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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Lin deutsches Oberhaus

Bekanntlich blieb diese Reichsverfassung, das Ergebnis unendlicher Mühen
und schwieriger Kompromisse, als Ganzes ein Stück Papier, da König
Friedrich Wilhelm wenig Tage nach ihrem Abschluß die ihm gebotne Kaiser¬
krone am 3. April 1849 tatsächlich ablehnte, doch zu einem Teile ist sie
vorübergehend verwirklicht worden, als die aus dem Dreikönigsbündnis vom
26. Mai 1849 hervorgegangne preußische "Union" ihren ersten und letzten
Reichstag nach Erfurt entbot, das schon in Frankfurt (neben Gotha) als Sitz
der künftigen Reichsregierung vorgesehen worden war. Denn dieser nach
Beschluß des Verwaltungsrath vom 13. Februar 1850 auf den 20. März
berufne Reichstag bestand im genauen Anschluß an die Frankfurter Verfassung
aus einem Staatenhause und einem Volkshaufe. Ebenso enthielt der hier
vorgelegte Verfassungsentwurf, den das Volkshaus am 15. April, das Staaten¬
haus gleich danach annahm, neben einem Fürstenkollegium von sechs Stimmen,
ein Staatenhaus von 167 Mitgliedern und ein Volkshaus. Von besondern:
Interesse war bei diesen Debatten im Volkshaufe ein Amendement des Abge¬
ordneten Otto von Bismarck-Schönhausen über eine andre Bezeichnung des
Fürstenkollegiums und über die Organisation des Parlaments, das für den
Mann äußerst charakteristisch ist. Das (regierende) Fürstenkollegium sollte
danach, weil die Union tatsächlich nur etwa die Hälfte ganz Deutschlands
umfasse, bescheiden als "Vereinsrat" bezeichnet werden, an Stelle des "Staaten¬
hauses" sollte ein "Fürstenrat" aus den regierenden Fürsten oder einem sie
vertretenden Prinzen ihres oder eines verwandten Hauses und den Abge¬
ordneten der freien Städte mit der im frühern Plenum des Deutschen Bundes¬
tags (dem weitern Rate) vorgeschriebnen Stimmverteilung gebildet werden
(wie es dann im Norddeutschen Bundesrate wirklich geschehen ist). Bismarck
bezweckte also eine Verstärkung des monarchischen Elements der Union und
wollte ein unnatürliches Übergewicht der Kleinstaaten über Preußen, das
unter den 21 Millionen Einwohnern der Union allein 16 Millionen zähle,
eine "Mediatisierung" Preußens verhindern. "Wenn Sie sich bemühen, so
schloß er, diese Verfassung dem preußischen Geiste aufzuzwüngen, so werden
Sie in ihm einen Vucephalus finden, der den gewohnten Reiter und Herrn
mit mutiger Freude trägt, den unberufner Sonntagsreiter aber mitsamt seiner
schwarzrotgoldnen Zäumung auf den Sand setzt." Er geriet darüber mit dem
badischen Abgeordneten Wassermann scharf aneinander, und sein Amendement
wurde abgelehnt, die Verfassung wurde nach dem Entwurf angenommen
(s. die Politischen Reden des Fürsten Bismarck, hsg. von H. Kohl I, 223 ff.)
und der Reichstag am 29. April geschlossen. Die Union nahm einen noch
viel ruhmloseru Ausgang als das Frankfurter Parlament ein Jahr früher,
aber das deutsche Oberhaus ist, wenngleich auf einen Teil Deutschlands be¬
schränkt, doch einmal eine Wirklichkeit gewesen, und die Erfahrungen, die
Bismarck von Erfurt mit heimbrachte, sind für ihn wie für Deutschland doch
nicht ganz verloren gegangen.

Sobald nach der Entscheidung der deutschen Frage im Jahre 1866 die
Notwendigkeit wieder hervortrat, die Grundlagen einer neuen Gesamtverfassung
zu gewinnen, tauchte auch der Gedanke an ein deutsches Oberhaus wieder


Lin deutsches Oberhaus

Bekanntlich blieb diese Reichsverfassung, das Ergebnis unendlicher Mühen
und schwieriger Kompromisse, als Ganzes ein Stück Papier, da König
Friedrich Wilhelm wenig Tage nach ihrem Abschluß die ihm gebotne Kaiser¬
krone am 3. April 1849 tatsächlich ablehnte, doch zu einem Teile ist sie
vorübergehend verwirklicht worden, als die aus dem Dreikönigsbündnis vom
26. Mai 1849 hervorgegangne preußische „Union" ihren ersten und letzten
Reichstag nach Erfurt entbot, das schon in Frankfurt (neben Gotha) als Sitz
der künftigen Reichsregierung vorgesehen worden war. Denn dieser nach
Beschluß des Verwaltungsrath vom 13. Februar 1850 auf den 20. März
berufne Reichstag bestand im genauen Anschluß an die Frankfurter Verfassung
aus einem Staatenhause und einem Volkshaufe. Ebenso enthielt der hier
vorgelegte Verfassungsentwurf, den das Volkshaus am 15. April, das Staaten¬
haus gleich danach annahm, neben einem Fürstenkollegium von sechs Stimmen,
ein Staatenhaus von 167 Mitgliedern und ein Volkshaus. Von besondern:
Interesse war bei diesen Debatten im Volkshaufe ein Amendement des Abge¬
ordneten Otto von Bismarck-Schönhausen über eine andre Bezeichnung des
Fürstenkollegiums und über die Organisation des Parlaments, das für den
Mann äußerst charakteristisch ist. Das (regierende) Fürstenkollegium sollte
danach, weil die Union tatsächlich nur etwa die Hälfte ganz Deutschlands
umfasse, bescheiden als „Vereinsrat" bezeichnet werden, an Stelle des „Staaten¬
hauses" sollte ein „Fürstenrat" aus den regierenden Fürsten oder einem sie
vertretenden Prinzen ihres oder eines verwandten Hauses und den Abge¬
ordneten der freien Städte mit der im frühern Plenum des Deutschen Bundes¬
tags (dem weitern Rate) vorgeschriebnen Stimmverteilung gebildet werden
(wie es dann im Norddeutschen Bundesrate wirklich geschehen ist). Bismarck
bezweckte also eine Verstärkung des monarchischen Elements der Union und
wollte ein unnatürliches Übergewicht der Kleinstaaten über Preußen, das
unter den 21 Millionen Einwohnern der Union allein 16 Millionen zähle,
eine „Mediatisierung" Preußens verhindern. „Wenn Sie sich bemühen, so
schloß er, diese Verfassung dem preußischen Geiste aufzuzwüngen, so werden
Sie in ihm einen Vucephalus finden, der den gewohnten Reiter und Herrn
mit mutiger Freude trägt, den unberufner Sonntagsreiter aber mitsamt seiner
schwarzrotgoldnen Zäumung auf den Sand setzt." Er geriet darüber mit dem
badischen Abgeordneten Wassermann scharf aneinander, und sein Amendement
wurde abgelehnt, die Verfassung wurde nach dem Entwurf angenommen
(s. die Politischen Reden des Fürsten Bismarck, hsg. von H. Kohl I, 223 ff.)
und der Reichstag am 29. April geschlossen. Die Union nahm einen noch
viel ruhmloseru Ausgang als das Frankfurter Parlament ein Jahr früher,
aber das deutsche Oberhaus ist, wenngleich auf einen Teil Deutschlands be¬
schränkt, doch einmal eine Wirklichkeit gewesen, und die Erfahrungen, die
Bismarck von Erfurt mit heimbrachte, sind für ihn wie für Deutschland doch
nicht ganz verloren gegangen.

Sobald nach der Entscheidung der deutschen Frage im Jahre 1866 die
Notwendigkeit wieder hervortrat, die Grundlagen einer neuen Gesamtverfassung
zu gewinnen, tauchte auch der Gedanke an ein deutsches Oberhaus wieder


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/11>, abgerufen am 12.05.2024.