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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

recht ungleichem Wert. Es ist selbstverständlich, daß die noch unbekannten
Schrecken des Gefängnisses eine ganz andre Macht der Abschreckung auf den
ausüben, der noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen ist, als auf
den, der ganz genau weiß, daß seiner im Gefängnis ein Leben wartet, das er
schon einigemal als erträglich empfunden hat. Viel zu weit geht also die Be¬
hauptung, die vor Jahresfrist in einer juristischen Zeitschrift") aufgestellt wurde,
wo es hieß: "Das Eiugesperrtsein in einer der beiden Anstalten fGefängnis
oder Zuchthcmsj hat für die untern Schichten unsrer Volksgenossen längst seinen
Schrecken verloren. Wer weiß, daß drei Viertel aller Deutschen von einem
Einkommen von nicht über 900 Mark jährlich leben, der findet es begreiflich,
daß so mancher Halt- und Existenzlose Licht, Wärme, Reinlichkeit, gute Kost I?1
und Geselligkeit f! j bei nicht allzu drückender >?j Arbeit in den Zuchthäusern und
Gefängnissen dem rauhen, unsteten, da arbeitslosen Leben in den Unbilden eines
fast acht Monate dauernden deutschen Winters vorzieht, ja daß er sogar erfreut
ist, wenn ihm eine hohe Strafe den länger dauernden Genuß solcher Annehm¬
lichkeiten sichert." Es ist wohl selten aus der Feder eines Juristen eine ärgere
Übertreibung geflossen; nicht nur, daß diese uach Lampenlicht und grünem Tisch
duftenden Hirngespinste eine lächerliche Entstellung der Tatsachen bedeuten, so
enthalten sie auch einen vollständig ungerechten und schmählichen Vorwurf gegen
das sittliche Empfinden der untern Schichten unsrer Volksgenossen. Wenn
man von dem Gewohnheitsverbrechertum absieht, so wird ein überaus geringer
Prozentsatz übrig bleiben, der nicht das Übel des Gefängnisses bitter empfände.
Aber freilich, das Maß dieser Bitterkeit und damit die Macht der Abschreckung
ist, wie schon gezeigt worden ist, in der Tat außerordentlich verschieden und
entspricht durchaus nicht immer den Abstufungen, die das Gesetz in seinen An¬
drohungen kürzerer oder längerer, milderer oder härterer Strafen macht.


10

Daß der Wert der Freiheitsstrafe als Besserungsmittel im günstigsten Falle
gleich Null ist, weitaus am meisten aber nur ein negativer sein kann, geht aus
meinen Schilderungen wohl schon zur Genüge hervor. Bei wem nicht die ganze
schicksalsschwere, die nach einer begangnen Straftat über den Täter doch meist
hereinbricht, die innere Umwälzung und Umwandlung hervorbringt, die man
sehr oberflächlich und pharisäerhaft "Besserung" nennt, den wird weder eine kurze
noch eine längere Freiheitsstrafe zu "bessern" vermögen. Die erbaulichen und
beschaulichen Geschichtchen, die man bisweilen aus der Feder von Strafcmstalts-
geistlicheu oder auch ehemalige" Gefangnen über angeblich durch die "Zucht
im Gefängnis" gebesserte Verbrecher zu lesen bekommt, beruhen entweder auf
Täuschung oder ans Selbstbetrug und Heuchelei. Der Gipfel der Lächerlichkeit
wird nun aber dadurch erreicht, daß genau das im voraus vom Gericht fest¬
gesetzte Maß der Freiheitsentziehung diese Besserung hervorbringen soll: soviel
Jahre Zuchthaus bessern den Totschläger, soviel Monate Festung den Duellanten,
soviel Jahre Gefängnis den nnter "mildernden Umständen" verurteilten Wechsel¬
fälscher. Es gehört wirklich ein bergev ersetz end er Glaube -- oder Aberglaube? --



") L, Zöller in dem "Recht" vom W, Mai 1S02.
Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

recht ungleichem Wert. Es ist selbstverständlich, daß die noch unbekannten
Schrecken des Gefängnisses eine ganz andre Macht der Abschreckung auf den
ausüben, der noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen ist, als auf
den, der ganz genau weiß, daß seiner im Gefängnis ein Leben wartet, das er
schon einigemal als erträglich empfunden hat. Viel zu weit geht also die Be¬
hauptung, die vor Jahresfrist in einer juristischen Zeitschrift") aufgestellt wurde,
wo es hieß: „Das Eiugesperrtsein in einer der beiden Anstalten fGefängnis
oder Zuchthcmsj hat für die untern Schichten unsrer Volksgenossen längst seinen
Schrecken verloren. Wer weiß, daß drei Viertel aller Deutschen von einem
Einkommen von nicht über 900 Mark jährlich leben, der findet es begreiflich,
daß so mancher Halt- und Existenzlose Licht, Wärme, Reinlichkeit, gute Kost I?1
und Geselligkeit f! j bei nicht allzu drückender >?j Arbeit in den Zuchthäusern und
Gefängnissen dem rauhen, unsteten, da arbeitslosen Leben in den Unbilden eines
fast acht Monate dauernden deutschen Winters vorzieht, ja daß er sogar erfreut
ist, wenn ihm eine hohe Strafe den länger dauernden Genuß solcher Annehm¬
lichkeiten sichert." Es ist wohl selten aus der Feder eines Juristen eine ärgere
Übertreibung geflossen; nicht nur, daß diese uach Lampenlicht und grünem Tisch
duftenden Hirngespinste eine lächerliche Entstellung der Tatsachen bedeuten, so
enthalten sie auch einen vollständig ungerechten und schmählichen Vorwurf gegen
das sittliche Empfinden der untern Schichten unsrer Volksgenossen. Wenn
man von dem Gewohnheitsverbrechertum absieht, so wird ein überaus geringer
Prozentsatz übrig bleiben, der nicht das Übel des Gefängnisses bitter empfände.
Aber freilich, das Maß dieser Bitterkeit und damit die Macht der Abschreckung
ist, wie schon gezeigt worden ist, in der Tat außerordentlich verschieden und
entspricht durchaus nicht immer den Abstufungen, die das Gesetz in seinen An¬
drohungen kürzerer oder längerer, milderer oder härterer Strafen macht.


10

Daß der Wert der Freiheitsstrafe als Besserungsmittel im günstigsten Falle
gleich Null ist, weitaus am meisten aber nur ein negativer sein kann, geht aus
meinen Schilderungen wohl schon zur Genüge hervor. Bei wem nicht die ganze
schicksalsschwere, die nach einer begangnen Straftat über den Täter doch meist
hereinbricht, die innere Umwälzung und Umwandlung hervorbringt, die man
sehr oberflächlich und pharisäerhaft „Besserung" nennt, den wird weder eine kurze
noch eine längere Freiheitsstrafe zu „bessern" vermögen. Die erbaulichen und
beschaulichen Geschichtchen, die man bisweilen aus der Feder von Strafcmstalts-
geistlicheu oder auch ehemalige« Gefangnen über angeblich durch die „Zucht
im Gefängnis" gebesserte Verbrecher zu lesen bekommt, beruhen entweder auf
Täuschung oder ans Selbstbetrug und Heuchelei. Der Gipfel der Lächerlichkeit
wird nun aber dadurch erreicht, daß genau das im voraus vom Gericht fest¬
gesetzte Maß der Freiheitsentziehung diese Besserung hervorbringen soll: soviel
Jahre Zuchthaus bessern den Totschläger, soviel Monate Festung den Duellanten,
soviel Jahre Gefängnis den nnter „mildernden Umständen" verurteilten Wechsel¬
fälscher. Es gehört wirklich ein bergev ersetz end er Glaube — oder Aberglaube? —



") L, Zöller in dem „Recht" vom W, Mai 1S02.
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[0375] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung recht ungleichem Wert. Es ist selbstverständlich, daß die noch unbekannten Schrecken des Gefängnisses eine ganz andre Macht der Abschreckung auf den ausüben, der noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen ist, als auf den, der ganz genau weiß, daß seiner im Gefängnis ein Leben wartet, das er schon einigemal als erträglich empfunden hat. Viel zu weit geht also die Be¬ hauptung, die vor Jahresfrist in einer juristischen Zeitschrift") aufgestellt wurde, wo es hieß: „Das Eiugesperrtsein in einer der beiden Anstalten fGefängnis oder Zuchthcmsj hat für die untern Schichten unsrer Volksgenossen längst seinen Schrecken verloren. Wer weiß, daß drei Viertel aller Deutschen von einem Einkommen von nicht über 900 Mark jährlich leben, der findet es begreiflich, daß so mancher Halt- und Existenzlose Licht, Wärme, Reinlichkeit, gute Kost I?1 und Geselligkeit f! j bei nicht allzu drückender >?j Arbeit in den Zuchthäusern und Gefängnissen dem rauhen, unsteten, da arbeitslosen Leben in den Unbilden eines fast acht Monate dauernden deutschen Winters vorzieht, ja daß er sogar erfreut ist, wenn ihm eine hohe Strafe den länger dauernden Genuß solcher Annehm¬ lichkeiten sichert." Es ist wohl selten aus der Feder eines Juristen eine ärgere Übertreibung geflossen; nicht nur, daß diese uach Lampenlicht und grünem Tisch duftenden Hirngespinste eine lächerliche Entstellung der Tatsachen bedeuten, so enthalten sie auch einen vollständig ungerechten und schmählichen Vorwurf gegen das sittliche Empfinden der untern Schichten unsrer Volksgenossen. Wenn man von dem Gewohnheitsverbrechertum absieht, so wird ein überaus geringer Prozentsatz übrig bleiben, der nicht das Übel des Gefängnisses bitter empfände. Aber freilich, das Maß dieser Bitterkeit und damit die Macht der Abschreckung ist, wie schon gezeigt worden ist, in der Tat außerordentlich verschieden und entspricht durchaus nicht immer den Abstufungen, die das Gesetz in seinen An¬ drohungen kürzerer oder längerer, milderer oder härterer Strafen macht. 10 Daß der Wert der Freiheitsstrafe als Besserungsmittel im günstigsten Falle gleich Null ist, weitaus am meisten aber nur ein negativer sein kann, geht aus meinen Schilderungen wohl schon zur Genüge hervor. Bei wem nicht die ganze schicksalsschwere, die nach einer begangnen Straftat über den Täter doch meist hereinbricht, die innere Umwälzung und Umwandlung hervorbringt, die man sehr oberflächlich und pharisäerhaft „Besserung" nennt, den wird weder eine kurze noch eine längere Freiheitsstrafe zu „bessern" vermögen. Die erbaulichen und beschaulichen Geschichtchen, die man bisweilen aus der Feder von Strafcmstalts- geistlicheu oder auch ehemalige« Gefangnen über angeblich durch die „Zucht im Gefängnis" gebesserte Verbrecher zu lesen bekommt, beruhen entweder auf Täuschung oder ans Selbstbetrug und Heuchelei. Der Gipfel der Lächerlichkeit wird nun aber dadurch erreicht, daß genau das im voraus vom Gericht fest¬ gesetzte Maß der Freiheitsentziehung diese Besserung hervorbringen soll: soviel Jahre Zuchthaus bessern den Totschläger, soviel Monate Festung den Duellanten, soviel Jahre Gefängnis den nnter „mildernden Umständen" verurteilten Wechsel¬ fälscher. Es gehört wirklich ein bergev ersetz end er Glaube — oder Aberglaube? — ") L, Zöller in dem „Recht" vom W, Mai 1S02.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/375>, abgerufen am 17.06.2024.