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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Zwanzig Zähre

Protektoratssrage überhaupt näher zu treten, bot ihm der Umstand, daß zu
Anfang 1883 zwischen Frankreich und England eine Übereinkunft geschlossn
wurde über eine bei neuen Besitzergreifungen auf der Sierra-Leoneküste zu
beobachtende Grenzlinie und über die gegenseitige Behandlung ihrer Unter¬
tanen in den beiderseitigen westafrikanischen Besitzungen. Durch Erlaß vom
14. April 1883 wurde daraufhin der Gesandte von Kusserow in Hamburg
beauftragt, die Senate der freien Hansastädte zu befragen, ob und welche
Wünsche der hanseatische Handelsstand wegen seines Schutzes und seiner Ver¬
tretung im Verkehr mit Westafrika hege. Lübeck hatte keine Beziehungen zu
Westafrika, Bremen ungeachtet einiger Handelsbeziehungen keine besondern
Wünsche, sehr eingehend war dagegen die Hamburger Antwort auf Grund einer
Denkschrift der Hamburger Handelskammer vom 6. Juni 1883. Sie regte in
klarer sachlicher Sprache ein politisches Vorgehn Deutschlands als dringend
erwünscht an und empfahl die Erwerbung der spanischen Insel Fernando Po
als Flottenstation, sowie eines Küstenstrichs am gegenüberliegenden Festlande.
Diese Denkschrift ist vielleicht als der eigentliche Ausgangspunkt und als die
Grundlage unsrer Kolonialpolitik anzusehen. Als der Kronprinz Ende 1883
nach Madrid ging, wurden dort Verhandlungen wegen Fernando Po gepflogen,
deren praktisches Ergebnis allerdings nie recht bekannt geworden ist. Spanien
soll die Errichtung eines Marine- und Kohlendepots zugestanden haben, ein
Gebrauch ist deutscherseits davon nicht gemacht worden. Im Fortgang der Ver¬
handlungen mit Hamburg wurde der Generalkonsul Dr. Nachtigal mit Voll¬
machten und einer später der Öffentlichkeit übergebnen Instruktion versehen,
an bestimmten Küstenstrichen Westafrikas zum Schutze des deutschen Handels
Freundschafts-, Handels- und Schutzverträge abzuschließen.

Die Hamburger Firmen waren inzwischen verständigt worden, sich durch
Verträge über Landerwerb und deutschen Schutz mit den Häuptlingen der
Küste die Küstenstriche zu sichern. Am 27. Juni entwickelte Fürst Bismarck
dem Reichstage sein kolonialpolitisches Programm in einer oft zitierten Rede,
später folgten noch Verhandlungen in Friedrichsruh mit den Inhabern der
interessierten Hamburger Firmen. Fürst Bismarck lehnte sowohl die Flotten¬
station auf Fernando Po wie jede Gebietserweiteruug aus Reichsmitteln ab,
von einer eignen kolonialpolitischen Tätigkeit des Reichs wollte er nichts
wissen; er beharrte bei dem Grundsatz, daß der Handel die Bahn zu brechen,
die Flagge ihm schützend zu folgen habe. Seitdem hat uns nicht nur die
kolonialpolitische Entwicklung zur Zeit Bismarcks, sondern namentlich auch der
Erwerb und das schnelle Aufblühen von Kiautschou gelehrt, daß die Flagge
voraufzugehn und den Kreis der deutschen Interessen, die Interessensphäre
militärisch zu sichern hat, der Handel und andre Unternehmungen folgen ihr
dann schon, sobald sie sich sicher und geschützt wissen, wie wir das jetzt ni.
Schankung sehen. In frühern Jahrhunderten konnte es dem Handel überlassen
bleiben, auch kolonialpolitisch die Bahn zu brechen; namentlich England und
die Niederlande sind auf diese Weise vorgegangen, es war der regierende Kauf¬
mann, nicht der Seeoffizier oder der Beamte, der für diese Staaten die großen
kolonialpolitischen Erwerbungen machte, auch waren damals Handel und


Zwanzig Zähre

Protektoratssrage überhaupt näher zu treten, bot ihm der Umstand, daß zu
Anfang 1883 zwischen Frankreich und England eine Übereinkunft geschlossn
wurde über eine bei neuen Besitzergreifungen auf der Sierra-Leoneküste zu
beobachtende Grenzlinie und über die gegenseitige Behandlung ihrer Unter¬
tanen in den beiderseitigen westafrikanischen Besitzungen. Durch Erlaß vom
14. April 1883 wurde daraufhin der Gesandte von Kusserow in Hamburg
beauftragt, die Senate der freien Hansastädte zu befragen, ob und welche
Wünsche der hanseatische Handelsstand wegen seines Schutzes und seiner Ver¬
tretung im Verkehr mit Westafrika hege. Lübeck hatte keine Beziehungen zu
Westafrika, Bremen ungeachtet einiger Handelsbeziehungen keine besondern
Wünsche, sehr eingehend war dagegen die Hamburger Antwort auf Grund einer
Denkschrift der Hamburger Handelskammer vom 6. Juni 1883. Sie regte in
klarer sachlicher Sprache ein politisches Vorgehn Deutschlands als dringend
erwünscht an und empfahl die Erwerbung der spanischen Insel Fernando Po
als Flottenstation, sowie eines Küstenstrichs am gegenüberliegenden Festlande.
Diese Denkschrift ist vielleicht als der eigentliche Ausgangspunkt und als die
Grundlage unsrer Kolonialpolitik anzusehen. Als der Kronprinz Ende 1883
nach Madrid ging, wurden dort Verhandlungen wegen Fernando Po gepflogen,
deren praktisches Ergebnis allerdings nie recht bekannt geworden ist. Spanien
soll die Errichtung eines Marine- und Kohlendepots zugestanden haben, ein
Gebrauch ist deutscherseits davon nicht gemacht worden. Im Fortgang der Ver¬
handlungen mit Hamburg wurde der Generalkonsul Dr. Nachtigal mit Voll¬
machten und einer später der Öffentlichkeit übergebnen Instruktion versehen,
an bestimmten Küstenstrichen Westafrikas zum Schutze des deutschen Handels
Freundschafts-, Handels- und Schutzverträge abzuschließen.

Die Hamburger Firmen waren inzwischen verständigt worden, sich durch
Verträge über Landerwerb und deutschen Schutz mit den Häuptlingen der
Küste die Küstenstriche zu sichern. Am 27. Juni entwickelte Fürst Bismarck
dem Reichstage sein kolonialpolitisches Programm in einer oft zitierten Rede,
später folgten noch Verhandlungen in Friedrichsruh mit den Inhabern der
interessierten Hamburger Firmen. Fürst Bismarck lehnte sowohl die Flotten¬
station auf Fernando Po wie jede Gebietserweiteruug aus Reichsmitteln ab,
von einer eignen kolonialpolitischen Tätigkeit des Reichs wollte er nichts
wissen; er beharrte bei dem Grundsatz, daß der Handel die Bahn zu brechen,
die Flagge ihm schützend zu folgen habe. Seitdem hat uns nicht nur die
kolonialpolitische Entwicklung zur Zeit Bismarcks, sondern namentlich auch der
Erwerb und das schnelle Aufblühen von Kiautschou gelehrt, daß die Flagge
voraufzugehn und den Kreis der deutschen Interessen, die Interessensphäre
militärisch zu sichern hat, der Handel und andre Unternehmungen folgen ihr
dann schon, sobald sie sich sicher und geschützt wissen, wie wir das jetzt ni.
Schankung sehen. In frühern Jahrhunderten konnte es dem Handel überlassen
bleiben, auch kolonialpolitisch die Bahn zu brechen; namentlich England und
die Niederlande sind auf diese Weise vorgegangen, es war der regierende Kauf¬
mann, nicht der Seeoffizier oder der Beamte, der für diese Staaten die großen
kolonialpolitischen Erwerbungen machte, auch waren damals Handel und


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[0201] Zwanzig Zähre Protektoratssrage überhaupt näher zu treten, bot ihm der Umstand, daß zu Anfang 1883 zwischen Frankreich und England eine Übereinkunft geschlossn wurde über eine bei neuen Besitzergreifungen auf der Sierra-Leoneküste zu beobachtende Grenzlinie und über die gegenseitige Behandlung ihrer Unter¬ tanen in den beiderseitigen westafrikanischen Besitzungen. Durch Erlaß vom 14. April 1883 wurde daraufhin der Gesandte von Kusserow in Hamburg beauftragt, die Senate der freien Hansastädte zu befragen, ob und welche Wünsche der hanseatische Handelsstand wegen seines Schutzes und seiner Ver¬ tretung im Verkehr mit Westafrika hege. Lübeck hatte keine Beziehungen zu Westafrika, Bremen ungeachtet einiger Handelsbeziehungen keine besondern Wünsche, sehr eingehend war dagegen die Hamburger Antwort auf Grund einer Denkschrift der Hamburger Handelskammer vom 6. Juni 1883. Sie regte in klarer sachlicher Sprache ein politisches Vorgehn Deutschlands als dringend erwünscht an und empfahl die Erwerbung der spanischen Insel Fernando Po als Flottenstation, sowie eines Küstenstrichs am gegenüberliegenden Festlande. Diese Denkschrift ist vielleicht als der eigentliche Ausgangspunkt und als die Grundlage unsrer Kolonialpolitik anzusehen. Als der Kronprinz Ende 1883 nach Madrid ging, wurden dort Verhandlungen wegen Fernando Po gepflogen, deren praktisches Ergebnis allerdings nie recht bekannt geworden ist. Spanien soll die Errichtung eines Marine- und Kohlendepots zugestanden haben, ein Gebrauch ist deutscherseits davon nicht gemacht worden. Im Fortgang der Ver¬ handlungen mit Hamburg wurde der Generalkonsul Dr. Nachtigal mit Voll¬ machten und einer später der Öffentlichkeit übergebnen Instruktion versehen, an bestimmten Küstenstrichen Westafrikas zum Schutze des deutschen Handels Freundschafts-, Handels- und Schutzverträge abzuschließen. Die Hamburger Firmen waren inzwischen verständigt worden, sich durch Verträge über Landerwerb und deutschen Schutz mit den Häuptlingen der Küste die Küstenstriche zu sichern. Am 27. Juni entwickelte Fürst Bismarck dem Reichstage sein kolonialpolitisches Programm in einer oft zitierten Rede, später folgten noch Verhandlungen in Friedrichsruh mit den Inhabern der interessierten Hamburger Firmen. Fürst Bismarck lehnte sowohl die Flotten¬ station auf Fernando Po wie jede Gebietserweiteruug aus Reichsmitteln ab, von einer eignen kolonialpolitischen Tätigkeit des Reichs wollte er nichts wissen; er beharrte bei dem Grundsatz, daß der Handel die Bahn zu brechen, die Flagge ihm schützend zu folgen habe. Seitdem hat uns nicht nur die kolonialpolitische Entwicklung zur Zeit Bismarcks, sondern namentlich auch der Erwerb und das schnelle Aufblühen von Kiautschou gelehrt, daß die Flagge voraufzugehn und den Kreis der deutschen Interessen, die Interessensphäre militärisch zu sichern hat, der Handel und andre Unternehmungen folgen ihr dann schon, sobald sie sich sicher und geschützt wissen, wie wir das jetzt ni. Schankung sehen. In frühern Jahrhunderten konnte es dem Handel überlassen bleiben, auch kolonialpolitisch die Bahn zu brechen; namentlich England und die Niederlande sind auf diese Weise vorgegangen, es war der regierende Kauf¬ mann, nicht der Seeoffizier oder der Beamte, der für diese Staaten die großen kolonialpolitischen Erwerbungen machte, auch waren damals Handel und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/201>, abgerufen am 17.06.2024.