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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr.

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Für die Kriegsgewinnsteuer

die jährlich 700 Millionen Mark Zinsen erfordern neben den 180 Millionen
Zinsen, die auf die bisherige Schuld der fünf Milliarden auszubringen sind. So
ganz überflüssig ist es also wohl nicht, allmählich an die Deckung der Schulden
oder doch der Zinsen zu denken, wenn es nicht geboten sein sollte, den Ertrag
der Kriegsgewinnsteuer als Grundstock für die Versorgung der Kriegsinvaliden,
der Witwen und Waisen der Gefallenen beiseite zu stellen. -- Daß die
Kriegsgewinne nicht verwerflich und nur ausnahmsweise auf eine unerlaubte
Ausbeutung von Ausnahmeverhältnissen zurückzuführen sind, ist gern einzu¬
räumen. Meinerseits habe ich nie etwas anderes behauptet, sondern wieder¬
holt betont, außergewöhnlich hohe Aufträge müßten einen außergewöhnlich hohen
Nutzen abwerfen und es sei nicht zulässig, deswegen von schamlos hohen Ge¬
winnen zu sprechen. Gleichwohl erscheint mir eine besondere Besteuerung dieser
Gewinne, die der Natur der Sache nach über das Maß des Gewöhnlichen
hinausgehen, wohl gerechtfertigt, weil sie nur durch die schweren Opfer er¬
möglicht werden, die die Allgemeinheit für den Schutz des Vaterlandes dar¬
bringt. Niemals läßt sich die Berechtigung einer Abgabe mathematisch beweisen.
Es geht aber gegen die allgemeine Empfindung, wenn man hört, daß eine
einzelne Sprengstoffabrik wöchentlich 200000 Mark durch Krregslieferungen ver¬
dient; man kann sich dabei des Gedankens nicht erwehren, von diesem außer¬
ordentlichen Gewinn könne sie mehr abgeben, als von ihrem regelmäßigen Ver¬
dienst in Friedenszeiten. Wenn Wittschewsky glaubt, das moralische, das
Gefühlsmoment aus der Steuerpolitik ausschalten zu sollen, so kann ich ihm darin
nicht folgen. "Die gerechte Besteuerung muß der Theorie und Praxis das hohe, heilige
Ziel bleiben," so sagt mit Recht einer der hervorragendsten Lehrer der Finanz-
wissenschaft*). Was aber gerecht ist, darüber entscheidet in erster Linie das
Gefühl. In den Urteilen der Gerichte sind es auch nicht die Gründe, die uns
überzeugen, mögen sie noch so viel Scharfsinn und Gesetzeskenntnis verraten,
sondern die Entscheidung selbst ist es, wenn sie unseremMechtsgefühl entspricht,
dem Rechte, das mit uns geboren ist. Ganz dasselbe gilt auf dem Gebiete
der Besteuerung. Je länger, je mehr kommt in der Finanzwissenschaft die
Lehre von der ausgleichenden Gerechtigkeit zur Geltung. Diesem hohen Grund¬
satz im Kriege, wie im Frieden zum Siege zu verhelfen, das ist das Ziel,
welches die Anhänger der Kriegsgewinnsteuer verfolgen. Sie sind weit davon
entfernt, splitterrichtend die Auferlegung einer Strafe zu betreiben, sie lassen
sich auch nicht von einem Gefühl der Entrüstung leiten, für welches die Be¬
gründung in der Regel fehlt, sondern sie streben nach einem gerechten Ausgleich
eines aus natürlichen Gründen entstandenen Gegensatzes und sie sind kühn
genug, zu glauben, daß eine Lösung, wie die vorgeschlagene, vielen der
Beteiligten selbst ein willkommenes Mittel sein wird, einen begreiflichen inneren



*) Franz Meisel im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft von
Gustav Schmoller. Jahrgang 36, Heft 1, Seite 368. Vergleiche auch meine Schrift:
"Finanzvorschläge." Carl Heymcmns Verlag, Berlin. 1915.
Für die Kriegsgewinnsteuer

die jährlich 700 Millionen Mark Zinsen erfordern neben den 180 Millionen
Zinsen, die auf die bisherige Schuld der fünf Milliarden auszubringen sind. So
ganz überflüssig ist es also wohl nicht, allmählich an die Deckung der Schulden
oder doch der Zinsen zu denken, wenn es nicht geboten sein sollte, den Ertrag
der Kriegsgewinnsteuer als Grundstock für die Versorgung der Kriegsinvaliden,
der Witwen und Waisen der Gefallenen beiseite zu stellen. — Daß die
Kriegsgewinne nicht verwerflich und nur ausnahmsweise auf eine unerlaubte
Ausbeutung von Ausnahmeverhältnissen zurückzuführen sind, ist gern einzu¬
räumen. Meinerseits habe ich nie etwas anderes behauptet, sondern wieder¬
holt betont, außergewöhnlich hohe Aufträge müßten einen außergewöhnlich hohen
Nutzen abwerfen und es sei nicht zulässig, deswegen von schamlos hohen Ge¬
winnen zu sprechen. Gleichwohl erscheint mir eine besondere Besteuerung dieser
Gewinne, die der Natur der Sache nach über das Maß des Gewöhnlichen
hinausgehen, wohl gerechtfertigt, weil sie nur durch die schweren Opfer er¬
möglicht werden, die die Allgemeinheit für den Schutz des Vaterlandes dar¬
bringt. Niemals läßt sich die Berechtigung einer Abgabe mathematisch beweisen.
Es geht aber gegen die allgemeine Empfindung, wenn man hört, daß eine
einzelne Sprengstoffabrik wöchentlich 200000 Mark durch Krregslieferungen ver¬
dient; man kann sich dabei des Gedankens nicht erwehren, von diesem außer¬
ordentlichen Gewinn könne sie mehr abgeben, als von ihrem regelmäßigen Ver¬
dienst in Friedenszeiten. Wenn Wittschewsky glaubt, das moralische, das
Gefühlsmoment aus der Steuerpolitik ausschalten zu sollen, so kann ich ihm darin
nicht folgen. „Die gerechte Besteuerung muß der Theorie und Praxis das hohe, heilige
Ziel bleiben," so sagt mit Recht einer der hervorragendsten Lehrer der Finanz-
wissenschaft*). Was aber gerecht ist, darüber entscheidet in erster Linie das
Gefühl. In den Urteilen der Gerichte sind es auch nicht die Gründe, die uns
überzeugen, mögen sie noch so viel Scharfsinn und Gesetzeskenntnis verraten,
sondern die Entscheidung selbst ist es, wenn sie unseremMechtsgefühl entspricht,
dem Rechte, das mit uns geboren ist. Ganz dasselbe gilt auf dem Gebiete
der Besteuerung. Je länger, je mehr kommt in der Finanzwissenschaft die
Lehre von der ausgleichenden Gerechtigkeit zur Geltung. Diesem hohen Grund¬
satz im Kriege, wie im Frieden zum Siege zu verhelfen, das ist das Ziel,
welches die Anhänger der Kriegsgewinnsteuer verfolgen. Sie sind weit davon
entfernt, splitterrichtend die Auferlegung einer Strafe zu betreiben, sie lassen
sich auch nicht von einem Gefühl der Entrüstung leiten, für welches die Be¬
gründung in der Regel fehlt, sondern sie streben nach einem gerechten Ausgleich
eines aus natürlichen Gründen entstandenen Gegensatzes und sie sind kühn
genug, zu glauben, daß eine Lösung, wie die vorgeschlagene, vielen der
Beteiligten selbst ein willkommenes Mittel sein wird, einen begreiflichen inneren



*) Franz Meisel im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft von
Gustav Schmoller. Jahrgang 36, Heft 1, Seite 368. Vergleiche auch meine Schrift:
„Finanzvorschläge." Carl Heymcmns Verlag, Berlin. 1915.
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[0126] Für die Kriegsgewinnsteuer die jährlich 700 Millionen Mark Zinsen erfordern neben den 180 Millionen Zinsen, die auf die bisherige Schuld der fünf Milliarden auszubringen sind. So ganz überflüssig ist es also wohl nicht, allmählich an die Deckung der Schulden oder doch der Zinsen zu denken, wenn es nicht geboten sein sollte, den Ertrag der Kriegsgewinnsteuer als Grundstock für die Versorgung der Kriegsinvaliden, der Witwen und Waisen der Gefallenen beiseite zu stellen. — Daß die Kriegsgewinne nicht verwerflich und nur ausnahmsweise auf eine unerlaubte Ausbeutung von Ausnahmeverhältnissen zurückzuführen sind, ist gern einzu¬ räumen. Meinerseits habe ich nie etwas anderes behauptet, sondern wieder¬ holt betont, außergewöhnlich hohe Aufträge müßten einen außergewöhnlich hohen Nutzen abwerfen und es sei nicht zulässig, deswegen von schamlos hohen Ge¬ winnen zu sprechen. Gleichwohl erscheint mir eine besondere Besteuerung dieser Gewinne, die der Natur der Sache nach über das Maß des Gewöhnlichen hinausgehen, wohl gerechtfertigt, weil sie nur durch die schweren Opfer er¬ möglicht werden, die die Allgemeinheit für den Schutz des Vaterlandes dar¬ bringt. Niemals läßt sich die Berechtigung einer Abgabe mathematisch beweisen. Es geht aber gegen die allgemeine Empfindung, wenn man hört, daß eine einzelne Sprengstoffabrik wöchentlich 200000 Mark durch Krregslieferungen ver¬ dient; man kann sich dabei des Gedankens nicht erwehren, von diesem außer¬ ordentlichen Gewinn könne sie mehr abgeben, als von ihrem regelmäßigen Ver¬ dienst in Friedenszeiten. Wenn Wittschewsky glaubt, das moralische, das Gefühlsmoment aus der Steuerpolitik ausschalten zu sollen, so kann ich ihm darin nicht folgen. „Die gerechte Besteuerung muß der Theorie und Praxis das hohe, heilige Ziel bleiben," so sagt mit Recht einer der hervorragendsten Lehrer der Finanz- wissenschaft*). Was aber gerecht ist, darüber entscheidet in erster Linie das Gefühl. In den Urteilen der Gerichte sind es auch nicht die Gründe, die uns überzeugen, mögen sie noch so viel Scharfsinn und Gesetzeskenntnis verraten, sondern die Entscheidung selbst ist es, wenn sie unseremMechtsgefühl entspricht, dem Rechte, das mit uns geboren ist. Ganz dasselbe gilt auf dem Gebiete der Besteuerung. Je länger, je mehr kommt in der Finanzwissenschaft die Lehre von der ausgleichenden Gerechtigkeit zur Geltung. Diesem hohen Grund¬ satz im Kriege, wie im Frieden zum Siege zu verhelfen, das ist das Ziel, welches die Anhänger der Kriegsgewinnsteuer verfolgen. Sie sind weit davon entfernt, splitterrichtend die Auferlegung einer Strafe zu betreiben, sie lassen sich auch nicht von einem Gefühl der Entrüstung leiten, für welches die Be¬ gründung in der Regel fehlt, sondern sie streben nach einem gerechten Ausgleich eines aus natürlichen Gründen entstandenen Gegensatzes und sie sind kühn genug, zu glauben, daß eine Lösung, wie die vorgeschlagene, vielen der Beteiligten selbst ein willkommenes Mittel sein wird, einen begreiflichen inneren *) Franz Meisel im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft von Gustav Schmoller. Jahrgang 36, Heft 1, Seite 368. Vergleiche auch meine Schrift: „Finanzvorschläge." Carl Heymcmns Verlag, Berlin. 1915.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538/126>, abgerufen am 29.04.2024.