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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Zur Geschichte der deutschen Aationalhymlieit

Dieses poetische Knckucksei, das auf solche Weise ins preußische Nest ge¬
kommen war, wurde hier sehr liebevoll aufgenommen. Die Hymne wurde zum
erstenmal öffentlich 1795 am Geburtstage des Königs Friedrich Wilhelms des
Zweiten im Berliner Nationaltheater gesungen. Aber erst die Begeisterung der
Freiheitskriege trug sie ins Volk und brachte sie als preußische Volkshymne zu
allgemeiner Geltung und Anerkennung. Diese volkstümliche Verbreitung und
Bedeutung des Liedes ist das einzige Erfreuliche, das der fatalen Tatsache gegen¬
übersteht, daß die preußische Nationalhymne in England komponiert und von
einen? dänischen Untertan gedichtet ist.

Wenn wir uns nun zu den Nationalhymnen der andern deutscheu Staaten
wenden, von denen keine die Beliebtheit der Preußenhymne erreicht hat, werden
wir leider noch weniger Ursache haben, diese Festgedichte als Proben echter
Volkspoesie gelten zu lassen. Professor Dr. O. Bochen in Wismar hat sich
die Mühe nicht verdrießen lassen, alle deutschen Volkshymnen zu einem Lieder¬
kranze zu vereinigen und die nötigen historischen Notizen über ihre Entstehung
und Verbreitung zu sammeln. Das Büchlein führt den Titel: "Die Volks¬
hymnen aller Staaten des Deutschen Reiches." (Wismar, 1901.) Das fleißig
zusammengetragne Material, das aus alten Zeitungen, Archivbündeln und Schul¬
programmen ausgezogen ist, genügt vollständig für jeden, der sich ein Urteil über
den Charakter und den Wert dieser patriotischen Hymnendichtnng bilden will.

Damit ich nicht als Nörgler erscheine, will ich das Gute freudig aner¬
kennen. Eins kann man nämlich dieser Festpoesie nicht abstreiten: die lobens¬
werte Tendenz. Aber leider paßt auf die meisten Verfasser deutscher National¬
hymnen das Wort: Gute Patrioten, aber schlechte Musikanten. Meist sind es
banale Gelegenheitsgedichte, deren dürftiger Inhalt nur durch die Melodie er¬
träglich gemacht wird. Sie sind zwar als "Volkshymnen" staatlich anerkannt,
sind aber weder im Volke entstanden noch ins Volk gedrungen. Man frage einen
Bayern oder Württemberger, einen Badener oder Hessen nach seiner National¬
hymne, er wird in den meisten Fällen ein verlegnes Gesicht machen und die
Antwort schuldig bleiben. Das ist weiter nicht verwunderlich, wenn man an
die Entstehung dieser "Volksgesünge" denkt. In den meisten deutschen Staaten
war die Melodie der englischen Hymne schon im Anfang des neunzehnten Jahr¬
hunderts bekannt geworden. Man spielte sie mit Vorliebe bei Hoffestlichkeiten
und allen Feierlichkeiten im Fürstenhause, sie diente als rein musikalische Ver¬
mittlung der patriotischen Feststimmung und Huldigung. Die Melodie schuf
sich dann den Text; es wurde nämlich üblich, alle solchen Festpoeme nach
der Melodie der englischen Königshymne zu dichten. Die allen bekannte und
von allen gern gehörte Melodie war die Hauptsache, der Text Nebensache. Die
Melodie blieb der feste Bestandteil, dem sich der nach Zeit und Umstünden
wechselnde Text gehorsam unterordnete. So ist es erklärlich, daß in einigen
deutschen Fürstentümern mehrere Nationalhymnen nebeneinander existieren, die
sich gegenseitig den Rang streitig machen. Aber allmählich hat es der Parti¬
kularistische Eifer, durch dynastischen Ehrgeiz unterstützt, glücklich dahin gebracht,
daß jedes Ländchen im Deutschen Reiche neben seinem Wappen und seinen
Farben auch eine offiziell anerkannte und amtlich abgestempelte "Nationalhymne"


Zur Geschichte der deutschen Aationalhymlieit

Dieses poetische Knckucksei, das auf solche Weise ins preußische Nest ge¬
kommen war, wurde hier sehr liebevoll aufgenommen. Die Hymne wurde zum
erstenmal öffentlich 1795 am Geburtstage des Königs Friedrich Wilhelms des
Zweiten im Berliner Nationaltheater gesungen. Aber erst die Begeisterung der
Freiheitskriege trug sie ins Volk und brachte sie als preußische Volkshymne zu
allgemeiner Geltung und Anerkennung. Diese volkstümliche Verbreitung und
Bedeutung des Liedes ist das einzige Erfreuliche, das der fatalen Tatsache gegen¬
übersteht, daß die preußische Nationalhymne in England komponiert und von
einen? dänischen Untertan gedichtet ist.

Wenn wir uns nun zu den Nationalhymnen der andern deutscheu Staaten
wenden, von denen keine die Beliebtheit der Preußenhymne erreicht hat, werden
wir leider noch weniger Ursache haben, diese Festgedichte als Proben echter
Volkspoesie gelten zu lassen. Professor Dr. O. Bochen in Wismar hat sich
die Mühe nicht verdrießen lassen, alle deutschen Volkshymnen zu einem Lieder¬
kranze zu vereinigen und die nötigen historischen Notizen über ihre Entstehung
und Verbreitung zu sammeln. Das Büchlein führt den Titel: „Die Volks¬
hymnen aller Staaten des Deutschen Reiches." (Wismar, 1901.) Das fleißig
zusammengetragne Material, das aus alten Zeitungen, Archivbündeln und Schul¬
programmen ausgezogen ist, genügt vollständig für jeden, der sich ein Urteil über
den Charakter und den Wert dieser patriotischen Hymnendichtnng bilden will.

Damit ich nicht als Nörgler erscheine, will ich das Gute freudig aner¬
kennen. Eins kann man nämlich dieser Festpoesie nicht abstreiten: die lobens¬
werte Tendenz. Aber leider paßt auf die meisten Verfasser deutscher National¬
hymnen das Wort: Gute Patrioten, aber schlechte Musikanten. Meist sind es
banale Gelegenheitsgedichte, deren dürftiger Inhalt nur durch die Melodie er¬
träglich gemacht wird. Sie sind zwar als „Volkshymnen" staatlich anerkannt,
sind aber weder im Volke entstanden noch ins Volk gedrungen. Man frage einen
Bayern oder Württemberger, einen Badener oder Hessen nach seiner National¬
hymne, er wird in den meisten Fällen ein verlegnes Gesicht machen und die
Antwort schuldig bleiben. Das ist weiter nicht verwunderlich, wenn man an
die Entstehung dieser „Volksgesünge" denkt. In den meisten deutschen Staaten
war die Melodie der englischen Hymne schon im Anfang des neunzehnten Jahr¬
hunderts bekannt geworden. Man spielte sie mit Vorliebe bei Hoffestlichkeiten
und allen Feierlichkeiten im Fürstenhause, sie diente als rein musikalische Ver¬
mittlung der patriotischen Feststimmung und Huldigung. Die Melodie schuf
sich dann den Text; es wurde nämlich üblich, alle solchen Festpoeme nach
der Melodie der englischen Königshymne zu dichten. Die allen bekannte und
von allen gern gehörte Melodie war die Hauptsache, der Text Nebensache. Die
Melodie blieb der feste Bestandteil, dem sich der nach Zeit und Umstünden
wechselnde Text gehorsam unterordnete. So ist es erklärlich, daß in einigen
deutschen Fürstentümern mehrere Nationalhymnen nebeneinander existieren, die
sich gegenseitig den Rang streitig machen. Aber allmählich hat es der Parti¬
kularistische Eifer, durch dynastischen Ehrgeiz unterstützt, glücklich dahin gebracht,
daß jedes Ländchen im Deutschen Reiche neben seinem Wappen und seinen
Farben auch eine offiziell anerkannte und amtlich abgestempelte „Nationalhymne"


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[0716] Zur Geschichte der deutschen Aationalhymlieit Dieses poetische Knckucksei, das auf solche Weise ins preußische Nest ge¬ kommen war, wurde hier sehr liebevoll aufgenommen. Die Hymne wurde zum erstenmal öffentlich 1795 am Geburtstage des Königs Friedrich Wilhelms des Zweiten im Berliner Nationaltheater gesungen. Aber erst die Begeisterung der Freiheitskriege trug sie ins Volk und brachte sie als preußische Volkshymne zu allgemeiner Geltung und Anerkennung. Diese volkstümliche Verbreitung und Bedeutung des Liedes ist das einzige Erfreuliche, das der fatalen Tatsache gegen¬ übersteht, daß die preußische Nationalhymne in England komponiert und von einen? dänischen Untertan gedichtet ist. Wenn wir uns nun zu den Nationalhymnen der andern deutscheu Staaten wenden, von denen keine die Beliebtheit der Preußenhymne erreicht hat, werden wir leider noch weniger Ursache haben, diese Festgedichte als Proben echter Volkspoesie gelten zu lassen. Professor Dr. O. Bochen in Wismar hat sich die Mühe nicht verdrießen lassen, alle deutschen Volkshymnen zu einem Lieder¬ kranze zu vereinigen und die nötigen historischen Notizen über ihre Entstehung und Verbreitung zu sammeln. Das Büchlein führt den Titel: „Die Volks¬ hymnen aller Staaten des Deutschen Reiches." (Wismar, 1901.) Das fleißig zusammengetragne Material, das aus alten Zeitungen, Archivbündeln und Schul¬ programmen ausgezogen ist, genügt vollständig für jeden, der sich ein Urteil über den Charakter und den Wert dieser patriotischen Hymnendichtnng bilden will. Damit ich nicht als Nörgler erscheine, will ich das Gute freudig aner¬ kennen. Eins kann man nämlich dieser Festpoesie nicht abstreiten: die lobens¬ werte Tendenz. Aber leider paßt auf die meisten Verfasser deutscher National¬ hymnen das Wort: Gute Patrioten, aber schlechte Musikanten. Meist sind es banale Gelegenheitsgedichte, deren dürftiger Inhalt nur durch die Melodie er¬ träglich gemacht wird. Sie sind zwar als „Volkshymnen" staatlich anerkannt, sind aber weder im Volke entstanden noch ins Volk gedrungen. Man frage einen Bayern oder Württemberger, einen Badener oder Hessen nach seiner National¬ hymne, er wird in den meisten Fällen ein verlegnes Gesicht machen und die Antwort schuldig bleiben. Das ist weiter nicht verwunderlich, wenn man an die Entstehung dieser „Volksgesünge" denkt. In den meisten deutschen Staaten war die Melodie der englischen Hymne schon im Anfang des neunzehnten Jahr¬ hunderts bekannt geworden. Man spielte sie mit Vorliebe bei Hoffestlichkeiten und allen Feierlichkeiten im Fürstenhause, sie diente als rein musikalische Ver¬ mittlung der patriotischen Feststimmung und Huldigung. Die Melodie schuf sich dann den Text; es wurde nämlich üblich, alle solchen Festpoeme nach der Melodie der englischen Königshymne zu dichten. Die allen bekannte und von allen gern gehörte Melodie war die Hauptsache, der Text Nebensache. Die Melodie blieb der feste Bestandteil, dem sich der nach Zeit und Umstünden wechselnde Text gehorsam unterordnete. So ist es erklärlich, daß in einigen deutschen Fürstentümern mehrere Nationalhymnen nebeneinander existieren, die sich gegenseitig den Rang streitig machen. Aber allmählich hat es der Parti¬ kularistische Eifer, durch dynastischen Ehrgeiz unterstützt, glücklich dahin gebracht, daß jedes Ländchen im Deutschen Reiche neben seinem Wappen und seinen Farben auch eine offiziell anerkannte und amtlich abgestempelte „Nationalhymne"

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/716>, abgerufen am 16.06.2024.