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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Universitätsfrägen in Rußland

Diese Reformen bestanden, abgesehen von der Bauernbefreiung, im wesentlichen
darin, daß der Zar, ohne auf seine Selbstherrschaft zu verzichten, die Intelligenz
in den Städten zur Mitwirkung in einigen Zweigen der Rechtspflege und der
Verwaltung berief und im besondern den Universitäten in dem Reglement von
1863 eine verhältnismäßig weitgehende Selbstverwaltung verlieh. So wurde
die bisher allmächtige Bureaukratie mit einem neuen Wesen, der landschaftlichen
Interessenvertretung, zusammengespannt, leider aber nicht organisch mit ihm ver¬
bunden und in den gegenseitigen Befugnissen scharf begrenzt. Infolgedessen
konnten Zusammenstöße zwischen beiden, der Bureaukratie und deu Ständen,
nicht ausbleibe". Unter normalen Verhältnissen hätten die Neformmifäuge
Alexanders des Zweiten so fortgeführt werden können, daß sich aus ihnen ein
gedeihliches Zusammenarbeiten beider entwickelt hätte. Da lenkte das gewaltsame
Ende dieser höchst sympathischen Gestalt auf dem Thron der Zaren die ganze innere
Politik in andre Bahnen und führte Maßregeln herbei, die die Bureaukratie
bedeutend stärkten, die Anfänge der ländlichen Selbstverwaltung aber und die
Wahlfreiheit in den Körperschaften beträchtlich beschnitten. Die Stärkung der
Bureaukratie erweiterte vorwiegend die Machtfülle des Gouverneurs als Organ
der Polizeigewalt des Staats. So trugen die Maßnahmen der Negierung
deutlich deu Stempel des Mißtrauens gegenüber den Vertretungen der Gesamt¬
bevölkerung, gegenüber den intelligenten Gesellschaftsklassen, die den Hauptanteil
an der Lokalverwaltung zu tragen haben. Das heißt mit andern Worten, das
russische Volk in seiner Gesamtheit wurde haftbar für die Tat einer Verbrecher¬
bande gemacht und unter verschärfte Polizeiaufsicht gestellt, die um so drückender
empfunden werden mußte, als die Vertreter der höchsten Gewalt, die Gouver¬
neure, keineswegs immer auf der Höhe ihrer Aufgabe standen. Reibungen,
Mißverständnisse, Ungeschicklichkeiten und Überschreituugeu ihrer Befugnisse
blieben nicht ans und erregten Unzufriedenheit in allen Schichten der Be¬
völkerung.

Schon vor zwanzig Jahren gab es wie heute eine verhältnismäßig kleine
Zahl Vertreter extremer politischer Richtungen neben der überwiegenden Masse,
die für die Erhaltung der bestehenden Ordnung und der durch die Reformen
Alexanders des Zweiten eingeräumten Rechte eintrat. Die Beschränkung dieser
Rechte, die Aufsicht über die Selbstverwaltung in Stadt und Land mußte gerade
diese konservativen Schichten der Gesellschaft besonders verstimmen, die sonst als
die zuverlässigsten Stützen der Negierung dastehn würden. Zu alledem kommt
hinzu, daß die eigentümliche Bevormundung des Volks zu der ökonomischen
Umwälzung der letzten zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre in scharfem Wider¬
spruch steht. Die Herstellung eines ausgedehnten Eisenbahnnetzes zog Kapitalien
ins Land und gab einen mächtigen Anstoß zur Entwicklung aller Zweige des
Erwerbslebens und zum engern wirtschaftlichen Anschluß an Westeuropa. Durch
die Förderung der Montanindustrie im Süden, durch die Ausbreitung des Handels
und der Industrie, besonders durch die Erhöhung des Umsatzes im Außenhandel
gewannen die Städte an Bedeutung, ihre Zahl und ihre Bevölkerung hoben sich.
Damit bildete sich eine neue Klasse von städtischen Bürgern, eine Bourgeoisie,
ein Mittelstand, der in die gesetzlich festgelegte ständische Gliederung nicht hinein-


Universitätsfrägen in Rußland

Diese Reformen bestanden, abgesehen von der Bauernbefreiung, im wesentlichen
darin, daß der Zar, ohne auf seine Selbstherrschaft zu verzichten, die Intelligenz
in den Städten zur Mitwirkung in einigen Zweigen der Rechtspflege und der
Verwaltung berief und im besondern den Universitäten in dem Reglement von
1863 eine verhältnismäßig weitgehende Selbstverwaltung verlieh. So wurde
die bisher allmächtige Bureaukratie mit einem neuen Wesen, der landschaftlichen
Interessenvertretung, zusammengespannt, leider aber nicht organisch mit ihm ver¬
bunden und in den gegenseitigen Befugnissen scharf begrenzt. Infolgedessen
konnten Zusammenstöße zwischen beiden, der Bureaukratie und deu Ständen,
nicht ausbleibe». Unter normalen Verhältnissen hätten die Neformmifäuge
Alexanders des Zweiten so fortgeführt werden können, daß sich aus ihnen ein
gedeihliches Zusammenarbeiten beider entwickelt hätte. Da lenkte das gewaltsame
Ende dieser höchst sympathischen Gestalt auf dem Thron der Zaren die ganze innere
Politik in andre Bahnen und führte Maßregeln herbei, die die Bureaukratie
bedeutend stärkten, die Anfänge der ländlichen Selbstverwaltung aber und die
Wahlfreiheit in den Körperschaften beträchtlich beschnitten. Die Stärkung der
Bureaukratie erweiterte vorwiegend die Machtfülle des Gouverneurs als Organ
der Polizeigewalt des Staats. So trugen die Maßnahmen der Negierung
deutlich deu Stempel des Mißtrauens gegenüber den Vertretungen der Gesamt¬
bevölkerung, gegenüber den intelligenten Gesellschaftsklassen, die den Hauptanteil
an der Lokalverwaltung zu tragen haben. Das heißt mit andern Worten, das
russische Volk in seiner Gesamtheit wurde haftbar für die Tat einer Verbrecher¬
bande gemacht und unter verschärfte Polizeiaufsicht gestellt, die um so drückender
empfunden werden mußte, als die Vertreter der höchsten Gewalt, die Gouver¬
neure, keineswegs immer auf der Höhe ihrer Aufgabe standen. Reibungen,
Mißverständnisse, Ungeschicklichkeiten und Überschreituugeu ihrer Befugnisse
blieben nicht ans und erregten Unzufriedenheit in allen Schichten der Be¬
völkerung.

Schon vor zwanzig Jahren gab es wie heute eine verhältnismäßig kleine
Zahl Vertreter extremer politischer Richtungen neben der überwiegenden Masse,
die für die Erhaltung der bestehenden Ordnung und der durch die Reformen
Alexanders des Zweiten eingeräumten Rechte eintrat. Die Beschränkung dieser
Rechte, die Aufsicht über die Selbstverwaltung in Stadt und Land mußte gerade
diese konservativen Schichten der Gesellschaft besonders verstimmen, die sonst als
die zuverlässigsten Stützen der Negierung dastehn würden. Zu alledem kommt
hinzu, daß die eigentümliche Bevormundung des Volks zu der ökonomischen
Umwälzung der letzten zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre in scharfem Wider¬
spruch steht. Die Herstellung eines ausgedehnten Eisenbahnnetzes zog Kapitalien
ins Land und gab einen mächtigen Anstoß zur Entwicklung aller Zweige des
Erwerbslebens und zum engern wirtschaftlichen Anschluß an Westeuropa. Durch
die Förderung der Montanindustrie im Süden, durch die Ausbreitung des Handels
und der Industrie, besonders durch die Erhöhung des Umsatzes im Außenhandel
gewannen die Städte an Bedeutung, ihre Zahl und ihre Bevölkerung hoben sich.
Damit bildete sich eine neue Klasse von städtischen Bürgern, eine Bourgeoisie,
ein Mittelstand, der in die gesetzlich festgelegte ständische Gliederung nicht hinein-


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[0208] Universitätsfrägen in Rußland Diese Reformen bestanden, abgesehen von der Bauernbefreiung, im wesentlichen darin, daß der Zar, ohne auf seine Selbstherrschaft zu verzichten, die Intelligenz in den Städten zur Mitwirkung in einigen Zweigen der Rechtspflege und der Verwaltung berief und im besondern den Universitäten in dem Reglement von 1863 eine verhältnismäßig weitgehende Selbstverwaltung verlieh. So wurde die bisher allmächtige Bureaukratie mit einem neuen Wesen, der landschaftlichen Interessenvertretung, zusammengespannt, leider aber nicht organisch mit ihm ver¬ bunden und in den gegenseitigen Befugnissen scharf begrenzt. Infolgedessen konnten Zusammenstöße zwischen beiden, der Bureaukratie und deu Ständen, nicht ausbleibe». Unter normalen Verhältnissen hätten die Neformmifäuge Alexanders des Zweiten so fortgeführt werden können, daß sich aus ihnen ein gedeihliches Zusammenarbeiten beider entwickelt hätte. Da lenkte das gewaltsame Ende dieser höchst sympathischen Gestalt auf dem Thron der Zaren die ganze innere Politik in andre Bahnen und führte Maßregeln herbei, die die Bureaukratie bedeutend stärkten, die Anfänge der ländlichen Selbstverwaltung aber und die Wahlfreiheit in den Körperschaften beträchtlich beschnitten. Die Stärkung der Bureaukratie erweiterte vorwiegend die Machtfülle des Gouverneurs als Organ der Polizeigewalt des Staats. So trugen die Maßnahmen der Negierung deutlich deu Stempel des Mißtrauens gegenüber den Vertretungen der Gesamt¬ bevölkerung, gegenüber den intelligenten Gesellschaftsklassen, die den Hauptanteil an der Lokalverwaltung zu tragen haben. Das heißt mit andern Worten, das russische Volk in seiner Gesamtheit wurde haftbar für die Tat einer Verbrecher¬ bande gemacht und unter verschärfte Polizeiaufsicht gestellt, die um so drückender empfunden werden mußte, als die Vertreter der höchsten Gewalt, die Gouver¬ neure, keineswegs immer auf der Höhe ihrer Aufgabe standen. Reibungen, Mißverständnisse, Ungeschicklichkeiten und Überschreituugeu ihrer Befugnisse blieben nicht ans und erregten Unzufriedenheit in allen Schichten der Be¬ völkerung. Schon vor zwanzig Jahren gab es wie heute eine verhältnismäßig kleine Zahl Vertreter extremer politischer Richtungen neben der überwiegenden Masse, die für die Erhaltung der bestehenden Ordnung und der durch die Reformen Alexanders des Zweiten eingeräumten Rechte eintrat. Die Beschränkung dieser Rechte, die Aufsicht über die Selbstverwaltung in Stadt und Land mußte gerade diese konservativen Schichten der Gesellschaft besonders verstimmen, die sonst als die zuverlässigsten Stützen der Negierung dastehn würden. Zu alledem kommt hinzu, daß die eigentümliche Bevormundung des Volks zu der ökonomischen Umwälzung der letzten zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre in scharfem Wider¬ spruch steht. Die Herstellung eines ausgedehnten Eisenbahnnetzes zog Kapitalien ins Land und gab einen mächtigen Anstoß zur Entwicklung aller Zweige des Erwerbslebens und zum engern wirtschaftlichen Anschluß an Westeuropa. Durch die Förderung der Montanindustrie im Süden, durch die Ausbreitung des Handels und der Industrie, besonders durch die Erhöhung des Umsatzes im Außenhandel gewannen die Städte an Bedeutung, ihre Zahl und ihre Bevölkerung hoben sich. Damit bildete sich eine neue Klasse von städtischen Bürgern, eine Bourgeoisie, ein Mittelstand, der in die gesetzlich festgelegte ständische Gliederung nicht hinein-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/208>, abgerufen am 19.05.2024.