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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Einheit in: deutschen Ruderbefehl

der Handelsmarine, hat am 12. November 1903 ausdrücklich anerkannt, daß
die neue Verordnung eine solche zur Verhütung des Zusammenstoßes sei.
Diese Auffassung entspricht vollständig dem Sinne der Verordnung. Es ist
um so verwunderlicher, daß von der erwähnten juristischen Seite die Behauptung
aufgestellt wurde, die Verordnung regle ausschließlich den innern Dienst an
Bord eines Schiffes; das ist eine Selbsttäuschung. Denn obwohl die Ver¬
ordnung allerdings nichts über ein gegenseitiges Verhalten der Schiffe zu¬
einander sagt, ist sie doch nur erlassen, um die gefährliche Verschiedenheit der
bisherigen drei Ruderkommandos auf alle" deutschen Schiffen einheitlich,
sinngemäß und zweckmäßig zu machen. Und was die juristische Sorge um
den innern Schiffsdienst betrifft, so braucht nur daran erinnert zu werden,
daß auch das Jnstandhalten, Anzünden und richtige Anbringen der Schiffs¬
lichter, der Betrieb der Nebelsignnlgeräte ganz unmittelbar diesen innern Dienst
angeht, daß also die Verordnungen zur Verhütung des Zusammenstoßes der
Schiffe immer und überall in den innern Schiffsdienst eingreifen. Auch der
historische Beweisversnch des Hansaaufsatzes hinkt, einfach aus dem Grunde,
daß damals, 1875, die Verwirrung im deutschen Ruderbefehl noch nicht vor¬
handen war; daß trotzdem Freeden, der Hauptführer der deutschen Handels-
nautikcr, schon 1875 für den sinngemäßer Ruderbefehl eine Lanze eingelegt
hat, beweist mir, daß es nachgerade höchste Zeit war, Anno 1904/05 die
Sache endgiltig zu regeln. Männer wie Freeden und Breusing traten jeder¬
zeit mit heiliger Überzeugung für ihre Gedanken ein, und was sie anfaßten,
hatte "Hand und Fuß," war immer ein Fortschritt, immer eine Besserung
der mannigfachen Mängel und Schwächen, die einem so schwierigen Betnebe,
wie dem der Seefahrt, natürlich viel mehr anhaften als den einfachern Ge¬
werbebetrieben am Lande. Breusing schreibt in seiner Flugschrift zur Frage
des Ruderkommandos:

Es ist gerade, als ob es darauf abgesehen wäre, den gesundesten Kopf zu
verwirren, Mißverständnisse zu fördern und damit das größte Unglück heraufzu¬
beschwören. Ich meine, daß die Kaiserliche Marine ein Recht hat, von der Handels¬
marine zu verlangen, daß sie ihr widersinniges Kommando aufgibt. Hätten die
alten Herren, die alles beim alten lassen wolle", die vortreffliche Schule der
Kriegsmarine durchgemacht, sie würden sich gewiß nicht gegen die Neuerung ge¬
sträubt und eingesehen haben, daß wenigstens Einheit im Kommando notwendig
ist. Über den albernen Gedanken, daß die Kaiserliche Marine den Rückschritt
zum widersinnigen Kommando machen soll, braucht man kein Wort zu verlieren;
es kann sich nur um die Frage handeln, wie man die Handelsmarine zur Ein¬
führung des rationellen Ruderkommandos veranlassen soll.

Mit solcher Schärfe trat der hervorragendste deutsche Seefahrtslehrer
kurz vor seinem Tode für die Sache ein; dem gegenüber erscheint es in der
Tat widersinnig, wenn ein übereifriger Jurist die Nechtsgiltigkeit einer Ver¬
ordnung anzweifeln will, die nur mit der Absicht geschaffen ist, solche Mi߬
verständnisse zu verhüten, die der jetzige faule Zustand des dreierlei Rnder-
befehls täglich herbeiführen kann. Die Gefahr wächst, je mehr Schiffsführer
und Schiffsoffiziere durch den Dienst in der Marine gezwungen sind, sich an
beide Befehlsweisen zu gewöhnen. Da auf gütlichem Wege nichts, mich gar


Einheit in: deutschen Ruderbefehl

der Handelsmarine, hat am 12. November 1903 ausdrücklich anerkannt, daß
die neue Verordnung eine solche zur Verhütung des Zusammenstoßes sei.
Diese Auffassung entspricht vollständig dem Sinne der Verordnung. Es ist
um so verwunderlicher, daß von der erwähnten juristischen Seite die Behauptung
aufgestellt wurde, die Verordnung regle ausschließlich den innern Dienst an
Bord eines Schiffes; das ist eine Selbsttäuschung. Denn obwohl die Ver¬
ordnung allerdings nichts über ein gegenseitiges Verhalten der Schiffe zu¬
einander sagt, ist sie doch nur erlassen, um die gefährliche Verschiedenheit der
bisherigen drei Ruderkommandos auf alle» deutschen Schiffen einheitlich,
sinngemäß und zweckmäßig zu machen. Und was die juristische Sorge um
den innern Schiffsdienst betrifft, so braucht nur daran erinnert zu werden,
daß auch das Jnstandhalten, Anzünden und richtige Anbringen der Schiffs¬
lichter, der Betrieb der Nebelsignnlgeräte ganz unmittelbar diesen innern Dienst
angeht, daß also die Verordnungen zur Verhütung des Zusammenstoßes der
Schiffe immer und überall in den innern Schiffsdienst eingreifen. Auch der
historische Beweisversnch des Hansaaufsatzes hinkt, einfach aus dem Grunde,
daß damals, 1875, die Verwirrung im deutschen Ruderbefehl noch nicht vor¬
handen war; daß trotzdem Freeden, der Hauptführer der deutschen Handels-
nautikcr, schon 1875 für den sinngemäßer Ruderbefehl eine Lanze eingelegt
hat, beweist mir, daß es nachgerade höchste Zeit war, Anno 1904/05 die
Sache endgiltig zu regeln. Männer wie Freeden und Breusing traten jeder¬
zeit mit heiliger Überzeugung für ihre Gedanken ein, und was sie anfaßten,
hatte „Hand und Fuß," war immer ein Fortschritt, immer eine Besserung
der mannigfachen Mängel und Schwächen, die einem so schwierigen Betnebe,
wie dem der Seefahrt, natürlich viel mehr anhaften als den einfachern Ge¬
werbebetrieben am Lande. Breusing schreibt in seiner Flugschrift zur Frage
des Ruderkommandos:

Es ist gerade, als ob es darauf abgesehen wäre, den gesundesten Kopf zu
verwirren, Mißverständnisse zu fördern und damit das größte Unglück heraufzu¬
beschwören. Ich meine, daß die Kaiserliche Marine ein Recht hat, von der Handels¬
marine zu verlangen, daß sie ihr widersinniges Kommando aufgibt. Hätten die
alten Herren, die alles beim alten lassen wolle», die vortreffliche Schule der
Kriegsmarine durchgemacht, sie würden sich gewiß nicht gegen die Neuerung ge¬
sträubt und eingesehen haben, daß wenigstens Einheit im Kommando notwendig
ist. Über den albernen Gedanken, daß die Kaiserliche Marine den Rückschritt
zum widersinnigen Kommando machen soll, braucht man kein Wort zu verlieren;
es kann sich nur um die Frage handeln, wie man die Handelsmarine zur Ein¬
führung des rationellen Ruderkommandos veranlassen soll.

Mit solcher Schärfe trat der hervorragendste deutsche Seefahrtslehrer
kurz vor seinem Tode für die Sache ein; dem gegenüber erscheint es in der
Tat widersinnig, wenn ein übereifriger Jurist die Nechtsgiltigkeit einer Ver¬
ordnung anzweifeln will, die nur mit der Absicht geschaffen ist, solche Mi߬
verständnisse zu verhüten, die der jetzige faule Zustand des dreierlei Rnder-
befehls täglich herbeiführen kann. Die Gefahr wächst, je mehr Schiffsführer
und Schiffsoffiziere durch den Dienst in der Marine gezwungen sind, sich an
beide Befehlsweisen zu gewöhnen. Da auf gütlichem Wege nichts, mich gar


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/143>, abgerufen am 20.05.2024.