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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Ile neue Wendung der polnischen Frage

selbst, teils mit den Okkupationsbehörden die Regierungsbehörden (Ministerien) zu
organisieren. Ein erweiterter und mit vermehrten Rechten ausgestatteter Staatsrat
soll Vorläufer des polnischen Landtages sein und die Gesetzgebung besorgen.
Während der provisorische Staatsrat nur beratende Stimme hatte, erhält der neue
auf legislativen Gebiete beschließende Stimme. Bemerkenswert ist, daß gleich-
zeitig in den kaiserlichen Handschreiben und in den offiziösen Mitteilungen des
Wiener "Fremdenblattes" und der "Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" daraus
verwiesen wurde, daß dieser Ausbau Polens "im selbstgewählten Anschlusse an
die Mittemächte", "auf der Basis fester nachbarlicher Gemeinschaft mit den Staaten
der Mittemächte" stattfinde.

Die Aufnahme dieser Zugeständnisse war im ganzen in Polen ziemlich kühl.
Der Warschauer "Kurjer Polski" vom 16. September verwies darauf, daß die
"norddeutsche Allgemeine Zeitung" die oktroyierte Verfassung nur als eine durch
den Kriegszustand bedingte Form bezeichne. "Aber es wäre ein schlimmeres
Zeichen der Verblendung, diejenigen Horizonte zu übersehen, welche uns das
Septemberpatent auf dem Gebiete der Staatsbildung eröffnet. Wir erhalten in
Wirklichkeit die oberste Staatsgewalt, den obersten Repräsentanten des polnischen
Staates, nämlich den Negentschaftsrat. Ferner erhalten wir die gesetzgeberische
und die kontrollierende Gewalt, welche dem Landtag unmittelbar vorangeht und
thu vertritt, nämlich den Staatsrat. Schließlich die Exekutivgewalt, die in einem
besonderen Artikel des Patentes erwähnt wird und die Rechtsgültigkeit der Ver¬
ordnungen des Negentschaftsrntes von der ministeriellen Gegenzeichnung abhängig
macht. Von diesen drei Körpern wird der Staatsrat zuletzt entstehen .. . Laßt
uns der guten Hoffnung sein, daß das Ausführungsgesetz, welches dem Patent
folgen muß, in einem schnelleren Tempo realisiert werden wird, als die von dem
früheren Staatsrat erlassenen Gesetze, und daß die Beschleunigung das Vertrauen
stärken wird, welches allein zum Zement weiden kann, der die freundschaftlichen
Beziehungen der benachbarten Völker von europäischer Kultur zusammenfügt."
Ähnlich führt der Krakauer "Piast" unter der Überschrift "Was gibt der Sep¬
tember-Akt" aus: "Der September-Akt bringt zweifellos viel, aber jedenfalls nicht
so viel, wie seitens der polnischen Volksgemeinschaft erwartet wurde und mit Recht
erwartet werden konnte. Es ist nur der erste Schritt zur praktischen Lösung der
Unabhängigkeit des Königreiches, ein Schritt, der keine wirkliche- Unabhängigkeit
gibt, sondern erst deren Möglichkeit schafft. Das, was der September-Akt gibt,
ist. wie die deutschen Zeitungen feststellen, eine Freiheit unter Kuratel, eine gesetz-
geberische Macht unter fremdem Patronat, eine Verwaltungsbefugnis am Bande
und unter Aufsicht. Aus jeden: Abschnitt des Patentes lugt der Generalgouvemeur
hervor, der über der Volksgemeinschaft und über den dieser Volksgemeinschaft ge¬
gebenen angeblichen Staatsämtern steht. Man hoffte, daß in dem Patent vor
allem die Aufhebung der Okkupationsgrenzen festgestellt sein werde. Dies ist leider
nicht geschehen. Man rechnete damit, daß das Patent die litauische und kur-
ländische Frage berühren werde, um so mehr, als die deutsche Presse ihnen in
der letzten Zeit viel Interesse gewidmet habe. Die litauische und kurländische
Frage ist in dem Patent mit keinem Worte erwähnt. Schließlich nahm man an,
daß das Patent die polnische Heerfrage klarstellen und damit zugleich der Krise
unter den Legionen ein Ende machon werde. Leider wurde diese Angelegenheit


Grenzboten I 1918 4
Ile neue Wendung der polnischen Frage

selbst, teils mit den Okkupationsbehörden die Regierungsbehörden (Ministerien) zu
organisieren. Ein erweiterter und mit vermehrten Rechten ausgestatteter Staatsrat
soll Vorläufer des polnischen Landtages sein und die Gesetzgebung besorgen.
Während der provisorische Staatsrat nur beratende Stimme hatte, erhält der neue
auf legislativen Gebiete beschließende Stimme. Bemerkenswert ist, daß gleich-
zeitig in den kaiserlichen Handschreiben und in den offiziösen Mitteilungen des
Wiener „Fremdenblattes" und der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" daraus
verwiesen wurde, daß dieser Ausbau Polens „im selbstgewählten Anschlusse an
die Mittemächte", „auf der Basis fester nachbarlicher Gemeinschaft mit den Staaten
der Mittemächte" stattfinde.

Die Aufnahme dieser Zugeständnisse war im ganzen in Polen ziemlich kühl.
Der Warschauer „Kurjer Polski" vom 16. September verwies darauf, daß die
„norddeutsche Allgemeine Zeitung" die oktroyierte Verfassung nur als eine durch
den Kriegszustand bedingte Form bezeichne. „Aber es wäre ein schlimmeres
Zeichen der Verblendung, diejenigen Horizonte zu übersehen, welche uns das
Septemberpatent auf dem Gebiete der Staatsbildung eröffnet. Wir erhalten in
Wirklichkeit die oberste Staatsgewalt, den obersten Repräsentanten des polnischen
Staates, nämlich den Negentschaftsrat. Ferner erhalten wir die gesetzgeberische
und die kontrollierende Gewalt, welche dem Landtag unmittelbar vorangeht und
thu vertritt, nämlich den Staatsrat. Schließlich die Exekutivgewalt, die in einem
besonderen Artikel des Patentes erwähnt wird und die Rechtsgültigkeit der Ver¬
ordnungen des Negentschaftsrntes von der ministeriellen Gegenzeichnung abhängig
macht. Von diesen drei Körpern wird der Staatsrat zuletzt entstehen .. . Laßt
uns der guten Hoffnung sein, daß das Ausführungsgesetz, welches dem Patent
folgen muß, in einem schnelleren Tempo realisiert werden wird, als die von dem
früheren Staatsrat erlassenen Gesetze, und daß die Beschleunigung das Vertrauen
stärken wird, welches allein zum Zement weiden kann, der die freundschaftlichen
Beziehungen der benachbarten Völker von europäischer Kultur zusammenfügt."
Ähnlich führt der Krakauer „Piast" unter der Überschrift „Was gibt der Sep¬
tember-Akt" aus: „Der September-Akt bringt zweifellos viel, aber jedenfalls nicht
so viel, wie seitens der polnischen Volksgemeinschaft erwartet wurde und mit Recht
erwartet werden konnte. Es ist nur der erste Schritt zur praktischen Lösung der
Unabhängigkeit des Königreiches, ein Schritt, der keine wirkliche- Unabhängigkeit
gibt, sondern erst deren Möglichkeit schafft. Das, was der September-Akt gibt,
ist. wie die deutschen Zeitungen feststellen, eine Freiheit unter Kuratel, eine gesetz-
geberische Macht unter fremdem Patronat, eine Verwaltungsbefugnis am Bande
und unter Aufsicht. Aus jeden: Abschnitt des Patentes lugt der Generalgouvemeur
hervor, der über der Volksgemeinschaft und über den dieser Volksgemeinschaft ge¬
gebenen angeblichen Staatsämtern steht. Man hoffte, daß in dem Patent vor
allem die Aufhebung der Okkupationsgrenzen festgestellt sein werde. Dies ist leider
nicht geschehen. Man rechnete damit, daß das Patent die litauische und kur-
ländische Frage berühren werde, um so mehr, als die deutsche Presse ihnen in
der letzten Zeit viel Interesse gewidmet habe. Die litauische und kurländische
Frage ist in dem Patent mit keinem Worte erwähnt. Schließlich nahm man an,
daß das Patent die polnische Heerfrage klarstellen und damit zugleich der Krise
unter den Legionen ein Ende machon werde. Leider wurde diese Angelegenheit


Grenzboten I 1918 4
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[0061] Ile neue Wendung der polnischen Frage selbst, teils mit den Okkupationsbehörden die Regierungsbehörden (Ministerien) zu organisieren. Ein erweiterter und mit vermehrten Rechten ausgestatteter Staatsrat soll Vorläufer des polnischen Landtages sein und die Gesetzgebung besorgen. Während der provisorische Staatsrat nur beratende Stimme hatte, erhält der neue auf legislativen Gebiete beschließende Stimme. Bemerkenswert ist, daß gleich- zeitig in den kaiserlichen Handschreiben und in den offiziösen Mitteilungen des Wiener „Fremdenblattes" und der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" daraus verwiesen wurde, daß dieser Ausbau Polens „im selbstgewählten Anschlusse an die Mittemächte", „auf der Basis fester nachbarlicher Gemeinschaft mit den Staaten der Mittemächte" stattfinde. Die Aufnahme dieser Zugeständnisse war im ganzen in Polen ziemlich kühl. Der Warschauer „Kurjer Polski" vom 16. September verwies darauf, daß die „norddeutsche Allgemeine Zeitung" die oktroyierte Verfassung nur als eine durch den Kriegszustand bedingte Form bezeichne. „Aber es wäre ein schlimmeres Zeichen der Verblendung, diejenigen Horizonte zu übersehen, welche uns das Septemberpatent auf dem Gebiete der Staatsbildung eröffnet. Wir erhalten in Wirklichkeit die oberste Staatsgewalt, den obersten Repräsentanten des polnischen Staates, nämlich den Negentschaftsrat. Ferner erhalten wir die gesetzgeberische und die kontrollierende Gewalt, welche dem Landtag unmittelbar vorangeht und thu vertritt, nämlich den Staatsrat. Schließlich die Exekutivgewalt, die in einem besonderen Artikel des Patentes erwähnt wird und die Rechtsgültigkeit der Ver¬ ordnungen des Negentschaftsrntes von der ministeriellen Gegenzeichnung abhängig macht. Von diesen drei Körpern wird der Staatsrat zuletzt entstehen .. . Laßt uns der guten Hoffnung sein, daß das Ausführungsgesetz, welches dem Patent folgen muß, in einem schnelleren Tempo realisiert werden wird, als die von dem früheren Staatsrat erlassenen Gesetze, und daß die Beschleunigung das Vertrauen stärken wird, welches allein zum Zement weiden kann, der die freundschaftlichen Beziehungen der benachbarten Völker von europäischer Kultur zusammenfügt." Ähnlich führt der Krakauer „Piast" unter der Überschrift „Was gibt der Sep¬ tember-Akt" aus: „Der September-Akt bringt zweifellos viel, aber jedenfalls nicht so viel, wie seitens der polnischen Volksgemeinschaft erwartet wurde und mit Recht erwartet werden konnte. Es ist nur der erste Schritt zur praktischen Lösung der Unabhängigkeit des Königreiches, ein Schritt, der keine wirkliche- Unabhängigkeit gibt, sondern erst deren Möglichkeit schafft. Das, was der September-Akt gibt, ist. wie die deutschen Zeitungen feststellen, eine Freiheit unter Kuratel, eine gesetz- geberische Macht unter fremdem Patronat, eine Verwaltungsbefugnis am Bande und unter Aufsicht. Aus jeden: Abschnitt des Patentes lugt der Generalgouvemeur hervor, der über der Volksgemeinschaft und über den dieser Volksgemeinschaft ge¬ gebenen angeblichen Staatsämtern steht. Man hoffte, daß in dem Patent vor allem die Aufhebung der Okkupationsgrenzen festgestellt sein werde. Dies ist leider nicht geschehen. Man rechnete damit, daß das Patent die litauische und kur- ländische Frage berühren werde, um so mehr, als die deutsche Presse ihnen in der letzten Zeit viel Interesse gewidmet habe. Die litauische und kurländische Frage ist in dem Patent mit keinem Worte erwähnt. Schließlich nahm man an, daß das Patent die polnische Heerfrage klarstellen und damit zugleich der Krise unter den Legionen ein Ende machon werde. Leider wurde diese Angelegenheit Grenzboten I 1918 4

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/61>, abgerufen am 14.05.2024.