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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die Landgrafen von Hessen-Homburg

Weise, wie dies in den benachbarten Taunusbädern geschah, Unterhaltung und
Vergnügen zu bieten.

Landgraf Philipp, ein ernster, in sich gekehrter Mann, der 1839 im
sechzigsten Lebensjahre zur Negierung gekommen war, bemühte sich unablässig,
das Wohlergehn seines Landes zu fördern, aber er sah mit Sorge, daß es ihm
trotz weiser Sparsamkeit uicht gelang, die zerrütteten Finanzen des Landes zu
ordnen. Ebensowenig konnte er die Badeeinrichtnngen verbessern, da es ihm
hierzu an Mitteln fehlte. Als nun die Brüder Louis und Frcmyois Blanc
ihm wiederholt anboten, für das Kurwesen aufs beste zu sorgen, wenn ihnen
die Erlaubnis zur Errichtung einer Spielbank, wie solche in andern Ländern,
in Bayern, Baden, Nassau, Preußen, Waldeck, Köthen längst bestünden, er¬
teilt würde, ließ der Landgraf 1841 mit ihnen einen Pachtvertrag auf dreißig
Jahre abschließen. An die Stelle der Privatunternehmer trat 1846 eine
Aktiengesellschaft, die den Namen führte: "Anonyme Gesellschaft der vereinigten
Pachtungen des Kurhauses und der Mineralquellen zu Homburg vor der Höhe."
Diese Gesellschaft erweiterte das Kurhaus, setzte die Mineralquellen in guten
Stand, ließ den Park geschmackvoll anlegen, zog zu Theateraufführungen die
ersten Künstler heran und förderte das Aufblühen der Stadt nach verschiednen
Richtungen.

Schon 1846 starb Landgraf Philipp. Sein Nachfolger, Landgraf Gustav,
hatte während seiner kaum zweijährigen Regierung harte Prüfungen zu er¬
dulden. Eine schwere Krankheit überfiel ihn 1847, und im Januar 1848
wurde er durch den Tod seines einzigen Sohnes, eines hoffnungsvollen
Jünglings, tief gebeugt. Der letzte Landgraf Ferdinand, der vom 8. Sep¬
tember 1848 bis zum 24. März 1866 regierte, ließ das Spiel zwar fort-
bestehn, weil er durch den Vertrag gebunden war, hatte aber einen solchen
Widerwillen gegen die Spielbank, daß er die schönen Säle des Kurhauses nie
betrat. (Vergl. Schwach, III, S. 196.) Ihn trifft also sicherlich der von
Sepp erhobne Vorwurf nicht, das Geld seiner Untertanen verspielt zu haben.
Ebensowenig aber beteiligten sich seine beiden Vorgänger am Spiele. Dies be¬
zeugen mit Bestimmtheit alteingesessene Homburger, darunter achtzigjährige
Männer, die sich dieser Zeiten noch genan erinnern.

Suchen wir aber nach dem Ursprung jener, außerhalb Homburgs ver¬
breiteten, irrigen Meinung über das Verhalten der Landgrcifen, so können
wir ihn mit Sicherheit nachweisen. Im Jahre 1831 hatte Kurfürst Wilhelm
der Zweite, der wegen seiner Willkürherrschaft verhaßt war, seine Residenz
Kassel für immer verlassen und lebte mit der Gräfin Reichenbach meist in
Wilhelmsbad bei Hanau. Von ihm ist bekannt, daß er seit der Eröffnung
der Spielbank wiederholt nach Homburg kam und sich am Spiele beteiligte.
Eine Verwechslung des Kurfürsten von Hessen-Kassel mit dem Landgrafen
von Hessen-Homburg hat diesem die üble Nachrede zugezogen.

Als im Herbst des Jahres 1848 die konstituierende Nationalversammlung
damit umging, die Spielbankeil und die Lottos in Deutschland aufzuheben,
wurde von Homburg aus die juristische Fakultät der Universität Heidelberg
um ein Rechtsgutachten darüber gebeten, ob jene Versammlung die Befugnis


Die Landgrafen von Hessen-Homburg

Weise, wie dies in den benachbarten Taunusbädern geschah, Unterhaltung und
Vergnügen zu bieten.

Landgraf Philipp, ein ernster, in sich gekehrter Mann, der 1839 im
sechzigsten Lebensjahre zur Negierung gekommen war, bemühte sich unablässig,
das Wohlergehn seines Landes zu fördern, aber er sah mit Sorge, daß es ihm
trotz weiser Sparsamkeit uicht gelang, die zerrütteten Finanzen des Landes zu
ordnen. Ebensowenig konnte er die Badeeinrichtnngen verbessern, da es ihm
hierzu an Mitteln fehlte. Als nun die Brüder Louis und Frcmyois Blanc
ihm wiederholt anboten, für das Kurwesen aufs beste zu sorgen, wenn ihnen
die Erlaubnis zur Errichtung einer Spielbank, wie solche in andern Ländern,
in Bayern, Baden, Nassau, Preußen, Waldeck, Köthen längst bestünden, er¬
teilt würde, ließ der Landgraf 1841 mit ihnen einen Pachtvertrag auf dreißig
Jahre abschließen. An die Stelle der Privatunternehmer trat 1846 eine
Aktiengesellschaft, die den Namen führte: „Anonyme Gesellschaft der vereinigten
Pachtungen des Kurhauses und der Mineralquellen zu Homburg vor der Höhe."
Diese Gesellschaft erweiterte das Kurhaus, setzte die Mineralquellen in guten
Stand, ließ den Park geschmackvoll anlegen, zog zu Theateraufführungen die
ersten Künstler heran und förderte das Aufblühen der Stadt nach verschiednen
Richtungen.

Schon 1846 starb Landgraf Philipp. Sein Nachfolger, Landgraf Gustav,
hatte während seiner kaum zweijährigen Regierung harte Prüfungen zu er¬
dulden. Eine schwere Krankheit überfiel ihn 1847, und im Januar 1848
wurde er durch den Tod seines einzigen Sohnes, eines hoffnungsvollen
Jünglings, tief gebeugt. Der letzte Landgraf Ferdinand, der vom 8. Sep¬
tember 1848 bis zum 24. März 1866 regierte, ließ das Spiel zwar fort-
bestehn, weil er durch den Vertrag gebunden war, hatte aber einen solchen
Widerwillen gegen die Spielbank, daß er die schönen Säle des Kurhauses nie
betrat. (Vergl. Schwach, III, S. 196.) Ihn trifft also sicherlich der von
Sepp erhobne Vorwurf nicht, das Geld seiner Untertanen verspielt zu haben.
Ebensowenig aber beteiligten sich seine beiden Vorgänger am Spiele. Dies be¬
zeugen mit Bestimmtheit alteingesessene Homburger, darunter achtzigjährige
Männer, die sich dieser Zeiten noch genan erinnern.

Suchen wir aber nach dem Ursprung jener, außerhalb Homburgs ver¬
breiteten, irrigen Meinung über das Verhalten der Landgrcifen, so können
wir ihn mit Sicherheit nachweisen. Im Jahre 1831 hatte Kurfürst Wilhelm
der Zweite, der wegen seiner Willkürherrschaft verhaßt war, seine Residenz
Kassel für immer verlassen und lebte mit der Gräfin Reichenbach meist in
Wilhelmsbad bei Hanau. Von ihm ist bekannt, daß er seit der Eröffnung
der Spielbank wiederholt nach Homburg kam und sich am Spiele beteiligte.
Eine Verwechslung des Kurfürsten von Hessen-Kassel mit dem Landgrafen
von Hessen-Homburg hat diesem die üble Nachrede zugezogen.

Als im Herbst des Jahres 1848 die konstituierende Nationalversammlung
damit umging, die Spielbankeil und die Lottos in Deutschland aufzuheben,
wurde von Homburg aus die juristische Fakultät der Universität Heidelberg
um ein Rechtsgutachten darüber gebeten, ob jene Versammlung die Befugnis


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[0275] Die Landgrafen von Hessen-Homburg Weise, wie dies in den benachbarten Taunusbädern geschah, Unterhaltung und Vergnügen zu bieten. Landgraf Philipp, ein ernster, in sich gekehrter Mann, der 1839 im sechzigsten Lebensjahre zur Negierung gekommen war, bemühte sich unablässig, das Wohlergehn seines Landes zu fördern, aber er sah mit Sorge, daß es ihm trotz weiser Sparsamkeit uicht gelang, die zerrütteten Finanzen des Landes zu ordnen. Ebensowenig konnte er die Badeeinrichtnngen verbessern, da es ihm hierzu an Mitteln fehlte. Als nun die Brüder Louis und Frcmyois Blanc ihm wiederholt anboten, für das Kurwesen aufs beste zu sorgen, wenn ihnen die Erlaubnis zur Errichtung einer Spielbank, wie solche in andern Ländern, in Bayern, Baden, Nassau, Preußen, Waldeck, Köthen längst bestünden, er¬ teilt würde, ließ der Landgraf 1841 mit ihnen einen Pachtvertrag auf dreißig Jahre abschließen. An die Stelle der Privatunternehmer trat 1846 eine Aktiengesellschaft, die den Namen führte: „Anonyme Gesellschaft der vereinigten Pachtungen des Kurhauses und der Mineralquellen zu Homburg vor der Höhe." Diese Gesellschaft erweiterte das Kurhaus, setzte die Mineralquellen in guten Stand, ließ den Park geschmackvoll anlegen, zog zu Theateraufführungen die ersten Künstler heran und förderte das Aufblühen der Stadt nach verschiednen Richtungen. Schon 1846 starb Landgraf Philipp. Sein Nachfolger, Landgraf Gustav, hatte während seiner kaum zweijährigen Regierung harte Prüfungen zu er¬ dulden. Eine schwere Krankheit überfiel ihn 1847, und im Januar 1848 wurde er durch den Tod seines einzigen Sohnes, eines hoffnungsvollen Jünglings, tief gebeugt. Der letzte Landgraf Ferdinand, der vom 8. Sep¬ tember 1848 bis zum 24. März 1866 regierte, ließ das Spiel zwar fort- bestehn, weil er durch den Vertrag gebunden war, hatte aber einen solchen Widerwillen gegen die Spielbank, daß er die schönen Säle des Kurhauses nie betrat. (Vergl. Schwach, III, S. 196.) Ihn trifft also sicherlich der von Sepp erhobne Vorwurf nicht, das Geld seiner Untertanen verspielt zu haben. Ebensowenig aber beteiligten sich seine beiden Vorgänger am Spiele. Dies be¬ zeugen mit Bestimmtheit alteingesessene Homburger, darunter achtzigjährige Männer, die sich dieser Zeiten noch genan erinnern. Suchen wir aber nach dem Ursprung jener, außerhalb Homburgs ver¬ breiteten, irrigen Meinung über das Verhalten der Landgrcifen, so können wir ihn mit Sicherheit nachweisen. Im Jahre 1831 hatte Kurfürst Wilhelm der Zweite, der wegen seiner Willkürherrschaft verhaßt war, seine Residenz Kassel für immer verlassen und lebte mit der Gräfin Reichenbach meist in Wilhelmsbad bei Hanau. Von ihm ist bekannt, daß er seit der Eröffnung der Spielbank wiederholt nach Homburg kam und sich am Spiele beteiligte. Eine Verwechslung des Kurfürsten von Hessen-Kassel mit dem Landgrafen von Hessen-Homburg hat diesem die üble Nachrede zugezogen. Als im Herbst des Jahres 1848 die konstituierende Nationalversammlung damit umging, die Spielbankeil und die Lottos in Deutschland aufzuheben, wurde von Homburg aus die juristische Fakultät der Universität Heidelberg um ein Rechtsgutachten darüber gebeten, ob jene Versammlung die Befugnis

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/275>, abgerufen am 06.06.2024.