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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Handlung der Zehutenabgabe, der Ablösung der Erbpachten und andrer sich
auf das Land beziehender Fragen. Beide Behörden wurden 1889 vereinigt
zum Landwirtschaftlichen Amte (Lou-rd ok ^grivulturs) unter einem Präsidenten,
dem die konservative Regierung einen Sitz im Kabinett eingeräumt hat.

Etwas abseits steht die Ortsverwaltungsbehörde (^oval (^vgruwentLoarch,
deren bloßes Dasein beweist, daß der Grundsatz des Gehenlassens, des reinen
Manchestertums, auch in England überwunden ist. Die unbeaufsichtigte Selbst¬
verwaltung der örtlichen Nerbände hatte zu schreienden Mißbräuchen ge¬
führt im Armenwesen wie in der öffentlichen Gesundheitspflege. Gesetze gab
es wohl, aber keine einheitliche Gewalt, ihre Ausführung zu erzwingen. Was
an Aufsicht bestand, war zersplittert zwischen der Armenbehörde (?c>c>r ki^v
Lo-u-ep, dem Geheimen Rate, dem Schutzpockenimpfnng und Verhütung von
Seuchen vblngeu, und dem Staatssekretär des Innern, unter dem örtliche
Gesnndheitsfragen und die Aufsicht über örtliche Besteuerung standen. Der
Verwirrung, die bei diesem Durcheinander kaum zu vermeiden war, wurde 1871
durch die Einsetzung des Ortsverwaltungsamts abgeholfen. Weitgehende und
stetig wachsende Vollmachten befähigen dieses, die Ortsobrigkeiten zur Erfüllung
ihrer Pflicht auzuyalteu, wie ihre Finanzen zu überwachen. Dem Namen nach
ist auch das Ortsverwaltungsamt eine ans mehreren Ministern zusammengesetzte,
kollegialische Behörde, doch thatsächlich wird es nur von seinein Präsidenten
geleitet, der entsprechend der Wichtigkeit seines Amts dem Kabinett angehört.

Eine dritte Gruppe von Ämtern hängt weder mit den alten englischen
Andern noch mit dem Geheimen Rat zusammen, insofern sie die beiden Länder
betreffen, die mit England das Vereinigte Königreich bilden. Mit dem An¬
schlusse Schottlands 1707 ging die Gesetzgebung an das nunmehr britische
Parlament in Westminster über, und ebenso wurde auch der Sitz der Regierung
nach London verlegt, wo bis 1746 ein besondrer Staatssekretär die Angelegen¬
heiten des nördlichen Königreichs versah. Nach der Aufhebung dieses Postens
wurden die schottischen Sachen erst gemeinsam von den beiden andern Staats¬
sekretären erledigt, dann bei der Neuordnung der Verwaltung der Abteilung
des Innern überwiesen. Im Jahre 1885 aber wurde ein besondrer Sekretär,
nicht Staatssekretär, für Schottland eingesetzt.

Der Anschluß Irlands 1801 brachte nur eine Vereinigung der Gesetz¬
gebung, ließ aber die Verwaltung selbständig, wenigstens äußerlich. Als Ver¬
treter des Königs wohnt im Schlosse von Dublin ein Lordlentnant, dem nach
englischem Muster ein Geheimer Rat zur Seite steht als gesetzlicher Träger der
Negierung. Wie England hat auch Irland einen Lordkanzler. Früher gehörte
Irland zum Bereich des Staatssekretärs für das Innere, ein Verhältnis, das
niemals förmlich gelöst worden ist und rechtlich noch besteht. Wer aber im
Parlament den Staatssekretär um Auskunft über irische Dinge angehn wollte,
Würde abschlägig beschieden werden. Als eigentlicher verantwortlicher Minister
ist der Hauptsekretär für Irland anzusehen, dessen Stellung bei der Feindselig¬
keit, die der englischen Regierung von der irischen Partei entgegengebracht
>vird, zu den schwersten und unangenehmsten des ganzen Reichs gehört.

Leicht und angenehm hat es dagegen der Kanzler des Herzogtums Lan-


Grenzbvten II 1902 2l>

Handlung der Zehutenabgabe, der Ablösung der Erbpachten und andrer sich
auf das Land beziehender Fragen. Beide Behörden wurden 1889 vereinigt
zum Landwirtschaftlichen Amte (Lou-rd ok ^grivulturs) unter einem Präsidenten,
dem die konservative Regierung einen Sitz im Kabinett eingeräumt hat.

Etwas abseits steht die Ortsverwaltungsbehörde (^oval (^vgruwentLoarch,
deren bloßes Dasein beweist, daß der Grundsatz des Gehenlassens, des reinen
Manchestertums, auch in England überwunden ist. Die unbeaufsichtigte Selbst¬
verwaltung der örtlichen Nerbände hatte zu schreienden Mißbräuchen ge¬
führt im Armenwesen wie in der öffentlichen Gesundheitspflege. Gesetze gab
es wohl, aber keine einheitliche Gewalt, ihre Ausführung zu erzwingen. Was
an Aufsicht bestand, war zersplittert zwischen der Armenbehörde (?c>c>r ki^v
Lo-u-ep, dem Geheimen Rate, dem Schutzpockenimpfnng und Verhütung von
Seuchen vblngeu, und dem Staatssekretär des Innern, unter dem örtliche
Gesnndheitsfragen und die Aufsicht über örtliche Besteuerung standen. Der
Verwirrung, die bei diesem Durcheinander kaum zu vermeiden war, wurde 1871
durch die Einsetzung des Ortsverwaltungsamts abgeholfen. Weitgehende und
stetig wachsende Vollmachten befähigen dieses, die Ortsobrigkeiten zur Erfüllung
ihrer Pflicht auzuyalteu, wie ihre Finanzen zu überwachen. Dem Namen nach
ist auch das Ortsverwaltungsamt eine ans mehreren Ministern zusammengesetzte,
kollegialische Behörde, doch thatsächlich wird es nur von seinein Präsidenten
geleitet, der entsprechend der Wichtigkeit seines Amts dem Kabinett angehört.

Eine dritte Gruppe von Ämtern hängt weder mit den alten englischen
Andern noch mit dem Geheimen Rat zusammen, insofern sie die beiden Länder
betreffen, die mit England das Vereinigte Königreich bilden. Mit dem An¬
schlusse Schottlands 1707 ging die Gesetzgebung an das nunmehr britische
Parlament in Westminster über, und ebenso wurde auch der Sitz der Regierung
nach London verlegt, wo bis 1746 ein besondrer Staatssekretär die Angelegen¬
heiten des nördlichen Königreichs versah. Nach der Aufhebung dieses Postens
wurden die schottischen Sachen erst gemeinsam von den beiden andern Staats¬
sekretären erledigt, dann bei der Neuordnung der Verwaltung der Abteilung
des Innern überwiesen. Im Jahre 1885 aber wurde ein besondrer Sekretär,
nicht Staatssekretär, für Schottland eingesetzt.

Der Anschluß Irlands 1801 brachte nur eine Vereinigung der Gesetz¬
gebung, ließ aber die Verwaltung selbständig, wenigstens äußerlich. Als Ver¬
treter des Königs wohnt im Schlosse von Dublin ein Lordlentnant, dem nach
englischem Muster ein Geheimer Rat zur Seite steht als gesetzlicher Träger der
Negierung. Wie England hat auch Irland einen Lordkanzler. Früher gehörte
Irland zum Bereich des Staatssekretärs für das Innere, ein Verhältnis, das
niemals förmlich gelöst worden ist und rechtlich noch besteht. Wer aber im
Parlament den Staatssekretär um Auskunft über irische Dinge angehn wollte,
Würde abschlägig beschieden werden. Als eigentlicher verantwortlicher Minister
ist der Hauptsekretär für Irland anzusehen, dessen Stellung bei der Feindselig¬
keit, die der englischen Regierung von der irischen Partei entgegengebracht
>vird, zu den schwersten und unangenehmsten des ganzen Reichs gehört.

Leicht und angenehm hat es dagegen der Kanzler des Herzogtums Lan-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/209>, abgerufen am 09.06.2024.