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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zufallen müßte. In unserm Volkscharakter, in unsern Einrichtungen, in unerns
Überlieferungen fehlen alle Momente, die den ruhig verlaufenden, wiederholten
Massenkundgebungen eine fortreißende, eindrucksvolle Wirkung oder den etwa
tumultuarisch verlaufenden Kundgebungen dieser Art eine einschüchternde Wirkung
auf die maßgebenden Kieise des Bürgertums sichern könnten.

Wenn man sich das alles überlegt, so wird man wohl zu der Meinung
gelangen, daß die Behörden diese Fragen von Anfang an so weitherzig wie möglich
hätten behandeln müssen. Immerhin ist das Ansichtssache. Waren aber einmal
die Grenzen der Bewegungsfreiheit enger gezogen, so konnte ihre Erweiterung nur
in dem Maße erfolgen, als die Bedenken und Befürchtungen sich unbegründet
erwiesen hatten. Unter diesem Gesichtspunkt wird man für das Verfahren des
Berliner Polizeipräsidiums allerdings nur schwer eine Erklärung und Rechtfertigung
finden. Denn der bisherige Verlauf der Wahlrechtsdemonstrationen zeigte gar zu
deutlich, daß es der bürgerlichen und sozialen Demokratie vor allem darum zu tun
war, das ablehnende Verhalten der Behörden zu einer Diskreditierung der Staats¬
gewalt gegenüber dem, was man im demokratischen Lager den "Volkswillen" zu
nennen liebt, auszunutzen. Es gab ja Mittel und Wege, die Wahlrechts¬
demonstrationen vorläufig in kleineren Versammlungen fortzusetzen, diese zu Protest¬
kundgebungen gegen die von der Polizei verfügten Beschränkungen zu benutzen
und so ininrekt einen gesetzmäßig einwandfreien Druck auf die Stellung der Polizei
zu den Massenversammlungen unter freiem Himmel auszuüben. Dann wäre auch
ein Nachgeben der Polizei gerechtfertigt gewesen. Dieser Weg wurde aber von
der Opposition nicht eingeschlagen, sondern man suchte den Widerstand der Polizei
durch eine Form der Wahlrechtskundgebungen zu beseitigen, die eine Umgehung
und Verhöhnung des Gesetzes in sich schlössen. Auf diese Seite der Sache haben
wir scholl früher hingewiesen. Wenn jetzt die Berliner Polizeibehörde nach solchen
Erfahrungen plötzlich Entgegenkommen gezeigt hat, so wird leider der Eindruck
nicht zu verwischen sein, daß dieser Erfolg nicht auf die legitime Beseitigung einer
gelegentlich zu Unrecht verfügten Freiheitsbeschränkung -- die Korrektur eines
Irrtums schadet der Autorität nie etwas --, sondern auf den Sieg ordnungs¬
widriger Bestrebungen über die gesetzliche Autorität hinausläuft. Wir
bedauern also die Entscheidung an sich nicht. Die macht uns nicht ängstlich. Aber
wir bedauern den Zusammenhang, in dem sie getroffen ist.

Gegenwärtig stehen wir auch vor einem wirtschaftlichen Kampf, der
vielleicht von weiter reichenden Wirkungen sein kann. Auf die Möglichkeit seines
Ausbruchs haben wir schon früher (Heft 3) hingewiesen. Der Ablauf der Tarif¬
verträge im Baugewerbe hat zu einer Krisis geführt, da die Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern bisher ergebnislos geblieben sind. Obwohl die
Bedingungen, die von der Organisation der Arbeitgeber in Dresden vereinbart
worden waren, durchaus Maß hielten, find sie doch von den Arbeitnehmern zunächst
für unannehmbar erklärt worden. Ein von dem Reichsamt des Innern unter¬
nommener Vermittluugsversuch ist gescheitert, und so steht zu erwarten, daß die
Arbeitgeber alsbald mit Aussperrungen vorgehen werden, nachdem alle billigen
Erwartungen von der Gegenseite nicht erfüllt worden sind, also die Absicht, in
den Kampf einzutreten, festzustehen scheint. Durch diesen Zwist werdeu so viele
Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen, daß seine Allsdehnung und Wirkungen schwer
abzuschätzen sind. Soviel bisher zu erkennen ist, liegen die Aussichten für die
Arbeitnehmer nicht günstig.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat seine Arbeiten nach der Oster-
pause wieder aufgenommen, und von verschiedenen Seiten wird null eine Klärung


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zufallen müßte. In unserm Volkscharakter, in unsern Einrichtungen, in unerns
Überlieferungen fehlen alle Momente, die den ruhig verlaufenden, wiederholten
Massenkundgebungen eine fortreißende, eindrucksvolle Wirkung oder den etwa
tumultuarisch verlaufenden Kundgebungen dieser Art eine einschüchternde Wirkung
auf die maßgebenden Kieise des Bürgertums sichern könnten.

Wenn man sich das alles überlegt, so wird man wohl zu der Meinung
gelangen, daß die Behörden diese Fragen von Anfang an so weitherzig wie möglich
hätten behandeln müssen. Immerhin ist das Ansichtssache. Waren aber einmal
die Grenzen der Bewegungsfreiheit enger gezogen, so konnte ihre Erweiterung nur
in dem Maße erfolgen, als die Bedenken und Befürchtungen sich unbegründet
erwiesen hatten. Unter diesem Gesichtspunkt wird man für das Verfahren des
Berliner Polizeipräsidiums allerdings nur schwer eine Erklärung und Rechtfertigung
finden. Denn der bisherige Verlauf der Wahlrechtsdemonstrationen zeigte gar zu
deutlich, daß es der bürgerlichen und sozialen Demokratie vor allem darum zu tun
war, das ablehnende Verhalten der Behörden zu einer Diskreditierung der Staats¬
gewalt gegenüber dem, was man im demokratischen Lager den „Volkswillen" zu
nennen liebt, auszunutzen. Es gab ja Mittel und Wege, die Wahlrechts¬
demonstrationen vorläufig in kleineren Versammlungen fortzusetzen, diese zu Protest¬
kundgebungen gegen die von der Polizei verfügten Beschränkungen zu benutzen
und so ininrekt einen gesetzmäßig einwandfreien Druck auf die Stellung der Polizei
zu den Massenversammlungen unter freiem Himmel auszuüben. Dann wäre auch
ein Nachgeben der Polizei gerechtfertigt gewesen. Dieser Weg wurde aber von
der Opposition nicht eingeschlagen, sondern man suchte den Widerstand der Polizei
durch eine Form der Wahlrechtskundgebungen zu beseitigen, die eine Umgehung
und Verhöhnung des Gesetzes in sich schlössen. Auf diese Seite der Sache haben
wir scholl früher hingewiesen. Wenn jetzt die Berliner Polizeibehörde nach solchen
Erfahrungen plötzlich Entgegenkommen gezeigt hat, so wird leider der Eindruck
nicht zu verwischen sein, daß dieser Erfolg nicht auf die legitime Beseitigung einer
gelegentlich zu Unrecht verfügten Freiheitsbeschränkung — die Korrektur eines
Irrtums schadet der Autorität nie etwas —, sondern auf den Sieg ordnungs¬
widriger Bestrebungen über die gesetzliche Autorität hinausläuft. Wir
bedauern also die Entscheidung an sich nicht. Die macht uns nicht ängstlich. Aber
wir bedauern den Zusammenhang, in dem sie getroffen ist.

Gegenwärtig stehen wir auch vor einem wirtschaftlichen Kampf, der
vielleicht von weiter reichenden Wirkungen sein kann. Auf die Möglichkeit seines
Ausbruchs haben wir schon früher (Heft 3) hingewiesen. Der Ablauf der Tarif¬
verträge im Baugewerbe hat zu einer Krisis geführt, da die Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern bisher ergebnislos geblieben sind. Obwohl die
Bedingungen, die von der Organisation der Arbeitgeber in Dresden vereinbart
worden waren, durchaus Maß hielten, find sie doch von den Arbeitnehmern zunächst
für unannehmbar erklärt worden. Ein von dem Reichsamt des Innern unter¬
nommener Vermittluugsversuch ist gescheitert, und so steht zu erwarten, daß die
Arbeitgeber alsbald mit Aussperrungen vorgehen werden, nachdem alle billigen
Erwartungen von der Gegenseite nicht erfüllt worden sind, also die Absicht, in
den Kampf einzutreten, festzustehen scheint. Durch diesen Zwist werdeu so viele
Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen, daß seine Allsdehnung und Wirkungen schwer
abzuschätzen sind. Soviel bisher zu erkennen ist, liegen die Aussichten für die
Arbeitnehmer nicht günstig.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat seine Arbeiten nach der Oster-
pause wieder aufgenommen, und von verschiedenen Seiten wird null eine Klärung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/96>, abgerufen am 17.06.2024.