Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.Ein deutsches Oberhaus empor. Ob er in den verschiednen Verfassungsentwürfen von Max Duncker, Aber Bismarck wollte von einem Oberhause schlechterdings nichts wissen, Trotzdem ist der Antrag auf Errichtung eines Oberhauses noch im kon¬ Ein deutsches Oberhaus empor. Ob er in den verschiednen Verfassungsentwürfen von Max Duncker, Aber Bismarck wollte von einem Oberhause schlechterdings nichts wissen, Trotzdem ist der Antrag auf Errichtung eines Oberhauses noch im kon¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0012" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294429"/> <fw type="header" place="top"> Ein deutsches Oberhaus</fw><lb/> <p xml:id="ID_8" prev="#ID_7"> empor. Ob er in den verschiednen Verfassungsentwürfen von Max Duncker,<lb/> Savigny, Hepke und Lothar Bücher, die Bismarck damals kurzerhand beiseite<lb/> schob, enthalten gewesen ist, wissen wir noch nicht, da diese niemals bekannt<lb/> geworden sind (Sybel VI, 24 ff., Lenz, Bismarck 329 f.). Wohl aber hegte<lb/> Kronprinz Friedrich, offenbar unter dem Einfluß englischer Vorstellungen,<lb/> diesen Gedanken, und er fand bei einigen kleinern norddeutschen Fürsten, dem<lb/> Herzog Ernst von Koburg-Gotha, dem Herzog Georg von Meiningen und<lb/> dem Großherzog Peter von Oldenburg, lebhaften Anklang. Als deshalb<lb/> der koburg-gothaische Minister Freiherr von Seebach zu den vorbereitenden<lb/> Konferenzen der norddeutschen Regierungsbevollmächtigter nach Berlin kam,<lb/> brachte er eine Denkschrift darüber mit, die er der preußischen Regierung<lb/> überreichte. Eine andre kam vom Großherzog von Oldenburg. „Für die<lb/> Zukunft, hieß es darin, wird man jedenfalls von dem Einkammersystem hin<lb/> Reichstages absehen müssen, wenn nicht das konservative Interesse preisgegeben<lb/> und der Demokratie und später dem Cäsarismus der Weg gebahnt werden<lb/> soll. Daß das Zweikammersystem absolut unentbehrlich ist, scheint mir ganz<lb/> unzweifelhaft, es kann sich nur fragen, wie dasselbe zu organisieren ist." Der<lb/> Großherzog meinte sogar, die Fürsten sollten an Preußen so viel von ihren<lb/> Rechten abtreten, daß sie nur eine „Pairskcimmer" bilden könnten (H. von<lb/> Poschinger, Bismarck und der Bundesrat I, 17).</p><lb/> <p xml:id="ID_9"> Aber Bismarck wollte von einem Oberhause schlechterdings nichts wissen,<lb/> da er von einem solchen eine Verstärkung des Partikularismus befürchtete;<lb/> er ließ das denn auch Seebach durch Savigny so bestimmt erklären, daß dieser<lb/> nicht einmal wagte, den Vorschlag in den Konferenzen zur Sprache zu bringen<lb/> (s. Ottokar Lorenz, Kaiser Wilhelm und die Begründung des Reiches 105 ff.,<lb/> Ernst II., Aus meinem Leben III), und in dem Entwurf der norddeutschen<lb/> Bundesverfassung, den er selbst am 13. Dezember 1866 seinem Vertrauten<lb/> Lothar Bucher in die Feder diktierte und nach der Genehmigung durch den<lb/> König und das preußische Ministerium am 15. Dezember den Bevollmächtigten<lb/> vorlegen ließ, war von einem Oberhaus keine Rede (s. H. von Poschinger,<lb/> Ein Achtundvierziger. Lothar Buchers Leben und Werke III, 131 ff. Bis¬<lb/> marck und der Bundesrat I, 1 ff. Sybel VI, 24).</p><lb/> <p xml:id="ID_10" next="#ID_11"> Trotzdem ist der Antrag auf Errichtung eines Oberhauses noch im kon¬<lb/> stituierenden Reichstage von den beiden konservativen Abgeordneten von Below<lb/> und von Windthorst gestellt, von dem Göttinger Juristen Zacharin befür¬<lb/> wortet worden, während die damals ausschlaggebenden Nationalliberalen wie<lb/> Viktor von Unruh in der Meinung, für ein solches seien in Deutschland die<lb/> Kräfte nicht vorhanden, und in der Erinnerung an die Haltung des preußischen<lb/> Herrenhauses in der Konsliktszeit den Gedanken entschieden ablehnten, gerade<lb/> so wie H. von Treitschke (Zehn Jahre deutscher Kämpfe I«, 230). Aber<lb/> was die Antragsteller wollten, das war auch kein wirkliches Oberhaus, sondern<lb/> eine Verstärkung des Bundesrath, der die Gcsamtsouverünität der verbündeten<lb/> Regierungen darstellen sollte, durch nichtsouveräne Mitglieder, ähnlich wie in<lb/> Dcchlmcmns Entwurf von 1848. So wurde es Bismarck nicht schwer, am<lb/> 28. März den Antrag zu Falle zu bringen. Er erkannte theoretisch die<lb/> Wichtigkeit eines Oberhauses an, aber er bezweifelte, daß in Deutschland die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0012]
Ein deutsches Oberhaus
empor. Ob er in den verschiednen Verfassungsentwürfen von Max Duncker,
Savigny, Hepke und Lothar Bücher, die Bismarck damals kurzerhand beiseite
schob, enthalten gewesen ist, wissen wir noch nicht, da diese niemals bekannt
geworden sind (Sybel VI, 24 ff., Lenz, Bismarck 329 f.). Wohl aber hegte
Kronprinz Friedrich, offenbar unter dem Einfluß englischer Vorstellungen,
diesen Gedanken, und er fand bei einigen kleinern norddeutschen Fürsten, dem
Herzog Ernst von Koburg-Gotha, dem Herzog Georg von Meiningen und
dem Großherzog Peter von Oldenburg, lebhaften Anklang. Als deshalb
der koburg-gothaische Minister Freiherr von Seebach zu den vorbereitenden
Konferenzen der norddeutschen Regierungsbevollmächtigter nach Berlin kam,
brachte er eine Denkschrift darüber mit, die er der preußischen Regierung
überreichte. Eine andre kam vom Großherzog von Oldenburg. „Für die
Zukunft, hieß es darin, wird man jedenfalls von dem Einkammersystem hin
Reichstages absehen müssen, wenn nicht das konservative Interesse preisgegeben
und der Demokratie und später dem Cäsarismus der Weg gebahnt werden
soll. Daß das Zweikammersystem absolut unentbehrlich ist, scheint mir ganz
unzweifelhaft, es kann sich nur fragen, wie dasselbe zu organisieren ist." Der
Großherzog meinte sogar, die Fürsten sollten an Preußen so viel von ihren
Rechten abtreten, daß sie nur eine „Pairskcimmer" bilden könnten (H. von
Poschinger, Bismarck und der Bundesrat I, 17).
Aber Bismarck wollte von einem Oberhause schlechterdings nichts wissen,
da er von einem solchen eine Verstärkung des Partikularismus befürchtete;
er ließ das denn auch Seebach durch Savigny so bestimmt erklären, daß dieser
nicht einmal wagte, den Vorschlag in den Konferenzen zur Sprache zu bringen
(s. Ottokar Lorenz, Kaiser Wilhelm und die Begründung des Reiches 105 ff.,
Ernst II., Aus meinem Leben III), und in dem Entwurf der norddeutschen
Bundesverfassung, den er selbst am 13. Dezember 1866 seinem Vertrauten
Lothar Bucher in die Feder diktierte und nach der Genehmigung durch den
König und das preußische Ministerium am 15. Dezember den Bevollmächtigten
vorlegen ließ, war von einem Oberhaus keine Rede (s. H. von Poschinger,
Ein Achtundvierziger. Lothar Buchers Leben und Werke III, 131 ff. Bis¬
marck und der Bundesrat I, 1 ff. Sybel VI, 24).
Trotzdem ist der Antrag auf Errichtung eines Oberhauses noch im kon¬
stituierenden Reichstage von den beiden konservativen Abgeordneten von Below
und von Windthorst gestellt, von dem Göttinger Juristen Zacharin befür¬
wortet worden, während die damals ausschlaggebenden Nationalliberalen wie
Viktor von Unruh in der Meinung, für ein solches seien in Deutschland die
Kräfte nicht vorhanden, und in der Erinnerung an die Haltung des preußischen
Herrenhauses in der Konsliktszeit den Gedanken entschieden ablehnten, gerade
so wie H. von Treitschke (Zehn Jahre deutscher Kämpfe I«, 230). Aber
was die Antragsteller wollten, das war auch kein wirkliches Oberhaus, sondern
eine Verstärkung des Bundesrath, der die Gcsamtsouverünität der verbündeten
Regierungen darstellen sollte, durch nichtsouveräne Mitglieder, ähnlich wie in
Dcchlmcmns Entwurf von 1848. So wurde es Bismarck nicht schwer, am
28. März den Antrag zu Falle zu bringen. Er erkannte theoretisch die
Wichtigkeit eines Oberhauses an, aber er bezweifelte, daß in Deutschland die
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