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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Ästerreich und Ungarn

gleich -- natürlich unter billiger Berücksichtigung der österreichischen Forde¬
rungen, in einen dauernden umgewandelt werde -- perhorresziert man in Ungarn
diese Idee auf das entschiedenste, weil man dort gewöhnlich nicht die Er¬
haltung und Festigung der Gemeinsamkeit will, sondern dnrch allmähliche Ab-
bröckluug der Realunion zur Personalunion, also zur Verfassung von 1847
zurückzugelangen sucht.

In der ungarischen Delegation hat sich vor kurzem ein in dieser Beziehung
äußerst bezeichnender Zwischenfall abgespielt. Die staatsrechtliche Begriffsbe¬
stimmung der Delegationen war eine alte Doktorfrage. Das Ausgleichsgcsetz
von 1867 sagt darüber gar nichts, weil zwischen dem Standpunkt der Krone,
die die Delegationen als gemeinsame Neichsvertretung betrachtet wissen wollte,
und dem der damals führenden magyarischen Politiker, die einer solchen Reichs-
vertrctnng widerstrebten, keine endgiltige Auseinandersetzung erfolgt war. Man
hatte diese Differenz unerledigt gelassen, wie man in der Regel in Osterreich
heikle Fragen von jeher dadurch um besten zu beseitigen glaubt, daß man von
ihnen nicht mehr spricht. Da nun die Delegationen einerseits das Recht er¬
halten hatten, über die gemeinsamen Budgets zu beschließen, andrerseits aber
ein Besteuerungsrecht ihnen nicht zustand, weil dieses den beiderseitigen Par¬
lamenten vorbehalten blieb, so hatten bis zu einem gewissen Grade zwei gegen¬
sätzliche Auffassungen über die staatsrechtliche Natur der Delegationen Recht.
In Österreich beanspruchten besonders die Konservativen für die Delegationen
den Charakter einer parlamentarischen Körperschaft, also einer gemeinsamen,
einer Reichsvertretuug, während in Ungarn vor allem die staatsrechtliche
Opposition den Delegationen nur den Charakter von Parlamentsausschüssen
zuerkannte, ihre Einheitlichkeit also bestritt. Kürzlich ist diese bisher theoretische
Streitfrage praktisch in sehr einfacher Weise gelöst worden, und zwar dnrch nie¬
mand anders als durch den ungarischen Ministerpräsidenten Herrn von Szell --
natürlich im Sinne der Auffassung der ungarischen staatsrechtlichen Opposition.
Den Anlaß bot eine scheinbare Formfrage. Einige oppositionelle ungarische
Abgeordnete, die der ungarischen Delegation nicht angehörten, forderten zu den
Verhandlungen des Budgetausschusses der ungarischen Delegation zugelassen
zu werden. Der Präsident des Ausschusses verweigerte das mit Rücksicht
darauf, daß nur Delegierten der Zutritt zu den Ausschußsitzungen der Dele¬
gation zustünde. Diese Entscheidung entsprach der Auffassung, wonach die
Delegationen eine eigne selbständige Körperschaft bilden. Die betreffenden
oppositionellen Abgeordneten appellierten jedoch mit der Begründung an den
Ministerpräsidenten, daß die ungarische Delegation nur ein Ausschuß des unga¬
rischen Abgeordnetenhauses sei, dessen Ausschüsse aber für alle ungarischen
Abgeordneten zugänglich seien; und Herr von Szell säumte nicht, diese Auf¬
fassung zu billigen, den ungarischen Abgeordneten den Zutritt zu allen Aus¬
schüssen der ungarischen Delegation zu eröffnen und damit die alte Doktor¬
frage praktisch im Sinne der separatistischen Bestrebungen des Magyaren-
tums zu lösen. Ob der ganze Zwischenfnll von Herrn von Szell mit der
staatsrechtlichen Opposition im ungarischen Abgeordnetenhause vorher abgekartet
worden war oder nicht, thut nichts zur Sache; auf jeden Fall beweist er, daß


Ästerreich und Ungarn

gleich — natürlich unter billiger Berücksichtigung der österreichischen Forde¬
rungen, in einen dauernden umgewandelt werde — perhorresziert man in Ungarn
diese Idee auf das entschiedenste, weil man dort gewöhnlich nicht die Er¬
haltung und Festigung der Gemeinsamkeit will, sondern dnrch allmähliche Ab-
bröckluug der Realunion zur Personalunion, also zur Verfassung von 1847
zurückzugelangen sucht.

In der ungarischen Delegation hat sich vor kurzem ein in dieser Beziehung
äußerst bezeichnender Zwischenfall abgespielt. Die staatsrechtliche Begriffsbe¬
stimmung der Delegationen war eine alte Doktorfrage. Das Ausgleichsgcsetz
von 1867 sagt darüber gar nichts, weil zwischen dem Standpunkt der Krone,
die die Delegationen als gemeinsame Neichsvertretung betrachtet wissen wollte,
und dem der damals führenden magyarischen Politiker, die einer solchen Reichs-
vertrctnng widerstrebten, keine endgiltige Auseinandersetzung erfolgt war. Man
hatte diese Differenz unerledigt gelassen, wie man in der Regel in Osterreich
heikle Fragen von jeher dadurch um besten zu beseitigen glaubt, daß man von
ihnen nicht mehr spricht. Da nun die Delegationen einerseits das Recht er¬
halten hatten, über die gemeinsamen Budgets zu beschließen, andrerseits aber
ein Besteuerungsrecht ihnen nicht zustand, weil dieses den beiderseitigen Par¬
lamenten vorbehalten blieb, so hatten bis zu einem gewissen Grade zwei gegen¬
sätzliche Auffassungen über die staatsrechtliche Natur der Delegationen Recht.
In Österreich beanspruchten besonders die Konservativen für die Delegationen
den Charakter einer parlamentarischen Körperschaft, also einer gemeinsamen,
einer Reichsvertretuug, während in Ungarn vor allem die staatsrechtliche
Opposition den Delegationen nur den Charakter von Parlamentsausschüssen
zuerkannte, ihre Einheitlichkeit also bestritt. Kürzlich ist diese bisher theoretische
Streitfrage praktisch in sehr einfacher Weise gelöst worden, und zwar dnrch nie¬
mand anders als durch den ungarischen Ministerpräsidenten Herrn von Szell —
natürlich im Sinne der Auffassung der ungarischen staatsrechtlichen Opposition.
Den Anlaß bot eine scheinbare Formfrage. Einige oppositionelle ungarische
Abgeordnete, die der ungarischen Delegation nicht angehörten, forderten zu den
Verhandlungen des Budgetausschusses der ungarischen Delegation zugelassen
zu werden. Der Präsident des Ausschusses verweigerte das mit Rücksicht
darauf, daß nur Delegierten der Zutritt zu den Ausschußsitzungen der Dele¬
gation zustünde. Diese Entscheidung entsprach der Auffassung, wonach die
Delegationen eine eigne selbständige Körperschaft bilden. Die betreffenden
oppositionellen Abgeordneten appellierten jedoch mit der Begründung an den
Ministerpräsidenten, daß die ungarische Delegation nur ein Ausschuß des unga¬
rischen Abgeordnetenhauses sei, dessen Ausschüsse aber für alle ungarischen
Abgeordneten zugänglich seien; und Herr von Szell säumte nicht, diese Auf¬
fassung zu billigen, den ungarischen Abgeordneten den Zutritt zu allen Aus¬
schüssen der ungarischen Delegation zu eröffnen und damit die alte Doktor¬
frage praktisch im Sinne der separatistischen Bestrebungen des Magyaren-
tums zu lösen. Ob der ganze Zwischenfnll von Herrn von Szell mit der
staatsrechtlichen Opposition im ungarischen Abgeordnetenhause vorher abgekartet
worden war oder nicht, thut nichts zur Sache; auf jeden Fall beweist er, daß


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/697>, abgerufen am 04.06.2024.