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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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Bismcil'et und die französische Kriegsfnhrmig 1870/7^

man werde jedoch offene Briefe, die nicht Schädliches enthielten, durchlassen können!
was denn auch durch Vermittlung von Parlamentäroffizieren geschah, so daß die
in Paris zurückgebliebenen Gesandten regelmäßige Beziehungen mit ihren Regierungen
unterhalten konnten. Da wurde am 2!Z. Dezember auf einen deutschen Parlamentär,
der Briefe an die feindlichen Vorposten übergeben wollte, an der Brücke von
Sövres geschossen. Bismarck richtete an den amerikanischen Minister Washburne
ein Schreiben, unterband sofort jeden Verkehr durch die Vorposten hindurch, bis
prompt die verlangte Untersuchung und Erklärung des General Trochus an¬
langte.

Die oben erwähnten ungerechtfertigten Angriffe der französischen Regierung,
die die Kriegsführung der Deutschen des Gebrauchs explosiver Gewehrgeschosse
und der Nichtachtung der Genfer Konvention bezichtigten, veranlaßten die Ver¬
sicherung Thiles, daß es in der ganzen deutschen Armee keine explodierenden
Gewehrgeschosse gäbe, und daß die deutschen Truppen auf das peinlichste die
Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Kranken und Verwundeten
beachteten.

Dagegen aber konnte man wiederholt zahlreiche Belege dafür beibringen, daß
die französische Regierung, die sich eines ganz besonderen Eifers für die Genfer
Konvention gerühmt hatte, weder den Ärzten die Binden deS Roten Kreuzes ge¬
liefert, noch sie angewiesen hatte, das Abzeichen anzulegen; ja, es lagen eine
Reihe Zeugnisse dafür vor, daß der französischen Armee die Genfer .Konvention
und ihre Vorschriften gar nicht bekannt gegeben waren, und daß selbst höhere
französische Militärärzte von der Genfer Konvention nichts wußten.

Ausführlich wies dann Bismarck selbst in der schon erwähnten Depesche vom
ö. Januar 1871 auch auf diese unglaublichen Zustände hin. Nun aber konnte er
feststellen, daß man sich auf französischer Seite allmählich mit der Genfer Konvention
wohl vertraut gemacht hatte, daß man die Vorteile in vollem Maße in Anspruch
zu nehmen wußte, daß es aber rin der Erfüllung der Pflichten durchaus nicht
besser geworden war. Genau das. was wir heute erleben, mußte Bismarck
damals der französischen Kriegführung zum Vorwurf machen' er schreibt:

".....während mehr als hundert französische Militärs hier am Sitze
des Hauptquartiers als Arzte und Krankenwärter sich mit der größten Freiheit
bewegen, während französische Delegierte in Gefangenendepots in Deutschland
zugelassen worden sind, obwohl zu vermuten war, und sich zu bestätigen scheint,
daß ein solcher Verkehr verräterische Anzettelungen zur Folge haben würde,
so haben von französischer Seite die Angriffe auf Verbandplätze und Ambulanzen,
die Mißhandlung und Beraubungen von Ärzten, Delegierten, Lazarettgehilfen
und .Krankenträgern, die Ermordung von Verwundeten bis auf die neueste Zeit
fortgedauert, und wo Arzte in die Gewalt der feindlichen Truppen gefallen sind,
sind sie nicht selten mißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer
Effekten beraubt und auf beschwerlichen Wegen nach der Schweizer oder
Italienischen Grenze geschafft worden. Bei den häufigen Bewegungen der
Truppen- und Sanitätskolonnen ist es noch nicht möglich gewesen, alle zur
Sprache gekommenen Fälle gerichtlich zu konstatieren; aus dem vorhandenen
Material mögen die in der Anlage K (enthaltend 31 Fälle) kurz aufgeführten
Beispiele genügen. Nur ein Zeugnis kann ich mich nicht enthalten, gleich hier


Bismcil'et und die französische Kriegsfnhrmig 1870/7^

man werde jedoch offene Briefe, die nicht Schädliches enthielten, durchlassen können!
was denn auch durch Vermittlung von Parlamentäroffizieren geschah, so daß die
in Paris zurückgebliebenen Gesandten regelmäßige Beziehungen mit ihren Regierungen
unterhalten konnten. Da wurde am 2!Z. Dezember auf einen deutschen Parlamentär,
der Briefe an die feindlichen Vorposten übergeben wollte, an der Brücke von
Sövres geschossen. Bismarck richtete an den amerikanischen Minister Washburne
ein Schreiben, unterband sofort jeden Verkehr durch die Vorposten hindurch, bis
prompt die verlangte Untersuchung und Erklärung des General Trochus an¬
langte.

Die oben erwähnten ungerechtfertigten Angriffe der französischen Regierung,
die die Kriegsführung der Deutschen des Gebrauchs explosiver Gewehrgeschosse
und der Nichtachtung der Genfer Konvention bezichtigten, veranlaßten die Ver¬
sicherung Thiles, daß es in der ganzen deutschen Armee keine explodierenden
Gewehrgeschosse gäbe, und daß die deutschen Truppen auf das peinlichste die
Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Kranken und Verwundeten
beachteten.

Dagegen aber konnte man wiederholt zahlreiche Belege dafür beibringen, daß
die französische Regierung, die sich eines ganz besonderen Eifers für die Genfer
Konvention gerühmt hatte, weder den Ärzten die Binden deS Roten Kreuzes ge¬
liefert, noch sie angewiesen hatte, das Abzeichen anzulegen; ja, es lagen eine
Reihe Zeugnisse dafür vor, daß der französischen Armee die Genfer .Konvention
und ihre Vorschriften gar nicht bekannt gegeben waren, und daß selbst höhere
französische Militärärzte von der Genfer Konvention nichts wußten.

Ausführlich wies dann Bismarck selbst in der schon erwähnten Depesche vom
ö. Januar 1871 auch auf diese unglaublichen Zustände hin. Nun aber konnte er
feststellen, daß man sich auf französischer Seite allmählich mit der Genfer Konvention
wohl vertraut gemacht hatte, daß man die Vorteile in vollem Maße in Anspruch
zu nehmen wußte, daß es aber rin der Erfüllung der Pflichten durchaus nicht
besser geworden war. Genau das. was wir heute erleben, mußte Bismarck
damals der französischen Kriegführung zum Vorwurf machen' er schreibt:

„.....während mehr als hundert französische Militärs hier am Sitze
des Hauptquartiers als Arzte und Krankenwärter sich mit der größten Freiheit
bewegen, während französische Delegierte in Gefangenendepots in Deutschland
zugelassen worden sind, obwohl zu vermuten war, und sich zu bestätigen scheint,
daß ein solcher Verkehr verräterische Anzettelungen zur Folge haben würde,
so haben von französischer Seite die Angriffe auf Verbandplätze und Ambulanzen,
die Mißhandlung und Beraubungen von Ärzten, Delegierten, Lazarettgehilfen
und .Krankenträgern, die Ermordung von Verwundeten bis auf die neueste Zeit
fortgedauert, und wo Arzte in die Gewalt der feindlichen Truppen gefallen sind,
sind sie nicht selten mißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer
Effekten beraubt und auf beschwerlichen Wegen nach der Schweizer oder
Italienischen Grenze geschafft worden. Bei den häufigen Bewegungen der
Truppen- und Sanitätskolonnen ist es noch nicht möglich gewesen, alle zur
Sprache gekommenen Fälle gerichtlich zu konstatieren; aus dem vorhandenen
Material mögen die in der Anlage K (enthaltend 31 Fälle) kurz aufgeführten
Beispiele genügen. Nur ein Zeugnis kann ich mich nicht enthalten, gleich hier


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[0312] Bismcil'et und die französische Kriegsfnhrmig 1870/7^ man werde jedoch offene Briefe, die nicht Schädliches enthielten, durchlassen können! was denn auch durch Vermittlung von Parlamentäroffizieren geschah, so daß die in Paris zurückgebliebenen Gesandten regelmäßige Beziehungen mit ihren Regierungen unterhalten konnten. Da wurde am 2!Z. Dezember auf einen deutschen Parlamentär, der Briefe an die feindlichen Vorposten übergeben wollte, an der Brücke von Sövres geschossen. Bismarck richtete an den amerikanischen Minister Washburne ein Schreiben, unterband sofort jeden Verkehr durch die Vorposten hindurch, bis prompt die verlangte Untersuchung und Erklärung des General Trochus an¬ langte. Die oben erwähnten ungerechtfertigten Angriffe der französischen Regierung, die die Kriegsführung der Deutschen des Gebrauchs explosiver Gewehrgeschosse und der Nichtachtung der Genfer Konvention bezichtigten, veranlaßten die Ver¬ sicherung Thiles, daß es in der ganzen deutschen Armee keine explodierenden Gewehrgeschosse gäbe, und daß die deutschen Truppen auf das peinlichste die Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Kranken und Verwundeten beachteten. Dagegen aber konnte man wiederholt zahlreiche Belege dafür beibringen, daß die französische Regierung, die sich eines ganz besonderen Eifers für die Genfer Konvention gerühmt hatte, weder den Ärzten die Binden deS Roten Kreuzes ge¬ liefert, noch sie angewiesen hatte, das Abzeichen anzulegen; ja, es lagen eine Reihe Zeugnisse dafür vor, daß der französischen Armee die Genfer .Konvention und ihre Vorschriften gar nicht bekannt gegeben waren, und daß selbst höhere französische Militärärzte von der Genfer Konvention nichts wußten. Ausführlich wies dann Bismarck selbst in der schon erwähnten Depesche vom ö. Januar 1871 auch auf diese unglaublichen Zustände hin. Nun aber konnte er feststellen, daß man sich auf französischer Seite allmählich mit der Genfer Konvention wohl vertraut gemacht hatte, daß man die Vorteile in vollem Maße in Anspruch zu nehmen wußte, daß es aber rin der Erfüllung der Pflichten durchaus nicht besser geworden war. Genau das. was wir heute erleben, mußte Bismarck damals der französischen Kriegführung zum Vorwurf machen' er schreibt: „.....während mehr als hundert französische Militärs hier am Sitze des Hauptquartiers als Arzte und Krankenwärter sich mit der größten Freiheit bewegen, während französische Delegierte in Gefangenendepots in Deutschland zugelassen worden sind, obwohl zu vermuten war, und sich zu bestätigen scheint, daß ein solcher Verkehr verräterische Anzettelungen zur Folge haben würde, so haben von französischer Seite die Angriffe auf Verbandplätze und Ambulanzen, die Mißhandlung und Beraubungen von Ärzten, Delegierten, Lazarettgehilfen und .Krankenträgern, die Ermordung von Verwundeten bis auf die neueste Zeit fortgedauert, und wo Arzte in die Gewalt der feindlichen Truppen gefallen sind, sind sie nicht selten mißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer Effekten beraubt und auf beschwerlichen Wegen nach der Schweizer oder Italienischen Grenze geschafft worden. Bei den häufigen Bewegungen der Truppen- und Sanitätskolonnen ist es noch nicht möglich gewesen, alle zur Sprache gekommenen Fälle gerichtlich zu konstatieren; aus dem vorhandenen Material mögen die in der Anlage K (enthaltend 31 Fälle) kurz aufgeführten Beispiele genügen. Nur ein Zeugnis kann ich mich nicht enthalten, gleich hier

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/312>, abgerufen am 03.06.2024.