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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Im übrigen steht es mit dein formalen Rechtsanspruch der Nürnberger auf
die strittigen Gemälde ziemlich schlecht: sie sind zu Anfang des vorigen Jahrhunderts,
als König Ludwig I, die Sammlungen Boisseröe und Wallerstein ausgekauft und
der Öffentlichkeit übergeben hatte, als überzählig nach Nürnberg gekommen. Dort
hat man sie jahrzehntelang öffentlich in der Moritzkapelle aufbewahrt und sie erst
später, nachdem das Germanische Museum begründet war, diesem als Bestandteil
und zur Vervollständigung einverleibt. Aber, so wird betont, nur unter Vorbehalt
des Eigentumsrechts sowohl der Krone wie des Staates. Nürnberg kann sich also
lediglich auf ein Gewohnheitsrecht stützen, das zwar annähernd hundert Jahre alt,
aber darum nicht unanfechtbar ist. Wenn Tschudi die Galerie des Germanischen
Museums, dessen Schwerpunkt doch mehr auf kulturgeschichtlichem als auf kunst¬
geschichtlichen Gebiete liegt, zu einer Spezialsammlung oberdeutscher und speziell
fränkischer Schulen ausbauen will und sich als Ersatz dafür ein paar alte Nieder¬
länder und Franzosen holt, die, wenn es der Zufall so gewollt hätte, im Jahre
1828 gerade so gut hätten in München oder Schleißheim verbleiben können, so
läßt sich das kunstgeschichtlich wie ästhetisch vollauf rechtfertigen und bedeutet
keineswegs einen "Beraubungsversuch". Die Nürnberger Öffentlichkeit ist schließlich
kleiner als die gesamte deutsche Öffentlichkeit. Diese kann dem mutigen Vorgehen
Tschudis nur dankbar sein. Daß auch nur ein Dutzend Reisende darum weniger
nach Nürnberg gehen sollte als bisher, glauben die Nürnberger selber nicht. Das
Germanische Museum ist so reich, daß eS selbst dann noch genug Anziehungskraft
besäße, wenn es seine sämtlichen Gemälde hergäbe. Aber davon kann gar keine
Rede sein.

Der ganze Fall ist recht bezeichnend nach verschiedenen Seiten hin. Man
freut sich darüber, daß wir an der Spitze unserer Kunstsammlungen Persönlichkeiten
haben, die nicht nur ruhig dasitzen, sondern auch etwas tun wollen. Tun sie
dann aber etwas, so ist es auch wieder nicht recht. Tschudi ist anerkanntermaßen
zur Ausgestaltung der bayerischen Staatssammlungen auf seinen jetzigen Posten
berufen worden. Er hat mit der Neuordnung der alten Pinakothek zwar erst
halbe Arbeit getan, denn die baulichen Verhältnisse hinderten ihn arg. Trotzdem
wird das, was er bei aller engen Bewcgungsmöglichkeit in so kurzer Zeit durch¬
geführt hat, von allen Sachverständigen rückhaltlos anerkannt. Es wäre natürlich
sehr schön, wenn er Geld genug hätte, um die Ergänzungen, die auch die alte
Pinakothek trotz ihres Reichtums braucht, zu kaufen. Aber sein Etat ist so lächerlich
gering, daß sich mit ihm bei den heutigen hochgetriebener Bilderpreisen so gut
wie nichts anfangen läßt. 30 000 Mark stehen jährlich für Gemälde
älterer Meister, 100000 Mark für die zeitgenössische Kunst zur Verfügung.
Wenn es kürzlich hieß, Tschudi habe einen Memel um 300000 Mark gekauft,
so war das verfrüht. Er möchte wohl, aber es geht nicht, wenn nicht
private Kunstfreunde das Geld hergeben. Er sucht also den nächstliegenden Weg
auf und reorganisiert den vorhandenen Besitz. Daß hier Beträchtliches zu erreichen
ist, beweisen die Anfänge: Werke, um die sich in Filialgalerien, wie Schleißheim,
Augsburg, Ansbach, nur wenige Leute von Fach bisher kümmerten, kommen jetzt,
im größeren Münchner Zusammenhange, ganz anders zur Geltung, wirken völlig
nen. Auch Museen sind dem Wandel der Zeiten und des Zeitgeschmackes unter¬
worfen. Es ist anzunehmen und zu wünschen, daß der Landtag sowohl wie die
General-Knnstkonmnssion, der Minister und der Regent das verdienstliche Wirken
eines Mannes von den Fähigkeiten Tschudis nicht dnrch ängstliche Gefälligkeiten
gegen die empörten Nürnberger oder sonstige Lokalpatrivten lahmlegen werden.


Lügen Aalkschmidt
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Im übrigen steht es mit dein formalen Rechtsanspruch der Nürnberger auf
die strittigen Gemälde ziemlich schlecht: sie sind zu Anfang des vorigen Jahrhunderts,
als König Ludwig I, die Sammlungen Boisseröe und Wallerstein ausgekauft und
der Öffentlichkeit übergeben hatte, als überzählig nach Nürnberg gekommen. Dort
hat man sie jahrzehntelang öffentlich in der Moritzkapelle aufbewahrt und sie erst
später, nachdem das Germanische Museum begründet war, diesem als Bestandteil
und zur Vervollständigung einverleibt. Aber, so wird betont, nur unter Vorbehalt
des Eigentumsrechts sowohl der Krone wie des Staates. Nürnberg kann sich also
lediglich auf ein Gewohnheitsrecht stützen, das zwar annähernd hundert Jahre alt,
aber darum nicht unanfechtbar ist. Wenn Tschudi die Galerie des Germanischen
Museums, dessen Schwerpunkt doch mehr auf kulturgeschichtlichem als auf kunst¬
geschichtlichen Gebiete liegt, zu einer Spezialsammlung oberdeutscher und speziell
fränkischer Schulen ausbauen will und sich als Ersatz dafür ein paar alte Nieder¬
länder und Franzosen holt, die, wenn es der Zufall so gewollt hätte, im Jahre
1828 gerade so gut hätten in München oder Schleißheim verbleiben können, so
läßt sich das kunstgeschichtlich wie ästhetisch vollauf rechtfertigen und bedeutet
keineswegs einen „Beraubungsversuch". Die Nürnberger Öffentlichkeit ist schließlich
kleiner als die gesamte deutsche Öffentlichkeit. Diese kann dem mutigen Vorgehen
Tschudis nur dankbar sein. Daß auch nur ein Dutzend Reisende darum weniger
nach Nürnberg gehen sollte als bisher, glauben die Nürnberger selber nicht. Das
Germanische Museum ist so reich, daß eS selbst dann noch genug Anziehungskraft
besäße, wenn es seine sämtlichen Gemälde hergäbe. Aber davon kann gar keine
Rede sein.

Der ganze Fall ist recht bezeichnend nach verschiedenen Seiten hin. Man
freut sich darüber, daß wir an der Spitze unserer Kunstsammlungen Persönlichkeiten
haben, die nicht nur ruhig dasitzen, sondern auch etwas tun wollen. Tun sie
dann aber etwas, so ist es auch wieder nicht recht. Tschudi ist anerkanntermaßen
zur Ausgestaltung der bayerischen Staatssammlungen auf seinen jetzigen Posten
berufen worden. Er hat mit der Neuordnung der alten Pinakothek zwar erst
halbe Arbeit getan, denn die baulichen Verhältnisse hinderten ihn arg. Trotzdem
wird das, was er bei aller engen Bewcgungsmöglichkeit in so kurzer Zeit durch¬
geführt hat, von allen Sachverständigen rückhaltlos anerkannt. Es wäre natürlich
sehr schön, wenn er Geld genug hätte, um die Ergänzungen, die auch die alte
Pinakothek trotz ihres Reichtums braucht, zu kaufen. Aber sein Etat ist so lächerlich
gering, daß sich mit ihm bei den heutigen hochgetriebener Bilderpreisen so gut
wie nichts anfangen läßt. 30 000 Mark stehen jährlich für Gemälde
älterer Meister, 100000 Mark für die zeitgenössische Kunst zur Verfügung.
Wenn es kürzlich hieß, Tschudi habe einen Memel um 300000 Mark gekauft,
so war das verfrüht. Er möchte wohl, aber es geht nicht, wenn nicht
private Kunstfreunde das Geld hergeben. Er sucht also den nächstliegenden Weg
auf und reorganisiert den vorhandenen Besitz. Daß hier Beträchtliches zu erreichen
ist, beweisen die Anfänge: Werke, um die sich in Filialgalerien, wie Schleißheim,
Augsburg, Ansbach, nur wenige Leute von Fach bisher kümmerten, kommen jetzt,
im größeren Münchner Zusammenhange, ganz anders zur Geltung, wirken völlig
nen. Auch Museen sind dem Wandel der Zeiten und des Zeitgeschmackes unter¬
worfen. Es ist anzunehmen und zu wünschen, daß der Landtag sowohl wie die
General-Knnstkonmnssion, der Minister und der Regent das verdienstliche Wirken
eines Mannes von den Fähigkeiten Tschudis nicht dnrch ängstliche Gefälligkeiten
gegen die empörten Nürnberger oder sonstige Lokalpatrivten lahmlegen werden.


Lügen Aalkschmidt
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[0354] Maßgebliches und Unmaßgebliches Im übrigen steht es mit dein formalen Rechtsanspruch der Nürnberger auf die strittigen Gemälde ziemlich schlecht: sie sind zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, als König Ludwig I, die Sammlungen Boisseröe und Wallerstein ausgekauft und der Öffentlichkeit übergeben hatte, als überzählig nach Nürnberg gekommen. Dort hat man sie jahrzehntelang öffentlich in der Moritzkapelle aufbewahrt und sie erst später, nachdem das Germanische Museum begründet war, diesem als Bestandteil und zur Vervollständigung einverleibt. Aber, so wird betont, nur unter Vorbehalt des Eigentumsrechts sowohl der Krone wie des Staates. Nürnberg kann sich also lediglich auf ein Gewohnheitsrecht stützen, das zwar annähernd hundert Jahre alt, aber darum nicht unanfechtbar ist. Wenn Tschudi die Galerie des Germanischen Museums, dessen Schwerpunkt doch mehr auf kulturgeschichtlichem als auf kunst¬ geschichtlichen Gebiete liegt, zu einer Spezialsammlung oberdeutscher und speziell fränkischer Schulen ausbauen will und sich als Ersatz dafür ein paar alte Nieder¬ länder und Franzosen holt, die, wenn es der Zufall so gewollt hätte, im Jahre 1828 gerade so gut hätten in München oder Schleißheim verbleiben können, so läßt sich das kunstgeschichtlich wie ästhetisch vollauf rechtfertigen und bedeutet keineswegs einen „Beraubungsversuch". Die Nürnberger Öffentlichkeit ist schließlich kleiner als die gesamte deutsche Öffentlichkeit. Diese kann dem mutigen Vorgehen Tschudis nur dankbar sein. Daß auch nur ein Dutzend Reisende darum weniger nach Nürnberg gehen sollte als bisher, glauben die Nürnberger selber nicht. Das Germanische Museum ist so reich, daß eS selbst dann noch genug Anziehungskraft besäße, wenn es seine sämtlichen Gemälde hergäbe. Aber davon kann gar keine Rede sein. Der ganze Fall ist recht bezeichnend nach verschiedenen Seiten hin. Man freut sich darüber, daß wir an der Spitze unserer Kunstsammlungen Persönlichkeiten haben, die nicht nur ruhig dasitzen, sondern auch etwas tun wollen. Tun sie dann aber etwas, so ist es auch wieder nicht recht. Tschudi ist anerkanntermaßen zur Ausgestaltung der bayerischen Staatssammlungen auf seinen jetzigen Posten berufen worden. Er hat mit der Neuordnung der alten Pinakothek zwar erst halbe Arbeit getan, denn die baulichen Verhältnisse hinderten ihn arg. Trotzdem wird das, was er bei aller engen Bewcgungsmöglichkeit in so kurzer Zeit durch¬ geführt hat, von allen Sachverständigen rückhaltlos anerkannt. Es wäre natürlich sehr schön, wenn er Geld genug hätte, um die Ergänzungen, die auch die alte Pinakothek trotz ihres Reichtums braucht, zu kaufen. Aber sein Etat ist so lächerlich gering, daß sich mit ihm bei den heutigen hochgetriebener Bilderpreisen so gut wie nichts anfangen läßt. 30 000 Mark stehen jährlich für Gemälde älterer Meister, 100000 Mark für die zeitgenössische Kunst zur Verfügung. Wenn es kürzlich hieß, Tschudi habe einen Memel um 300000 Mark gekauft, so war das verfrüht. Er möchte wohl, aber es geht nicht, wenn nicht private Kunstfreunde das Geld hergeben. Er sucht also den nächstliegenden Weg auf und reorganisiert den vorhandenen Besitz. Daß hier Beträchtliches zu erreichen ist, beweisen die Anfänge: Werke, um die sich in Filialgalerien, wie Schleißheim, Augsburg, Ansbach, nur wenige Leute von Fach bisher kümmerten, kommen jetzt, im größeren Münchner Zusammenhange, ganz anders zur Geltung, wirken völlig nen. Auch Museen sind dem Wandel der Zeiten und des Zeitgeschmackes unter¬ worfen. Es ist anzunehmen und zu wünschen, daß der Landtag sowohl wie die General-Knnstkonmnssion, der Minister und der Regent das verdienstliche Wirken eines Mannes von den Fähigkeiten Tschudis nicht dnrch ängstliche Gefälligkeiten gegen die empörten Nürnberger oder sonstige Lokalpatrivten lahmlegen werden. Lügen Aalkschmidt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/354>, abgerufen am 09.06.2024.