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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Unsr>: Themisjnnger

den Augen! Nun baue deinem Jünger eine Villa und verhilf seinen Töchtern
zu guten Partien!

Dem "Indifferenten" ist ein bescheidneres Los zu teil geworden. Und
wenn es sechs, acht Jahre dauern sollte -- einmal ist ihm doch eine Amts-
richtcrstelle sicher. Vielleicht nicht, wie gehofft, in der großen Stadt, bei den
lieben Freunden und Verwandten, sondern irgendwo -- dahinten. Nun, mau
giebt sich drein. Und jetzt kommt es nur darauf an, was unser Freund für
Neigungen hat, wenn er überhaupt welche hat. Die zur Berufsarbeit fehlt
ja von vornherein, aber -- man richtet sich eben ein. Wozu hat man denn
einen alten erfahrnen Gerichtssetretür, der den "ganzen Krempel" ja eigentlich
viel besser kennt und es so gern hört, wenn man ihn -- vielleicht etwas
antizipiert -- "Herr Rat" nennt, ihm möglichst "freie Hand läßt" und ihm
bisweilen eine Zigarre anbietet? Urteile fällt man nicht gern, wegen der
"Gründe," die man dabei schriftlich fixieren und so eventuell dem kritischen
Blick der nächst höhern Instanz aussetzen muß; aber wozu, ist denn die köstliche
Einrichtung des Vergleichs in der Zivilprozeßordnung vorgesehen? Man redet
eben den Parteien so lange zu, hilft eventuell, damit sie "zur Vernunft kommen,"
durch öftere Vertagungen etwas nach, bis sie endlich mürbe werden und "sich
vergleichen lassen." Und die ganz Hartnäckigen -- um, da haut mau eben
ein Urteil hiu. In Schöffensacheu ist die Urtcilsfälluug zwar nicht zu um-
gehn, indes -- wozu hat mau denn den Amtsanwalt, an dessen Antrag mau
sich halten, und die beiden Schöffen, von denen man sich überstimme" lassen
kann? Wenn nur die langweiligen Vormnndschnfts- und Grundbnchsachen nicht
wären; wenn da ein Versehen vorkommt, kann man eventuell an der empfind¬
lichsten Körperstelle, um Geldbeutel, ganz unangenehm gefaßt werden; eine
Gefahr, die die hochverehrten Kollegen, die das Bürgerliche Gesetzbuch abge¬
faßt haben, durch die hübsche Fassung des § 839 Absatz 2 und 3 für alle
andern Zweige der richterlichen Berufsthätigkeit so gut wie ausgeschlossen haben.
Aber wenn die lästigen Amtsgeschüfte nun in möglichst kurzer Frist erledigt
wordeu sind, dann winkt dein Braven für den Rest des Tages die goldne
Freiheit. Herz, was liebst du? Deu Frühschoppen oder die Jagd? Den Skat
oder die Noseuzucht? Das Sofa oder die Musik? Oder dichtest du gnr? --
Mit der Zeit kann ja much der Ratstitel nicht ausbleiben; und vielleicht bringt
die Zukunft auch eine Versetzung mit sich! Vielleicht gar in die große Stadt,
von Aneiennitäts wegen! Was man da erst alles treiben kann! schwärmst du
für Kolonien? Hier ist der Vorsitz im Kolonialverein. Liebst du Musik? Dein
Streichquartett deiner Kollegen fehlt gerade noch der Cellist. Begeisterst dn
dich für Sprachreiniguug? Deine Untersuchungsgefangnen können ruhig ein
paar Wochen länger sitzen, schreibe nur dein "Frenidwörterbüchlein." Liebst du
Geselligkeit? Soeben hat der Kasinovorstand sein Amt niedergelegt, die Reihe
ist an dir. Ans, bethätige dich; oder, wenn du zu nichts Lust hast, so bleibe
zu Hause, ganz wie du willst; dem Amt läuft dir nicht weg -- lerne dich
wiegen im Gefühl deiner Uuabsctzbarkeit! Lebwohl!

Und nun bliebe nur noch übrig, ein Bild des echten freien Jüngers der
Themis zu zeichnen, des Juristen much meinem Herzen. Aber ich werde das


Unsr>: Themisjnnger

den Augen! Nun baue deinem Jünger eine Villa und verhilf seinen Töchtern
zu guten Partien!

Dem „Indifferenten" ist ein bescheidneres Los zu teil geworden. Und
wenn es sechs, acht Jahre dauern sollte — einmal ist ihm doch eine Amts-
richtcrstelle sicher. Vielleicht nicht, wie gehofft, in der großen Stadt, bei den
lieben Freunden und Verwandten, sondern irgendwo — dahinten. Nun, mau
giebt sich drein. Und jetzt kommt es nur darauf an, was unser Freund für
Neigungen hat, wenn er überhaupt welche hat. Die zur Berufsarbeit fehlt
ja von vornherein, aber — man richtet sich eben ein. Wozu hat man denn
einen alten erfahrnen Gerichtssetretür, der den „ganzen Krempel" ja eigentlich
viel besser kennt und es so gern hört, wenn man ihn — vielleicht etwas
antizipiert — „Herr Rat" nennt, ihm möglichst „freie Hand läßt" und ihm
bisweilen eine Zigarre anbietet? Urteile fällt man nicht gern, wegen der
„Gründe," die man dabei schriftlich fixieren und so eventuell dem kritischen
Blick der nächst höhern Instanz aussetzen muß; aber wozu, ist denn die köstliche
Einrichtung des Vergleichs in der Zivilprozeßordnung vorgesehen? Man redet
eben den Parteien so lange zu, hilft eventuell, damit sie „zur Vernunft kommen,"
durch öftere Vertagungen etwas nach, bis sie endlich mürbe werden und „sich
vergleichen lassen." Und die ganz Hartnäckigen — um, da haut mau eben
ein Urteil hiu. In Schöffensacheu ist die Urtcilsfälluug zwar nicht zu um-
gehn, indes — wozu hat mau denn den Amtsanwalt, an dessen Antrag mau
sich halten, und die beiden Schöffen, von denen man sich überstimme» lassen
kann? Wenn nur die langweiligen Vormnndschnfts- und Grundbnchsachen nicht
wären; wenn da ein Versehen vorkommt, kann man eventuell an der empfind¬
lichsten Körperstelle, um Geldbeutel, ganz unangenehm gefaßt werden; eine
Gefahr, die die hochverehrten Kollegen, die das Bürgerliche Gesetzbuch abge¬
faßt haben, durch die hübsche Fassung des § 839 Absatz 2 und 3 für alle
andern Zweige der richterlichen Berufsthätigkeit so gut wie ausgeschlossen haben.
Aber wenn die lästigen Amtsgeschüfte nun in möglichst kurzer Frist erledigt
wordeu sind, dann winkt dein Braven für den Rest des Tages die goldne
Freiheit. Herz, was liebst du? Deu Frühschoppen oder die Jagd? Den Skat
oder die Noseuzucht? Das Sofa oder die Musik? Oder dichtest du gnr? —
Mit der Zeit kann ja much der Ratstitel nicht ausbleiben; und vielleicht bringt
die Zukunft auch eine Versetzung mit sich! Vielleicht gar in die große Stadt,
von Aneiennitäts wegen! Was man da erst alles treiben kann! schwärmst du
für Kolonien? Hier ist der Vorsitz im Kolonialverein. Liebst du Musik? Dein
Streichquartett deiner Kollegen fehlt gerade noch der Cellist. Begeisterst dn
dich für Sprachreiniguug? Deine Untersuchungsgefangnen können ruhig ein
paar Wochen länger sitzen, schreibe nur dein „Frenidwörterbüchlein." Liebst du
Geselligkeit? Soeben hat der Kasinovorstand sein Amt niedergelegt, die Reihe
ist an dir. Ans, bethätige dich; oder, wenn du zu nichts Lust hast, so bleibe
zu Hause, ganz wie du willst; dem Amt läuft dir nicht weg — lerne dich
wiegen im Gefühl deiner Uuabsctzbarkeit! Lebwohl!

Und nun bliebe nur noch übrig, ein Bild des echten freien Jüngers der
Themis zu zeichnen, des Juristen much meinem Herzen. Aber ich werde das


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[0536] Unsr>: Themisjnnger den Augen! Nun baue deinem Jünger eine Villa und verhilf seinen Töchtern zu guten Partien! Dem „Indifferenten" ist ein bescheidneres Los zu teil geworden. Und wenn es sechs, acht Jahre dauern sollte — einmal ist ihm doch eine Amts- richtcrstelle sicher. Vielleicht nicht, wie gehofft, in der großen Stadt, bei den lieben Freunden und Verwandten, sondern irgendwo — dahinten. Nun, mau giebt sich drein. Und jetzt kommt es nur darauf an, was unser Freund für Neigungen hat, wenn er überhaupt welche hat. Die zur Berufsarbeit fehlt ja von vornherein, aber — man richtet sich eben ein. Wozu hat man denn einen alten erfahrnen Gerichtssetretür, der den „ganzen Krempel" ja eigentlich viel besser kennt und es so gern hört, wenn man ihn — vielleicht etwas antizipiert — „Herr Rat" nennt, ihm möglichst „freie Hand läßt" und ihm bisweilen eine Zigarre anbietet? Urteile fällt man nicht gern, wegen der „Gründe," die man dabei schriftlich fixieren und so eventuell dem kritischen Blick der nächst höhern Instanz aussetzen muß; aber wozu, ist denn die köstliche Einrichtung des Vergleichs in der Zivilprozeßordnung vorgesehen? Man redet eben den Parteien so lange zu, hilft eventuell, damit sie „zur Vernunft kommen," durch öftere Vertagungen etwas nach, bis sie endlich mürbe werden und „sich vergleichen lassen." Und die ganz Hartnäckigen — um, da haut mau eben ein Urteil hiu. In Schöffensacheu ist die Urtcilsfälluug zwar nicht zu um- gehn, indes — wozu hat mau denn den Amtsanwalt, an dessen Antrag mau sich halten, und die beiden Schöffen, von denen man sich überstimme» lassen kann? Wenn nur die langweiligen Vormnndschnfts- und Grundbnchsachen nicht wären; wenn da ein Versehen vorkommt, kann man eventuell an der empfind¬ lichsten Körperstelle, um Geldbeutel, ganz unangenehm gefaßt werden; eine Gefahr, die die hochverehrten Kollegen, die das Bürgerliche Gesetzbuch abge¬ faßt haben, durch die hübsche Fassung des § 839 Absatz 2 und 3 für alle andern Zweige der richterlichen Berufsthätigkeit so gut wie ausgeschlossen haben. Aber wenn die lästigen Amtsgeschüfte nun in möglichst kurzer Frist erledigt wordeu sind, dann winkt dein Braven für den Rest des Tages die goldne Freiheit. Herz, was liebst du? Deu Frühschoppen oder die Jagd? Den Skat oder die Noseuzucht? Das Sofa oder die Musik? Oder dichtest du gnr? — Mit der Zeit kann ja much der Ratstitel nicht ausbleiben; und vielleicht bringt die Zukunft auch eine Versetzung mit sich! Vielleicht gar in die große Stadt, von Aneiennitäts wegen! Was man da erst alles treiben kann! schwärmst du für Kolonien? Hier ist der Vorsitz im Kolonialverein. Liebst du Musik? Dein Streichquartett deiner Kollegen fehlt gerade noch der Cellist. Begeisterst dn dich für Sprachreiniguug? Deine Untersuchungsgefangnen können ruhig ein paar Wochen länger sitzen, schreibe nur dein „Frenidwörterbüchlein." Liebst du Geselligkeit? Soeben hat der Kasinovorstand sein Amt niedergelegt, die Reihe ist an dir. Ans, bethätige dich; oder, wenn du zu nichts Lust hast, so bleibe zu Hause, ganz wie du willst; dem Amt läuft dir nicht weg — lerne dich wiegen im Gefühl deiner Uuabsctzbarkeit! Lebwohl! Und nun bliebe nur noch übrig, ein Bild des echten freien Jüngers der Themis zu zeichnen, des Juristen much meinem Herzen. Aber ich werde das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/536>, abgerufen am 04.06.2024.