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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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decken können, weil jene nach diesen bestimmt werden, ist im zweiten Falle nicht
nnr die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß sich die Ein¬
nahme aus den Prämien mit dem nötigen Ansgleichsfonds nicht völlig deckt,
sondern entweder einen Überschuß oder einen Fehlbetrag ergibt, Zur Deckung
dieses Fehlbetrags stellen um bei der Feuerversicherungsnntcrnehmung auf
Aktien die Aktionäre das Aktienkapital bereit und nehmen andrerseits auch
an dem etwaigen Überschuß, soweit er nicht zu Rücklagen verwandt wird, teil
(Dividenden). Genau genommen kommen den Aktionären allerdings auch die
Rücklagen (Reservefonds usw.) zugute, insofern dadurch ein Bollwerk gegen die
Angriffe auf das Aktienkapital und dessen etwaigen Verlust geschaffen wird;
vor eilten erhöhen diese Fvudsansammlnngen aber die Sicherheit der Ver¬
sicherten, einerseits unmittelbar, indem sie die Erfüllung des gemeinschaftlichen
Zwecks der Gemcinwirtschaft sichern, und andrerseits mittelbar dadurch, daß
durch die Erhöhung der Rücklagen eine Erweiterung des Geschäfts und damit
eine größere Gleichmäßigkeit der Ergebnisse ermöglicht wird. Da es nun einmal
eine Eigentümlichkeit des Kapitalismus ist, daß die Hingabe von Kapital in der
Regel nnr gegen Entgelt erfolgt, so kaun man es auch den Aktionären nicht
verdenken, wenn sie ihr Kapital nicht nur um der schönen Augen der Ver¬
sicherten willen, sondern des Erwerbs wegen zur Verfügung stellen, zumal dn sie
dabei seinen völligen Verlust riskieren (man denke um Aalesund, Baltimore usw.).
Erwägt man also, daß ihnen als Äquivalent dafür außer der angemessenen
Verzinsung des eingezahlten Aktienkapitals auch ein gewisser Prozentsatz des
gesamten Kapitals, mit dem sie haften, als Unternehmergewinn, oder wie man
es sonst nennen mag, billigerweise nicht versagt werden kann, so ergibt sich,
daß die Prämien eines Feuervcrsichernngsunternehmens -- in ihrer Gesamtheit
betrachtet -- alsdann genau richtig bemessen wären, wenn sie außer der Auf¬
füllung dessen, was wir oben als Ausgleichsfonds bezeichnet haben, noch einen
kleinen Überschuß abwerfen, der zur Stärkung der Rücklagen und zur Bezahlung
eines solchen Unternehmergewinns ausreicht.

Ich werde sogleich nachweisen, wie schwach es mit diesem Überschuß bestellt
ist; doch muß vorher noch eins klar werden. Dadurch, daß die Aktionäre das
Aktienkapital hergeben, und durch die teils gesetzlich, teils versicherungstechnisch
gebotne Ansammlung von Rücklagen und Reserven werden die Versichcrungs-
nktiengesellschaften zu Verwaltern großer Vermögensmassen, die zum Teil in
Grundbesitz, zum Teil in Wertpapieren nutzbar augelegt zu werden pflege".
Die Einnahme aus diesen Vermögensmassen hat mit der Prämieneinnahme
nichts zu tun nud muß außer Ansatz bleiben, wenn es sich darum handelt,
den Reingewinn aus dem eigentlichen Versicherungsgeschäfte festzustellen.
Man nennt diesen nicht ans der Verwaltung der Vermögensmassen, sondern
ans dem Versicherungsbetriebe selbst entspringenden Gewinn den industriellen
Gewinn. Wir stellen nun nachstehend die Gesamtprämieneinnahme, die die
deutschen Feuerversicherungsgesellschaften in den zehn Jahren von 1893 bis
1902 gehabt haben, neben die Gesamtsumme ihres industriellen und ihres
sonstigen Gewinns und ziehen zuletzt die Durchschnittszahlen für den zehn¬
jährigen Zeitraum.


decken können, weil jene nach diesen bestimmt werden, ist im zweiten Falle nicht
nnr die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß sich die Ein¬
nahme aus den Prämien mit dem nötigen Ansgleichsfonds nicht völlig deckt,
sondern entweder einen Überschuß oder einen Fehlbetrag ergibt, Zur Deckung
dieses Fehlbetrags stellen um bei der Feuerversicherungsnntcrnehmung auf
Aktien die Aktionäre das Aktienkapital bereit und nehmen andrerseits auch
an dem etwaigen Überschuß, soweit er nicht zu Rücklagen verwandt wird, teil
(Dividenden). Genau genommen kommen den Aktionären allerdings auch die
Rücklagen (Reservefonds usw.) zugute, insofern dadurch ein Bollwerk gegen die
Angriffe auf das Aktienkapital und dessen etwaigen Verlust geschaffen wird;
vor eilten erhöhen diese Fvudsansammlnngen aber die Sicherheit der Ver¬
sicherten, einerseits unmittelbar, indem sie die Erfüllung des gemeinschaftlichen
Zwecks der Gemcinwirtschaft sichern, und andrerseits mittelbar dadurch, daß
durch die Erhöhung der Rücklagen eine Erweiterung des Geschäfts und damit
eine größere Gleichmäßigkeit der Ergebnisse ermöglicht wird. Da es nun einmal
eine Eigentümlichkeit des Kapitalismus ist, daß die Hingabe von Kapital in der
Regel nnr gegen Entgelt erfolgt, so kaun man es auch den Aktionären nicht
verdenken, wenn sie ihr Kapital nicht nur um der schönen Augen der Ver¬
sicherten willen, sondern des Erwerbs wegen zur Verfügung stellen, zumal dn sie
dabei seinen völligen Verlust riskieren (man denke um Aalesund, Baltimore usw.).
Erwägt man also, daß ihnen als Äquivalent dafür außer der angemessenen
Verzinsung des eingezahlten Aktienkapitals auch ein gewisser Prozentsatz des
gesamten Kapitals, mit dem sie haften, als Unternehmergewinn, oder wie man
es sonst nennen mag, billigerweise nicht versagt werden kann, so ergibt sich,
daß die Prämien eines Feuervcrsichernngsunternehmens — in ihrer Gesamtheit
betrachtet — alsdann genau richtig bemessen wären, wenn sie außer der Auf¬
füllung dessen, was wir oben als Ausgleichsfonds bezeichnet haben, noch einen
kleinen Überschuß abwerfen, der zur Stärkung der Rücklagen und zur Bezahlung
eines solchen Unternehmergewinns ausreicht.

Ich werde sogleich nachweisen, wie schwach es mit diesem Überschuß bestellt
ist; doch muß vorher noch eins klar werden. Dadurch, daß die Aktionäre das
Aktienkapital hergeben, und durch die teils gesetzlich, teils versicherungstechnisch
gebotne Ansammlung von Rücklagen und Reserven werden die Versichcrungs-
nktiengesellschaften zu Verwaltern großer Vermögensmassen, die zum Teil in
Grundbesitz, zum Teil in Wertpapieren nutzbar augelegt zu werden pflege».
Die Einnahme aus diesen Vermögensmassen hat mit der Prämieneinnahme
nichts zu tun nud muß außer Ansatz bleiben, wenn es sich darum handelt,
den Reingewinn aus dem eigentlichen Versicherungsgeschäfte festzustellen.
Man nennt diesen nicht ans der Verwaltung der Vermögensmassen, sondern
ans dem Versicherungsbetriebe selbst entspringenden Gewinn den industriellen
Gewinn. Wir stellen nun nachstehend die Gesamtprämieneinnahme, die die
deutschen Feuerversicherungsgesellschaften in den zehn Jahren von 1893 bis
1902 gehabt haben, neben die Gesamtsumme ihres industriellen und ihres
sonstigen Gewinns und ziehen zuletzt die Durchschnittszahlen für den zehn¬
jährigen Zeitraum.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/575>, abgerufen am 17.06.2024.