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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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Regierung und Parlament in Deutschland

Kriegsersatz betrachtet hat*). Wir müssen offen gestehen, daß uns diese Auf.
fassung, wenn sie -- im Gegensatz zu den oben zitierten Worten Dr. Friedbergs --
an maßgebenden Stellen bestehen sollte, nicht glücklich erscheint. Hemmen kann
sie die allgemeine Entwicklung der Dinge auf die Dauer schwerlich, wohl aber
könnte, ganz abgesehen von der schädlichen Wirkung auf das Ausland, die Stauung
eine um so reißendere Strömung erzeugen, was wir gerade ebenso vermieden
wissen möchten.

Die Forderung einer gesunden Mischung beider Regierungssysteme, wie sie
hier vertreten wird, ist unabhängig von der Spekulation, ob die heute sich an¬
bahnenden Veränderungen im preußisch-deutschen Verfassungsrecht nur den Anfang
des sich "naturnotwendig" einstellenden rein parlamentarischen Regimes bedeuten
oder ob es gelingt, auf halbem Wege im Sinne eines Kompromisses zwischen
dem Alten und dem Neuen Halt zu machen. Auch die mit elementarer Heftigkeit
ins Leben getretenen Ideen von 1789 haben den hart im Raum sich stoßenden
Dingen, dem Schwergewicht der Tradition und des Allzumenschlichen ihren Tribut
zahlen müssen. Im übrigen hat noch keine Generation gewußt, wie ihre Enkel
sich das politische Wohnhaus einrichten werden. Wenn man aber der Zeit
dienen will, wie Weber es in der oben erwähnten Schrift von sich bekennt, muß
man doch dem Zeitgeiste -- der "opinion", für die Hardenberg ein so hell¬
höriges Ohr besaß -- in allen seinen Äußerungen lauschen. Und dazu gehört
nicht zuletzt das Urteil unserer politischen Praktiker in den Parlamenten.




Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß man bei unseren Parteien
von einer Einheitsfront in Sachen des Parlamentarismus ganz und gar nickt
reden könne. Wir haben insbesondere auf die entschiedene Ablehnung gewisser
socialistischer.Kreise das Augenmerk gerichtet. Eine fast photographisch genaue
Bestätigung des Bildes, das wir in Heft 11 dieses Jahrganges von dem Stande
der Dinge entwarfen, liefert die jüngste Debatte für und wider den Parlamentarismus
in der Zweiten württembergischen Kammer

Der sozialistische Unterstaatssekretär August Müller bemerkt in seinen höchst
beachtenswerten "Randglossen zum Parlamentarismus"*"): dieser und das Man"
chestertum seien Geschwister. Den gleichen Gedanken finden wir in dem seinerzeit
von uns herangezogenen Aufsatz Ernst Heilmanns in der "Glocke"***): in beiden
Fällen liegt der innere Gegensatz der staatssozialistischen Genossen dieser Regierungs-
form gegenüber zutage.

Ganz programmäßig entfesselte nun in Württemberg der Abgeordnete der
alten Manchester - Partei, Konrad Haußmann vom Fortschritt, den Streit der
Meinungen, indem er ohne Einschränkungen für "sein" System eine Lanze brach.
Unter Berufung aus die Verhältnisse im Reiche und die angeblich feststehende
Tatsache, daß "schon heute im württembergischen Parlament eine große Mehrheit
dafür sei", erklärte er es für die Pflicht der Regierung, "auf dem Wege der Ent¬
wicklung des konstitutionellen Rechtes mit aller Entschiedenheit, "vor allem jetzt im
Kriege, weiterzuarbeiten".

Wie stand und steht es nun aber mit der behaupteten großen Mehrheit
in den Reihen der schwäbischen Volksvertreter?

Von der selbstverständlichen Haltung der Konservativen können wir absehen.
Das Zentrum äußerte durch den Mund des Vizepräsidenten Dr. von Kieme seine
stritte Abweisung des parlamentarischen Systems. "Eine wahrhaft konstitutionelle,
vom Vertrauen des ganzen Volkes getragene und mit der Volksvertretung eng
verständnisvoll zusammenarbeitende Regierung ist es, was wir wollen, und dazu





") Vgl. Frhr. von Zebu, im "Roten Tag" vom 22. Dezember v. I.
**Z Im neuesten Heft des Schmollerschen "Jahrbuches für Gesetzgebung und Ver¬
altung" (nach einem Vortrag in der Deutschen Gesellschaft von 1914).
***) Vergl. Heft 11, S. 309.
"re""boten III 1S18 6
Regierung und Parlament in Deutschland

Kriegsersatz betrachtet hat*). Wir müssen offen gestehen, daß uns diese Auf.
fassung, wenn sie — im Gegensatz zu den oben zitierten Worten Dr. Friedbergs —
an maßgebenden Stellen bestehen sollte, nicht glücklich erscheint. Hemmen kann
sie die allgemeine Entwicklung der Dinge auf die Dauer schwerlich, wohl aber
könnte, ganz abgesehen von der schädlichen Wirkung auf das Ausland, die Stauung
eine um so reißendere Strömung erzeugen, was wir gerade ebenso vermieden
wissen möchten.

Die Forderung einer gesunden Mischung beider Regierungssysteme, wie sie
hier vertreten wird, ist unabhängig von der Spekulation, ob die heute sich an¬
bahnenden Veränderungen im preußisch-deutschen Verfassungsrecht nur den Anfang
des sich „naturnotwendig" einstellenden rein parlamentarischen Regimes bedeuten
oder ob es gelingt, auf halbem Wege im Sinne eines Kompromisses zwischen
dem Alten und dem Neuen Halt zu machen. Auch die mit elementarer Heftigkeit
ins Leben getretenen Ideen von 1789 haben den hart im Raum sich stoßenden
Dingen, dem Schwergewicht der Tradition und des Allzumenschlichen ihren Tribut
zahlen müssen. Im übrigen hat noch keine Generation gewußt, wie ihre Enkel
sich das politische Wohnhaus einrichten werden. Wenn man aber der Zeit
dienen will, wie Weber es in der oben erwähnten Schrift von sich bekennt, muß
man doch dem Zeitgeiste — der „opinion", für die Hardenberg ein so hell¬
höriges Ohr besaß — in allen seinen Äußerungen lauschen. Und dazu gehört
nicht zuletzt das Urteil unserer politischen Praktiker in den Parlamenten.




Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß man bei unseren Parteien
von einer Einheitsfront in Sachen des Parlamentarismus ganz und gar nickt
reden könne. Wir haben insbesondere auf die entschiedene Ablehnung gewisser
socialistischer.Kreise das Augenmerk gerichtet. Eine fast photographisch genaue
Bestätigung des Bildes, das wir in Heft 11 dieses Jahrganges von dem Stande
der Dinge entwarfen, liefert die jüngste Debatte für und wider den Parlamentarismus
in der Zweiten württembergischen Kammer

Der sozialistische Unterstaatssekretär August Müller bemerkt in seinen höchst
beachtenswerten „Randglossen zum Parlamentarismus"*"): dieser und das Man»
chestertum seien Geschwister. Den gleichen Gedanken finden wir in dem seinerzeit
von uns herangezogenen Aufsatz Ernst Heilmanns in der „Glocke"***): in beiden
Fällen liegt der innere Gegensatz der staatssozialistischen Genossen dieser Regierungs-
form gegenüber zutage.

Ganz programmäßig entfesselte nun in Württemberg der Abgeordnete der
alten Manchester - Partei, Konrad Haußmann vom Fortschritt, den Streit der
Meinungen, indem er ohne Einschränkungen für „sein" System eine Lanze brach.
Unter Berufung aus die Verhältnisse im Reiche und die angeblich feststehende
Tatsache, daß „schon heute im württembergischen Parlament eine große Mehrheit
dafür sei", erklärte er es für die Pflicht der Regierung, „auf dem Wege der Ent¬
wicklung des konstitutionellen Rechtes mit aller Entschiedenheit, „vor allem jetzt im
Kriege, weiterzuarbeiten".

Wie stand und steht es nun aber mit der behaupteten großen Mehrheit
in den Reihen der schwäbischen Volksvertreter?

Von der selbstverständlichen Haltung der Konservativen können wir absehen.
Das Zentrum äußerte durch den Mund des Vizepräsidenten Dr. von Kieme seine
stritte Abweisung des parlamentarischen Systems. „Eine wahrhaft konstitutionelle,
vom Vertrauen des ganzen Volkes getragene und mit der Volksvertretung eng
verständnisvoll zusammenarbeitende Regierung ist es, was wir wollen, und dazu





») Vgl. Frhr. von Zebu, im „Roten Tag" vom 22. Dezember v. I.
**Z Im neuesten Heft des Schmollerschen „Jahrbuches für Gesetzgebung und Ver¬
altung" (nach einem Vortrag in der Deutschen Gesellschaft von 1914).
***) Vergl. Heft 11, S. 309.
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[0101] Regierung und Parlament in Deutschland Kriegsersatz betrachtet hat*). Wir müssen offen gestehen, daß uns diese Auf. fassung, wenn sie — im Gegensatz zu den oben zitierten Worten Dr. Friedbergs — an maßgebenden Stellen bestehen sollte, nicht glücklich erscheint. Hemmen kann sie die allgemeine Entwicklung der Dinge auf die Dauer schwerlich, wohl aber könnte, ganz abgesehen von der schädlichen Wirkung auf das Ausland, die Stauung eine um so reißendere Strömung erzeugen, was wir gerade ebenso vermieden wissen möchten. Die Forderung einer gesunden Mischung beider Regierungssysteme, wie sie hier vertreten wird, ist unabhängig von der Spekulation, ob die heute sich an¬ bahnenden Veränderungen im preußisch-deutschen Verfassungsrecht nur den Anfang des sich „naturnotwendig" einstellenden rein parlamentarischen Regimes bedeuten oder ob es gelingt, auf halbem Wege im Sinne eines Kompromisses zwischen dem Alten und dem Neuen Halt zu machen. Auch die mit elementarer Heftigkeit ins Leben getretenen Ideen von 1789 haben den hart im Raum sich stoßenden Dingen, dem Schwergewicht der Tradition und des Allzumenschlichen ihren Tribut zahlen müssen. Im übrigen hat noch keine Generation gewußt, wie ihre Enkel sich das politische Wohnhaus einrichten werden. Wenn man aber der Zeit dienen will, wie Weber es in der oben erwähnten Schrift von sich bekennt, muß man doch dem Zeitgeiste — der „opinion", für die Hardenberg ein so hell¬ höriges Ohr besaß — in allen seinen Äußerungen lauschen. Und dazu gehört nicht zuletzt das Urteil unserer politischen Praktiker in den Parlamenten. Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß man bei unseren Parteien von einer Einheitsfront in Sachen des Parlamentarismus ganz und gar nickt reden könne. Wir haben insbesondere auf die entschiedene Ablehnung gewisser socialistischer.Kreise das Augenmerk gerichtet. Eine fast photographisch genaue Bestätigung des Bildes, das wir in Heft 11 dieses Jahrganges von dem Stande der Dinge entwarfen, liefert die jüngste Debatte für und wider den Parlamentarismus in der Zweiten württembergischen Kammer Der sozialistische Unterstaatssekretär August Müller bemerkt in seinen höchst beachtenswerten „Randglossen zum Parlamentarismus"*"): dieser und das Man» chestertum seien Geschwister. Den gleichen Gedanken finden wir in dem seinerzeit von uns herangezogenen Aufsatz Ernst Heilmanns in der „Glocke"***): in beiden Fällen liegt der innere Gegensatz der staatssozialistischen Genossen dieser Regierungs- form gegenüber zutage. Ganz programmäßig entfesselte nun in Württemberg der Abgeordnete der alten Manchester - Partei, Konrad Haußmann vom Fortschritt, den Streit der Meinungen, indem er ohne Einschränkungen für „sein" System eine Lanze brach. Unter Berufung aus die Verhältnisse im Reiche und die angeblich feststehende Tatsache, daß „schon heute im württembergischen Parlament eine große Mehrheit dafür sei", erklärte er es für die Pflicht der Regierung, „auf dem Wege der Ent¬ wicklung des konstitutionellen Rechtes mit aller Entschiedenheit, „vor allem jetzt im Kriege, weiterzuarbeiten". Wie stand und steht es nun aber mit der behaupteten großen Mehrheit in den Reihen der schwäbischen Volksvertreter? Von der selbstverständlichen Haltung der Konservativen können wir absehen. Das Zentrum äußerte durch den Mund des Vizepräsidenten Dr. von Kieme seine stritte Abweisung des parlamentarischen Systems. „Eine wahrhaft konstitutionelle, vom Vertrauen des ganzen Volkes getragene und mit der Volksvertretung eng verständnisvoll zusammenarbeitende Regierung ist es, was wir wollen, und dazu ») Vgl. Frhr. von Zebu, im „Roten Tag" vom 22. Dezember v. I. **Z Im neuesten Heft des Schmollerschen „Jahrbuches für Gesetzgebung und Ver¬ altung" (nach einem Vortrag in der Deutschen Gesellschaft von 1914). ***) Vergl. Heft 11, S. 309. «re»»boten III 1S18 6

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/101>, abgerufen am 16.06.2024.