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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Eine neue politische Organisation müssen wir übrigens hier noch erwähnen,
den kürzlich gegründeten "Nationalverein für das liberale Deutschland", der in
Heidelberg dieser Tage seine erste Hauptversammlung abgehalten hat. Die Neu¬
gründung stellt sich als ein Versuch dar, die nachgerade mythisch gewordne "große
liberale Partei" endlich ins Leben treten zu lassen. Aber es wird diesmal ebenso¬
wenig glücken wie sonst, weil innere Gründe dagegen sprechen. Auch der große,
historische Name wird diesen neuen Nationalverein nicht retten. Der alte National¬
verein sammelte einstmals die Elemente des deutschen Liberalismus, die nicht in
doktrinärer Verranntheit stecken geblieben waren, die so viel Staatsgefühl hatten,
um praktisch an den nationalen Zielen mitarbeiten zu können. Der neue National¬
verein scheint eher die umgekehrte Tendenz zu haben, mit Hilfe der alten Formeln
des Liberalismus den Schein einer Einheit herzustellen, die praktisch gar nicht
existieren kann. Die Heidelberger Verhandlungen zeigen, daß eine wirkliche Klar¬
heit über die Stellung des Liberalismus zum Sozialismus nicht erreicht worden
ist. Das ist aber gegenwärtig die Hauptfrage für die weitere Entwicklung des
Liberalismus. Deshalb verhält sich die nationalliberale Partei, besonders in Nord¬
deutschland, völlig ablehnend gegen den neuen Verein. Die süddeutsche Demokratie
dagegen sucht die Anlehnung der gesamten Linken an die Sozialdemokratie herbei¬
zuführen. Bei so starken Verschiedenheiten in den Grundsätzen ist das dauernde
Zusammenhalten der Vereinigung schwerlich möglich.

Eine große Erregung der Gemüter hat der Münchner Petersprozeß gebracht.
Ob aber in dieser Frage schon das letzte Wort gesprochen worden ist? Es sieht
nicht danach aus. Noch bestehen Unklarheiten darüber, wie die Mitglieder der
Disziplinarkammer und des Disziplinarhofs eigentlich zu ihrem Urteilsspruch ge¬
kommen sind. Es ist behauptet worden, daß in diesem Disziplinarverfahren ge¬
heime Akten vorhanden seien, die für die Motive des Urteils den Schlüssel ent¬
halten. Nach den Zeugenaussagen, die jetzt in dem Münchner Prozeß zutage
gekommen sind, kann man sich eigentlich keine rechte Vorstellung machen, welche
besondern, noch unbekannten Tatsachen etwa geeignet sein könnten, das Urteil der
öffentlichen Meinung über den Fall Peters umzustoßen. In dem letzten Prozeß
sind die härtesten Urteile über die Richter in dem Disziplinarverfahren gefällt
worden. Es ließe sich also wohl rechtfertigen, wenn jetzt ans dem Material, das
den beiden Diszivlinarurteilen zugrunde gelegen hat, kein Geheimnis mehr gemacht
würde. Daß die Richter in diesem Disziplinarverfahren korrekt Verfahren haben,
wird man einstweilen glauben können, aber auffallend bleibt es, daß sie anscheinend
ohne die Zeugen zu hören ihr Urteil gefällt haben. Mit dem Tatbestande, den die
Münchner Zeugenaussagen ergeben haben, sind die Urteile schwer vereinbar.

Die schwierige Frage, ob Dr. Peters richtig gehandelt hat, als er die bekannten
Hinrichtungen vollziehen ließ, wird, wie es scheint, viel zu sehr von allgemeinen
Gesichtspunkten der Negerbehandlungsfrage beurteilt. Man kann sich denken, daß
jemand prinzipiell eine sehr humane Behandlung der Neger vertritt und in der
geordneten Verwaltung eines Schutzgebiets oder auch bei Forschungsreisen praktisch
zur Anwendung bringt und sich dabei doch in einer so eigentümlichen Lage, wie
Dr. Peters auf seiner Emin-Pascha-Expedition, gelegentlich hart zeigen muß.

Der Münchner Prozeß hat sicherlich manches an Dr. Peters begangne Unrecht
gut gemacht und eine richtige Würdigung seiner Persönlichkeit angebahnt, aber es
bleiben noch viele Fragen übrig, und es wäre im Interesse sowohl des Dr. Peters
als auch der kolonialen Sache, wenn eine vollständige Aufklärung nach den Akten
des Disziplinarverfahrens erfolgte.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

Eine neue politische Organisation müssen wir übrigens hier noch erwähnen,
den kürzlich gegründeten „Nationalverein für das liberale Deutschland", der in
Heidelberg dieser Tage seine erste Hauptversammlung abgehalten hat. Die Neu¬
gründung stellt sich als ein Versuch dar, die nachgerade mythisch gewordne „große
liberale Partei" endlich ins Leben treten zu lassen. Aber es wird diesmal ebenso¬
wenig glücken wie sonst, weil innere Gründe dagegen sprechen. Auch der große,
historische Name wird diesen neuen Nationalverein nicht retten. Der alte National¬
verein sammelte einstmals die Elemente des deutschen Liberalismus, die nicht in
doktrinärer Verranntheit stecken geblieben waren, die so viel Staatsgefühl hatten,
um praktisch an den nationalen Zielen mitarbeiten zu können. Der neue National¬
verein scheint eher die umgekehrte Tendenz zu haben, mit Hilfe der alten Formeln
des Liberalismus den Schein einer Einheit herzustellen, die praktisch gar nicht
existieren kann. Die Heidelberger Verhandlungen zeigen, daß eine wirkliche Klar¬
heit über die Stellung des Liberalismus zum Sozialismus nicht erreicht worden
ist. Das ist aber gegenwärtig die Hauptfrage für die weitere Entwicklung des
Liberalismus. Deshalb verhält sich die nationalliberale Partei, besonders in Nord¬
deutschland, völlig ablehnend gegen den neuen Verein. Die süddeutsche Demokratie
dagegen sucht die Anlehnung der gesamten Linken an die Sozialdemokratie herbei¬
zuführen. Bei so starken Verschiedenheiten in den Grundsätzen ist das dauernde
Zusammenhalten der Vereinigung schwerlich möglich.

Eine große Erregung der Gemüter hat der Münchner Petersprozeß gebracht.
Ob aber in dieser Frage schon das letzte Wort gesprochen worden ist? Es sieht
nicht danach aus. Noch bestehen Unklarheiten darüber, wie die Mitglieder der
Disziplinarkammer und des Disziplinarhofs eigentlich zu ihrem Urteilsspruch ge¬
kommen sind. Es ist behauptet worden, daß in diesem Disziplinarverfahren ge¬
heime Akten vorhanden seien, die für die Motive des Urteils den Schlüssel ent¬
halten. Nach den Zeugenaussagen, die jetzt in dem Münchner Prozeß zutage
gekommen sind, kann man sich eigentlich keine rechte Vorstellung machen, welche
besondern, noch unbekannten Tatsachen etwa geeignet sein könnten, das Urteil der
öffentlichen Meinung über den Fall Peters umzustoßen. In dem letzten Prozeß
sind die härtesten Urteile über die Richter in dem Disziplinarverfahren gefällt
worden. Es ließe sich also wohl rechtfertigen, wenn jetzt ans dem Material, das
den beiden Diszivlinarurteilen zugrunde gelegen hat, kein Geheimnis mehr gemacht
würde. Daß die Richter in diesem Disziplinarverfahren korrekt Verfahren haben,
wird man einstweilen glauben können, aber auffallend bleibt es, daß sie anscheinend
ohne die Zeugen zu hören ihr Urteil gefällt haben. Mit dem Tatbestande, den die
Münchner Zeugenaussagen ergeben haben, sind die Urteile schwer vereinbar.

Die schwierige Frage, ob Dr. Peters richtig gehandelt hat, als er die bekannten
Hinrichtungen vollziehen ließ, wird, wie es scheint, viel zu sehr von allgemeinen
Gesichtspunkten der Negerbehandlungsfrage beurteilt. Man kann sich denken, daß
jemand prinzipiell eine sehr humane Behandlung der Neger vertritt und in der
geordneten Verwaltung eines Schutzgebiets oder auch bei Forschungsreisen praktisch
zur Anwendung bringt und sich dabei doch in einer so eigentümlichen Lage, wie
Dr. Peters auf seiner Emin-Pascha-Expedition, gelegentlich hart zeigen muß.

Der Münchner Prozeß hat sicherlich manches an Dr. Peters begangne Unrecht
gut gemacht und eine richtige Würdigung seiner Persönlichkeit angebahnt, aber es
bleiben noch viele Fragen übrig, und es wäre im Interesse sowohl des Dr. Peters
als auch der kolonialen Sache, wenn eine vollständige Aufklärung nach den Akten
des Disziplinarverfahrens erfolgte.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/112>, abgerufen am 14.05.2024.