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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die private Feuerversicherung

achtete Vorgang der Konzentrierung des Kapitals wird sich in bedeutend ver¬
stärktem Maße auch in der Feuerversicherung geltend machen; die Krise, die die
privaten Feuerversicherungsgesellschaften vielleicht werden durchmachen müssen,
werden die größten Gesellschaften am leichtesten bestehn, und vielleicht wird
dann auch die Erscheinung des Kapitalismus, die die modernste Form des
Konzentrationsbestrebens des Kapitals ist, der Trust, in der Feuerversicherung
eine entscheidende Rolle spielen.

Bis jetzt sind nur ganz schwache Keime zu so etwas vorhanden. Zwar
sprechen die Gegner der Gesellschaften mit Vorliebe von einem Kartell oder
Syndikat der Feuerversicherungen; sie beweisen jedoch dadurch nur ihre Un¬
kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Denn der "Verband deutscher Privat-
feuerversicheruugsgesellschafteu" und die "Vereinigung der in Deutschland arbei¬
tenden Privatfeuerversicherungsgesellschaften" haben durchaus noch nicht die
Eigenschaften, die einer Jntcresseuvcreinigung den Charakter eines Kartells
geben. Der Verband ist infolge der Aufnahme der Mobiliarversicherung durch
die Sozietäten und ihres Zusammenschlusses zu einem gegen das private Ver¬
sicherungswesen gerichteten Verbände Ende 1871 gegründet worden und hatte
von vornherein nur den Zweck, der unerträglichen unlauter" Konkurrenz und
der Anmaßung der Sozietäten einen Damm entgegenzusetzen und die Regie¬
rungen auf die hohe Bedeutung der privaten Feuerversicherung für das wirt¬
schaftliche Leben der Nation hinzuweisen. Dies ist bis heute die hauptsächlichste
Aufgabe des Verbandes, der durch Erlaß vom 25. Dezember 1873 als ju¬
ristische Person anerkannt worden war, geblieben, die ihn auch wiederholt zur
Stellungnahme gegenüber gesetzgeberischen Entwürfen veranlaßt hat. Daneben
war er bestrebt, die schlimmsten Auswüchse einer schrankenlosen Konkurrenz der
Fenerversichernngsgesellschaften untereinander zu beschneiden, indem er bestimmte
Regeln für den gegenseitigen Wettbewerb der Gesellschaften aufstellte, Regeln,
die eigentlich nur eine schriftliche Fixierung der sich aus dem geschäftlichen An¬
stünde von selbst ergebenden Grundsätze sind. Neben dem "Verband," der, wie
sein Name besagt, nur die Feuerversicherungsgesellschaften umfaßt, die ihren
Sitz in Deutschland haben, hat namentlich in den letzten Jahren die "Ver¬
einigung," der auch einige ausländische sowie mehrere Feuerversicherungs¬
gesellschaften auf Gegenseitigkeit angehören, an Bedeutung gewonnen und die
bis dahin vom Verband erfüllten Aufgaben größtenteils in die Hand genommen.
Die Vereinigung bezweckt, wie der Paragraph 2 ihrer Satzungen sagt, die
"Wahrung und Förderung der privaten Feuerversicherung in Deutschland. Zur
Erreichung dieses Zweckes hat die Vereinigung insbesondre für eine gesunde
Gestaltung der Grundlagen des privaten Feuerversicherungsgeschäfts zu sorgen
und im Hinblick hierauf regelnd in den Wettbewerb der Gesellschaften unter¬
einander einzugreifen." Man mag zugeben, daß in diesem Wortlaute die Keime
zur Ausgestaltung der Vereinigung zu einem richtigen Kartell enthalten sein
könnten; tatsächlich ist die Vereinigung davon noch sehr weit entfernt. Ihre
Vereinbarungen beziehn sich im wesentlichen auf das Verhalten der Gesellschaften
zueinander, auf die gemeinschaftliche Deckung sogenannter notleidender Risiken,
auf die Stellungnahme zu gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaßregeln der


Die private Feuerversicherung

achtete Vorgang der Konzentrierung des Kapitals wird sich in bedeutend ver¬
stärktem Maße auch in der Feuerversicherung geltend machen; die Krise, die die
privaten Feuerversicherungsgesellschaften vielleicht werden durchmachen müssen,
werden die größten Gesellschaften am leichtesten bestehn, und vielleicht wird
dann auch die Erscheinung des Kapitalismus, die die modernste Form des
Konzentrationsbestrebens des Kapitals ist, der Trust, in der Feuerversicherung
eine entscheidende Rolle spielen.

Bis jetzt sind nur ganz schwache Keime zu so etwas vorhanden. Zwar
sprechen die Gegner der Gesellschaften mit Vorliebe von einem Kartell oder
Syndikat der Feuerversicherungen; sie beweisen jedoch dadurch nur ihre Un¬
kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Denn der „Verband deutscher Privat-
feuerversicheruugsgesellschafteu" und die „Vereinigung der in Deutschland arbei¬
tenden Privatfeuerversicherungsgesellschaften" haben durchaus noch nicht die
Eigenschaften, die einer Jntcresseuvcreinigung den Charakter eines Kartells
geben. Der Verband ist infolge der Aufnahme der Mobiliarversicherung durch
die Sozietäten und ihres Zusammenschlusses zu einem gegen das private Ver¬
sicherungswesen gerichteten Verbände Ende 1871 gegründet worden und hatte
von vornherein nur den Zweck, der unerträglichen unlauter« Konkurrenz und
der Anmaßung der Sozietäten einen Damm entgegenzusetzen und die Regie¬
rungen auf die hohe Bedeutung der privaten Feuerversicherung für das wirt¬
schaftliche Leben der Nation hinzuweisen. Dies ist bis heute die hauptsächlichste
Aufgabe des Verbandes, der durch Erlaß vom 25. Dezember 1873 als ju¬
ristische Person anerkannt worden war, geblieben, die ihn auch wiederholt zur
Stellungnahme gegenüber gesetzgeberischen Entwürfen veranlaßt hat. Daneben
war er bestrebt, die schlimmsten Auswüchse einer schrankenlosen Konkurrenz der
Fenerversichernngsgesellschaften untereinander zu beschneiden, indem er bestimmte
Regeln für den gegenseitigen Wettbewerb der Gesellschaften aufstellte, Regeln,
die eigentlich nur eine schriftliche Fixierung der sich aus dem geschäftlichen An¬
stünde von selbst ergebenden Grundsätze sind. Neben dem „Verband," der, wie
sein Name besagt, nur die Feuerversicherungsgesellschaften umfaßt, die ihren
Sitz in Deutschland haben, hat namentlich in den letzten Jahren die „Ver¬
einigung," der auch einige ausländische sowie mehrere Feuerversicherungs¬
gesellschaften auf Gegenseitigkeit angehören, an Bedeutung gewonnen und die
bis dahin vom Verband erfüllten Aufgaben größtenteils in die Hand genommen.
Die Vereinigung bezweckt, wie der Paragraph 2 ihrer Satzungen sagt, die
„Wahrung und Förderung der privaten Feuerversicherung in Deutschland. Zur
Erreichung dieses Zweckes hat die Vereinigung insbesondre für eine gesunde
Gestaltung der Grundlagen des privaten Feuerversicherungsgeschäfts zu sorgen
und im Hinblick hierauf regelnd in den Wettbewerb der Gesellschaften unter¬
einander einzugreifen." Man mag zugeben, daß in diesem Wortlaute die Keime
zur Ausgestaltung der Vereinigung zu einem richtigen Kartell enthalten sein
könnten; tatsächlich ist die Vereinigung davon noch sehr weit entfernt. Ihre
Vereinbarungen beziehn sich im wesentlichen auf das Verhalten der Gesellschaften
zueinander, auf die gemeinschaftliche Deckung sogenannter notleidender Risiken,
auf die Stellungnahme zu gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaßregeln der


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[0702] Die private Feuerversicherung achtete Vorgang der Konzentrierung des Kapitals wird sich in bedeutend ver¬ stärktem Maße auch in der Feuerversicherung geltend machen; die Krise, die die privaten Feuerversicherungsgesellschaften vielleicht werden durchmachen müssen, werden die größten Gesellschaften am leichtesten bestehn, und vielleicht wird dann auch die Erscheinung des Kapitalismus, die die modernste Form des Konzentrationsbestrebens des Kapitals ist, der Trust, in der Feuerversicherung eine entscheidende Rolle spielen. Bis jetzt sind nur ganz schwache Keime zu so etwas vorhanden. Zwar sprechen die Gegner der Gesellschaften mit Vorliebe von einem Kartell oder Syndikat der Feuerversicherungen; sie beweisen jedoch dadurch nur ihre Un¬ kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Denn der „Verband deutscher Privat- feuerversicheruugsgesellschafteu" und die „Vereinigung der in Deutschland arbei¬ tenden Privatfeuerversicherungsgesellschaften" haben durchaus noch nicht die Eigenschaften, die einer Jntcresseuvcreinigung den Charakter eines Kartells geben. Der Verband ist infolge der Aufnahme der Mobiliarversicherung durch die Sozietäten und ihres Zusammenschlusses zu einem gegen das private Ver¬ sicherungswesen gerichteten Verbände Ende 1871 gegründet worden und hatte von vornherein nur den Zweck, der unerträglichen unlauter« Konkurrenz und der Anmaßung der Sozietäten einen Damm entgegenzusetzen und die Regie¬ rungen auf die hohe Bedeutung der privaten Feuerversicherung für das wirt¬ schaftliche Leben der Nation hinzuweisen. Dies ist bis heute die hauptsächlichste Aufgabe des Verbandes, der durch Erlaß vom 25. Dezember 1873 als ju¬ ristische Person anerkannt worden war, geblieben, die ihn auch wiederholt zur Stellungnahme gegenüber gesetzgeberischen Entwürfen veranlaßt hat. Daneben war er bestrebt, die schlimmsten Auswüchse einer schrankenlosen Konkurrenz der Fenerversichernngsgesellschaften untereinander zu beschneiden, indem er bestimmte Regeln für den gegenseitigen Wettbewerb der Gesellschaften aufstellte, Regeln, die eigentlich nur eine schriftliche Fixierung der sich aus dem geschäftlichen An¬ stünde von selbst ergebenden Grundsätze sind. Neben dem „Verband," der, wie sein Name besagt, nur die Feuerversicherungsgesellschaften umfaßt, die ihren Sitz in Deutschland haben, hat namentlich in den letzten Jahren die „Ver¬ einigung," der auch einige ausländische sowie mehrere Feuerversicherungs¬ gesellschaften auf Gegenseitigkeit angehören, an Bedeutung gewonnen und die bis dahin vom Verband erfüllten Aufgaben größtenteils in die Hand genommen. Die Vereinigung bezweckt, wie der Paragraph 2 ihrer Satzungen sagt, die „Wahrung und Förderung der privaten Feuerversicherung in Deutschland. Zur Erreichung dieses Zweckes hat die Vereinigung insbesondre für eine gesunde Gestaltung der Grundlagen des privaten Feuerversicherungsgeschäfts zu sorgen und im Hinblick hierauf regelnd in den Wettbewerb der Gesellschaften unter¬ einander einzugreifen." Man mag zugeben, daß in diesem Wortlaute die Keime zur Ausgestaltung der Vereinigung zu einem richtigen Kartell enthalten sein könnten; tatsächlich ist die Vereinigung davon noch sehr weit entfernt. Ihre Vereinbarungen beziehn sich im wesentlichen auf das Verhalten der Gesellschaften zueinander, auf die gemeinschaftliche Deckung sogenannter notleidender Risiken, auf die Stellungnahme zu gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaßregeln der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/702>, abgerufen am 16.06.2024.