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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr.

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Das Lindringen Englands in Aegypten

Republik den Engländern in den folgenden Jahren gerade von hier aus noch
manchen Verdruß bereitet. Sie konnte das, weil die meisten Inhaber der ägyptischen
Schuldtitel eben Franzosen waren; die republikanische Regierung vertrat also einfach
die Interessen ihrer Untertanen.

Ein völkerrechtlich anerkanntes Eigenrecht hatte England in Ägypten nicht,
deshalb kostete ihm die Aufgabe, den gerechten Schein zu wahren, schon einige
Mühe. Noch schwieriger aber war die bereits charakterisierte Heuchelei durchzu¬
führen in bezug auf die Zukunft des Nillandes. Die sich darüber entspinnenden
Verhandlungen drehten sich hauptsächlich um zwei Dinge, einmal um die Frage,
wie lange die englische Besatzung in Ägypten bleiben sollte, sodann um die
Neutralität des Suezkanals. In bezug auf die Besatzung hatte die englische
Regierung schon Anfang 1884 versprochen, vorausgesetzt, daß Friede und Ordnung
im Lande gesichert seien, ihre Truppen bis spätestens 1888 zurückzuziehen. Dieses
Versprechen wurde auch in den folgenden Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten
wiederholt, seine Erfüllung aber immer wieder unter allerhand Vorwänden, zuletzt
in einem Rundschreiben an die Mächte vom Jahre 1890, sogar auf unbestimmte
Zeit verschoben. Zu dem Ärger darüber, der besonders in Frankreich lebendig
war, kam 1895 noch eine Differenz der beiden Regierungen wegen der
Kosten einer englisch-ägyptischen Expedition in den Sudan. England hatte, ent¬
gegen dem Einspruch des französischen und des russischen Kommissars bei der
Schuldenverwaltung, eine erhebliche Summe dazu -- rund zehn Millionen Mark --
dem Reservefonds der ägyptischen Staatskasse entnommen. Die Spannung erreichte
ihren Höhepunkt 1898 zur Zeit der Faschoda-Krisis. Alle diese MißHelligkeiten
wurden aber schließlich durch die vom englischen Standpunkte aus geschickten
Operationen König Eduards des Siebenten in Paris beigelegt. Frankreich ver¬
zichtete 1904 auf die Festsetzung eines Endtermins für die britische Okkupation
es versprach, den britischen Matznahmen in Ägypten fernerhin keine Hindernisse
mehr zu bereiten, und erhielt dafür seitens Englands freie Hand in Marokko.
Die Rechte der Türkei in Ägypten wurden dabei mit Stillschweigen über¬
gangen.

Die Neutralität des Suezkanals, die schon Napoleon der Dritte, und zwar
gerade auf Betreiben Englands, verheißen hatte, war von Lord Wolseley in
den Kämpfen gegen Arabi-Bey offenbar verletzt worden. Um die öffentliche
Meinung Europas dieserhalb zu beruhigen, versprach Lord Granville bald nach
der Okkupation in einem Zirkular an die Großmächte, England werde für die
"freie Schiffahrt" auf dem Kanal sorgen. Der Terminus "freie Schiffahrt" wurde
absichtlich gewählt, der Ausdruck "Neutralität" vermieden, weil letztere einschließen
würde, daß im Kriegsfalle auf dem Kanal keine feindlichen Akte stattfinden dürften.
Dafür wollte aber England keine Garantie übernehmen. Die Frage ruhte dann
bis 1885; da wurde sie auf Anregung Frankreichs hin von einer Konferenz in
Paris verhandelt. Lord Cromer sagt, man habe damals mehr dahin gestrebt,
den Kanal zu internationalisieren, als zu neutralisieren, und dem hohe England
widersprochen. Eine Verständigung darüber wurde nicht erzielt. Auch 1887 ver¬
sprach die britische Regierung wieder die "freie Schiffahrt" in Verhandlungen
mit der Türkei, die indeß nicht ratifiziert wurden. Die volle Neutralität wurde
zugestanden in einer Konvention mit Frankreich vom 29. April 1888, dabei aber


Das Lindringen Englands in Aegypten

Republik den Engländern in den folgenden Jahren gerade von hier aus noch
manchen Verdruß bereitet. Sie konnte das, weil die meisten Inhaber der ägyptischen
Schuldtitel eben Franzosen waren; die republikanische Regierung vertrat also einfach
die Interessen ihrer Untertanen.

Ein völkerrechtlich anerkanntes Eigenrecht hatte England in Ägypten nicht,
deshalb kostete ihm die Aufgabe, den gerechten Schein zu wahren, schon einige
Mühe. Noch schwieriger aber war die bereits charakterisierte Heuchelei durchzu¬
führen in bezug auf die Zukunft des Nillandes. Die sich darüber entspinnenden
Verhandlungen drehten sich hauptsächlich um zwei Dinge, einmal um die Frage,
wie lange die englische Besatzung in Ägypten bleiben sollte, sodann um die
Neutralität des Suezkanals. In bezug auf die Besatzung hatte die englische
Regierung schon Anfang 1884 versprochen, vorausgesetzt, daß Friede und Ordnung
im Lande gesichert seien, ihre Truppen bis spätestens 1888 zurückzuziehen. Dieses
Versprechen wurde auch in den folgenden Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten
wiederholt, seine Erfüllung aber immer wieder unter allerhand Vorwänden, zuletzt
in einem Rundschreiben an die Mächte vom Jahre 1890, sogar auf unbestimmte
Zeit verschoben. Zu dem Ärger darüber, der besonders in Frankreich lebendig
war, kam 1895 noch eine Differenz der beiden Regierungen wegen der
Kosten einer englisch-ägyptischen Expedition in den Sudan. England hatte, ent¬
gegen dem Einspruch des französischen und des russischen Kommissars bei der
Schuldenverwaltung, eine erhebliche Summe dazu — rund zehn Millionen Mark —
dem Reservefonds der ägyptischen Staatskasse entnommen. Die Spannung erreichte
ihren Höhepunkt 1898 zur Zeit der Faschoda-Krisis. Alle diese MißHelligkeiten
wurden aber schließlich durch die vom englischen Standpunkte aus geschickten
Operationen König Eduards des Siebenten in Paris beigelegt. Frankreich ver¬
zichtete 1904 auf die Festsetzung eines Endtermins für die britische Okkupation
es versprach, den britischen Matznahmen in Ägypten fernerhin keine Hindernisse
mehr zu bereiten, und erhielt dafür seitens Englands freie Hand in Marokko.
Die Rechte der Türkei in Ägypten wurden dabei mit Stillschweigen über¬
gangen.

Die Neutralität des Suezkanals, die schon Napoleon der Dritte, und zwar
gerade auf Betreiben Englands, verheißen hatte, war von Lord Wolseley in
den Kämpfen gegen Arabi-Bey offenbar verletzt worden. Um die öffentliche
Meinung Europas dieserhalb zu beruhigen, versprach Lord Granville bald nach
der Okkupation in einem Zirkular an die Großmächte, England werde für die
„freie Schiffahrt" auf dem Kanal sorgen. Der Terminus „freie Schiffahrt" wurde
absichtlich gewählt, der Ausdruck „Neutralität" vermieden, weil letztere einschließen
würde, daß im Kriegsfalle auf dem Kanal keine feindlichen Akte stattfinden dürften.
Dafür wollte aber England keine Garantie übernehmen. Die Frage ruhte dann
bis 1885; da wurde sie auf Anregung Frankreichs hin von einer Konferenz in
Paris verhandelt. Lord Cromer sagt, man habe damals mehr dahin gestrebt,
den Kanal zu internationalisieren, als zu neutralisieren, und dem hohe England
widersprochen. Eine Verständigung darüber wurde nicht erzielt. Auch 1887 ver¬
sprach die britische Regierung wieder die „freie Schiffahrt" in Verhandlungen
mit der Türkei, die indeß nicht ratifiziert wurden. Die volle Neutralität wurde
zugestanden in einer Konvention mit Frankreich vom 29. April 1888, dabei aber


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538/35>, abgerufen am 07.05.2024.