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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die private Feuerversicherung

das Vorhandensein der Spekulationsbrände leicht nachweisen. Das besonders
häufige Auftreten von Bränden in bestimmten Gegenden, in einzelnen Ge¬
meinden, ja sogar in gewissen Verwandtenkreisen, die Vermehrung der Brände
nach schlechten Ernten oder zum Beispiel in den hopfenbauenden Gegenden bei
besonders niedrigen Hopfenpreisen, die rapide Steigerung der Brände in Erwerbs¬
zweigen, die eine wirtschaftliche Krise durchzumachen haben, die auffällige Ver¬
minderung der Brände in den Kriegszeiten -- das alles sind nicht mißzu¬
deutende Hinweise auf das Vorhandensein eines die Brandstatistik stark beein¬
flussenden Faktors, der, außerhalb des sich immer in einer gewissen Regel-
müßigkeit bewegenden Zufalls stehend, nur im menschlichen Borsatz gefunden
werden kann. Es wäre ein Leichtes, diese Andeutungen durch ein sehr reich¬
liches Tatsachenmaterial zu verschärfen, ich muß mir dies jedoch mit Rücksicht
auf die Geduld des Lesers und den zur Verfügung stehenden Raum versagen;
nur zwei Tatsachen, die einer gewissen Komik nicht entbehren, will ich als
charakteristische Illustrationen zur Kennzeichnung dieser Zustände hier anführen.
Wie sehr in gewissen Gegenden das Abbrennen als dem natürlichen Lauf der
Dinge entsprechend angesehen wird, erhellt zum Beispiel daraus, daß zwischen
zwei benachbarten Bauern einer Gemeinde des Elsaß, wie nach einem Brande
zutage kam, ein Vertrag bestand, nach dem der von beiden, der zuerst ab¬
brannte, dem andern den Grund und Boden abtreten sollte, auf dem das dem
Untergang geweihte Gebäude stand. In einer Gemeinde Lothringens gelang es
einem Bauern sogar, im Lauf eines Jahrzehnts fünfmal das "Unglück" des
Abbrennens zu erleiden, und zwar genau alle zwei Jahr einmal. Das Gericht
fand aber niemals Brandstiftung heraus.

Daß sich die Feuerversicherungsgesellschaften gegen solche Zustände kräftig
sträuben, kann man ihnen wohl nicht verdenken; aber die allein wirksamen
Mittel, die sie anwenden können, die Wiederaufbauklausel und die sogenannte
teilweise Selbstversicherung, sind wenig nach dem Geschmack der Versicherten und
tragen in hohem Maße dazu bei, die erbitterte Stimmung gegen die Gesell¬
schaften noch zu verschärfen. Sie sind aber unentbehrlich, solange es nicht
möglich ist, auf anderm Wege Spekulationsbrände zu verhüten oder als solche
mit Sicherheit nachzuweisen. Dabei ist auch zu erwägen, daß die Wieder¬
herstellungsklausel bei den öffentlichen Versicherungsanstalten ganz allgemein im
Gebrauch ist, und daß einzelne davon auch der teilweisen Selbstversicherung, die
übrigens von den Gesellschaften aus naheliegenden Gründen nur sehr selten zur
Anwendung gelangt, nicht entrciten können.

Fast gänzlich ausgeschlossen wäre aber der Anreiz zur Eigenbrandstiftung
aus Gewinnsucht, wenn es gelänge, die Hoffnung auszuschließen, daß bei der
Regelung des Brandschadens ein Vorteil für den Versicherten herausschauen
werde. Zwar kann es dann immer noch vorkommen, daß jemand in äußerster
Geldnot seine Sachen verbrennt, nur um dafür bares Geld in die Hände zu
bekommen, doch wird die Aussicht, nur genau den Wert dessen, was sie wert
sind, zu erhalten, meist nicht ausreichend sein, die Angst vor Entdeckung und
Bestrafung aufzuwiegen. Darum muß es eine unendlich weit über das Interesse
am Einzelfall hinausgehende Sorge für den Verhinderer sein, unter keinen Um-


Die private Feuerversicherung

das Vorhandensein der Spekulationsbrände leicht nachweisen. Das besonders
häufige Auftreten von Bränden in bestimmten Gegenden, in einzelnen Ge¬
meinden, ja sogar in gewissen Verwandtenkreisen, die Vermehrung der Brände
nach schlechten Ernten oder zum Beispiel in den hopfenbauenden Gegenden bei
besonders niedrigen Hopfenpreisen, die rapide Steigerung der Brände in Erwerbs¬
zweigen, die eine wirtschaftliche Krise durchzumachen haben, die auffällige Ver¬
minderung der Brände in den Kriegszeiten — das alles sind nicht mißzu¬
deutende Hinweise auf das Vorhandensein eines die Brandstatistik stark beein¬
flussenden Faktors, der, außerhalb des sich immer in einer gewissen Regel-
müßigkeit bewegenden Zufalls stehend, nur im menschlichen Borsatz gefunden
werden kann. Es wäre ein Leichtes, diese Andeutungen durch ein sehr reich¬
liches Tatsachenmaterial zu verschärfen, ich muß mir dies jedoch mit Rücksicht
auf die Geduld des Lesers und den zur Verfügung stehenden Raum versagen;
nur zwei Tatsachen, die einer gewissen Komik nicht entbehren, will ich als
charakteristische Illustrationen zur Kennzeichnung dieser Zustände hier anführen.
Wie sehr in gewissen Gegenden das Abbrennen als dem natürlichen Lauf der
Dinge entsprechend angesehen wird, erhellt zum Beispiel daraus, daß zwischen
zwei benachbarten Bauern einer Gemeinde des Elsaß, wie nach einem Brande
zutage kam, ein Vertrag bestand, nach dem der von beiden, der zuerst ab¬
brannte, dem andern den Grund und Boden abtreten sollte, auf dem das dem
Untergang geweihte Gebäude stand. In einer Gemeinde Lothringens gelang es
einem Bauern sogar, im Lauf eines Jahrzehnts fünfmal das „Unglück" des
Abbrennens zu erleiden, und zwar genau alle zwei Jahr einmal. Das Gericht
fand aber niemals Brandstiftung heraus.

Daß sich die Feuerversicherungsgesellschaften gegen solche Zustände kräftig
sträuben, kann man ihnen wohl nicht verdenken; aber die allein wirksamen
Mittel, die sie anwenden können, die Wiederaufbauklausel und die sogenannte
teilweise Selbstversicherung, sind wenig nach dem Geschmack der Versicherten und
tragen in hohem Maße dazu bei, die erbitterte Stimmung gegen die Gesell¬
schaften noch zu verschärfen. Sie sind aber unentbehrlich, solange es nicht
möglich ist, auf anderm Wege Spekulationsbrände zu verhüten oder als solche
mit Sicherheit nachzuweisen. Dabei ist auch zu erwägen, daß die Wieder¬
herstellungsklausel bei den öffentlichen Versicherungsanstalten ganz allgemein im
Gebrauch ist, und daß einzelne davon auch der teilweisen Selbstversicherung, die
übrigens von den Gesellschaften aus naheliegenden Gründen nur sehr selten zur
Anwendung gelangt, nicht entrciten können.

Fast gänzlich ausgeschlossen wäre aber der Anreiz zur Eigenbrandstiftung
aus Gewinnsucht, wenn es gelänge, die Hoffnung auszuschließen, daß bei der
Regelung des Brandschadens ein Vorteil für den Versicherten herausschauen
werde. Zwar kann es dann immer noch vorkommen, daß jemand in äußerster
Geldnot seine Sachen verbrennt, nur um dafür bares Geld in die Hände zu
bekommen, doch wird die Aussicht, nur genau den Wert dessen, was sie wert
sind, zu erhalten, meist nicht ausreichend sein, die Angst vor Entdeckung und
Bestrafung aufzuwiegen. Darum muß es eine unendlich weit über das Interesse
am Einzelfall hinausgehende Sorge für den Verhinderer sein, unter keinen Um-


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[0696] Die private Feuerversicherung das Vorhandensein der Spekulationsbrände leicht nachweisen. Das besonders häufige Auftreten von Bränden in bestimmten Gegenden, in einzelnen Ge¬ meinden, ja sogar in gewissen Verwandtenkreisen, die Vermehrung der Brände nach schlechten Ernten oder zum Beispiel in den hopfenbauenden Gegenden bei besonders niedrigen Hopfenpreisen, die rapide Steigerung der Brände in Erwerbs¬ zweigen, die eine wirtschaftliche Krise durchzumachen haben, die auffällige Ver¬ minderung der Brände in den Kriegszeiten — das alles sind nicht mißzu¬ deutende Hinweise auf das Vorhandensein eines die Brandstatistik stark beein¬ flussenden Faktors, der, außerhalb des sich immer in einer gewissen Regel- müßigkeit bewegenden Zufalls stehend, nur im menschlichen Borsatz gefunden werden kann. Es wäre ein Leichtes, diese Andeutungen durch ein sehr reich¬ liches Tatsachenmaterial zu verschärfen, ich muß mir dies jedoch mit Rücksicht auf die Geduld des Lesers und den zur Verfügung stehenden Raum versagen; nur zwei Tatsachen, die einer gewissen Komik nicht entbehren, will ich als charakteristische Illustrationen zur Kennzeichnung dieser Zustände hier anführen. Wie sehr in gewissen Gegenden das Abbrennen als dem natürlichen Lauf der Dinge entsprechend angesehen wird, erhellt zum Beispiel daraus, daß zwischen zwei benachbarten Bauern einer Gemeinde des Elsaß, wie nach einem Brande zutage kam, ein Vertrag bestand, nach dem der von beiden, der zuerst ab¬ brannte, dem andern den Grund und Boden abtreten sollte, auf dem das dem Untergang geweihte Gebäude stand. In einer Gemeinde Lothringens gelang es einem Bauern sogar, im Lauf eines Jahrzehnts fünfmal das „Unglück" des Abbrennens zu erleiden, und zwar genau alle zwei Jahr einmal. Das Gericht fand aber niemals Brandstiftung heraus. Daß sich die Feuerversicherungsgesellschaften gegen solche Zustände kräftig sträuben, kann man ihnen wohl nicht verdenken; aber die allein wirksamen Mittel, die sie anwenden können, die Wiederaufbauklausel und die sogenannte teilweise Selbstversicherung, sind wenig nach dem Geschmack der Versicherten und tragen in hohem Maße dazu bei, die erbitterte Stimmung gegen die Gesell¬ schaften noch zu verschärfen. Sie sind aber unentbehrlich, solange es nicht möglich ist, auf anderm Wege Spekulationsbrände zu verhüten oder als solche mit Sicherheit nachzuweisen. Dabei ist auch zu erwägen, daß die Wieder¬ herstellungsklausel bei den öffentlichen Versicherungsanstalten ganz allgemein im Gebrauch ist, und daß einzelne davon auch der teilweisen Selbstversicherung, die übrigens von den Gesellschaften aus naheliegenden Gründen nur sehr selten zur Anwendung gelangt, nicht entrciten können. Fast gänzlich ausgeschlossen wäre aber der Anreiz zur Eigenbrandstiftung aus Gewinnsucht, wenn es gelänge, die Hoffnung auszuschließen, daß bei der Regelung des Brandschadens ein Vorteil für den Versicherten herausschauen werde. Zwar kann es dann immer noch vorkommen, daß jemand in äußerster Geldnot seine Sachen verbrennt, nur um dafür bares Geld in die Hände zu bekommen, doch wird die Aussicht, nur genau den Wert dessen, was sie wert sind, zu erhalten, meist nicht ausreichend sein, die Angst vor Entdeckung und Bestrafung aufzuwiegen. Darum muß es eine unendlich weit über das Interesse am Einzelfall hinausgehende Sorge für den Verhinderer sein, unter keinen Um-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/696>, abgerufen am 26.05.2024.