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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

seinen letzten Pfeil in das Herz des letzten Büffels begraben, hat sich dort nahezu
erfüllt; in Südafrika werden die Dinge einen ähnlichen Verlauf nehmen. Der Auf¬
stand der Hottentotten erleichtert und beschleunigt diese Entwicklung, weil er mit den
verhängnisvollen Selbsttäuschungen endgiltig aufräumt, in denen sich das Gouverne¬
ment bisher bewegt hat. Die Entwaffnung und die Neuansiedlung der Stämme ist
fortan für das deutsche Regiment ein Gebot der Selbsterhaltung, denn das Land
soll ferner nicht nur verwaltet, sondern beherrscht und erschlossen werden.
"

Die "französischen Jäger in Baden und Elsaß-Lothringen sind
im Laufe dieses Jahres wiederholt Gegenstand lebhafter Erörterung in der Presse
gewesen, und diese Erörterungen haben zeitweise eine gewisse Beunruhigung hervor¬
gerufen. Noch in der letzten Woche fanden sich Klagen, die an die Tatsache an¬
knüpften, daß die Präfektur in Nancy einem Straßburger Jagdfreunde einen
Jagdschein für das französische Grenzgebiet mit der Mottvierung verweigert hatte,
an Ausländer, die in Frankreich nicht ansässig seien, würden Jagdscheine über¬
haupt nicht erteilt. Vom französischen Standpunkt aus ist das eine ganz korrekte
Vorsicht, zumal die Franzosen von der Spionenfurcht um so mehr beherrscht
siud, als sie selbst die Spionage an der deutschen wie an der italienischen Grenze
im größten Umfange betreiben. Die Frage ist nun, ob es nicht an der Zeit wäre,
daß deutscherseits mit voller Gegenseitigkeit geantwortet und der Grundsatz fest¬
gehalten würde, daß an in Deutschland nicht ansässige Ausländer keine Jagdscheine
vergeben werden. Was in Frankreich recht ist, sollte in Deutschland billig sein.
Man muß bei der Beurteilung dieser Verhältnisse zunächst die Jagd selbst ins
Auge fassen. Die Franzosen betreiben in Frankreich die Jagd in einer Weise, die
tatsächlich eine Jagdverwüstung darstellt. Daher die große Wildarmut in Frankreich
und daher wiederum der Eifer, mit dem sich französische Jagdliebhaber den wohl¬
gepflegten deutschen Wildbeständen zuwenden. Es ist nicht Auskundschaftung, die
diesen französischen Jagdpachtungen auf deutschem Gebiet zugrunde liegt, sondern
die Wildarmut in Frankreich. Namentlich in der badischen Rheinebne ist so ganz
und gar nichts mehr auszukundschaften, nicht einmal auf der badischen Seite der
Straßburger Befestigungen, sodaß das Auftreten zahlreicher französischer Jagdpächter
in Baden kaum zu Befürchtungen Anlaß bieten kann. Zu befürchten ist eher für
die Jagd. Was die Gefahren einer Auskundschaftung anlangt, so hat sowohl der
Großherzog als auch das Karlsruher Generalkommando ein sehr scharfes Auge
darauf, und namentlich dem kommandierender General des vierzehnten Armeekorps,
von Bock und Poland, der als früherer Stabschef des Straßburger Armeekorps auch
mit den Verhältnissen im Elsaß und namentlich mit den Umgebungen von Stra߬
burg genau vertraut ist, darf man getrost vertrauen, daß seiner Wachsamkeit so
leicht nichts entgehn wird. Weit bedenklicher als diese Jagdpächter in der badischen
Rheinebne sind die zahlreichen französischen Sommerfrischler im Schwarzwald und
in den Vogesen, die seit der auch aus diesem Grunde recht bedauerlichen Auf¬
hebung des Paßzwangs in auffallendem Maße zugenommen haben, und bei denen
die Gefahr eiuer sehr eingehenden Auskundschaftung nicht nur viel größer, sondern
auch viel wahrscheinlicher ist. Dagegen aber läßt sich nichts tun, wenn man die
Paßpflicht nicht wieder herstellen will, die wenn auch keine absolute Verhinderung,
so doch eine wesentliche Erschwerung der Spionage bedeutete.

Etwas anders liegen diese Dinge im Elsaß und in Lothringen. Wenn zum
Beispiel im Hannoverschen Courier darüber Klage geführt wird, daß der französische
aktive Leutnant Graf Berthier die Jagd bei der Festung Diedenhofen von der
Eskarpemauer bis weit vor das in seinem Revier liegende, kaum zwei Stunden
von der französischen Grenze entfernte neue Fort Gentringen in Pacht habe, so
scheint der Beschwerdeführer nicht zu wissen, daß Graf Berthier dort mit einer
großen Herrschaft ansässig ist, die er von seinem Urgroßvater, dem Generalstabschef
Napoleons, geerbt hat. Er kann vom Dache seines Schlosses die ganzen Be¬
festigungen von Diedenhofen, von seinem Park aus, den er übrigens den Ein-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

seinen letzten Pfeil in das Herz des letzten Büffels begraben, hat sich dort nahezu
erfüllt; in Südafrika werden die Dinge einen ähnlichen Verlauf nehmen. Der Auf¬
stand der Hottentotten erleichtert und beschleunigt diese Entwicklung, weil er mit den
verhängnisvollen Selbsttäuschungen endgiltig aufräumt, in denen sich das Gouverne¬
ment bisher bewegt hat. Die Entwaffnung und die Neuansiedlung der Stämme ist
fortan für das deutsche Regiment ein Gebot der Selbsterhaltung, denn das Land
soll ferner nicht nur verwaltet, sondern beherrscht und erschlossen werden.
"

Die „französischen Jäger in Baden und Elsaß-Lothringen sind
im Laufe dieses Jahres wiederholt Gegenstand lebhafter Erörterung in der Presse
gewesen, und diese Erörterungen haben zeitweise eine gewisse Beunruhigung hervor¬
gerufen. Noch in der letzten Woche fanden sich Klagen, die an die Tatsache an¬
knüpften, daß die Präfektur in Nancy einem Straßburger Jagdfreunde einen
Jagdschein für das französische Grenzgebiet mit der Mottvierung verweigert hatte,
an Ausländer, die in Frankreich nicht ansässig seien, würden Jagdscheine über¬
haupt nicht erteilt. Vom französischen Standpunkt aus ist das eine ganz korrekte
Vorsicht, zumal die Franzosen von der Spionenfurcht um so mehr beherrscht
siud, als sie selbst die Spionage an der deutschen wie an der italienischen Grenze
im größten Umfange betreiben. Die Frage ist nun, ob es nicht an der Zeit wäre,
daß deutscherseits mit voller Gegenseitigkeit geantwortet und der Grundsatz fest¬
gehalten würde, daß an in Deutschland nicht ansässige Ausländer keine Jagdscheine
vergeben werden. Was in Frankreich recht ist, sollte in Deutschland billig sein.
Man muß bei der Beurteilung dieser Verhältnisse zunächst die Jagd selbst ins
Auge fassen. Die Franzosen betreiben in Frankreich die Jagd in einer Weise, die
tatsächlich eine Jagdverwüstung darstellt. Daher die große Wildarmut in Frankreich
und daher wiederum der Eifer, mit dem sich französische Jagdliebhaber den wohl¬
gepflegten deutschen Wildbeständen zuwenden. Es ist nicht Auskundschaftung, die
diesen französischen Jagdpachtungen auf deutschem Gebiet zugrunde liegt, sondern
die Wildarmut in Frankreich. Namentlich in der badischen Rheinebne ist so ganz
und gar nichts mehr auszukundschaften, nicht einmal auf der badischen Seite der
Straßburger Befestigungen, sodaß das Auftreten zahlreicher französischer Jagdpächter
in Baden kaum zu Befürchtungen Anlaß bieten kann. Zu befürchten ist eher für
die Jagd. Was die Gefahren einer Auskundschaftung anlangt, so hat sowohl der
Großherzog als auch das Karlsruher Generalkommando ein sehr scharfes Auge
darauf, und namentlich dem kommandierender General des vierzehnten Armeekorps,
von Bock und Poland, der als früherer Stabschef des Straßburger Armeekorps auch
mit den Verhältnissen im Elsaß und namentlich mit den Umgebungen von Stra߬
burg genau vertraut ist, darf man getrost vertrauen, daß seiner Wachsamkeit so
leicht nichts entgehn wird. Weit bedenklicher als diese Jagdpächter in der badischen
Rheinebne sind die zahlreichen französischen Sommerfrischler im Schwarzwald und
in den Vogesen, die seit der auch aus diesem Grunde recht bedauerlichen Auf¬
hebung des Paßzwangs in auffallendem Maße zugenommen haben, und bei denen
die Gefahr eiuer sehr eingehenden Auskundschaftung nicht nur viel größer, sondern
auch viel wahrscheinlicher ist. Dagegen aber läßt sich nichts tun, wenn man die
Paßpflicht nicht wieder herstellen will, die wenn auch keine absolute Verhinderung,
so doch eine wesentliche Erschwerung der Spionage bedeutete.

Etwas anders liegen diese Dinge im Elsaß und in Lothringen. Wenn zum
Beispiel im Hannoverschen Courier darüber Klage geführt wird, daß der französische
aktive Leutnant Graf Berthier die Jagd bei der Festung Diedenhofen von der
Eskarpemauer bis weit vor das in seinem Revier liegende, kaum zwei Stunden
von der französischen Grenze entfernte neue Fort Gentringen in Pacht habe, so
scheint der Beschwerdeführer nicht zu wissen, daß Graf Berthier dort mit einer
großen Herrschaft ansässig ist, die er von seinem Urgroßvater, dem Generalstabschef
Napoleons, geerbt hat. Er kann vom Dache seines Schlosses die ganzen Be¬
festigungen von Diedenhofen, von seinem Park aus, den er übrigens den Ein-


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[0179] Maßgebliches und Unmaßgebliches seinen letzten Pfeil in das Herz des letzten Büffels begraben, hat sich dort nahezu erfüllt; in Südafrika werden die Dinge einen ähnlichen Verlauf nehmen. Der Auf¬ stand der Hottentotten erleichtert und beschleunigt diese Entwicklung, weil er mit den verhängnisvollen Selbsttäuschungen endgiltig aufräumt, in denen sich das Gouverne¬ ment bisher bewegt hat. Die Entwaffnung und die Neuansiedlung der Stämme ist fortan für das deutsche Regiment ein Gebot der Selbsterhaltung, denn das Land soll ferner nicht nur verwaltet, sondern beherrscht und erschlossen werden. " Die „französischen Jäger in Baden und Elsaß-Lothringen sind im Laufe dieses Jahres wiederholt Gegenstand lebhafter Erörterung in der Presse gewesen, und diese Erörterungen haben zeitweise eine gewisse Beunruhigung hervor¬ gerufen. Noch in der letzten Woche fanden sich Klagen, die an die Tatsache an¬ knüpften, daß die Präfektur in Nancy einem Straßburger Jagdfreunde einen Jagdschein für das französische Grenzgebiet mit der Mottvierung verweigert hatte, an Ausländer, die in Frankreich nicht ansässig seien, würden Jagdscheine über¬ haupt nicht erteilt. Vom französischen Standpunkt aus ist das eine ganz korrekte Vorsicht, zumal die Franzosen von der Spionenfurcht um so mehr beherrscht siud, als sie selbst die Spionage an der deutschen wie an der italienischen Grenze im größten Umfange betreiben. Die Frage ist nun, ob es nicht an der Zeit wäre, daß deutscherseits mit voller Gegenseitigkeit geantwortet und der Grundsatz fest¬ gehalten würde, daß an in Deutschland nicht ansässige Ausländer keine Jagdscheine vergeben werden. Was in Frankreich recht ist, sollte in Deutschland billig sein. Man muß bei der Beurteilung dieser Verhältnisse zunächst die Jagd selbst ins Auge fassen. Die Franzosen betreiben in Frankreich die Jagd in einer Weise, die tatsächlich eine Jagdverwüstung darstellt. Daher die große Wildarmut in Frankreich und daher wiederum der Eifer, mit dem sich französische Jagdliebhaber den wohl¬ gepflegten deutschen Wildbeständen zuwenden. Es ist nicht Auskundschaftung, die diesen französischen Jagdpachtungen auf deutschem Gebiet zugrunde liegt, sondern die Wildarmut in Frankreich. Namentlich in der badischen Rheinebne ist so ganz und gar nichts mehr auszukundschaften, nicht einmal auf der badischen Seite der Straßburger Befestigungen, sodaß das Auftreten zahlreicher französischer Jagdpächter in Baden kaum zu Befürchtungen Anlaß bieten kann. Zu befürchten ist eher für die Jagd. Was die Gefahren einer Auskundschaftung anlangt, so hat sowohl der Großherzog als auch das Karlsruher Generalkommando ein sehr scharfes Auge darauf, und namentlich dem kommandierender General des vierzehnten Armeekorps, von Bock und Poland, der als früherer Stabschef des Straßburger Armeekorps auch mit den Verhältnissen im Elsaß und namentlich mit den Umgebungen von Stra߬ burg genau vertraut ist, darf man getrost vertrauen, daß seiner Wachsamkeit so leicht nichts entgehn wird. Weit bedenklicher als diese Jagdpächter in der badischen Rheinebne sind die zahlreichen französischen Sommerfrischler im Schwarzwald und in den Vogesen, die seit der auch aus diesem Grunde recht bedauerlichen Auf¬ hebung des Paßzwangs in auffallendem Maße zugenommen haben, und bei denen die Gefahr eiuer sehr eingehenden Auskundschaftung nicht nur viel größer, sondern auch viel wahrscheinlicher ist. Dagegen aber läßt sich nichts tun, wenn man die Paßpflicht nicht wieder herstellen will, die wenn auch keine absolute Verhinderung, so doch eine wesentliche Erschwerung der Spionage bedeutete. Etwas anders liegen diese Dinge im Elsaß und in Lothringen. Wenn zum Beispiel im Hannoverschen Courier darüber Klage geführt wird, daß der französische aktive Leutnant Graf Berthier die Jagd bei der Festung Diedenhofen von der Eskarpemauer bis weit vor das in seinem Revier liegende, kaum zwei Stunden von der französischen Grenze entfernte neue Fort Gentringen in Pacht habe, so scheint der Beschwerdeführer nicht zu wissen, daß Graf Berthier dort mit einer großen Herrschaft ansässig ist, die er von seinem Urgroßvater, dem Generalstabschef Napoleons, geerbt hat. Er kann vom Dache seines Schlosses die ganzen Be¬ festigungen von Diedenhofen, von seinem Park aus, den er übrigens den Ein-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/179>, abgerufen am 17.06.2024.