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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die private Feuerversicherung

ständen den Versicherten durch den Brandschäden einen Gewinn machen zu
lassen. Das ist oberster Grundsatz jeder Sachversicherung und für die Feuer¬
versicherungsgesellschaften geradezu eine Existenzfrage. Denn abgesehen davon,
daß die Prämien, wie wir oben schon gesehen haben, nicht gerade danach be¬
messen sind, Geschenke aus ihnen machen zu können, gibt jeder Brand, bei dem
der Abgebrannte einen Gewinn gemacht hat, den Anreiz zu neuen Bränden.
Hat der Bauer Müller gesehen, daß sich sein bester Freund Schultze, dem ein
Blitzstrahl das Gehöft eingeäschert hat, aus den Versicherungsgeldern an Stelle
der alten Fachwerkbaracken ein massives Wohnhaus und helle luftige Ställe hat
aufbauen können, so wartet er mit Sehnsucht auf ein ähnliches Donnergescheuk
vom Himmel und hilft unter Umständen selbst nach; und wenn in der Stadt
der Herr Lehmann erfährt, daß sein Kollege Becker sich seinen neuen Sommer¬
überzieher von dem Gelde hat leisten können, das ihm die Versicherungsge¬
sellschaft für das Loch gezahlt hat, das er sich mit der Zigarre in den alten
Mantel gebrannt hatte, so müßte er schon sehr -- ehrlich sein, wenn er nicht
Lust bekäme, demnächst einmal seinen eignen schäbigen Rock zum Trocknen etwas
zu dicht an den glühenden Ofen zu hängen und von seiner Versicherungsge¬
sellschaft auch ein paar Goldfüchse dafür herauszuschinden. Darum ist es Selbst¬
erhaltungspflicht der Gesellschaften wie jedes andern Versicherers, mit peinlichster
Sorgfalt darüber zu wachen, daß der Brandschäden für den Versicherten nicht
zum Gewinn werde, und der verständige Teil des Publikums sollte darum nicht
so schnell mit dem Vorwurf bei der Hand sein, daß die Gesellschaft, die bei der
Regulierung eines Brandschadens mit peinlicher Sorgfalt vorgeht, "knauserig"
oder gar "ruppig" sei, sondern sollte bedenken, daß die Gesellschaft mit einer
genauen Schadenregulierung die eigensten Interessen des Publikums wahrt;
denn im Grunde genommen sind es doch die ehrliche!, Mitglieder der Ver-
sicherungsgemeinschaftswirtschaft, die für die Brandstifter und Betrüger mitbe¬
zahlen müssen.

Ich bin mit den, Beispiel von dem verbrannten Mantel ans das Thema
der sogenannten Bagatellschäden gekommen, die das Alpdrücken eines jeden
Versicherers sind. Oder -- nicht eines jeden, sondern nur derer, denen die
redliche Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen, auch der größten, am Herzen
liegt. Denn leider gibt es eine Anzahl von Versicherungsvertretern, die für
eine alte Tischdecke, in die ein glimmendes Streichholz ein Loch gebrannt hat,
mit Vergnügen zwanzig Mark zahlen, um die "Kulanz" ihrer Gesellschaft in
das rechte Licht zu setzen, die aber weniger begeistert sind, wenn es sich um
die Regelung eines wirklichen Brandschadens handelt. Denn als "Brand¬
schäden" sind alle die kleinen Unfälle doch nicht zu betrachten, für die heute
mit der größten Kaltblütigkeit das Eintreten der Versicherungsgesellschaften
verlangt wird. Es entspricht dem ganzen Wesen und Werden der Feuerver¬
sicherung, daß sie nur solche Brandereignisse in ihren Bereich zieht, die die
Bedeutung eines wirtschaftlichen Unglücks haben, und noch vor wenig Jahr¬
zehnten wäre es keinem ehrlichen Menschen eingefallen, ein mit der Zigarre in
den Regenschirm gebranntes Loch oder ähnliche Beschädigungen als Brand¬
schäden zu betrachten und Ersatz dafür von der Feuerversicherung zu verlangen;


Die private Feuerversicherung

ständen den Versicherten durch den Brandschäden einen Gewinn machen zu
lassen. Das ist oberster Grundsatz jeder Sachversicherung und für die Feuer¬
versicherungsgesellschaften geradezu eine Existenzfrage. Denn abgesehen davon,
daß die Prämien, wie wir oben schon gesehen haben, nicht gerade danach be¬
messen sind, Geschenke aus ihnen machen zu können, gibt jeder Brand, bei dem
der Abgebrannte einen Gewinn gemacht hat, den Anreiz zu neuen Bränden.
Hat der Bauer Müller gesehen, daß sich sein bester Freund Schultze, dem ein
Blitzstrahl das Gehöft eingeäschert hat, aus den Versicherungsgeldern an Stelle
der alten Fachwerkbaracken ein massives Wohnhaus und helle luftige Ställe hat
aufbauen können, so wartet er mit Sehnsucht auf ein ähnliches Donnergescheuk
vom Himmel und hilft unter Umständen selbst nach; und wenn in der Stadt
der Herr Lehmann erfährt, daß sein Kollege Becker sich seinen neuen Sommer¬
überzieher von dem Gelde hat leisten können, das ihm die Versicherungsge¬
sellschaft für das Loch gezahlt hat, das er sich mit der Zigarre in den alten
Mantel gebrannt hatte, so müßte er schon sehr — ehrlich sein, wenn er nicht
Lust bekäme, demnächst einmal seinen eignen schäbigen Rock zum Trocknen etwas
zu dicht an den glühenden Ofen zu hängen und von seiner Versicherungsge¬
sellschaft auch ein paar Goldfüchse dafür herauszuschinden. Darum ist es Selbst¬
erhaltungspflicht der Gesellschaften wie jedes andern Versicherers, mit peinlichster
Sorgfalt darüber zu wachen, daß der Brandschäden für den Versicherten nicht
zum Gewinn werde, und der verständige Teil des Publikums sollte darum nicht
so schnell mit dem Vorwurf bei der Hand sein, daß die Gesellschaft, die bei der
Regulierung eines Brandschadens mit peinlicher Sorgfalt vorgeht, „knauserig"
oder gar „ruppig" sei, sondern sollte bedenken, daß die Gesellschaft mit einer
genauen Schadenregulierung die eigensten Interessen des Publikums wahrt;
denn im Grunde genommen sind es doch die ehrliche!, Mitglieder der Ver-
sicherungsgemeinschaftswirtschaft, die für die Brandstifter und Betrüger mitbe¬
zahlen müssen.

Ich bin mit den, Beispiel von dem verbrannten Mantel ans das Thema
der sogenannten Bagatellschäden gekommen, die das Alpdrücken eines jeden
Versicherers sind. Oder — nicht eines jeden, sondern nur derer, denen die
redliche Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen, auch der größten, am Herzen
liegt. Denn leider gibt es eine Anzahl von Versicherungsvertretern, die für
eine alte Tischdecke, in die ein glimmendes Streichholz ein Loch gebrannt hat,
mit Vergnügen zwanzig Mark zahlen, um die „Kulanz" ihrer Gesellschaft in
das rechte Licht zu setzen, die aber weniger begeistert sind, wenn es sich um
die Regelung eines wirklichen Brandschadens handelt. Denn als „Brand¬
schäden" sind alle die kleinen Unfälle doch nicht zu betrachten, für die heute
mit der größten Kaltblütigkeit das Eintreten der Versicherungsgesellschaften
verlangt wird. Es entspricht dem ganzen Wesen und Werden der Feuerver¬
sicherung, daß sie nur solche Brandereignisse in ihren Bereich zieht, die die
Bedeutung eines wirtschaftlichen Unglücks haben, und noch vor wenig Jahr¬
zehnten wäre es keinem ehrlichen Menschen eingefallen, ein mit der Zigarre in
den Regenschirm gebranntes Loch oder ähnliche Beschädigungen als Brand¬
schäden zu betrachten und Ersatz dafür von der Feuerversicherung zu verlangen;


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[0697] Die private Feuerversicherung ständen den Versicherten durch den Brandschäden einen Gewinn machen zu lassen. Das ist oberster Grundsatz jeder Sachversicherung und für die Feuer¬ versicherungsgesellschaften geradezu eine Existenzfrage. Denn abgesehen davon, daß die Prämien, wie wir oben schon gesehen haben, nicht gerade danach be¬ messen sind, Geschenke aus ihnen machen zu können, gibt jeder Brand, bei dem der Abgebrannte einen Gewinn gemacht hat, den Anreiz zu neuen Bränden. Hat der Bauer Müller gesehen, daß sich sein bester Freund Schultze, dem ein Blitzstrahl das Gehöft eingeäschert hat, aus den Versicherungsgeldern an Stelle der alten Fachwerkbaracken ein massives Wohnhaus und helle luftige Ställe hat aufbauen können, so wartet er mit Sehnsucht auf ein ähnliches Donnergescheuk vom Himmel und hilft unter Umständen selbst nach; und wenn in der Stadt der Herr Lehmann erfährt, daß sein Kollege Becker sich seinen neuen Sommer¬ überzieher von dem Gelde hat leisten können, das ihm die Versicherungsge¬ sellschaft für das Loch gezahlt hat, das er sich mit der Zigarre in den alten Mantel gebrannt hatte, so müßte er schon sehr — ehrlich sein, wenn er nicht Lust bekäme, demnächst einmal seinen eignen schäbigen Rock zum Trocknen etwas zu dicht an den glühenden Ofen zu hängen und von seiner Versicherungsge¬ sellschaft auch ein paar Goldfüchse dafür herauszuschinden. Darum ist es Selbst¬ erhaltungspflicht der Gesellschaften wie jedes andern Versicherers, mit peinlichster Sorgfalt darüber zu wachen, daß der Brandschäden für den Versicherten nicht zum Gewinn werde, und der verständige Teil des Publikums sollte darum nicht so schnell mit dem Vorwurf bei der Hand sein, daß die Gesellschaft, die bei der Regulierung eines Brandschadens mit peinlicher Sorgfalt vorgeht, „knauserig" oder gar „ruppig" sei, sondern sollte bedenken, daß die Gesellschaft mit einer genauen Schadenregulierung die eigensten Interessen des Publikums wahrt; denn im Grunde genommen sind es doch die ehrliche!, Mitglieder der Ver- sicherungsgemeinschaftswirtschaft, die für die Brandstifter und Betrüger mitbe¬ zahlen müssen. Ich bin mit den, Beispiel von dem verbrannten Mantel ans das Thema der sogenannten Bagatellschäden gekommen, die das Alpdrücken eines jeden Versicherers sind. Oder — nicht eines jeden, sondern nur derer, denen die redliche Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen, auch der größten, am Herzen liegt. Denn leider gibt es eine Anzahl von Versicherungsvertretern, die für eine alte Tischdecke, in die ein glimmendes Streichholz ein Loch gebrannt hat, mit Vergnügen zwanzig Mark zahlen, um die „Kulanz" ihrer Gesellschaft in das rechte Licht zu setzen, die aber weniger begeistert sind, wenn es sich um die Regelung eines wirklichen Brandschadens handelt. Denn als „Brand¬ schäden" sind alle die kleinen Unfälle doch nicht zu betrachten, für die heute mit der größten Kaltblütigkeit das Eintreten der Versicherungsgesellschaften verlangt wird. Es entspricht dem ganzen Wesen und Werden der Feuerver¬ sicherung, daß sie nur solche Brandereignisse in ihren Bereich zieht, die die Bedeutung eines wirtschaftlichen Unglücks haben, und noch vor wenig Jahr¬ zehnten wäre es keinem ehrlichen Menschen eingefallen, ein mit der Zigarre in den Regenschirm gebranntes Loch oder ähnliche Beschädigungen als Brand¬ schäden zu betrachten und Ersatz dafür von der Feuerversicherung zu verlangen;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/697>, abgerufen am 17.06.2024.