich glaube im vorstehenden ein wahrheitsgetreues Bild der amtlichen
Stellung des gegenwärtigen Kardinalstaatssekrctärs gezeichnet zu haben. Es
würde aber dem Bilde die Abrundung fehlen, wenn ich nicht auf einige andre
Züge aufmerksam machen wollte. Wie jeder Mensch hat auch Kardinal Ram-
p"ita seine Zuneigungen und seine Abneigungen. Wie weit er diesen einen
Zufluß erlaubt, kann nicht mit genauen Thatsachen belegt werden. Man geht
^'er wohl nicht fehl, wenn man feststellt, daß er mit größerer Vertiefung die


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ausgleichende, billige Berücksichtigung erfahren. Auf diesem Gebiete liegt ein
wesentlich größerer Einfluß verborgen, als auf dem der eigentlichen politischen
Geschäfte. 'Hier muß man, in der Hauptsache, auch den Schlüssel für mehr
»der welliger tiefgehende Meinungsverschiedenheiten suchen, die sich im Laufe
der Zeit zwischen dem Staatssekretär und den Kardiualprüfekten einzelner Kon¬
gregationen ausgebildet haben. Denn daß diese Prüfekteu es uicht besonders
gern sehen, wenn ihnen die Erledigung interessanter und wichtiger Fragen, wenn
auch aus höhern Gründen, aus der Hand genommen wird, zumal wenn sie
mit der Lösung nicht einverstanden sein können, ist klar, weil eben gar zu
menschlich.

Gegenüber den bisherigen Ausführungen kann nun eine unbestreitbare
Thatsache geltend gemacht werden, die ans eine Vorherrschaft des Staats¬
sekretärs in xolitiois schließen lassen könnte. Er erledigt thatsächlich eine
größere ^ahi von Angelegenheiten selbständig, ohne vorher den Papst zu
fragen; und nicht immer wird der Papst von den getroffnen Entscheidungen
nachträglich verständigt. Wer in Unkenntnis der kurialem Tradition hierin
einen Beweis für die'^eituugsthese sieht, mag es thun; der Kenner weiß, wie
die Dinge zusammenhänge. Jeder Prüfekt einer Kongregation erhält bei
seiner Ernennung eine traditionell gewordne Vollmacht zur eigenmächtigen Be¬
handlung und Erledigung fast aller häufig wiederkehrenden Geschäfte seines
Ressorts nach Maßgabe der Grundsätze, die sich im Laufe der Zeit ausgebildet
haben. Das ist vernünftig, und ist in keiner großen Organisation je anders
gewesen. Bei dem Staatssekretär liegen diese Traditionen nun wesentlich
^ders. Nur nach Maßgabe der stetig wachsenden Intimität zwischen Herrn
und Diener werden diese Tagesvollmachten eng oder weit begrenzt, werden
sie eingezogen oder erweitert, weil im politischen Getriebe die Routinegeschäfte
wei weniger oft vorkommen wie in sonstigen Verwaltungszweigen. Zwischen
Leo XIII. und Kardinal Rmnpolla besteht nun ein so inniges Verhältnis persön¬
licher wie amtlicher Natur, daß es nur durchaus natürlich ist. wenn dieser
Staatssekretär im Laufe der Jahre mehr Vollmachten erhalten hat. als vielleicht
Pacca. Aldobrandini. Simeoni und Frcmchi zusammengenommen hatten. Diese
Ermächtigungen schließen jedoch, wie ich positiv versichern kann, alle prin¬
cipiellen Maßnahmen aus ihrem Kreise aus. Demnach kann man hieraus in
keiner Form und unter keinen Umständen eine leitende, selbständig bestimmende
Stellung des Staatssekretärs in den großen politischen und kirchenpolitischen
Fragen herleiten. Ich wiederhole ausdrücklich, daß die entgegengesetzten Dar¬
stellungen „dadurch nicht wahrer werden, daß man sie bis zum Überdrusse
wiederholt."

Ich glaube im vorstehenden ein wahrheitsgetreues Bild der amtlichen
Stellung des gegenwärtigen Kardinalstaatssekrctärs gezeichnet zu haben. Es
würde aber dem Bilde die Abrundung fehlen, wenn ich nicht auf einige andre
Züge aufmerksam machen wollte. Wie jeder Mensch hat auch Kardinal Ram-
p»ita seine Zuneigungen und seine Abneigungen. Wie weit er diesen einen
Zufluß erlaubt, kann nicht mit genauen Thatsachen belegt werden. Man geht
^'er wohl nicht fehl, wenn man feststellt, daß er mit größerer Vertiefung die


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[0543] «Lcitholica ausgleichende, billige Berücksichtigung erfahren. Auf diesem Gebiete liegt ein wesentlich größerer Einfluß verborgen, als auf dem der eigentlichen politischen Geschäfte. 'Hier muß man, in der Hauptsache, auch den Schlüssel für mehr »der welliger tiefgehende Meinungsverschiedenheiten suchen, die sich im Laufe der Zeit zwischen dem Staatssekretär und den Kardiualprüfekten einzelner Kon¬ gregationen ausgebildet haben. Denn daß diese Prüfekteu es uicht besonders gern sehen, wenn ihnen die Erledigung interessanter und wichtiger Fragen, wenn auch aus höhern Gründen, aus der Hand genommen wird, zumal wenn sie mit der Lösung nicht einverstanden sein können, ist klar, weil eben gar zu menschlich. Gegenüber den bisherigen Ausführungen kann nun eine unbestreitbare Thatsache geltend gemacht werden, die ans eine Vorherrschaft des Staats¬ sekretärs in xolitiois schließen lassen könnte. Er erledigt thatsächlich eine größere ^ahi von Angelegenheiten selbständig, ohne vorher den Papst zu fragen; und nicht immer wird der Papst von den getroffnen Entscheidungen nachträglich verständigt. Wer in Unkenntnis der kurialem Tradition hierin einen Beweis für die'^eituugsthese sieht, mag es thun; der Kenner weiß, wie die Dinge zusammenhänge. Jeder Prüfekt einer Kongregation erhält bei seiner Ernennung eine traditionell gewordne Vollmacht zur eigenmächtigen Be¬ handlung und Erledigung fast aller häufig wiederkehrenden Geschäfte seines Ressorts nach Maßgabe der Grundsätze, die sich im Laufe der Zeit ausgebildet haben. Das ist vernünftig, und ist in keiner großen Organisation je anders gewesen. Bei dem Staatssekretär liegen diese Traditionen nun wesentlich ^ders. Nur nach Maßgabe der stetig wachsenden Intimität zwischen Herrn und Diener werden diese Tagesvollmachten eng oder weit begrenzt, werden sie eingezogen oder erweitert, weil im politischen Getriebe die Routinegeschäfte wei weniger oft vorkommen wie in sonstigen Verwaltungszweigen. Zwischen Leo XIII. und Kardinal Rmnpolla besteht nun ein so inniges Verhältnis persön¬ licher wie amtlicher Natur, daß es nur durchaus natürlich ist. wenn dieser Staatssekretär im Laufe der Jahre mehr Vollmachten erhalten hat. als vielleicht Pacca. Aldobrandini. Simeoni und Frcmchi zusammengenommen hatten. Diese Ermächtigungen schließen jedoch, wie ich positiv versichern kann, alle prin¬ cipiellen Maßnahmen aus ihrem Kreise aus. Demnach kann man hieraus in keiner Form und unter keinen Umständen eine leitende, selbständig bestimmende Stellung des Staatssekretärs in den großen politischen und kirchenpolitischen Fragen herleiten. Ich wiederhole ausdrücklich, daß die entgegengesetzten Dar¬ stellungen „dadurch nicht wahrer werden, daß man sie bis zum Überdrusse wiederholt." Ich glaube im vorstehenden ein wahrheitsgetreues Bild der amtlichen Stellung des gegenwärtigen Kardinalstaatssekrctärs gezeichnet zu haben. Es würde aber dem Bilde die Abrundung fehlen, wenn ich nicht auf einige andre Züge aufmerksam machen wollte. Wie jeder Mensch hat auch Kardinal Ram- p»ita seine Zuneigungen und seine Abneigungen. Wie weit er diesen einen Zufluß erlaubt, kann nicht mit genauen Thatsachen belegt werden. Man geht ^'er wohl nicht fehl, wenn man feststellt, daß er mit größerer Vertiefung die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/543>, abgerufen am 31.05.2024.