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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die Landgrafen von Hessen-Homburg

unbedingt Unterworfncn hinabgedrückt werden solle, während andre, größere
Staaten eine solche Behandlung nicht erführen. Die Homburger Bürgerschaft
dankte dem Landgrafen am 14. Mai in einer mit vielen Unterschriften be¬
deckten Adresse für sein Auftreten und sprach die Hoffnung aus, "unter dem
gnädigen Schirme und durch die wohlwollende Fürsorge Seiner Landgrüflichcn
Durchlaucht die Stütze ihres Wohlstandes, welche jetzt gebrochen zu sein scheint,
demnächst zu günstiger Zeit wieder aufgerichtet und befestigt zu sehen."

Es ergibt sich hieraus mit Sicherheit, daß die Meinung, das Spiel sei
auf die Ausbeutung der kleinen Leute Homburgs und der Umgegend berechnet
gewesen, völlig unhaltbar ist. Vielmehr waren diese dnrch polizeiliche Be¬
stimmungen vor der Versuchung zu spielen geschützt und fanden durch die
große Zahl reicher Ausländer vielfache Gelegenheit zu gewinnbringender Be¬
schäftigung. Auch ist es unzweifelhaft, daß durch die Pachtgesellschaft sehr
viel an sich Nützliches und Schönes geschaffen worden ist, was durch die
Mittel der kleinen Landgrafschaft nicht hätte hergestellt werden können. Wir
nennen zum Beispiel das Kurhaus mit seinen prachtvollen Sälen, Lesezimmern,
Verwaltungsräumen und mit dem Theater, die Parkanlagen und Promenaden,
die schöne und zweckmäßige Fassung der Heilquellen und das Badehaus; später
folgte die Erbauung der Gasfabrik und die Anlegung der Frankfurt-Homburger
Eisenbahn, wozu von der Pachtgesellschaft 800000 Gulden auf vier Jahre
unverzinslich geliehen wurden. Direkt hatten mehrere hundert Angestellte und
Bedienstete durch die Pachtgescllschaft ihren Lebensunterhalt -- an Gehältern
und Pensionen aller Angestellten wurden im Jahre 1865 208000 Gulden ge¬
zahlt --, indirekt waren noch weit mehr Arbeiter und Handwerker, Kaufleute
und Gastwirte auf die Einnahmen aus der Arbeit für ein großes, an Luxus
gewöhntes Fremdeupublikum angewiesen. Wir können es begreifen, daß sich
Landgraf Ferdinand sowohl durch den Wortlaut des von seinem Bruder ge¬
schlossenen Vertrages als auch durch die Rücksicht auf das Wohlergehn seiner
Untertanen für verpflichtet ansah, an der mit der Pachtgesellschaft getroffnen
Vereinbarung festzuhalten. Nicht nur die Einwohner Homburgs, sondern auch
die der acht benachbarten Gemeinden waren mit dem Verhalten der landgräf¬
lichen Negierung vollkommen einverstanden.

Wir haben hier nicht zu untersuchen, ob Landgraf Philipp, vom sittlichen
Standpunkt aus betrachtet, gut daran tat, das Glücksspiel in seinem Lande
zuzulassen. Er tat es aber nur, um seinem Lande aus finanziellen Schwierig¬
keiten herauszuhelfen, und er tat damit nur dasselbe, was die Regierungen
vieler andrer Länder auch taten. In Wiesbaden und Ems, in Baden-Baden
und Nauheim, in Wildungen und in Travemünde bestanden Spielbanken-
Erst im Jahre 1854 wurde das Spiel in Aachen aufgehoben.

Inzwischen haben sich die Verhältnisse geändert. Das öffentliche Glücks¬
spiel ist innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches verschwunden. Doch
wurde, als infolge des Krieges von 1866 die Landgrafschaft Hessen-Homburg
und das Herzogtum Nassau der preußischen Monarchie einverleibt wurden,
bei der Aufhebung der Spielbanken viel schonender verfahren als im Jahre
1849. Es wurde eine Frist bestimmt, in der die Beteiligten einigermaßen


Die Landgrafen von Hessen-Homburg

unbedingt Unterworfncn hinabgedrückt werden solle, während andre, größere
Staaten eine solche Behandlung nicht erführen. Die Homburger Bürgerschaft
dankte dem Landgrafen am 14. Mai in einer mit vielen Unterschriften be¬
deckten Adresse für sein Auftreten und sprach die Hoffnung aus, „unter dem
gnädigen Schirme und durch die wohlwollende Fürsorge Seiner Landgrüflichcn
Durchlaucht die Stütze ihres Wohlstandes, welche jetzt gebrochen zu sein scheint,
demnächst zu günstiger Zeit wieder aufgerichtet und befestigt zu sehen."

Es ergibt sich hieraus mit Sicherheit, daß die Meinung, das Spiel sei
auf die Ausbeutung der kleinen Leute Homburgs und der Umgegend berechnet
gewesen, völlig unhaltbar ist. Vielmehr waren diese dnrch polizeiliche Be¬
stimmungen vor der Versuchung zu spielen geschützt und fanden durch die
große Zahl reicher Ausländer vielfache Gelegenheit zu gewinnbringender Be¬
schäftigung. Auch ist es unzweifelhaft, daß durch die Pachtgesellschaft sehr
viel an sich Nützliches und Schönes geschaffen worden ist, was durch die
Mittel der kleinen Landgrafschaft nicht hätte hergestellt werden können. Wir
nennen zum Beispiel das Kurhaus mit seinen prachtvollen Sälen, Lesezimmern,
Verwaltungsräumen und mit dem Theater, die Parkanlagen und Promenaden,
die schöne und zweckmäßige Fassung der Heilquellen und das Badehaus; später
folgte die Erbauung der Gasfabrik und die Anlegung der Frankfurt-Homburger
Eisenbahn, wozu von der Pachtgesellschaft 800000 Gulden auf vier Jahre
unverzinslich geliehen wurden. Direkt hatten mehrere hundert Angestellte und
Bedienstete durch die Pachtgescllschaft ihren Lebensunterhalt — an Gehältern
und Pensionen aller Angestellten wurden im Jahre 1865 208000 Gulden ge¬
zahlt —, indirekt waren noch weit mehr Arbeiter und Handwerker, Kaufleute
und Gastwirte auf die Einnahmen aus der Arbeit für ein großes, an Luxus
gewöhntes Fremdeupublikum angewiesen. Wir können es begreifen, daß sich
Landgraf Ferdinand sowohl durch den Wortlaut des von seinem Bruder ge¬
schlossenen Vertrages als auch durch die Rücksicht auf das Wohlergehn seiner
Untertanen für verpflichtet ansah, an der mit der Pachtgesellschaft getroffnen
Vereinbarung festzuhalten. Nicht nur die Einwohner Homburgs, sondern auch
die der acht benachbarten Gemeinden waren mit dem Verhalten der landgräf¬
lichen Negierung vollkommen einverstanden.

Wir haben hier nicht zu untersuchen, ob Landgraf Philipp, vom sittlichen
Standpunkt aus betrachtet, gut daran tat, das Glücksspiel in seinem Lande
zuzulassen. Er tat es aber nur, um seinem Lande aus finanziellen Schwierig¬
keiten herauszuhelfen, und er tat damit nur dasselbe, was die Regierungen
vieler andrer Länder auch taten. In Wiesbaden und Ems, in Baden-Baden
und Nauheim, in Wildungen und in Travemünde bestanden Spielbanken-
Erst im Jahre 1854 wurde das Spiel in Aachen aufgehoben.

Inzwischen haben sich die Verhältnisse geändert. Das öffentliche Glücks¬
spiel ist innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches verschwunden. Doch
wurde, als infolge des Krieges von 1866 die Landgrafschaft Hessen-Homburg
und das Herzogtum Nassau der preußischen Monarchie einverleibt wurden,
bei der Aufhebung der Spielbanken viel schonender verfahren als im Jahre
1849. Es wurde eine Frist bestimmt, in der die Beteiligten einigermaßen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/278>, abgerufen am 12.05.2024.