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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

so würde Seine Majestät der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit
im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn nicht die Institutionen des Reiches
die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten. Unter diesen Umständen
würde, auch wenn das Recht des Herzogs zur Succession ein prinzipiell unbe¬
strittenes wäre, die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig und
die damit verbundne Beteiligung an der Reichsregierung politisch ungilttg sein,
weil die innere Sicherheit des Reiches dadurch gefährdet würde."

In der Presse ist unter andern auch Prinz Eitel Friedrich von Preußen als
Regentschaftskandidat genannt worden; es darf mit Sicherheit angenommen werden,
daß die Söhne des Kaisers bei dieser Wahl nicht in Betracht kommen.

Die glatte Erledigung der braunschweigischen Angelegenheit darf den Deutschen
wie dem Auslande als ein neuer Beweis dafür gelten, daß sich die Ordnungen
des Reiches in das Bewußtsein der Bevölkerungen eingelebt haben, und daß nament¬
lich der Wunsch, mit dem Reichsoberhaupt und der Reichspolitik in vollem Ein¬
vernehmen zu bleiben, allen deutschen Regierungen zum Grundsatz geworden ist.
Der ruhige Gang der Regentschaftsfrage in Braunschweig spricht ebenso gegen
alle Behauptungen von Reichsmüdigkeit wie der herzliche, ungekünstelte Empfang,
den der Kaiser in Schlesien gefunden und der die unverminderte Anhänglichkeit
zu erneutem Ausdruck gebracht hat, die diese Provinz von jeher in guten und
bösen Tagen mit ihren Königen verbindet. Die dem Husarenregiment Graf Götzen
vom Kaiser verliehene Auszeichnung beweist, daß der Monarch, wie er in seinen
öffentlichen Kundgebungen die Treue der Schlesier im Unglücksjahr 1806 und im
Jahre der glorreichen Erhebung von 1813 wiederholt rühmend geehrt, so auch
der wackern Verteidiger von Glatz und des Glatzer Gebirges im Jahre 1807 nicht
vergessen hat. In die Kategorie dieser Auszeichnungen gehört es Wohl auch, daß
dem Husarenregiment von Schill die Ehre zuteil wurde, der Kaiserin das Geleit
zu stellen. Den großen geschichtlichen Erinnerungen, die ihn auf schlesischen Boden
umgaben, entsprachen die erhebenden Eindrücke, die der Kaiser aus den herzlichen
Kundgebungen der Schlesier gewann, und die ihn in Gegenwart der zahlreichen
ausländischen Gäste doppelt wohltuend berühren mußten. Sollte ein König von
Preußen da nicht berechtigt sein, aus einer so großen geschichtlichen Vergangenheit
seines Landes und Hauses, über alle Verstimmungen der Gegenwart hinweg, volles
Vertrauen in die Zukunft zu schöpfen und das erhobnen Hauptes zu bekunden?
In der Tatsache, daß und wie der Kaiser die Katastrophe von 1306 fest ins Auge
faßt und die heutige, durch einen politischen und wirtschaftlichen Aufschwung sonder¬
gleichen gar leicht geblendete Generation immer wieder mahnend auf die Erschütterungen
von 1806 hinweist, liegt ein Zug, der in seinen psychologischen Ausgingen weit
weniger mit einer Reichsmüdigkeit als vielmehr mit einer gewissen Überhebung
rechnet, die die gebildeten Klassen der Nation zum nicht geringen Teile auf eine
negative Kritik beschränkt, während sie im übrigen die Hände in den Schoß legen,
und es der jeweiligen Regierung überlassen, für gutes Wetter zu sorgen, un¬
bekümmert darum, wie weit solche Kritik ihr im einzelnen Falle vor dem In- und
Auslande diese Aufgabe erleichtert. Man denke z. B. an die Marokkofrage.

Der Kaiser betrachtet sich nicht nur als Herrscher seines Volkes, sondern auch
als dessen obersten Repräsentanten, der -- wie eine englische Monatsschrift jüngst
vom König Eduard sagte, daß er der englischste aller Engländer sei -- vollbewußt der
deutscheste aller Deutschen sein will. Diese durchaus moderne Auffassung des König¬
tums und des Königsamts ist es, die der Monarchie in Deutschland sowohl wie
in England inmitten einer so stark nivellierenden Zeit ein steigendes Ansehen ver¬
leiht. Es ist kein Zweifel: durch die Bundesverfassung von 1867, die seitdem zur


Maßgebliches und Unmaßgebliches

so würde Seine Majestät der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit
im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn nicht die Institutionen des Reiches
die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten. Unter diesen Umständen
würde, auch wenn das Recht des Herzogs zur Succession ein prinzipiell unbe¬
strittenes wäre, die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig und
die damit verbundne Beteiligung an der Reichsregierung politisch ungilttg sein,
weil die innere Sicherheit des Reiches dadurch gefährdet würde."

In der Presse ist unter andern auch Prinz Eitel Friedrich von Preußen als
Regentschaftskandidat genannt worden; es darf mit Sicherheit angenommen werden,
daß die Söhne des Kaisers bei dieser Wahl nicht in Betracht kommen.

Die glatte Erledigung der braunschweigischen Angelegenheit darf den Deutschen
wie dem Auslande als ein neuer Beweis dafür gelten, daß sich die Ordnungen
des Reiches in das Bewußtsein der Bevölkerungen eingelebt haben, und daß nament¬
lich der Wunsch, mit dem Reichsoberhaupt und der Reichspolitik in vollem Ein¬
vernehmen zu bleiben, allen deutschen Regierungen zum Grundsatz geworden ist.
Der ruhige Gang der Regentschaftsfrage in Braunschweig spricht ebenso gegen
alle Behauptungen von Reichsmüdigkeit wie der herzliche, ungekünstelte Empfang,
den der Kaiser in Schlesien gefunden und der die unverminderte Anhänglichkeit
zu erneutem Ausdruck gebracht hat, die diese Provinz von jeher in guten und
bösen Tagen mit ihren Königen verbindet. Die dem Husarenregiment Graf Götzen
vom Kaiser verliehene Auszeichnung beweist, daß der Monarch, wie er in seinen
öffentlichen Kundgebungen die Treue der Schlesier im Unglücksjahr 1806 und im
Jahre der glorreichen Erhebung von 1813 wiederholt rühmend geehrt, so auch
der wackern Verteidiger von Glatz und des Glatzer Gebirges im Jahre 1807 nicht
vergessen hat. In die Kategorie dieser Auszeichnungen gehört es Wohl auch, daß
dem Husarenregiment von Schill die Ehre zuteil wurde, der Kaiserin das Geleit
zu stellen. Den großen geschichtlichen Erinnerungen, die ihn auf schlesischen Boden
umgaben, entsprachen die erhebenden Eindrücke, die der Kaiser aus den herzlichen
Kundgebungen der Schlesier gewann, und die ihn in Gegenwart der zahlreichen
ausländischen Gäste doppelt wohltuend berühren mußten. Sollte ein König von
Preußen da nicht berechtigt sein, aus einer so großen geschichtlichen Vergangenheit
seines Landes und Hauses, über alle Verstimmungen der Gegenwart hinweg, volles
Vertrauen in die Zukunft zu schöpfen und das erhobnen Hauptes zu bekunden?
In der Tatsache, daß und wie der Kaiser die Katastrophe von 1306 fest ins Auge
faßt und die heutige, durch einen politischen und wirtschaftlichen Aufschwung sonder¬
gleichen gar leicht geblendete Generation immer wieder mahnend auf die Erschütterungen
von 1806 hinweist, liegt ein Zug, der in seinen psychologischen Ausgingen weit
weniger mit einer Reichsmüdigkeit als vielmehr mit einer gewissen Überhebung
rechnet, die die gebildeten Klassen der Nation zum nicht geringen Teile auf eine
negative Kritik beschränkt, während sie im übrigen die Hände in den Schoß legen,
und es der jeweiligen Regierung überlassen, für gutes Wetter zu sorgen, un¬
bekümmert darum, wie weit solche Kritik ihr im einzelnen Falle vor dem In- und
Auslande diese Aufgabe erleichtert. Man denke z. B. an die Marokkofrage.

Der Kaiser betrachtet sich nicht nur als Herrscher seines Volkes, sondern auch
als dessen obersten Repräsentanten, der — wie eine englische Monatsschrift jüngst
vom König Eduard sagte, daß er der englischste aller Engländer sei — vollbewußt der
deutscheste aller Deutschen sein will. Diese durchaus moderne Auffassung des König¬
tums und des Königsamts ist es, die der Monarchie in Deutschland sowohl wie
in England inmitten einer so stark nivellierenden Zeit ein steigendes Ansehen ver¬
leiht. Es ist kein Zweifel: durch die Bundesverfassung von 1867, die seitdem zur


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[0646] Maßgebliches und Unmaßgebliches so würde Seine Majestät der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn nicht die Institutionen des Reiches die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten. Unter diesen Umständen würde, auch wenn das Recht des Herzogs zur Succession ein prinzipiell unbe¬ strittenes wäre, die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig und die damit verbundne Beteiligung an der Reichsregierung politisch ungilttg sein, weil die innere Sicherheit des Reiches dadurch gefährdet würde." In der Presse ist unter andern auch Prinz Eitel Friedrich von Preußen als Regentschaftskandidat genannt worden; es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß die Söhne des Kaisers bei dieser Wahl nicht in Betracht kommen. Die glatte Erledigung der braunschweigischen Angelegenheit darf den Deutschen wie dem Auslande als ein neuer Beweis dafür gelten, daß sich die Ordnungen des Reiches in das Bewußtsein der Bevölkerungen eingelebt haben, und daß nament¬ lich der Wunsch, mit dem Reichsoberhaupt und der Reichspolitik in vollem Ein¬ vernehmen zu bleiben, allen deutschen Regierungen zum Grundsatz geworden ist. Der ruhige Gang der Regentschaftsfrage in Braunschweig spricht ebenso gegen alle Behauptungen von Reichsmüdigkeit wie der herzliche, ungekünstelte Empfang, den der Kaiser in Schlesien gefunden und der die unverminderte Anhänglichkeit zu erneutem Ausdruck gebracht hat, die diese Provinz von jeher in guten und bösen Tagen mit ihren Königen verbindet. Die dem Husarenregiment Graf Götzen vom Kaiser verliehene Auszeichnung beweist, daß der Monarch, wie er in seinen öffentlichen Kundgebungen die Treue der Schlesier im Unglücksjahr 1806 und im Jahre der glorreichen Erhebung von 1813 wiederholt rühmend geehrt, so auch der wackern Verteidiger von Glatz und des Glatzer Gebirges im Jahre 1807 nicht vergessen hat. In die Kategorie dieser Auszeichnungen gehört es Wohl auch, daß dem Husarenregiment von Schill die Ehre zuteil wurde, der Kaiserin das Geleit zu stellen. Den großen geschichtlichen Erinnerungen, die ihn auf schlesischen Boden umgaben, entsprachen die erhebenden Eindrücke, die der Kaiser aus den herzlichen Kundgebungen der Schlesier gewann, und die ihn in Gegenwart der zahlreichen ausländischen Gäste doppelt wohltuend berühren mußten. Sollte ein König von Preußen da nicht berechtigt sein, aus einer so großen geschichtlichen Vergangenheit seines Landes und Hauses, über alle Verstimmungen der Gegenwart hinweg, volles Vertrauen in die Zukunft zu schöpfen und das erhobnen Hauptes zu bekunden? In der Tatsache, daß und wie der Kaiser die Katastrophe von 1306 fest ins Auge faßt und die heutige, durch einen politischen und wirtschaftlichen Aufschwung sonder¬ gleichen gar leicht geblendete Generation immer wieder mahnend auf die Erschütterungen von 1806 hinweist, liegt ein Zug, der in seinen psychologischen Ausgingen weit weniger mit einer Reichsmüdigkeit als vielmehr mit einer gewissen Überhebung rechnet, die die gebildeten Klassen der Nation zum nicht geringen Teile auf eine negative Kritik beschränkt, während sie im übrigen die Hände in den Schoß legen, und es der jeweiligen Regierung überlassen, für gutes Wetter zu sorgen, un¬ bekümmert darum, wie weit solche Kritik ihr im einzelnen Falle vor dem In- und Auslande diese Aufgabe erleichtert. Man denke z. B. an die Marokkofrage. Der Kaiser betrachtet sich nicht nur als Herrscher seines Volkes, sondern auch als dessen obersten Repräsentanten, der — wie eine englische Monatsschrift jüngst vom König Eduard sagte, daß er der englischste aller Engländer sei — vollbewußt der deutscheste aller Deutschen sein will. Diese durchaus moderne Auffassung des König¬ tums und des Königsamts ist es, die der Monarchie in Deutschland sowohl wie in England inmitten einer so stark nivellierenden Zeit ein steigendes Ansehen ver¬ leiht. Es ist kein Zweifel: durch die Bundesverfassung von 1867, die seitdem zur

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/646>, abgerufen am 14.06.2024.