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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Zur Geschichte des Intelligeuzwesons

bergischen Landsyndikus von Müller gestanden, der es mich ins Leben gerufen hatte.
Überhaupt erhielt das Jntelligeuzweseu von den offiziellen und ihnen nahe stehenden
Stellen die möglichste Förderung. Das Leipziger Intelligenzblatt wurde z, B. vom
Vizepräsidenten von Hohenthal eingerichtet, das Münchner vom Hofkmnmcrrat
von Kohlbrönner, und das Göttinger stand zeitweilig unter der Leitung des be¬
kannten Herrn von Insel. Auch haben wir schon gesehen, wie Schwarzkopf und
Hofrat Becker dem Jntelligeuzweseu ihre Förderung angedeihen ließen. Schließlich
gab es kaum ein Intelligenzblatt, das nicht an seiner Spitze die "gnädigste" landes¬
herrliche oder obrigkeitliche Erlaubnis vermerkte. Auch bestimmte die Negierung in
der That durchaus über den Inhalt der Blätter.

In einem Reskript des Kurfürsten von Sachsen vom 19. September 1730 an
den Rat der Stadt Dresden heißt es über die Wiedereinrichtung eines Jntelligeuz-
koutors, daß gewisse Artikel des mitgeteilten Plans Passieren könnten, "hingegen
aber das 7. Capitel von Aukunfft und Abgang Vornehmer Personen, ferner das
9te von allerhand Marckt Taxen des Getrcydes und übrigen Victualien, das 10te
von denen Todes- Tauff- und Trauuugs Zetteln, Weiter das 14te vom Verspielen
allerhand Sachen, das töte von neue" Acmbtern und Ehre" Stellen, Nicht weniger
das 19 te von Offerten und Wetten. Wie auch das 22te von allerhand Neuig¬
keiten oder Nouvelleu" gänzlich wegfallen müsse. Man sieht, die sächsische Regie¬
rung war damals etwas rigoros, doch wurden die Verbote später gemildert.

Um den Jntelligenzblnttern die Existenz zu erleichtern, gewahrte man ihnen
allerhand Vorteile. So erhielten sie in der Regel das Privileg der Postfreiheit.
Bei den staatlichen Blättern war das durchgängig der Fall, bei den privaten häufig.
Erstere waren dann zumeist, wie bei den preußischen, mit der Post verknüpft.
"Der Rendant. schreibt Krünitz (Ökonomische Encyklopädie. Artikel Jutelligenz-
anstcilt), ist gemeiniglich einer der Post-Sekretäre, bey welchem sich dann das
Adreß-Comtoir und die Casse befindet." Die eigentliche Verwaltung war jedoch
von der der Post getrennt. Sie bestand in Preußen in einer besondern Jntelligenz-
kommissiou, die "aus einem oder mehreren Nöthen, sowohl der Negierung als auch
der Kammer zu bestehen Pflegt." Von Privatintelligcnzblättern hatte Postfreiheit
beispielsweise das Neu-Strelitzer Blatt, das Leipziger, das Dresdner, das Witten-
berger u. a. in. Das Dresdner hatte sogar Postfreiheit für die ihm eingesandten
Annoncen; dasselbe war bei der Leipziger Anstalt der Fall. Von dem ersten heißt
es, daß es als Entgelt dafür eine Pauschsumme von 18 Thalern zahlen mußte und
die behördlichen Anzeigen unentgeltlich abzudrucken hatte.

Ein andres Förderungsmittel für die Jntelligenzblätter war die Zuwendung
behördlicher Anzeigen. "Hiesige und auswärtige Behörden, so schreibt der Dresdner
Anzeiger, benutzten schon in den 1760 er Jahren den Anzeiger als Publikations¬
organ." Das Breslauer Kondor hatte das Privilegium, daß keine Privatanzeige
in die andern Zeitungen aufgenommen werden durfte, bevor sie nicht in dem In¬
telligenzblatt gestanden hätte. Ferner finden wir verschiedentlich die Anweisung
der Regierungen an die einzelnen Behörden, ihre Bekanntmachungen und Anzeigen
an die Jntelligenzkontore zu senden. Von den Fvrderungsversucheu durch Erweite¬
rung des Inhalts (gelehrte Anzeigen usw.) haben wir schon oben gesprochen.

Schließlich aber begnügte man sich nicht einmal mit all diesen Privilegien und
Monopolen, sondern suchte den Absatz auf direktem Wege zu beeinflussen. Außer¬
ordentlich bezeichnend ist, was Krünitz hierüber schreibt. Um den Absatz der Jn¬
telligenzblätter zu fördern, meint er, sei es "schlechterdings nöthig, daß die Policey
zugleich einen gelinden Zwang, wenigstens solange die Sache noch nicht in Gang
gebracht ist, damit verknüpfe." Und da man nicht alle Unterthanen zwingen könne,
die Blätter zu halten, so müsse man doch wenigstens alle die, die ein öffentliches
Amt bekleideten, dazu anhalten. "Und bey diesen, meint er, ist kein Bedenken,
daß die höchste Gewalt in einem Staate denselben bey Strafe befehlen könne, solche
Blätter in collegialischer oder anderer Gesellschaft, welche sie an einem oder etlichen


Zur Geschichte des Intelligeuzwesons

bergischen Landsyndikus von Müller gestanden, der es mich ins Leben gerufen hatte.
Überhaupt erhielt das Jntelligeuzweseu von den offiziellen und ihnen nahe stehenden
Stellen die möglichste Förderung. Das Leipziger Intelligenzblatt wurde z, B. vom
Vizepräsidenten von Hohenthal eingerichtet, das Münchner vom Hofkmnmcrrat
von Kohlbrönner, und das Göttinger stand zeitweilig unter der Leitung des be¬
kannten Herrn von Insel. Auch haben wir schon gesehen, wie Schwarzkopf und
Hofrat Becker dem Jntelligeuzweseu ihre Förderung angedeihen ließen. Schließlich
gab es kaum ein Intelligenzblatt, das nicht an seiner Spitze die „gnädigste" landes¬
herrliche oder obrigkeitliche Erlaubnis vermerkte. Auch bestimmte die Negierung in
der That durchaus über den Inhalt der Blätter.

In einem Reskript des Kurfürsten von Sachsen vom 19. September 1730 an
den Rat der Stadt Dresden heißt es über die Wiedereinrichtung eines Jntelligeuz-
koutors, daß gewisse Artikel des mitgeteilten Plans Passieren könnten, „hingegen
aber das 7. Capitel von Aukunfft und Abgang Vornehmer Personen, ferner das
9te von allerhand Marckt Taxen des Getrcydes und übrigen Victualien, das 10te
von denen Todes- Tauff- und Trauuugs Zetteln, Weiter das 14te vom Verspielen
allerhand Sachen, das töte von neue« Acmbtern und Ehre« Stellen, Nicht weniger
das 19 te von Offerten und Wetten. Wie auch das 22te von allerhand Neuig¬
keiten oder Nouvelleu" gänzlich wegfallen müsse. Man sieht, die sächsische Regie¬
rung war damals etwas rigoros, doch wurden die Verbote später gemildert.

Um den Jntelligenzblnttern die Existenz zu erleichtern, gewahrte man ihnen
allerhand Vorteile. So erhielten sie in der Regel das Privileg der Postfreiheit.
Bei den staatlichen Blättern war das durchgängig der Fall, bei den privaten häufig.
Erstere waren dann zumeist, wie bei den preußischen, mit der Post verknüpft.
„Der Rendant. schreibt Krünitz (Ökonomische Encyklopädie. Artikel Jutelligenz-
anstcilt), ist gemeiniglich einer der Post-Sekretäre, bey welchem sich dann das
Adreß-Comtoir und die Casse befindet." Die eigentliche Verwaltung war jedoch
von der der Post getrennt. Sie bestand in Preußen in einer besondern Jntelligenz-
kommissiou, die „aus einem oder mehreren Nöthen, sowohl der Negierung als auch
der Kammer zu bestehen Pflegt." Von Privatintelligcnzblättern hatte Postfreiheit
beispielsweise das Neu-Strelitzer Blatt, das Leipziger, das Dresdner, das Witten-
berger u. a. in. Das Dresdner hatte sogar Postfreiheit für die ihm eingesandten
Annoncen; dasselbe war bei der Leipziger Anstalt der Fall. Von dem ersten heißt
es, daß es als Entgelt dafür eine Pauschsumme von 18 Thalern zahlen mußte und
die behördlichen Anzeigen unentgeltlich abzudrucken hatte.

Ein andres Förderungsmittel für die Jntelligenzblätter war die Zuwendung
behördlicher Anzeigen. „Hiesige und auswärtige Behörden, so schreibt der Dresdner
Anzeiger, benutzten schon in den 1760 er Jahren den Anzeiger als Publikations¬
organ." Das Breslauer Kondor hatte das Privilegium, daß keine Privatanzeige
in die andern Zeitungen aufgenommen werden durfte, bevor sie nicht in dem In¬
telligenzblatt gestanden hätte. Ferner finden wir verschiedentlich die Anweisung
der Regierungen an die einzelnen Behörden, ihre Bekanntmachungen und Anzeigen
an die Jntelligenzkontore zu senden. Von den Fvrderungsversucheu durch Erweite¬
rung des Inhalts (gelehrte Anzeigen usw.) haben wir schon oben gesprochen.

Schließlich aber begnügte man sich nicht einmal mit all diesen Privilegien und
Monopolen, sondern suchte den Absatz auf direktem Wege zu beeinflussen. Außer¬
ordentlich bezeichnend ist, was Krünitz hierüber schreibt. Um den Absatz der Jn¬
telligenzblätter zu fördern, meint er, sei es „schlechterdings nöthig, daß die Policey
zugleich einen gelinden Zwang, wenigstens solange die Sache noch nicht in Gang
gebracht ist, damit verknüpfe." Und da man nicht alle Unterthanen zwingen könne,
die Blätter zu halten, so müsse man doch wenigstens alle die, die ein öffentliches
Amt bekleideten, dazu anhalten. „Und bey diesen, meint er, ist kein Bedenken,
daß die höchste Gewalt in einem Staate denselben bey Strafe befehlen könne, solche
Blätter in collegialischer oder anderer Gesellschaft, welche sie an einem oder etlichen


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[0618] Zur Geschichte des Intelligeuzwesons bergischen Landsyndikus von Müller gestanden, der es mich ins Leben gerufen hatte. Überhaupt erhielt das Jntelligeuzweseu von den offiziellen und ihnen nahe stehenden Stellen die möglichste Förderung. Das Leipziger Intelligenzblatt wurde z, B. vom Vizepräsidenten von Hohenthal eingerichtet, das Münchner vom Hofkmnmcrrat von Kohlbrönner, und das Göttinger stand zeitweilig unter der Leitung des be¬ kannten Herrn von Insel. Auch haben wir schon gesehen, wie Schwarzkopf und Hofrat Becker dem Jntelligeuzweseu ihre Förderung angedeihen ließen. Schließlich gab es kaum ein Intelligenzblatt, das nicht an seiner Spitze die „gnädigste" landes¬ herrliche oder obrigkeitliche Erlaubnis vermerkte. Auch bestimmte die Negierung in der That durchaus über den Inhalt der Blätter. In einem Reskript des Kurfürsten von Sachsen vom 19. September 1730 an den Rat der Stadt Dresden heißt es über die Wiedereinrichtung eines Jntelligeuz- koutors, daß gewisse Artikel des mitgeteilten Plans Passieren könnten, „hingegen aber das 7. Capitel von Aukunfft und Abgang Vornehmer Personen, ferner das 9te von allerhand Marckt Taxen des Getrcydes und übrigen Victualien, das 10te von denen Todes- Tauff- und Trauuugs Zetteln, Weiter das 14te vom Verspielen allerhand Sachen, das töte von neue« Acmbtern und Ehre« Stellen, Nicht weniger das 19 te von Offerten und Wetten. Wie auch das 22te von allerhand Neuig¬ keiten oder Nouvelleu" gänzlich wegfallen müsse. Man sieht, die sächsische Regie¬ rung war damals etwas rigoros, doch wurden die Verbote später gemildert. Um den Jntelligenzblnttern die Existenz zu erleichtern, gewahrte man ihnen allerhand Vorteile. So erhielten sie in der Regel das Privileg der Postfreiheit. Bei den staatlichen Blättern war das durchgängig der Fall, bei den privaten häufig. Erstere waren dann zumeist, wie bei den preußischen, mit der Post verknüpft. „Der Rendant. schreibt Krünitz (Ökonomische Encyklopädie. Artikel Jutelligenz- anstcilt), ist gemeiniglich einer der Post-Sekretäre, bey welchem sich dann das Adreß-Comtoir und die Casse befindet." Die eigentliche Verwaltung war jedoch von der der Post getrennt. Sie bestand in Preußen in einer besondern Jntelligenz- kommissiou, die „aus einem oder mehreren Nöthen, sowohl der Negierung als auch der Kammer zu bestehen Pflegt." Von Privatintelligcnzblättern hatte Postfreiheit beispielsweise das Neu-Strelitzer Blatt, das Leipziger, das Dresdner, das Witten- berger u. a. in. Das Dresdner hatte sogar Postfreiheit für die ihm eingesandten Annoncen; dasselbe war bei der Leipziger Anstalt der Fall. Von dem ersten heißt es, daß es als Entgelt dafür eine Pauschsumme von 18 Thalern zahlen mußte und die behördlichen Anzeigen unentgeltlich abzudrucken hatte. Ein andres Förderungsmittel für die Jntelligenzblätter war die Zuwendung behördlicher Anzeigen. „Hiesige und auswärtige Behörden, so schreibt der Dresdner Anzeiger, benutzten schon in den 1760 er Jahren den Anzeiger als Publikations¬ organ." Das Breslauer Kondor hatte das Privilegium, daß keine Privatanzeige in die andern Zeitungen aufgenommen werden durfte, bevor sie nicht in dem In¬ telligenzblatt gestanden hätte. Ferner finden wir verschiedentlich die Anweisung der Regierungen an die einzelnen Behörden, ihre Bekanntmachungen und Anzeigen an die Jntelligenzkontore zu senden. Von den Fvrderungsversucheu durch Erweite¬ rung des Inhalts (gelehrte Anzeigen usw.) haben wir schon oben gesprochen. Schließlich aber begnügte man sich nicht einmal mit all diesen Privilegien und Monopolen, sondern suchte den Absatz auf direktem Wege zu beeinflussen. Außer¬ ordentlich bezeichnend ist, was Krünitz hierüber schreibt. Um den Absatz der Jn¬ telligenzblätter zu fördern, meint er, sei es „schlechterdings nöthig, daß die Policey zugleich einen gelinden Zwang, wenigstens solange die Sache noch nicht in Gang gebracht ist, damit verknüpfe." Und da man nicht alle Unterthanen zwingen könne, die Blätter zu halten, so müsse man doch wenigstens alle die, die ein öffentliches Amt bekleideten, dazu anhalten. „Und bey diesen, meint er, ist kein Bedenken, daß die höchste Gewalt in einem Staate denselben bey Strafe befehlen könne, solche Blätter in collegialischer oder anderer Gesellschaft, welche sie an einem oder etlichen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/618>, abgerufen am 06.06.2024.