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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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Die Stellung Belgiens zum alten Reiche

Ländern der deutschen und der spanischen Linie des Hauses Habsburg unter¬
brochen.

Schon im Puonnäischen Frieden von 1659 mußten die Grafschaft Artrecht
und Teile von Flandern und Luxemburg an Frankreich abgetreten werden.
Der Friede von Aachen 1668 und von Nimwegen 1679 rissen weitere Teile
von Flandern und Hennegau und die ganze Freigrafschaft Burgund mit dem
Erzbistum Bisanz von Spanien und vom Reiche los. Wenn im Laufe der
verschiedenen Friedensschlüsse auch einzelne niederländische Plätze öfter ihren
Herrn wechselten, so stellte sich doch schließlich die französische Grenze gegen die
spanischen Niederlande im wesentlichen so fest, wie sie noch heute gegen Belgien
besteht. Die Versuche Frankreichs, die ganzen spanischen Niederlande zu erwerben
und damit Frankreich an seiner Nordgrenze abzurunden, schlugen jedenfalls
fehl. Was Frankreich erwarb, war im wesentlichen französisches Sprachgebiet
an der Grenze. Nur ein kleiner Teil von Französisch - Flandern, die Gegend
von Dünkirchen, Graoelingen und Hasebruck, gehörte zum deutschen Sprachgebiete.

Die spanischen Niederlande, für das Reich der Rest des burgundischen
Kreises, umfaßten daher im wesentlichen das bisherige Königreich Belgien. Nur
waren sie durch das dem westfälischen Kreise ungehörige Fürstbistum Lüttich,
das sich von Nord nach Süd die Maas entlang zog, in zwei Teile gespalten
und die dadurch abgesprengten östlichen Landschaften Luxemburg, Limburg und
Obergeldern reichten etwas weiter nach Osten in die heutige preußische Rhein¬
provinz hinein.

Nun drohte aber seit Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Aussterben
der spanischen Habsburger. Die Verbindung der spanischen Niederlande mit
Spanien und dem Reiche war gleich locker. Die verfallende spanische Monarchie
hatte das entfernte Nebenland schließlich überhaupt nur mit Hilfe der Seemächte
und des Kaisers gegen Frankreich halten können. Aber zur Lösung der
spanischen Erbfolgefrage tauchten verschiedene Teilungspläne auf. Das Bestreben
der Seemächte war dabei hauptsächlich, das Land nicht in französische Hände fallen
zu lassen. Nach dem Mißlingen der Teilungspläne mußte schließlich der spanische
Erbfolgekrieg die Entscheidung bringen. Der Utrechter Friede von 1713 trennte
die europäischen Nebenländer von der spanischen Monarchie.

Von den spanischen Niederlanden kam die kleine Landschaft Obergeldern,
der spanisch gebliebene Teil des alten Herzogtums Geldern, an Preußen als
Ersatz für das von Wilhelm dem Dritten von Oranien ererbte, aber von
Frankreich in Besitz genommene Fürstentum Oranien in Südfrankreich. Die
anderen Landschaften gingen an das deutsche Haus Osterreich über, aber mit
starken Staatsservituten zugunsten der Republik der Vereinigten Niederlande
belastet, die doch seit dem Westfälischen Frieden eine ausländische Macht war.
Nicht nur blieb die Scheide mit dem herrlichen Hafen von Antwerpen auch
weiter im Interesse des niederländischen Wettbewerbes, namentlich von Amsterdam,
geschlossen. Durch den sogenannten Barrieretraktat mußte den Vereinigten
Niederlanden auch das Besatzungsrecht in den bedeutendsten Grenzfestungen der
nunmehr österreichischen Niederlande gegenüber Frankreich eingeräumt werden.

Für die nähere Verbindung der südlichen Nieüerlande mit dem Reiche war
es jedenfalls von Vorteil, daß sie nicht mehr einer ausländischen Macht, sondern
einem deutschen Landesherrn gehörten, der noch dazu regelmäßig Kaiser des
heiligen römischen Reiches deutscher Nation war. Allein die engere Verbindung
mit den Erbländer wurde schon durch die geographische Entfernung verhindert.
Die militärische und wirtschaftliche Selbständigkeit war durch die Staatsservituten


Die Stellung Belgiens zum alten Reiche

Ländern der deutschen und der spanischen Linie des Hauses Habsburg unter¬
brochen.

Schon im Puonnäischen Frieden von 1659 mußten die Grafschaft Artrecht
und Teile von Flandern und Luxemburg an Frankreich abgetreten werden.
Der Friede von Aachen 1668 und von Nimwegen 1679 rissen weitere Teile
von Flandern und Hennegau und die ganze Freigrafschaft Burgund mit dem
Erzbistum Bisanz von Spanien und vom Reiche los. Wenn im Laufe der
verschiedenen Friedensschlüsse auch einzelne niederländische Plätze öfter ihren
Herrn wechselten, so stellte sich doch schließlich die französische Grenze gegen die
spanischen Niederlande im wesentlichen so fest, wie sie noch heute gegen Belgien
besteht. Die Versuche Frankreichs, die ganzen spanischen Niederlande zu erwerben
und damit Frankreich an seiner Nordgrenze abzurunden, schlugen jedenfalls
fehl. Was Frankreich erwarb, war im wesentlichen französisches Sprachgebiet
an der Grenze. Nur ein kleiner Teil von Französisch - Flandern, die Gegend
von Dünkirchen, Graoelingen und Hasebruck, gehörte zum deutschen Sprachgebiete.

Die spanischen Niederlande, für das Reich der Rest des burgundischen
Kreises, umfaßten daher im wesentlichen das bisherige Königreich Belgien. Nur
waren sie durch das dem westfälischen Kreise ungehörige Fürstbistum Lüttich,
das sich von Nord nach Süd die Maas entlang zog, in zwei Teile gespalten
und die dadurch abgesprengten östlichen Landschaften Luxemburg, Limburg und
Obergeldern reichten etwas weiter nach Osten in die heutige preußische Rhein¬
provinz hinein.

Nun drohte aber seit Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Aussterben
der spanischen Habsburger. Die Verbindung der spanischen Niederlande mit
Spanien und dem Reiche war gleich locker. Die verfallende spanische Monarchie
hatte das entfernte Nebenland schließlich überhaupt nur mit Hilfe der Seemächte
und des Kaisers gegen Frankreich halten können. Aber zur Lösung der
spanischen Erbfolgefrage tauchten verschiedene Teilungspläne auf. Das Bestreben
der Seemächte war dabei hauptsächlich, das Land nicht in französische Hände fallen
zu lassen. Nach dem Mißlingen der Teilungspläne mußte schließlich der spanische
Erbfolgekrieg die Entscheidung bringen. Der Utrechter Friede von 1713 trennte
die europäischen Nebenländer von der spanischen Monarchie.

Von den spanischen Niederlanden kam die kleine Landschaft Obergeldern,
der spanisch gebliebene Teil des alten Herzogtums Geldern, an Preußen als
Ersatz für das von Wilhelm dem Dritten von Oranien ererbte, aber von
Frankreich in Besitz genommene Fürstentum Oranien in Südfrankreich. Die
anderen Landschaften gingen an das deutsche Haus Osterreich über, aber mit
starken Staatsservituten zugunsten der Republik der Vereinigten Niederlande
belastet, die doch seit dem Westfälischen Frieden eine ausländische Macht war.
Nicht nur blieb die Scheide mit dem herrlichen Hafen von Antwerpen auch
weiter im Interesse des niederländischen Wettbewerbes, namentlich von Amsterdam,
geschlossen. Durch den sogenannten Barrieretraktat mußte den Vereinigten
Niederlanden auch das Besatzungsrecht in den bedeutendsten Grenzfestungen der
nunmehr österreichischen Niederlande gegenüber Frankreich eingeräumt werden.

Für die nähere Verbindung der südlichen Nieüerlande mit dem Reiche war
es jedenfalls von Vorteil, daß sie nicht mehr einer ausländischen Macht, sondern
einem deutschen Landesherrn gehörten, der noch dazu regelmäßig Kaiser des
heiligen römischen Reiches deutscher Nation war. Allein die engere Verbindung
mit den Erbländer wurde schon durch die geographische Entfernung verhindert.
Die militärische und wirtschaftliche Selbständigkeit war durch die Staatsservituten


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[0187] Die Stellung Belgiens zum alten Reiche Ländern der deutschen und der spanischen Linie des Hauses Habsburg unter¬ brochen. Schon im Puonnäischen Frieden von 1659 mußten die Grafschaft Artrecht und Teile von Flandern und Luxemburg an Frankreich abgetreten werden. Der Friede von Aachen 1668 und von Nimwegen 1679 rissen weitere Teile von Flandern und Hennegau und die ganze Freigrafschaft Burgund mit dem Erzbistum Bisanz von Spanien und vom Reiche los. Wenn im Laufe der verschiedenen Friedensschlüsse auch einzelne niederländische Plätze öfter ihren Herrn wechselten, so stellte sich doch schließlich die französische Grenze gegen die spanischen Niederlande im wesentlichen so fest, wie sie noch heute gegen Belgien besteht. Die Versuche Frankreichs, die ganzen spanischen Niederlande zu erwerben und damit Frankreich an seiner Nordgrenze abzurunden, schlugen jedenfalls fehl. Was Frankreich erwarb, war im wesentlichen französisches Sprachgebiet an der Grenze. Nur ein kleiner Teil von Französisch - Flandern, die Gegend von Dünkirchen, Graoelingen und Hasebruck, gehörte zum deutschen Sprachgebiete. Die spanischen Niederlande, für das Reich der Rest des burgundischen Kreises, umfaßten daher im wesentlichen das bisherige Königreich Belgien. Nur waren sie durch das dem westfälischen Kreise ungehörige Fürstbistum Lüttich, das sich von Nord nach Süd die Maas entlang zog, in zwei Teile gespalten und die dadurch abgesprengten östlichen Landschaften Luxemburg, Limburg und Obergeldern reichten etwas weiter nach Osten in die heutige preußische Rhein¬ provinz hinein. Nun drohte aber seit Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Aussterben der spanischen Habsburger. Die Verbindung der spanischen Niederlande mit Spanien und dem Reiche war gleich locker. Die verfallende spanische Monarchie hatte das entfernte Nebenland schließlich überhaupt nur mit Hilfe der Seemächte und des Kaisers gegen Frankreich halten können. Aber zur Lösung der spanischen Erbfolgefrage tauchten verschiedene Teilungspläne auf. Das Bestreben der Seemächte war dabei hauptsächlich, das Land nicht in französische Hände fallen zu lassen. Nach dem Mißlingen der Teilungspläne mußte schließlich der spanische Erbfolgekrieg die Entscheidung bringen. Der Utrechter Friede von 1713 trennte die europäischen Nebenländer von der spanischen Monarchie. Von den spanischen Niederlanden kam die kleine Landschaft Obergeldern, der spanisch gebliebene Teil des alten Herzogtums Geldern, an Preußen als Ersatz für das von Wilhelm dem Dritten von Oranien ererbte, aber von Frankreich in Besitz genommene Fürstentum Oranien in Südfrankreich. Die anderen Landschaften gingen an das deutsche Haus Osterreich über, aber mit starken Staatsservituten zugunsten der Republik der Vereinigten Niederlande belastet, die doch seit dem Westfälischen Frieden eine ausländische Macht war. Nicht nur blieb die Scheide mit dem herrlichen Hafen von Antwerpen auch weiter im Interesse des niederländischen Wettbewerbes, namentlich von Amsterdam, geschlossen. Durch den sogenannten Barrieretraktat mußte den Vereinigten Niederlanden auch das Besatzungsrecht in den bedeutendsten Grenzfestungen der nunmehr österreichischen Niederlande gegenüber Frankreich eingeräumt werden. Für die nähere Verbindung der südlichen Nieüerlande mit dem Reiche war es jedenfalls von Vorteil, daß sie nicht mehr einer ausländischen Macht, sondern einem deutschen Landesherrn gehörten, der noch dazu regelmäßig Kaiser des heiligen römischen Reiches deutscher Nation war. Allein die engere Verbindung mit den Erbländer wurde schon durch die geographische Entfernung verhindert. Die militärische und wirtschaftliche Selbständigkeit war durch die Staatsservituten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/187>, abgerufen am 31.05.2024.