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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke

Dienst bei Überfluß an Wehrpflichtigen abzufinden, hat denn auch in früheren
Zeiten zum Loskauf geführt, d. h. zur gesetzlich geregelten Befreiung von der
Militärdienstpflicht gegen Zahlung einer bestimmten Summe. Der vermögliche
Wehrpflichtige zahlte einem hierzu bereiten Manne, der seiner gesetzlichen Dienst-'
Pflicht schon Genüge geleistet hatte, eine vereinbarte Summe, wofür dieser für
ihn "einstand", wie dies z. B. bis 1868 in Württemberg und in anderen
süddeutschen Staaten, in Belgien usw. Sitte war, oder der Wehrpflichtige führte
an den Staat selbst diese Abfindungssumme ab, der dann seinerseits den
"Einsteher" besorgte. Das klassische Land für diese letztere Art des Loskaufs
war Frankreich unter Napoleon dem Dritten, wo mit den auf 2400 Franken
festgesetzten Loskaufsgeldern dem ausgedienter Soldaten ein neues Handgeld
und besserer Sold (Kapitulantenzulage) gereicht und so ein bewährter Stamm
von alten "Troupiers" geschaffen wurde.

Durchweg herrschte bei diesem Loskaufsystem früherer Zeiten der Grundsatz,
daß der Fiskus dabei ein gutes Geschäft zu machen trachtete, und das Loskauf¬
system wirkte in dieser Beziehung wesentlich vorteilhafter für den Staat nicht
nur in fiskalischer, sondern auch in militärischer Beziehung als die heutige deutsche
Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen. Bei dieser macht zwar der Fiskus
ebenfalls ein gutes Geschäft insofern, als der Einjährig-Freiwillige Wohnung,
Kleidung und Verpflegung auf eigene Kosten beschafft und dafür sich vom zweiten und
dritten Dienstjahre "loskauft". Aber der militärisch bedeutsame Unterschied zwischen
beiden Einrichtungen ist der, daß beim Einjährig - Freiwilligen - Institut der
Staat lediglich eine große Anzahl, dazu noch oft recht ungenügend ausgebildeter
Mannschaften kostenfrei über den Heeresetat erhält, während beim Loskaufsystem
der Staat in die Lage gesetzt ist, auf Kosten der reichen, dem Heerdienst vielfach
abgeneigten Volkskreise eine ganz erhebliche Zahl gedienter Mannschaften durch
hohe Kapitulantenzulagen dauernd dein Heere zu erhalten. Rein militärisch
betrachtet dürfte deshalb das Loskaufsystem das bessere sein, und wenn man
lediglich die Wahl zwischen Loskaufsystem und Einjährig-Freiwilligen - Institut
hätte, müßte dem ersteren der Vorzug gegeben werden, wenn nicht nationale
und soziale Gesichtspunkte auch das Loskaufsystem ebenso verwerflich erscheinen
ließen als die Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen.

Die Gegner des Loskaufsystems geben denn auch dessen fiskalische Ein-
träglichkeit völlig zu, bestreiten auch nicht, daß die Heeresverwaltung mit den
ausgedienter Soldaten, die sie um die vereinnahmten Loskaufgelder dingen
könnte, Elemente bekäme, die, da der Staat die freie Auswahl hätte, jedenfalls
militärisch wertvoller wären als zahlreiche Einjährig-Freiwillige. Söhne reicher
Eltern aus getauften und ungetauften Kreisen des Handels und der Industrie,
welchen der Pulverdampf und das Stoppeltreten wenig Freude bereitet, hätten
auf diese Weise Gelegenheit, ihre Zeit finanziell einträglicher als im Heerdienste
zu verwenden, und würden deshalb sicher gern bereit sein, erhebliche Summen
für einen "Einsteher" aufzuwenden, und die Militärverwaltung hätte vielleicht


Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke

Dienst bei Überfluß an Wehrpflichtigen abzufinden, hat denn auch in früheren
Zeiten zum Loskauf geführt, d. h. zur gesetzlich geregelten Befreiung von der
Militärdienstpflicht gegen Zahlung einer bestimmten Summe. Der vermögliche
Wehrpflichtige zahlte einem hierzu bereiten Manne, der seiner gesetzlichen Dienst-'
Pflicht schon Genüge geleistet hatte, eine vereinbarte Summe, wofür dieser für
ihn „einstand", wie dies z. B. bis 1868 in Württemberg und in anderen
süddeutschen Staaten, in Belgien usw. Sitte war, oder der Wehrpflichtige führte
an den Staat selbst diese Abfindungssumme ab, der dann seinerseits den
„Einsteher" besorgte. Das klassische Land für diese letztere Art des Loskaufs
war Frankreich unter Napoleon dem Dritten, wo mit den auf 2400 Franken
festgesetzten Loskaufsgeldern dem ausgedienter Soldaten ein neues Handgeld
und besserer Sold (Kapitulantenzulage) gereicht und so ein bewährter Stamm
von alten „Troupiers" geschaffen wurde.

Durchweg herrschte bei diesem Loskaufsystem früherer Zeiten der Grundsatz,
daß der Fiskus dabei ein gutes Geschäft zu machen trachtete, und das Loskauf¬
system wirkte in dieser Beziehung wesentlich vorteilhafter für den Staat nicht
nur in fiskalischer, sondern auch in militärischer Beziehung als die heutige deutsche
Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen. Bei dieser macht zwar der Fiskus
ebenfalls ein gutes Geschäft insofern, als der Einjährig-Freiwillige Wohnung,
Kleidung und Verpflegung auf eigene Kosten beschafft und dafür sich vom zweiten und
dritten Dienstjahre „loskauft". Aber der militärisch bedeutsame Unterschied zwischen
beiden Einrichtungen ist der, daß beim Einjährig - Freiwilligen - Institut der
Staat lediglich eine große Anzahl, dazu noch oft recht ungenügend ausgebildeter
Mannschaften kostenfrei über den Heeresetat erhält, während beim Loskaufsystem
der Staat in die Lage gesetzt ist, auf Kosten der reichen, dem Heerdienst vielfach
abgeneigten Volkskreise eine ganz erhebliche Zahl gedienter Mannschaften durch
hohe Kapitulantenzulagen dauernd dein Heere zu erhalten. Rein militärisch
betrachtet dürfte deshalb das Loskaufsystem das bessere sein, und wenn man
lediglich die Wahl zwischen Loskaufsystem und Einjährig-Freiwilligen - Institut
hätte, müßte dem ersteren der Vorzug gegeben werden, wenn nicht nationale
und soziale Gesichtspunkte auch das Loskaufsystem ebenso verwerflich erscheinen
ließen als die Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen.

Die Gegner des Loskaufsystems geben denn auch dessen fiskalische Ein-
träglichkeit völlig zu, bestreiten auch nicht, daß die Heeresverwaltung mit den
ausgedienter Soldaten, die sie um die vereinnahmten Loskaufgelder dingen
könnte, Elemente bekäme, die, da der Staat die freie Auswahl hätte, jedenfalls
militärisch wertvoller wären als zahlreiche Einjährig-Freiwillige. Söhne reicher
Eltern aus getauften und ungetauften Kreisen des Handels und der Industrie,
welchen der Pulverdampf und das Stoppeltreten wenig Freude bereitet, hätten
auf diese Weise Gelegenheit, ihre Zeit finanziell einträglicher als im Heerdienste
zu verwenden, und würden deshalb sicher gern bereit sein, erhebliche Summen
für einen „Einsteher" aufzuwenden, und die Militärverwaltung hätte vielleicht


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[0375] Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke Dienst bei Überfluß an Wehrpflichtigen abzufinden, hat denn auch in früheren Zeiten zum Loskauf geführt, d. h. zur gesetzlich geregelten Befreiung von der Militärdienstpflicht gegen Zahlung einer bestimmten Summe. Der vermögliche Wehrpflichtige zahlte einem hierzu bereiten Manne, der seiner gesetzlichen Dienst-' Pflicht schon Genüge geleistet hatte, eine vereinbarte Summe, wofür dieser für ihn „einstand", wie dies z. B. bis 1868 in Württemberg und in anderen süddeutschen Staaten, in Belgien usw. Sitte war, oder der Wehrpflichtige führte an den Staat selbst diese Abfindungssumme ab, der dann seinerseits den „Einsteher" besorgte. Das klassische Land für diese letztere Art des Loskaufs war Frankreich unter Napoleon dem Dritten, wo mit den auf 2400 Franken festgesetzten Loskaufsgeldern dem ausgedienter Soldaten ein neues Handgeld und besserer Sold (Kapitulantenzulage) gereicht und so ein bewährter Stamm von alten „Troupiers" geschaffen wurde. Durchweg herrschte bei diesem Loskaufsystem früherer Zeiten der Grundsatz, daß der Fiskus dabei ein gutes Geschäft zu machen trachtete, und das Loskauf¬ system wirkte in dieser Beziehung wesentlich vorteilhafter für den Staat nicht nur in fiskalischer, sondern auch in militärischer Beziehung als die heutige deutsche Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen. Bei dieser macht zwar der Fiskus ebenfalls ein gutes Geschäft insofern, als der Einjährig-Freiwillige Wohnung, Kleidung und Verpflegung auf eigene Kosten beschafft und dafür sich vom zweiten und dritten Dienstjahre „loskauft". Aber der militärisch bedeutsame Unterschied zwischen beiden Einrichtungen ist der, daß beim Einjährig - Freiwilligen - Institut der Staat lediglich eine große Anzahl, dazu noch oft recht ungenügend ausgebildeter Mannschaften kostenfrei über den Heeresetat erhält, während beim Loskaufsystem der Staat in die Lage gesetzt ist, auf Kosten der reichen, dem Heerdienst vielfach abgeneigten Volkskreise eine ganz erhebliche Zahl gedienter Mannschaften durch hohe Kapitulantenzulagen dauernd dein Heere zu erhalten. Rein militärisch betrachtet dürfte deshalb das Loskaufsystem das bessere sein, und wenn man lediglich die Wahl zwischen Loskaufsystem und Einjährig-Freiwilligen - Institut hätte, müßte dem ersteren der Vorzug gegeben werden, wenn nicht nationale und soziale Gesichtspunkte auch das Loskaufsystem ebenso verwerflich erscheinen ließen als die Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen. Die Gegner des Loskaufsystems geben denn auch dessen fiskalische Ein- träglichkeit völlig zu, bestreiten auch nicht, daß die Heeresverwaltung mit den ausgedienter Soldaten, die sie um die vereinnahmten Loskaufgelder dingen könnte, Elemente bekäme, die, da der Staat die freie Auswahl hätte, jedenfalls militärisch wertvoller wären als zahlreiche Einjährig-Freiwillige. Söhne reicher Eltern aus getauften und ungetauften Kreisen des Handels und der Industrie, welchen der Pulverdampf und das Stoppeltreten wenig Freude bereitet, hätten auf diese Weise Gelegenheit, ihre Zeit finanziell einträglicher als im Heerdienste zu verwenden, und würden deshalb sicher gern bereit sein, erhebliche Summen für einen „Einsteher" aufzuwenden, und die Militärverwaltung hätte vielleicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/375>, abgerufen am 15.05.2024.