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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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vom Anfang des vorigen Jahrhunderts an bis auf unsre Zeit einmal zahlen¬
mäßig zu erfassen. In meinen frühern Artikeln habe ich dies wenigstens für
die letzten Jahre für einige Dienststellen versucht. Nach meinen Ermittlungen
waren 1904 in den Minist eriälabteilun gen der allgemeinen Verwaltung
56,4 v. H. der 94 nicht technischen , höhern Beamten Juristen und nur
43.6 v. H. Verwaltungsbeamte. Von diesen Juristen waren 2 als Gerichts¬
assessoren, 5 weitere aus andern Stellungen in der Justizverwaltung
unmittelbar in die Zentralbehörden übergetreten, hatten das praktische Leben
also niemals vom Verwaltungsstandpunkt aus keimen gelernt. Unter den
15 Unterstaatssekretären und Ministerialdirektoren waren 11 (73,3 v. H.)
Juristen. Vou den 50 Mitgliedern des Obervermaltungsgerichts waren 1903
3 (6 v. H.) Verwaltungsbeamte, während nach der Absicht des Gesetzgebers
die Hälfte aus den eigentlichen Verwaltungsbeamten hervorgehn müßte. Jetzt
sind, soweit ich sehe, 5 Verwaltungsbeamte in diesem Gerichtshof, das Ver¬
hältnis hat sich also kaum gebessert. Über die Mitglieder der Oberpräsidien
und der Regierungen und die Landräte sind jetzt amtliche Zahlen bekannt
geworden, die von meinen frühern Angaben etwas abweichen. Nach den amt¬
lichen Mitteilungen waren am 1. Juli 1907 von den 1670 Oberregierungs¬
räten, Verwaltungsgerichtsdirektoren, Regierungsräten, Regierungsassessoren und
Landräten mit der zweiten Staatsprüfung 1331 (79,7 v. H.) Verwaltungs¬
beamte. 302 (21.34 v. H.) Juristen. Von den 1190 Beamten der Regierungen
waren 936 (78.6 v. H.) Verwaltungsbeamte. 254 (21,4 v. H.) Juristen.
Unter den 132 Oberregierungsrüten waren 73 (55,3 v. H.) Verwaltungsbeamte,
59 (44,6 v. H.) Juristen, während sich unter den 36 Verwaltungsgerichts¬
direktoren nur 9 (25 v. H.) Verwaltungsbeamte befanden. Faßt man die
Oberregierungsräte und Verwaltuugsgerichtsdirektoren zusammen (168), dann
ergibt sich ein Anteil der Verwaltungsbeamten an diesen leitenden Stellungen
von 48,3 v. H., also noch nicht einmal in der Höhe der Hälfte der Gesamt-
stellen. Günstiger war das Verhältnis der Verwaltunczsbeamten zu den Juristen
bei den Laudrüteu, nämlich 395 zu 48 oder 82,2 zu 17,8 v. H.

Die Zahl der Laien in den höhern Venvaltungsämtern ist in den letzten
Jahrzehnten gegen früher zurückgegangen, weil man die Landratsstellen, in denen
sie überwogen, immer mehr mit Assessoren besetzt. Am 1. Juli 1907 gab
es nur noch 37 Landräte ohne große Staatsprüfung, oder 7,7 v. H. der
Gesamtzahl. Aber die Laien sind immer noch wichtig, da sie nicht selten
grade in die höhern leitenden Stellen mit einen: großen Eiuslußkreis gelangen.

Wer diese Entwicklung überblickt, wird nicht leugnen können, daß sich die
Verwaltungslaufbahn heute von den Anfängen unter den großen Königen des
achtzehnten Jahrhunderts weit entfernt hat, aber nicht in der Richtung zum
Bessern. Besonders bemerkenswert ist, daß noch jetzt, nachdem seit den: Gesetz von
1879, das wiederum eine besondre höhere Verwaltungslaufbahn eröffnen wollte,
ein Menschenalter verflossen ist, die Juristen im höhern Verwaltungsdienst bis in die


Grenzboten IV t910 62
Juristen lind Laie» in der preußischen Verwaltung

vom Anfang des vorigen Jahrhunderts an bis auf unsre Zeit einmal zahlen¬
mäßig zu erfassen. In meinen frühern Artikeln habe ich dies wenigstens für
die letzten Jahre für einige Dienststellen versucht. Nach meinen Ermittlungen
waren 1904 in den Minist eriälabteilun gen der allgemeinen Verwaltung
56,4 v. H. der 94 nicht technischen , höhern Beamten Juristen und nur
43.6 v. H. Verwaltungsbeamte. Von diesen Juristen waren 2 als Gerichts¬
assessoren, 5 weitere aus andern Stellungen in der Justizverwaltung
unmittelbar in die Zentralbehörden übergetreten, hatten das praktische Leben
also niemals vom Verwaltungsstandpunkt aus keimen gelernt. Unter den
15 Unterstaatssekretären und Ministerialdirektoren waren 11 (73,3 v. H.)
Juristen. Vou den 50 Mitgliedern des Obervermaltungsgerichts waren 1903
3 (6 v. H.) Verwaltungsbeamte, während nach der Absicht des Gesetzgebers
die Hälfte aus den eigentlichen Verwaltungsbeamten hervorgehn müßte. Jetzt
sind, soweit ich sehe, 5 Verwaltungsbeamte in diesem Gerichtshof, das Ver¬
hältnis hat sich also kaum gebessert. Über die Mitglieder der Oberpräsidien
und der Regierungen und die Landräte sind jetzt amtliche Zahlen bekannt
geworden, die von meinen frühern Angaben etwas abweichen. Nach den amt¬
lichen Mitteilungen waren am 1. Juli 1907 von den 1670 Oberregierungs¬
räten, Verwaltungsgerichtsdirektoren, Regierungsräten, Regierungsassessoren und
Landräten mit der zweiten Staatsprüfung 1331 (79,7 v. H.) Verwaltungs¬
beamte. 302 (21.34 v. H.) Juristen. Von den 1190 Beamten der Regierungen
waren 936 (78.6 v. H.) Verwaltungsbeamte. 254 (21,4 v. H.) Juristen.
Unter den 132 Oberregierungsrüten waren 73 (55,3 v. H.) Verwaltungsbeamte,
59 (44,6 v. H.) Juristen, während sich unter den 36 Verwaltungsgerichts¬
direktoren nur 9 (25 v. H.) Verwaltungsbeamte befanden. Faßt man die
Oberregierungsräte und Verwaltuugsgerichtsdirektoren zusammen (168), dann
ergibt sich ein Anteil der Verwaltungsbeamten an diesen leitenden Stellungen
von 48,3 v. H., also noch nicht einmal in der Höhe der Hälfte der Gesamt-
stellen. Günstiger war das Verhältnis der Verwaltunczsbeamten zu den Juristen
bei den Laudrüteu, nämlich 395 zu 48 oder 82,2 zu 17,8 v. H.

Die Zahl der Laien in den höhern Venvaltungsämtern ist in den letzten
Jahrzehnten gegen früher zurückgegangen, weil man die Landratsstellen, in denen
sie überwogen, immer mehr mit Assessoren besetzt. Am 1. Juli 1907 gab
es nur noch 37 Landräte ohne große Staatsprüfung, oder 7,7 v. H. der
Gesamtzahl. Aber die Laien sind immer noch wichtig, da sie nicht selten
grade in die höhern leitenden Stellen mit einen: großen Eiuslußkreis gelangen.

Wer diese Entwicklung überblickt, wird nicht leugnen können, daß sich die
Verwaltungslaufbahn heute von den Anfängen unter den großen Königen des
achtzehnten Jahrhunderts weit entfernt hat, aber nicht in der Richtung zum
Bessern. Besonders bemerkenswert ist, daß noch jetzt, nachdem seit den: Gesetz von
1879, das wiederum eine besondre höhere Verwaltungslaufbahn eröffnen wollte,
ein Menschenalter verflossen ist, die Juristen im höhern Verwaltungsdienst bis in die


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[0421] Juristen lind Laie» in der preußischen Verwaltung vom Anfang des vorigen Jahrhunderts an bis auf unsre Zeit einmal zahlen¬ mäßig zu erfassen. In meinen frühern Artikeln habe ich dies wenigstens für die letzten Jahre für einige Dienststellen versucht. Nach meinen Ermittlungen waren 1904 in den Minist eriälabteilun gen der allgemeinen Verwaltung 56,4 v. H. der 94 nicht technischen , höhern Beamten Juristen und nur 43.6 v. H. Verwaltungsbeamte. Von diesen Juristen waren 2 als Gerichts¬ assessoren, 5 weitere aus andern Stellungen in der Justizverwaltung unmittelbar in die Zentralbehörden übergetreten, hatten das praktische Leben also niemals vom Verwaltungsstandpunkt aus keimen gelernt. Unter den 15 Unterstaatssekretären und Ministerialdirektoren waren 11 (73,3 v. H.) Juristen. Vou den 50 Mitgliedern des Obervermaltungsgerichts waren 1903 3 (6 v. H.) Verwaltungsbeamte, während nach der Absicht des Gesetzgebers die Hälfte aus den eigentlichen Verwaltungsbeamten hervorgehn müßte. Jetzt sind, soweit ich sehe, 5 Verwaltungsbeamte in diesem Gerichtshof, das Ver¬ hältnis hat sich also kaum gebessert. Über die Mitglieder der Oberpräsidien und der Regierungen und die Landräte sind jetzt amtliche Zahlen bekannt geworden, die von meinen frühern Angaben etwas abweichen. Nach den amt¬ lichen Mitteilungen waren am 1. Juli 1907 von den 1670 Oberregierungs¬ räten, Verwaltungsgerichtsdirektoren, Regierungsräten, Regierungsassessoren und Landräten mit der zweiten Staatsprüfung 1331 (79,7 v. H.) Verwaltungs¬ beamte. 302 (21.34 v. H.) Juristen. Von den 1190 Beamten der Regierungen waren 936 (78.6 v. H.) Verwaltungsbeamte. 254 (21,4 v. H.) Juristen. Unter den 132 Oberregierungsrüten waren 73 (55,3 v. H.) Verwaltungsbeamte, 59 (44,6 v. H.) Juristen, während sich unter den 36 Verwaltungsgerichts¬ direktoren nur 9 (25 v. H.) Verwaltungsbeamte befanden. Faßt man die Oberregierungsräte und Verwaltuugsgerichtsdirektoren zusammen (168), dann ergibt sich ein Anteil der Verwaltungsbeamten an diesen leitenden Stellungen von 48,3 v. H., also noch nicht einmal in der Höhe der Hälfte der Gesamt- stellen. Günstiger war das Verhältnis der Verwaltunczsbeamten zu den Juristen bei den Laudrüteu, nämlich 395 zu 48 oder 82,2 zu 17,8 v. H. Die Zahl der Laien in den höhern Venvaltungsämtern ist in den letzten Jahrzehnten gegen früher zurückgegangen, weil man die Landratsstellen, in denen sie überwogen, immer mehr mit Assessoren besetzt. Am 1. Juli 1907 gab es nur noch 37 Landräte ohne große Staatsprüfung, oder 7,7 v. H. der Gesamtzahl. Aber die Laien sind immer noch wichtig, da sie nicht selten grade in die höhern leitenden Stellen mit einen: großen Eiuslußkreis gelangen. Wer diese Entwicklung überblickt, wird nicht leugnen können, daß sich die Verwaltungslaufbahn heute von den Anfängen unter den großen Königen des achtzehnten Jahrhunderts weit entfernt hat, aber nicht in der Richtung zum Bessern. Besonders bemerkenswert ist, daß noch jetzt, nachdem seit den: Gesetz von 1879, das wiederum eine besondre höhere Verwaltungslaufbahn eröffnen wollte, ein Menschenalter verflossen ist, die Juristen im höhern Verwaltungsdienst bis in die Grenzboten IV t910 62

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/421>, abgerufen am 15.05.2024.