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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.

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Die Tparfragc vor, während und nach dem Kriege

sehnt- und Wehrpflicht einschließlich der neueren privaten Bestrebungen zur
soldatischen Vorbereitung unserer Jugend (Jugendwehr usw.) vermitteln wohl
Wissen, Kenntnisse. Ordnung, Disziplin und soziale Einordnung; zur Ver¬
mittlung wirtschaftlicher Tugenden sind sie aber weder bestimmt noch geeignet.
Die Erziehung zur Wirtschaftlichkeit ist an sich Sache der Familie. Je mehr sich
aber die Familienbande lockern -- in der Jndustriebevölkerung mehr als in der
bäuerlichen Bevölkerung --, desto mehr ist es die Pflicht des Staates, ergänzend
einzugreifen. "Man mag," so sagt von Biederstem a. a. O. S. 14 mit Recht,
"die wirtschaftliche Entwicklung, die zu solchen Ergebnissen führt, beklagen, so¬
lange man sie nicht zu ändern vermag, wird man ihr ins Auge sehen und
Mittel suchen müssen, um ihre schädlichen Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen.
Als eine solche Maßnahme möge auch die Sparpflicht gelten. Sie soll die
Unwirtschaftlichen zur Wirtschaftlichkeit, zu vernünftigem Maßhalten anleiten und
so als Faktor der allgemeinen Volkserziehung neben Schul- und Wehrpflicht
einen neuen wichtigen Platz in der Reihe der staatlichen Erziehungsmaßnahmen
einnehmen."

So wichtig der Sparzwang als Erziehungsmittel aber auch sein mag,
mindestens ebenso wichtig erscheint er als Mittel zur Befriedigung der dringenden
Bedürfnisse der minder- und unbemittelten Volksteile. Ick erinnere nur an die
Wohnungsnot, an die Bekämpfung des Darlehenswuchers und Darlehens¬
schwindels, an die Bekämpfung der Schundliteratur, an die nötigsten Volks¬
und Erziehungseinrichtungen, wie z. B. Spiel- und Sportplätze, Versammlungs¬
räume ohne gewerblichen Wirtschafts- und Animierbetrieb, Volksbüchereien, Ver¬
anstaltung von Vorträgen, Ausflügen u. tgi. in. Niemand wird bestreiten, daß
die Bedürfnisse groß find und ihre Befriedigung von größtem Segen sein würde.
Doch scheiterte die Verwirklichung dahingehender Pläne leider gewöhnlich an
den nötigen Mitteln. Das wird nach dem Kriege gewiß in erhöhtem Maße der
Fall sein. Die Steuerschraube, so scharf und häufig sie auch immer angelegt
werden mag, wird für absehbare Zeit ihr ganzes Ergebnis zur Hebung der
unmittelbarsten Kriegsschäden hingeben müssen. Darum ist es am erfolgver¬
sprechendsten, wenn die irgendwie zu erübrigenden Mittel der Minderbemittelten
ihren eigenen, dringenden Bedürfnissen unmittelbar zugeführt werden, ohne erst
den langen, zeit- und kostenraubenden Steuerweg zu gehen. Ein Sparzwang,
der auch nur eines der dringendsten Bedürfnisse der weniger bemittelten Kreise,
z. B. die Wohnungsnot, beseitigen oder schwächen könnte, würde genügen, um
den Sparzwang zu rechtfertigen. Die geldlichen Ergebnisse des Sparzwanges
werden jedoch, wie unten noch kurz zu zeigen sein wird, so groß sein, daß man
mit Bestimmtheit auf erfreuliche Erfolge rechnen darf.

Aber wie soll die Sparpflicht durchgeführt werden? Zunächst, auf wen
soll sie sich erstrecken? Sämtliche gegen Lohn oder Gehalt angestellten Personen
ohne Ausnahme müssen dem Sparzwange unterworfen werden. Dies ist ein
Gebot ausgleichender Gerechtigkeit gegenüber den einzelnen Berufsständen, er-


Die Tparfragc vor, während und nach dem Kriege

sehnt- und Wehrpflicht einschließlich der neueren privaten Bestrebungen zur
soldatischen Vorbereitung unserer Jugend (Jugendwehr usw.) vermitteln wohl
Wissen, Kenntnisse. Ordnung, Disziplin und soziale Einordnung; zur Ver¬
mittlung wirtschaftlicher Tugenden sind sie aber weder bestimmt noch geeignet.
Die Erziehung zur Wirtschaftlichkeit ist an sich Sache der Familie. Je mehr sich
aber die Familienbande lockern — in der Jndustriebevölkerung mehr als in der
bäuerlichen Bevölkerung —, desto mehr ist es die Pflicht des Staates, ergänzend
einzugreifen. „Man mag," so sagt von Biederstem a. a. O. S. 14 mit Recht,
„die wirtschaftliche Entwicklung, die zu solchen Ergebnissen führt, beklagen, so¬
lange man sie nicht zu ändern vermag, wird man ihr ins Auge sehen und
Mittel suchen müssen, um ihre schädlichen Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen.
Als eine solche Maßnahme möge auch die Sparpflicht gelten. Sie soll die
Unwirtschaftlichen zur Wirtschaftlichkeit, zu vernünftigem Maßhalten anleiten und
so als Faktor der allgemeinen Volkserziehung neben Schul- und Wehrpflicht
einen neuen wichtigen Platz in der Reihe der staatlichen Erziehungsmaßnahmen
einnehmen."

So wichtig der Sparzwang als Erziehungsmittel aber auch sein mag,
mindestens ebenso wichtig erscheint er als Mittel zur Befriedigung der dringenden
Bedürfnisse der minder- und unbemittelten Volksteile. Ick erinnere nur an die
Wohnungsnot, an die Bekämpfung des Darlehenswuchers und Darlehens¬
schwindels, an die Bekämpfung der Schundliteratur, an die nötigsten Volks¬
und Erziehungseinrichtungen, wie z. B. Spiel- und Sportplätze, Versammlungs¬
räume ohne gewerblichen Wirtschafts- und Animierbetrieb, Volksbüchereien, Ver¬
anstaltung von Vorträgen, Ausflügen u. tgi. in. Niemand wird bestreiten, daß
die Bedürfnisse groß find und ihre Befriedigung von größtem Segen sein würde.
Doch scheiterte die Verwirklichung dahingehender Pläne leider gewöhnlich an
den nötigen Mitteln. Das wird nach dem Kriege gewiß in erhöhtem Maße der
Fall sein. Die Steuerschraube, so scharf und häufig sie auch immer angelegt
werden mag, wird für absehbare Zeit ihr ganzes Ergebnis zur Hebung der
unmittelbarsten Kriegsschäden hingeben müssen. Darum ist es am erfolgver¬
sprechendsten, wenn die irgendwie zu erübrigenden Mittel der Minderbemittelten
ihren eigenen, dringenden Bedürfnissen unmittelbar zugeführt werden, ohne erst
den langen, zeit- und kostenraubenden Steuerweg zu gehen. Ein Sparzwang,
der auch nur eines der dringendsten Bedürfnisse der weniger bemittelten Kreise,
z. B. die Wohnungsnot, beseitigen oder schwächen könnte, würde genügen, um
den Sparzwang zu rechtfertigen. Die geldlichen Ergebnisse des Sparzwanges
werden jedoch, wie unten noch kurz zu zeigen sein wird, so groß sein, daß man
mit Bestimmtheit auf erfreuliche Erfolge rechnen darf.

Aber wie soll die Sparpflicht durchgeführt werden? Zunächst, auf wen
soll sie sich erstrecken? Sämtliche gegen Lohn oder Gehalt angestellten Personen
ohne Ausnahme müssen dem Sparzwange unterworfen werden. Dies ist ein
Gebot ausgleichender Gerechtigkeit gegenüber den einzelnen Berufsständen, er-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330971/155>, abgerufen am 29.05.2024.