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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Notwendigkeit der Abänderung des Börsengesetzes vom 22. Juni 1^896

Unterschrift niemals verweigern; manchmal wird er unterschreiben, ohne das
ihm vorgelegte gedruckte Formular zu lesen.

Zur Widerlegung meiner Ausführungen ist in der Juristen-Zeitung von
1902, Seite 36 bis 39 -- die die Aufnahme meines Aufsatzes abgelehnt hatte --
ein Aufsatz von Plur er erschienen, worin folgender Trumpf ausgespielt wird:

"Verblüffend wirkt die Ausicht. die Fels von dem Börsengeschäft überhaupt
hat. seiner Auffassung nach tritt der Bankier, dem der Auftrag erteilt wird,
Waren und Wertpapiere in erheblichem Betrage bis zu 100000 Mark und
darüber auf Ultimo zu kaufen oder zu verkaufen, als Sclbstkoutrahent auf.
ohne zur Ausführung des Auftrags an der Börse ein entsprechendes Geschäft
abzuschließen. Wäre dies richtig, denn allerdings wäre die Bank von Monte
Carlo ein kindliches Spiel gegenüber der Börse; dann könnte, besonders da manch¬
mal auch Geschäfte über 100000 Mark vorkommen dürften, bei einem plötz¬
lichen Kurswechsel ein Bankier "dem Ideale eines Millionärs" nahe gebracht
werden, oder aber eine Bank ihr gesamtes Kapital verlieren . . - Jeder Bankier,
den der Verfasser gefragt hätte. . . . hätte ihn darüber belehrt, daß durchgängig
alle von Kunden eingehenden Aufträge in Wirklichkeit ausgeführt werden." --

Also mit andern Worten: Der Bankier ist nicht so töricht, die Speku¬
lation des Kunden, die zum Ruine führen kann, mitzumachen! Er beschränkt
sich darauf, dem Kunden die Gelegenheit zu geben. sein Vermögen zu verlieren!
Kann die Gefährlichkeit des Börsenternnnhcmdels für das Privatpublilnm besser
illustriert werden? Darf der Bankier, der den Leichtsinn des Klienten bewußt
ausbeutet, sich mit moralischer Entrüstung über den Wortbruch des infolge ge¬
täuschter Hoffnung zur Vesinnuug gekommenen Kunden beklagen? Im übrigen
ist gegen Pinncr zu bemerken, daß seine Behauptung nicht die Pointe trifft.
Ich hatte gesagt, daß der Bankier beim Selbsteintritt den Auftrag nicht an der
Börse ausführe oder auszuführen brauche, und wollte damit dem Argumente
Stands entgegentreten, daß ..eine starke Börse" ohne den Zufluß des Privnt-
kapitals nicht gedacht werden könne; ich wollte zeigen, daß der Kommissions¬
handel nicht dem Börsenverkehr zugute komme und demnach vom Gesetze nicht
begünstigt zu werdeu brauche. Dieses Argument muß doch wohl ewiges Gewicht
haben; denn auch auf dem Frankfurter Bankiertage hat man sich schließlich ver¬
anlaßt gesehen, eine Resolution zu beschließen, lautend: "Die in der Jndikatur
wie folgt formulierte Annahme: die kommissionsweise Ausführung von Börsen-
termingeschäften erfolge regelmüßig ohne Abschluß mit einem Dritten, wider¬
spricht den Tatsncheu" (Verhandlungen, S. 102. 103). Also auch hier wird
nicht behauptet, daß der Kommissionär beim Selbsteintritt an der Börse
abschließt.

Wie es sich in der Tat damit verhält, entzieht sich dein Auge des in deu
Börseuverkehr uicht Eingeweihten. Soviel aber ist gewiß, daß der Provinzial-
bankier, der das Privatkapital aus den vom Börsenzeutrum weitab liegenden
Gebieten des Reichs heranzieht, sich nicht an der Börse deckt, sondern mit einem
am Börsenorte dvmizilierten Bankgeschäft in Verbindung steht. Bei diesem,
Wohl meist einem der größern Geschäfte, fließen viele Auftrüge zusammen,
die Deckung an der Börse unterbleibt, wenn das Risiko sich gegenseitig auf-


Notwendigkeit der Abänderung des Börsengesetzes vom 22. Juni 1^896

Unterschrift niemals verweigern; manchmal wird er unterschreiben, ohne das
ihm vorgelegte gedruckte Formular zu lesen.

Zur Widerlegung meiner Ausführungen ist in der Juristen-Zeitung von
1902, Seite 36 bis 39 — die die Aufnahme meines Aufsatzes abgelehnt hatte —
ein Aufsatz von Plur er erschienen, worin folgender Trumpf ausgespielt wird:

„Verblüffend wirkt die Ausicht. die Fels von dem Börsengeschäft überhaupt
hat. seiner Auffassung nach tritt der Bankier, dem der Auftrag erteilt wird,
Waren und Wertpapiere in erheblichem Betrage bis zu 100000 Mark und
darüber auf Ultimo zu kaufen oder zu verkaufen, als Sclbstkoutrahent auf.
ohne zur Ausführung des Auftrags an der Börse ein entsprechendes Geschäft
abzuschließen. Wäre dies richtig, denn allerdings wäre die Bank von Monte
Carlo ein kindliches Spiel gegenüber der Börse; dann könnte, besonders da manch¬
mal auch Geschäfte über 100000 Mark vorkommen dürften, bei einem plötz¬
lichen Kurswechsel ein Bankier »dem Ideale eines Millionärs« nahe gebracht
werden, oder aber eine Bank ihr gesamtes Kapital verlieren . . - Jeder Bankier,
den der Verfasser gefragt hätte. . . . hätte ihn darüber belehrt, daß durchgängig
alle von Kunden eingehenden Aufträge in Wirklichkeit ausgeführt werden." —

Also mit andern Worten: Der Bankier ist nicht so töricht, die Speku¬
lation des Kunden, die zum Ruine führen kann, mitzumachen! Er beschränkt
sich darauf, dem Kunden die Gelegenheit zu geben. sein Vermögen zu verlieren!
Kann die Gefährlichkeit des Börsenternnnhcmdels für das Privatpublilnm besser
illustriert werden? Darf der Bankier, der den Leichtsinn des Klienten bewußt
ausbeutet, sich mit moralischer Entrüstung über den Wortbruch des infolge ge¬
täuschter Hoffnung zur Vesinnuug gekommenen Kunden beklagen? Im übrigen
ist gegen Pinncr zu bemerken, daß seine Behauptung nicht die Pointe trifft.
Ich hatte gesagt, daß der Bankier beim Selbsteintritt den Auftrag nicht an der
Börse ausführe oder auszuführen brauche, und wollte damit dem Argumente
Stands entgegentreten, daß ..eine starke Börse" ohne den Zufluß des Privnt-
kapitals nicht gedacht werden könne; ich wollte zeigen, daß der Kommissions¬
handel nicht dem Börsenverkehr zugute komme und demnach vom Gesetze nicht
begünstigt zu werdeu brauche. Dieses Argument muß doch wohl ewiges Gewicht
haben; denn auch auf dem Frankfurter Bankiertage hat man sich schließlich ver¬
anlaßt gesehen, eine Resolution zu beschließen, lautend: „Die in der Jndikatur
wie folgt formulierte Annahme: die kommissionsweise Ausführung von Börsen-
termingeschäften erfolge regelmüßig ohne Abschluß mit einem Dritten, wider¬
spricht den Tatsncheu" (Verhandlungen, S. 102. 103). Also auch hier wird
nicht behauptet, daß der Kommissionär beim Selbsteintritt an der Börse
abschließt.

Wie es sich in der Tat damit verhält, entzieht sich dein Auge des in deu
Börseuverkehr uicht Eingeweihten. Soviel aber ist gewiß, daß der Provinzial-
bankier, der das Privatkapital aus den vom Börsenzeutrum weitab liegenden
Gebieten des Reichs heranzieht, sich nicht an der Börse deckt, sondern mit einem
am Börsenorte dvmizilierten Bankgeschäft in Verbindung steht. Bei diesem,
Wohl meist einem der größern Geschäfte, fließen viele Auftrüge zusammen,
die Deckung an der Börse unterbleibt, wenn das Risiko sich gegenseitig auf-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/31>, abgerufen am 18.05.2024.