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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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Bismarck und die französische Ariegsfnhrung <"7(>/7^

barbarischen französischen Kriegsführung für die Presse und die diplomatischen
Vertreter abfassen, und so kamen dann die meisten der offiziellen Aktenstücke zustande.

Uns Deutschen aber macht noch ein Umstand diese Aktenstücke Bismarcks
besonders lieb und wert: sie bieten einen tiefen Einblick in Bismarcks enge Be¬
ziehungen zum deutschen Heere, denn sie enthalten fast immer einen von berechtigtem
Stolze erfüllten Hinweis auf dessen korrekte und menschliche Haltung und lassen
erkennen, daß Bismarck durch seine Angriffe auf die völkerrechtswidrige, Vertrag
und Gesetz verletzende Kampfesweise der Gegner zugleich das deutsche Heer, für
das er so viele Male in parlamentarischen Schlachten eingetreten ist, mit starkem
Arme gegen die Barbarennachrichten der französischen Presse und die verleumderischen
Angriffe der französischen Negierung verteidigte.

Dieselben Vorwürfe, die heute gegen alle unsere Feinde vorgebracht werden,
muß Bismarck immer wieder gegen die französische Kriegsführung erheben: die
Verletzung der Parlamentärflagge, gänzliche Unkenntnis und Nichtachtung des
Genfer Noten Kreuzes, unwürdige und grausame Behandlung deutscher Kriegs¬
gefangener, völkerrechtswidrige Vernichtung von Handelsschiffen, Verwendung
völkerrechtlich verbotener Gewehrgeschosse, von der Staatsverwaltung angestiftete
Franktireurgreuel, Grausamkeit der Turkos, von der Regierung belohnter Ehrenwort¬
bruch der Offiziere, Unterdrückung der Wahrheit, das sind die Anklagen, die Bismarck
mit warnenden, Vergeltung drohenden Worten den Franzosen entgegenschleuderte.

Schon bald nach Ausbruch des Krieges wurde, wie Busch unter dem
23. August 1870 berichtet, gemeldet, daß auf deutsche Parlamentäre geschossen sei.
Am 2t>. August ließ Bismarck wegen "flagranter Verletzung der Parlamentärflagge"
einen energischen Protest an die französische Regierung ergehen. Als Antwort
darauf verlas der damalige französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten
in der Sitzung des gesetzgebenden Körpers am 1. September zwei Zirkulare, die
darauf berechnet waren, durch völlig beweislose, aus den Zeitungen eilig zu¬
sammengeraffte Barbarennachrichten für den Augenblick dem deutschen Protest seine
Schneide zu nehmen. Bismarck ließ in einem Rundschreiben vom 27. September
1870 durch den Unterstaatssekrelür von Thile feststellen, daß die Angaben der
französischen Regierung nur in einem einzigen Falle einen tatsächlichen, freilich
arg entstellten Vorgang zur Unterlage hatten, während alle anderen Behauptungen
als glatt erfunden bezeichnet werden konnten. Dagegen aber mehrten sich die
Meldungen über die Verletzungen der Parlamentärflagge durch die Franzosen, so
daß Bismarck selbst in der Zirkulardepesche vom 9. Januar 1871 nochmals aus¬
führlich darauf zurückkam, unter Hinweis auf gerichtliche Protokolle, die einwcmdsfrei
bewiesen, daß unter Umständen, welche die Annahme eines Zufalls oder Irrtums
völlig ausschließen, von französischen Truppen auf Parlamentäre, die eine Weiße
Fahne und einen blasenden Trompeter mit sich führten, mit Gewehr- und Granat¬
feuer geschossen war. Einundzwanzig solcher Fälle mit genauen Einzelheiten und
Namen führt eine Anlage zu dem Rundschreiben auf.

Wie wirksam Bismarck den Parlamentären Schutz zu verschaffen wußte, zeigt
folgendes Beispiel aus der Zeit der Belagerung von Paris: schon Ende
September hatte Jules Favre in einem Schreiben gebeten, den Vertretern der
auswärtigen Mächte möge der briefliche Verkehr nach außen gestattet sein. Bismarck
antwortete, eine belagerte Festung sei nicht der geeignete Sitz für Diplomaten,


Bismarck und die französische Ariegsfnhrung <«7(>/7^

barbarischen französischen Kriegsführung für die Presse und die diplomatischen
Vertreter abfassen, und so kamen dann die meisten der offiziellen Aktenstücke zustande.

Uns Deutschen aber macht noch ein Umstand diese Aktenstücke Bismarcks
besonders lieb und wert: sie bieten einen tiefen Einblick in Bismarcks enge Be¬
ziehungen zum deutschen Heere, denn sie enthalten fast immer einen von berechtigtem
Stolze erfüllten Hinweis auf dessen korrekte und menschliche Haltung und lassen
erkennen, daß Bismarck durch seine Angriffe auf die völkerrechtswidrige, Vertrag
und Gesetz verletzende Kampfesweise der Gegner zugleich das deutsche Heer, für
das er so viele Male in parlamentarischen Schlachten eingetreten ist, mit starkem
Arme gegen die Barbarennachrichten der französischen Presse und die verleumderischen
Angriffe der französischen Negierung verteidigte.

Dieselben Vorwürfe, die heute gegen alle unsere Feinde vorgebracht werden,
muß Bismarck immer wieder gegen die französische Kriegsführung erheben: die
Verletzung der Parlamentärflagge, gänzliche Unkenntnis und Nichtachtung des
Genfer Noten Kreuzes, unwürdige und grausame Behandlung deutscher Kriegs¬
gefangener, völkerrechtswidrige Vernichtung von Handelsschiffen, Verwendung
völkerrechtlich verbotener Gewehrgeschosse, von der Staatsverwaltung angestiftete
Franktireurgreuel, Grausamkeit der Turkos, von der Regierung belohnter Ehrenwort¬
bruch der Offiziere, Unterdrückung der Wahrheit, das sind die Anklagen, die Bismarck
mit warnenden, Vergeltung drohenden Worten den Franzosen entgegenschleuderte.

Schon bald nach Ausbruch des Krieges wurde, wie Busch unter dem
23. August 1870 berichtet, gemeldet, daß auf deutsche Parlamentäre geschossen sei.
Am 2t>. August ließ Bismarck wegen „flagranter Verletzung der Parlamentärflagge"
einen energischen Protest an die französische Regierung ergehen. Als Antwort
darauf verlas der damalige französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten
in der Sitzung des gesetzgebenden Körpers am 1. September zwei Zirkulare, die
darauf berechnet waren, durch völlig beweislose, aus den Zeitungen eilig zu¬
sammengeraffte Barbarennachrichten für den Augenblick dem deutschen Protest seine
Schneide zu nehmen. Bismarck ließ in einem Rundschreiben vom 27. September
1870 durch den Unterstaatssekrelür von Thile feststellen, daß die Angaben der
französischen Regierung nur in einem einzigen Falle einen tatsächlichen, freilich
arg entstellten Vorgang zur Unterlage hatten, während alle anderen Behauptungen
als glatt erfunden bezeichnet werden konnten. Dagegen aber mehrten sich die
Meldungen über die Verletzungen der Parlamentärflagge durch die Franzosen, so
daß Bismarck selbst in der Zirkulardepesche vom 9. Januar 1871 nochmals aus¬
führlich darauf zurückkam, unter Hinweis auf gerichtliche Protokolle, die einwcmdsfrei
bewiesen, daß unter Umständen, welche die Annahme eines Zufalls oder Irrtums
völlig ausschließen, von französischen Truppen auf Parlamentäre, die eine Weiße
Fahne und einen blasenden Trompeter mit sich führten, mit Gewehr- und Granat¬
feuer geschossen war. Einundzwanzig solcher Fälle mit genauen Einzelheiten und
Namen führt eine Anlage zu dem Rundschreiben auf.

Wie wirksam Bismarck den Parlamentären Schutz zu verschaffen wußte, zeigt
folgendes Beispiel aus der Zeit der Belagerung von Paris: schon Ende
September hatte Jules Favre in einem Schreiben gebeten, den Vertretern der
auswärtigen Mächte möge der briefliche Verkehr nach außen gestattet sein. Bismarck
antwortete, eine belagerte Festung sei nicht der geeignete Sitz für Diplomaten,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/311>, abgerufen am 15.05.2024.