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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen vereinssrage

abgebrochen, noch dem freien Worte irgend eine Schranke errichtet. Das hätten
gerade die vor Königsthronen stolzen Catone jener Kammer am besten vertreten
sollen. Mirabeau hat es am 23. Juni 1789 großartig verstanden. Weder ihnen
noch sonst jemand von ihren Bankgenossen ist etwas ähnliches in den Sinn
gekommen. Es konnte eben keiner von ihnen gegen seine Natur. Was aber
mit innerer Notwendigkeit ihr ängstliches Auftreten bestimmte, das ist offenbar
das drängende Gefühl gewesen, daß schon die Anwesenheit untergeordneter Träger
der Staatsgewalt eine Gefahr für freies Atmen in Versammlungen und Vereinen
sei. Einen andern wirklich zureichenden Grund für ihr trotz aller ruhigen Gegen¬
erklärungen aufrecht erhaltnes Gezeter gegen die von ihnen ausgebauschten Neben¬
sächlichkeiten gibt es tatsächlich nicht; er aber deckt psychologisch das Gebaren
der damaligen Linken ganz genau. Ihretwegen ist das hier freilich nicht ge¬
schrieben. Es ist erörtert worden, um herauszuschälen, was eigentlich in der
damaligen zweiten Kammer unter den Begriffen Versammlung und Verein ver¬
standen wurde. Das stellt sich nun klar genug heraus. Hatten sie ungeachtet der
Ereignisse seit 1848 kein selbstbewußtes Empfinden von der ethischen Macht
öffentlicher Willenskundgebungen vereinter Bürger, so galt ihnen das Vereins¬
wesen als nichts Großes. Versammlungen und Vereine waren nach ihrer Vor¬
stellung nichts weiter als politisch bedeutungslose Sondergesellungen, die ihnen
der allumfassenden Staatsgewalt gegenüber als tönerne Töpfe vor einem eisernen
erschienen. Das ist die uralte deutsche Anschauung. Das ist die grundsätzliche Auf¬
fassung von Vereinigungen als auf Personen oder auf Orte beschränkten und ihrer
Natur nach unpolitischen Zusanimenschlüssen. Treten solche Gruppen vor die
Öffentlichkeit, wohlan, das will ihnen deutsche Herzensneigung durch keine
Schranke verwehrt, vielmehr nach Vereinsrecht und Vereinsgesetz auf jede Weise
gesichert wissen. Der Grundgedanke, der überall in diesem Gedankengefüge
vernehmbare Unterton, der ton <M kalt 1a mu8i"Ms, ist jedoch immer der, daß
Vereinigungen bei öffentlichem Auftreten die Grenzen ihrer Besonderung wahren,
daß sie aus und mit der Sachkunde ihrer Sonderverhältnisse die Gemeinver¬
hältnisse zum Nutzen der Gesamtheit, insbesondre aber auch zum Frommen der
zur Wahrung der öffentlichen Angelegenheiten amtlich Berufnen erörtern, "um
so. wie damals ein Volksvertreter erklärt hat, für die Besserung der öffentlichen
Zustände zu wirken, indem die Ortspolizeibehörde, die zunächst den Beruf hat,
für die öffentlichen Angelegenheiten zu sorgen, durch die Teilnahme und Kenntnis¬
nahme von den öffentlichen Versammlungen in beständiger Bekanntschaft bleibt
mit allen Mißständen, welche Unzufriedenheit erregen und nähren, und mit allen
Mitteln, die zur Abhilfe derselben in Vorschlag gebracht werden."

So der eine Grundgedanke, der in den ersten Verhandlungen der zweiten
Kammer über das Vereinsgesetz klar zutage tritt.

Er hat einen Zwilling, der ursachlich mit ihm zusammenhängt, und der
eben so sicher zur Geltung gekommen ist. Es ist die von der Volksvertretung
offen bekannte tiefe Abneigung gegen alles Klubwesen. Wohl sind vom Redner¬
pulte auch hier und da Worte gefallen, die im Anklange an Milentzsche Sprech¬
weise, wenn auch verblümt, dem Vereinstreiben rechte politische Bedeutung bei-
messen wollten; das ist aber nur selten und immer mit dem Gefühle geschehn,


Zur preußisch-polnischen vereinssrage

abgebrochen, noch dem freien Worte irgend eine Schranke errichtet. Das hätten
gerade die vor Königsthronen stolzen Catone jener Kammer am besten vertreten
sollen. Mirabeau hat es am 23. Juni 1789 großartig verstanden. Weder ihnen
noch sonst jemand von ihren Bankgenossen ist etwas ähnliches in den Sinn
gekommen. Es konnte eben keiner von ihnen gegen seine Natur. Was aber
mit innerer Notwendigkeit ihr ängstliches Auftreten bestimmte, das ist offenbar
das drängende Gefühl gewesen, daß schon die Anwesenheit untergeordneter Träger
der Staatsgewalt eine Gefahr für freies Atmen in Versammlungen und Vereinen
sei. Einen andern wirklich zureichenden Grund für ihr trotz aller ruhigen Gegen¬
erklärungen aufrecht erhaltnes Gezeter gegen die von ihnen ausgebauschten Neben¬
sächlichkeiten gibt es tatsächlich nicht; er aber deckt psychologisch das Gebaren
der damaligen Linken ganz genau. Ihretwegen ist das hier freilich nicht ge¬
schrieben. Es ist erörtert worden, um herauszuschälen, was eigentlich in der
damaligen zweiten Kammer unter den Begriffen Versammlung und Verein ver¬
standen wurde. Das stellt sich nun klar genug heraus. Hatten sie ungeachtet der
Ereignisse seit 1848 kein selbstbewußtes Empfinden von der ethischen Macht
öffentlicher Willenskundgebungen vereinter Bürger, so galt ihnen das Vereins¬
wesen als nichts Großes. Versammlungen und Vereine waren nach ihrer Vor¬
stellung nichts weiter als politisch bedeutungslose Sondergesellungen, die ihnen
der allumfassenden Staatsgewalt gegenüber als tönerne Töpfe vor einem eisernen
erschienen. Das ist die uralte deutsche Anschauung. Das ist die grundsätzliche Auf¬
fassung von Vereinigungen als auf Personen oder auf Orte beschränkten und ihrer
Natur nach unpolitischen Zusanimenschlüssen. Treten solche Gruppen vor die
Öffentlichkeit, wohlan, das will ihnen deutsche Herzensneigung durch keine
Schranke verwehrt, vielmehr nach Vereinsrecht und Vereinsgesetz auf jede Weise
gesichert wissen. Der Grundgedanke, der überall in diesem Gedankengefüge
vernehmbare Unterton, der ton <M kalt 1a mu8i«Ms, ist jedoch immer der, daß
Vereinigungen bei öffentlichem Auftreten die Grenzen ihrer Besonderung wahren,
daß sie aus und mit der Sachkunde ihrer Sonderverhältnisse die Gemeinver¬
hältnisse zum Nutzen der Gesamtheit, insbesondre aber auch zum Frommen der
zur Wahrung der öffentlichen Angelegenheiten amtlich Berufnen erörtern, „um
so. wie damals ein Volksvertreter erklärt hat, für die Besserung der öffentlichen
Zustände zu wirken, indem die Ortspolizeibehörde, die zunächst den Beruf hat,
für die öffentlichen Angelegenheiten zu sorgen, durch die Teilnahme und Kenntnis¬
nahme von den öffentlichen Versammlungen in beständiger Bekanntschaft bleibt
mit allen Mißständen, welche Unzufriedenheit erregen und nähren, und mit allen
Mitteln, die zur Abhilfe derselben in Vorschlag gebracht werden."

So der eine Grundgedanke, der in den ersten Verhandlungen der zweiten
Kammer über das Vereinsgesetz klar zutage tritt.

Er hat einen Zwilling, der ursachlich mit ihm zusammenhängt, und der
eben so sicher zur Geltung gekommen ist. Es ist die von der Volksvertretung
offen bekannte tiefe Abneigung gegen alles Klubwesen. Wohl sind vom Redner¬
pulte auch hier und da Worte gefallen, die im Anklange an Milentzsche Sprech¬
weise, wenn auch verblümt, dem Vereinstreiben rechte politische Bedeutung bei-
messen wollten; das ist aber nur selten und immer mit dem Gefühle geschehn,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/216>, abgerufen am 10.06.2024.